Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 5.417 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2010 um 19:49) ist von Dragon-Nomad.

  • Hallo

    Ich habe vor mir das Speedlock I Standard zu kaufen und wollte vorab noch ein Paar Informationen "abrufen" :)

    Also was mich interessiert ist besonders der Unterschied zu den normalen Speedlock I die einen Aluminium Griff haben. Ist der einzige Unterschied der Griff? oder gibt es auch Unterschiede bei der Klinge.
    Wie ist die Qualität des Springmessers. Ist die Klinge lange scharf oder muss sie oft geschliffen werden. Hat der Öffnungsvorgang schmackes?

    Ist das Messer empfehlenswert oder ein möglicher Fehlkauf.

    Hoffe es findet sich jemand der eins hat und mir weiter helfen mag :)

    Grüße

    :laola:

  • Ist das nicht mittlerweile verboten?Ist doch n böses Einhandmesser...hatte vor Jahren mal das kleinere,das war n prima stabiles Messer,habs leider verloren...zur Klinge kann ich nicht mehr viel sagen,war normaler Durchschnitt,kein Schrott,aber auch nicht herausragend...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Moin Ökto

    Ich besitze und benutze ein Speedlock der Ersten Generation seit 15 Jahren (?) und bin vollsten zufrieden.
    Je nach gebrauch bricht nach 3-4 Jahren die Öffnungsfeder.Mail an Böker und man bekommt kostenlosen
    Ersatz zugeschickt ! Das ist Service !
    Vor einigen Jahren ist mir das Messer ganz dumm runtergefallen und die Klingenspitze ist abgebrochen.
    Neue Klinge ist seit dem eine aus ATS-34.Die ist sehr schnitthaltig.Abgesehen davon bietet Böker etliche
    verschiedene Klingen an,ist nur eine Frage der Portokasse :D
    Was Du als "schmackes" bezeichnest,sollte nicht für den alltäglichen gebrauch "genutzt" werden.Das gibt sonnst
    böse Stauchungen weil der Aufprall nicht ohne ist.Die Schraube dafür so anziehen das die Klinge sanft öffnet,
    und nicht mit einen Schlag.Das Messer kann man sehr leicht zum reinigen zerlegen.Für die Mechanik benutze
    ich Titanfett (Baumarkt,Werkzeugabteilung)
    Solange man damit nicht versucht einen Tresor zu knacken,ist ein SpeedLock nicht kaputt zu kriegen.

    MkG Udo

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Also laut Waffengesetz ist es nicht verboten.

    Auszug aus Waffengesetz:

    Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    - höchstens 8,5 cm lang ist und
    - nicht zweiseitig geschliffen ist;

    Gehe niemals ohne Dein Messer irgendwohin!

    Weg mit dem :F: :smash:

    Hubraum statt Spoiler!

  • Ich habe das kleine Speedlock. Es gehört zur Gruppe der Eimnhandmesser. Zwar nicht verboten, unterliegt aber dem Führverbot nach § 42a.
    Es hat zwar den Vorteil, dass man es mit einem Inbusschlüssel zum sauber machen leicht öffnen kann, jedoch finde ich die Springmechanik ein wenig schlapp. Kommt da Dreck dazwischen, springt es manchmal nicht bis in die Arretierung.
    In der Hosentasche kann man es ohne Umhüllung nicht tragen. Es öffnet sich andauernd. Es gibt aber einen kleinen Holster mit Klettverschluss für den Gürtel.
    Ich meine, es gibt Besseres.

  • Vorweg: Ich besitze keines der beiden Messer, stütze mich also darauf was ich die letzten Jahre so in den Fachforen aufgeschnappt habe. Ich würde eher das 74 nehmen, über das Speedlock habe ich einiges Negatives gelesen (schön hier auch mal was Positives zu lesen), außerdem ist der Stahl einfach besser.
    Abgesehen davon: Würde vielleicht auch ein Assisted opener in Frage kommen?

    Gruß,
    Carsten

  • Es wäre mal hilfreich, wenn der Themenstarter den Zweck des Messers nennen könnte.
    Für die Vitrine geht so ziemlich alles, was nicht im WaffG verboten ist.
    Als EDC - immer-dabei-Messer scheiden alle Einhand und lange feste Messer aus.
    Wenn ein besonderer Zweck, insbesondere als Angler, Jäger usw. vorliegt, kann man die Auswahl auch anderes legen.
    Dann ist es sinnvoll den verfügbaren finanziellen Rahmen zu wissen.

    Letztlich ist es auch entscheidend, ob man zu den Typen gehört, die entweder alles Mögliche verlieren oder liegen lassen. Wenn nein, so mag man ja Spaß an etwas Besonderes haben. Da Einhandmesser (auch Springer) ausscheiden, habe ich mir ein noch nicht so exorbitant teures Damastmesser gekauft:
    (Ein paar weitere Fotos in meiner Gallerie)

  • Also laut Waffengesetz ist es nicht verboten.

    Auszug aus Waffengesetz:

    Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    - höchstens 8,5 cm lang ist und
    - nicht zweiseitig geschliffen ist;


    Entschuldige, Dir da widersprechen zu müssen.

    Laut §42a Waffg heisst es:

    "Es ist verboten ......... Messer mit einhändig feststellbarer Klinge......... zu führen"


    Darunter fällt auch das "normale" Speedlock, weshalb Böker extra die Curting-Versionen auf den Markt geworfen hat, die im geöffneten Zustand eben NICHT verriegeln.

    Das was Du zitiert hast, bezieht sich auf "verbotene Gegenststände", nicht auf das "Führverbot" der noch übriggebliebenen Messer..

  • Ich glaube Nighthawk hat das nur geschrieben, weil Medjay die Frage aufgeworfen hatte, ob das nicht mittlerweile verboten sei (s.o.), auch wenn es dabei wohl um eben genau das Führen ging.

  • Da ich auch einiges negatives über das Speedlock gehört habe habe ich das AK74 Automat bestellt.
    Dieses Messer darf man nicht führen oder lieg ich da falsch?

    :laola:

  • Les dir doch bitte mal die Posts durch.

    Zitat

    Also darf man Springmesser führen wenn die Klinge mit Federdruck offengehalten wird?

    Das hast du erst gestern Abend in einem anderen Thread gefragt. Seitdem hat sich das WffG nicht geändert.

  • Das ist mir bewusst und ich bin keinesfalls senil...
    Meine frage bezog sich genau auf da Böker ak. Schlussfolgernd kann man darauß schließen das ich nicht weiß ob die Klinger arretiert...

    :laola:

  • Klar,ich hatte das wg verboten gefragt,meinte aber das fuehren.Denn,sorry,was nuetzt mir n tolles Messer,wenn ich es zuhause liegen lassen muss?Ich habe hier auch n schoenes Einhandmesser mit veriegelter Klinge,mit Clip perfekt zu fuehren-tja,nun haengts nutzlos an der Wand.Das gleiche Schicksal wird mein Speedlock erleiden muessen,falls es mal wieder auftaucht.Und das Messerchen fand ich auch sehr schoen und praktisch.Schade,das der Gesetzgeber so gar keine Ahnung von seinen Gesetzestreuen Buergern hatund erwachsene,vernuenftige Buerger mit jugendlichen Schlaegern auf eine Stufe stellt...Achja,anstatt der 8cm Einhandmesser fuehre ich dann halt eben oefters eins mit 12cm feststehender Klinge-ist quasi n erlaubtes Einhandmesser,und waagerecht am Guertel getragen,stoerts auch nicht...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Das ist mir bewusst und ich bin keinesfalls senil...
    Meine frage bezog sich genau auf da Böker ak. Schlussfolgernd kann man darauß schließen das ich nicht weiß ob die Klinger arretiert...

    Wenn du die Info zu diesem speziellen Messer wolltest, dann kostet dich das 5min Suchmaschine. Oder wenn das zu mühselig ist, wartest du noch die 2 Tage, bis es vor dir liegt.

  • Zur nochmaligen Klarstellung:

    Wenn die Klinge NUR durch die Federkraft offengehalten wird (wie z.b. das Sppedlock CURTING) ist das Führen erlaubt.
    Muss man zum schliessen der Klinge nochmals auf den Knopf zum Entriegeln drücken, ist das Führen NICHT erlaubt.

    Genau deshalb hatte ich mir das Speedlock II Curting gekauft.

    Da ich nicht weiss, wie das AK 74 arbeitet, ist es schwer für Nicht-Besitzer, zum Führen etwas zu sagen, da auf der Böker-HP zum Böker AK-74 Automatic nicht wirklich viel dazu steht.
    Beim Speedlock Curting wirds ja extra erwähnt.