Waffengesetzt- Freie Waffen Fragen

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 4.087 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2010 um 19:18) ist von Sala.


  • Sag ihm einfach das seit seiner Ausbildung viele Gesetze geändert worden sind und das er sich mal auf den neusten Stand bringen muss!Ist im Straßenverkehr auch nicht anders da gibt es ja laufend was anderes was es früher auch noch nicht gab!


    Soweit ist es also schon gekommen, dass Sohnemann seinen Vater, seines Zeichens Polizist, in Sachen Waffenrecht aufklären muss. :bash:
    Jeder 12jährige bei uns weis: 0,08 J - 14 Jahre, <0,5 J ab 14 Jahre usw.
    Wie schon oben geschrieben "Armes Deutschland" :aufreg:

  • @ badyan98:

    folge dem Ratschlag von TheDuke! Ein sinnvolleres Weihnachtsgeschenk kannst Du Deinem Vater nicht machen!
    Musst nur darauf achten, dass er es liest, versteht und anwendet.

    Dazu faellt mir nur ein:
    ich wuensche keinem Waffen-, Fuehrerschein- oder was auch immer-Besitzer, dass er an einen so "kompetenten" Beamten geraet.
    Wenn fehlende Fachkenntnisse und Beratungsresistenz durch Besserwisserei/Sturheit ersetzt werden, hat der Buerger erst mal schlechte Karten.
    Das gruene/blaue Tuch mag Macht ueber den Buerger geben, Kenntnisse und Faehigkeiten sind nicht in den Uniformtaschen sondern im Kopf. :)

    Viel Glueck
    pak9

  • Als ich meinen Sachkundelehrgang gemacht habe, war unter den Teilnehmern auch ein junger Polizist. Als ich ihn fragte, warum er daran teilnahm, sagte er, daß er gerne im Schiessverein KK schiessen möchte und eine WBK beantragen will. Bis dahin war ich in der Annahme, daß Polizisten in der Ausbildung auch eine Waffensachkunde machen würden, was mir aber verneint wurde. Er wurde lediglich mit dem Umgang seiner Dienstwaffe vertraut gemacht.
    Jetzt stell ich mir die Frage, wie kann es sein, daß ich, um eine WBK für ein Luftgewehr über 7,5J zu bekommen, den Sachkundenachweis erbringen muß, während ein Mensch, der im Dienst täglich mit einer scharfen, geladenen Waffe auf Tour ist, das nicht braucht.
    Das macht mir schon Sorgen, zudem der junge Polizist zwar seine P99 bedienen konnte, aber vom Waffengesetz null Plan hatte. ;(

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Auch die Polizei muss auf ihre kosten etc. achten. und da ist ganz deutlich: Verkehrsstreifen bringen massig bußgelder, kommen oft vor, die betroffenen klagen oftmals gegen bußgelder, selbst wenn sie nicht im recht sind etc., da lohnen sich regelmäßige auffrischungen.

    Waffengesetz bringt wenig bis kein geld in die kassen, ist tierisch kompliziert, kommt selten vor, und viele sind schlichtweg zu verängstigt, wenn eine "autoritätsperson" sagt "das ist verboten", als das sie sich wehren würden. in der hoffnung das außer einer (nicht gerechtfertigten) verwarnung nicht mehr passiert.
    da lohnen sich lehrgänge etc. nicht...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Im vorliegenden Fall handelt es sich wohl vordergründig um Sturheit und Rechthaberei als um die Sache selbst. Kommt in Familien ja nicht so selten vor. Der Vater ist nicht in der Lage, seinem Sohn gegenüber seinen Irrtum einzugestehen.
    Wenn er denkt er hat recht, soll er dich doch anzeigen und deine Waffen beschlagnahmen. ;)

    Niemand verlangt von einem Polizisten, dass er das Waffengesetz bis ins Kleinste auswendig kennt. Aber welche Erlaubnisse es gibt, wer was besitzen oder führen darf und was nicht (z.B. in Bezug auf den KWS), das sollte ein Polizist schon wissen.


    Grüße, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Es passt gerade so schön...

    Wer Waffen irgendeiner Art hat, sollte das WaffGals festen Bestandteil seiner Linksammlung betrachten und regelmäßig aktualisieren.
    Gelegentl. ist es auch ratsam es in Papierform mit zuführen, u.a. auf Schießstätten usw., das kann auch die kurzfristig zum LG schießen "umgewidmete" Reithalle sein.
    Auch hilft es gelegentlich wenn man so einige relevante Paragrafen inhaltlich parat hat (Bsp. 12 IV WaffG) und bei anderer Meinung einzelner Pol.beamte sie bittet sich doch mal entsprechende Paragrafen bei der Rechtsauskunft der für sie zuständigen Dienststelle und Gerichte erläutern zu lassen. In einem höflichen und sachlichen Ton vorgetragen regt es gelegentlich zum Nachdenken an.


    Und nun die schlechte Nachricht: es ist nicht nur mit dem Waffengesetz so, auch bei vielen anderen Gesetzen ist der Ausbildungs- und vor allem der Kenntnisstand nicht viel besser....
    Auch wenn man immer mal wieder Polizisten mit sehr guten und detaillierten Kenntnissen zu (ihren) speziellen Rechtsgebieten findet.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Naja, wir sollten aber nicht vergessen, das Polizisten nunmal kein Jurastudium haben... und normalerweise auch nicht brauchen.

    würden sie immer bei allem auf dem aktuellen stand sein, hätten sie kaum noch gelegenheit auf streife anstatt in fortbildungen zu sein. Insofern machen spezialisierungen etc. durchaus sinn, aber die grobe grundkenntnis sollte schon vorhanden, und nicht 30 jahre alt sein.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Jetzt stell ich mir die Frage, wie kann es sein, daß ich, um eine WBK für ein Luftgewehr über 7,5J zu bekommen, den Sachkundenachweis erbringen muß, während ein Mensch, der im Dienst täglich mit einer scharfen, geladenen Waffe auf Tour ist, das nicht braucht


    Das ist einfach zu beantworten:
    Polizei, BW, Zoll und ähnliche Behörden sind vom WaffG ausgenommen. Daher brauchen sie im Dienst auch keinen Waffenschein und andere Erlaubnisse, sofern sie im dienstlichen Auftrag eine Waffe führen.
    Will ein Polizist privat eine WBK beantragen, so muss auch er den ganz normalen Antragsweg incl. aller Voraussetzungen erfüllen. In besonderen seltenen Fällen wird ihm der Sachkundenachweis erlassen.

    § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf 1.die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2.die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3.4.die Zollverwaltung
    und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.

  • Mein Vater hat sich heute ausgiebig mit meiner kleinen Waffensammlung beschäftigt.
    Da er Polizist ist meint er mal wieder alles besser zu wissen, und da ich nicht alles wiederlegen kann bräuchte ich Hilfe bei ein paar Fragen.


    Ich empfehle Papa mal dieses Buch. Es ist vom einem Polizisten im Lehramt für Polizisten geschrieben. Es ist auch für Leute interessant, die sich eingehender mit dem Waffenrecht beschäftigen wollen. Es ist auch für Nicht-Juristen leicht zu lesen und verständlich.

  • Danke FloppyK,

    das war mir schon klar. Was ich damit meinte, während so einer Ausbildung zum Polizisten sollte ein Sachkundelehrgang wohl dranhängen. Kosten hin, Kosten her. die Leute laufen mit einer scharfen Waffe durch die Gegend.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Ein verpflichtender Sachkundenachweis für den Dienstgebrauch halte ich für weniger sinnvoll, denn dann müssten die Polizisten in jedem möglichen Bereich irgendwelche fachlichen Zusatzausbildungen einholen.
    Ich würde eher vorschlagen, dass die Polizisten sich zwingend noch vor Ort fachkundigen Rat einholen müssen, bevor es zur Beschlagnahme aus Unwissenheit kommt. Das spart auch unnötige Verfahren und viel Ärger des Betroffenen ein.

    Besonders bei Hausdurchsuchungen sollte eine über den Vorwurf rechtskundige Person zwingend anwesend sein. Denn oft kommt es vor, dass ganze Inhalte von Waffenschränken zu Unrecht beschlagnahmt werden, weil die Polizisten vor Ort einfach keine Ahnung haben, was der Inhaber von Erlaubnissen zu Hause haben darf oder nicht.
    Das kann auch nicht so schwer sein, denn so eine Hausdurchsuchung muss ja exakt begründet werden und somit fällt auch die Auswahl der rechtskundigen Person auch nicht schwer.

  • Das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestaetigen,leider.Erstmal wird alles,was nach Waffe aussieht,beschlagnahmt,egal,ob ne PTB Nr oder n F im Fuenfeck drauf ist,da wird garnicht nach geschaut.Waffe=Boese und bestimmt Illegal,muss ueberprueft werden,und weil der Beamte vor Ort eben keine Ahnung hat,ist man seine legal besessenen Waffen erstmal los...Und dann dauerts Monate oder Jahre,bis man sein Eigentum verkratzt und mit lustigen Aufklebern verziert zurueckbekommt,natuerlich verbunden mit der Anfrage,ob man nicht auf die Rueckgabe verzichtet,dann koenne man das Verfahren sofort einstellen...Armes Deutschland!Und dem Threadersteller rate ich,seinem Papa mal diesen Thread lesen zu lassen.Ist sogar jugendfrei.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Naja, wir sollten aber nicht vergessen, das Polizisten nunmal kein Jurastudium haben... und normalerweise auch nicht brauchen.

    würden sie immer bei allem auf dem aktuellen stand sein, hätten sie kaum noch gelegenheit auf streife anstatt in fortbildungen zu sein. Insofern machen spezialisierungen etc. durchaus sinn, aber die grobe grundkenntnis sollte schon vorhanden, und nicht 30 jahre alt sein.


    Das problem ist das wenn man mal Probleme mit einem solchen Polizisten bekommt man die A Karte hat.
    Denn er setzt seine maßnahmen erstmal durch.

  • Wie alt bist Du eigentlich?

    Wenn ich einen solchen Vater hätte, mit dem ich selbst als Erwachsener nicht diskutieren kann, dann würde ich den Kontakt doch deutlich einschränken.

  • Ich bin 19 wohne aber noch bei meinen Eltern ,solche Diskusionen sind an der Tagesordnung :S
    Früher hab ich ihm immer geglaubt,damals mit 14 hat er mir auch meine erste Airsoft Waffe weggenommen weil=verboten :(
    Seit dem hab ich angefangen selbst zu recherchieren weil er mir schon öfter ziemlich unglaubliche Dinge erzählt hat.

    Die Sache mit dem Waffengesetz zu Weihnachten find ich klasse,mal sehen ob man noch kurzfristig sowas bekommt.

    Why carry a gun?
    Cause a whole cop would be too heavy :whistling:

  • Ach ja gleich noch mehr Fragen die ich absurd finde.
    Wie sieht das aus mit den Geschossen für Airsoftwaffen. Mein Vater meint es dürfen nur diese Hartplastik BBs verschossen werden.
    Ich mein es gibt doch auch Glas- Keramic- AluBBs. und Leistungstechnisch werden sie es wohl kaum schaffen durch andere"munition" über den Grenzbereich der Leistung zu kommen :D


    Nur weil es so "lustig" ist :D kommt noch ein Zitat:

    wenn du es schaffst aus 2 Meter durch ein Papier zu schießen hat die waffe über 0.49 Joule, wenn du es schaffst aus2-3 Metern durch einen Pappkarton zu schießen hat die
    Waffe schon mehr als 25 Joule (!!!)
    Zitat ende
    :pinch:

    Why carry a gun?
    Cause a whole cop would be too heavy :whistling:

  • @ badyan98:

    vielleicht schenkst Du Deinem Vater auch noch ein Buch oder eine Formelsammlung in der Richtung "Physik und andere
    Naturwissenschaften volkstuemlich erklaert".
    Natuerlich gehen Material und das dadurch gegebene Geschossgewicht in die Auftreffenergie ein (M/2*V2).
    Im Zusammenwirken wird die betreffende Waffe mit jeder Art zugelassener Geschosse den gesetzlichen Grenzwert nicht erreichen sondern unterschreiten. Liegt schon daran, dass die Hersteller/Haendler bei den Energieangaben mehr als erforderlich nach oben aufrunden. Oder sie machen Angaben, die zur Annahme einer hoeheren als der tatsaechlichen Leistung verleiten. Z. B. "bis 7,5 J" bei Co2-Waffen. Mathematisch korrekt, aber die meisten meinen, die Waffe habe einen gering darunter liegenden Wert. Eine Co2-Pistole bringt aber ca. 4 J. Reine Verkaufstaktik!

    Wie Dein Vater auf die 0,49 / 25 J kommt erschliesst sich einem normal denkenden Menschen nicht.
    Aber vielleicht hat er die Laufbahnpruefung fuer den einfachen Papier- und Kartonvollzugsdienst. :D

    Ich wuerde versuchen, ihm mittelfristig die Zusammehaenge Schritt fuer Schritt zu erklaeren.
    Nimmt er das Angebot an, ist der Frieden wieder hergestellt.
    Wenn nicht, mache Dein Ding innerhalb der Gesetze und diskutiere nicht weiter. Das bringt bei Leuten, die ihre falsche Meinung als die einzig richtige ansehen, nichts.

    Ironie beseite: vielleicht reagiert er nur so, weil er, unwissend wie er ist, privat auf der ganz sicheren Seite sein und als
    PVB uebervorsichtig sein will. Dann informiere ihn korrekt und mache klar, dass Du nichts Ungesetzliches tust.

    Viel Erfolg
    pak9

  • Ein LG durchschlägt auf 10m fast eine Konservendose (Einschussloch auf der einen Seite,auf der gegenüber liegenden Seite gibts ne Beule nach außen die angerissen ist) und das bei 7,5J!Mit 25J wär das eine ganz andere Sache!Pappe durchschlägt eine Softair schon mit 0,5J auf 2-3m!
    Ich glaub dein Vater sollte seine Dienstwaffe lieber dir geben da ist sie sicherer und in besseren Händen aufgehoben *lol*
    Frag ihn mal wieviel J die hat,auf die Antwort bin ich gespannt :)