Hallo,
ich bin grade über diese Bundesdrucksache aus 2006 gestolpert: http://www.bundesrat.de/nn_1934482/Sha…pdf/81-1-06.pdf
Guckt euch doch mal bitte die Seite 23, unterer Absatz an.
Ist die "Sonderregelung", die seinerzeit (2004) der VDB mit dem BMI vereinbarte, hinfällig ?
ZitatVDB-Geschäftsführer Wolfgang Fuchs: "Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten." Genau so werde das, so meldet zumindest der VDB weiter, auch in die künftige Waffenverwaltungsvorschrift aufgenommen.
Weis jemand wie die aktuelle Lage ist ?
MfG RR