9mm Waffen ohne Waffenschein (aber mit WBK)

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 46.406 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2010 um 08:33) ist von MountainGun45LC.

  • Zitat


    eine Waffensachkundeprüfung bestanden hast (Anmelden, Bezahlen,Prüfung bestehen).


    Das Lernen wurde vergessen. Eine WSK-Prüfung besteht man nicht ohne sich mit der Materie beschäftigt zu haben. Hier ist der offizielle Fragenkatalog mit Lösungen. Dieser dient als Basis für Unterricht und Prüfung. Achtung - neue Fassung v. 01/2010:
    BVA WSK Fragenkatalog

    Zitat


    Wenn du eine Waffe, deren Leistung über 7,5 Joul liegt, erwerben möchtest. ( ab 4mm alle Kaliber (2mm ?)
    mußt du ein Bedürfnis nachweisen.


    Auch nicht ganz richtig. Zum einen sind weiterin alte LG oder LG aus der DDR auch ohne "F" und Prüfung der Schussenergie frei. Dann sind da noch einschüssige Vorderlader frei, auch wenn diese locker mehrere tausend Joule erreichen können und die Feuerwaffen mit "F" Zeichen. Letzetre sind zwar WBK-pflichtig, jedoch ohne Bedürfnisnachweis zu erwerben. Das sind meistens Waffen im 4M20 Kaliber.

    Aber für "richtige" Schusswaffen gilt im Allgemeinen der Bedürfnisnachweis. Bedürfnis kann erbracht werden von:

    § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    § 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
    § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
    § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
    § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
    § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls
    § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal

    Dann sind da noch der Tierarzt, Flugplatzbetreiber, Lehrgangsträger WSK, Sportbootbesitzer, Bergführer und natürlich der Waffenhandel.

    Zitat


    da heist min 1 jahr in einem Schützenverein Schiessen (mit Leihwaffen) und jedes Schiessen nachweisen (min 12-18 mal im Jahr).
    Mit diesem Nachweis kannst du dann eine WBK beantragen, du must angeben was für eine Waffe du erwerben möchtest
    z.b. Revolver Kal. 357/38 oder Pistole 9mm oder Gewehr 8x57 IS.


    Nene, so einfach ist das nicht. Zum einen muss das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen nachgeweisen werden. Es ist üblich, dass entweder vom Verein Leihwaffen gestellt werden oder ein anderes Vereinsmitglied lässt den Anwärter mit seiner Waffe schießen. Die dafür notwendige (und ebenfalls erlaubnispflichtige) Munition kann dazu auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch erworben werden. Bleiben Patronen übrig, so muss diese an den Erlaubnisinhaber zurückgegeben werden. Er kann kann diese dann beim nächsten Training erneut mitbringen.
    Um letztlich eine Waffe als Sportschütze beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllst sein:

    Waffensachkundezeugnis
    Zuverlässigkeit
    persönliche Eignung (u.a. Mindestalter!!!, GK erst ab 25 bzw. 21 Jahren)
    Nachweis der sicheren Lagerung (Waffenschrank)
    Bedürfnis

    Zitat


    Darauf hin wirst du von deiner Waffenbehörde überprüft ob du zuverlässig bist, max 2 in 6 Monaten.
    Nun hast du 1 Jahr Zeit dir die Waffen zu kaufen (sonst verfallen die Einträge).


    Auch falsch, denn der Voreintrag ist grundsätzlich nur auf der grünen WBK nötig, wobei Sportschützen für alle Waffen auf WBK grün grundsätzlich einen Voreintrag benötigen, der Jäger nur für Kurzwaffen. Sportschützen mit gelber WBK brauchen keinen Voreintrag, wie auch der Sammler auf WBK rot.
    Die Überprüfung der Zuverlässigkeit und pers. Eignung übernimmt die zuständige Waffenbehörde des Wohnortes nach § %, Abs 5 WaffG.
    Dazu werden das Bundeszentralregister, das anwaltschaftliche Verfahrenregister schriftlich angefragt und eine Stellungnahme der örtlichen Polizei eingeholt. Diese Abfrage muss die Behörde nach Erteilung der Erlaubnis, jedoch vor Ablauf von 3 Jahren wiederholen. Danach liegt es im Ermessen der Behörde das periodisch erneut abzufragen. Das gilt für jede waffenrechtliche Erlaubnis.

    Zitat


    Einen Waffenschrank muss erst bei der ersten Eintragung einer Waffen nachgewiesen werden.


    Nö, mittlerweise schon bei Beantragung. Das ist seit 2009 hinzugekommen.
    Das geht aus WaffG § 36, Abs. 3 hervor.

    Zitat


    Andere möglichkeit eine WBK zubekommen ohne in einem Schützenverein zu sein ist:

    Du beantragst eine WBK für Bedürfnisfreie Waffen (4 / 6 mm Waffen mit PTB und "F" Kennzeichnung),
    Waffen deren Leistung unter 7,5 Joul liegt. Die darst man auch auf einem eigenen Schießstand im Keller schiessen.
    (wenn die Nachbarn es zulassen) Ein Waffenschrank muß auch hier Nachgewiesen werden.


    Da gibt es noch andere Möglichkeiten wie oben aufgelistet.

    Zitat


    Oder du bis Isralelischer Herkunft also ein bedrohtes Volk, dann bekommst man, nach bestandener Waffensachkundeprüfung,
    eine WBK mit der gewünschten Eintragung auch ohne in einem Schützenverein zu sein.(ob das Führen auch erlaubt ist weis ich nicht).


    Das war früher mal so. So einfach geht das heute nicht. Möglicherweise liegen die Maßstäbe ein wenig anderes, aber ein Persilschein haben da Israelis in Deutschland nicht.

    Zitat


    Einen Waffenschein bekommt ein normal Sterblicher in Deutschland nicht, (sehr schwer, Außnahmen bestätigen die Regel).
    Selbst Polizisten haben keinen, sie dürfen eine geladene Waffe nur im Dienst tragen und haben nur dafür eine Erlaubnis.


    Na Behörden, wie Polizei, Zoll und Bundeswehr haben mit dem Waffengesetz auch nichts zu tun. Sie sind gemäß § 55 WaffG komplett von diesem ausgenommen. Daher gilt auch für die Bediensteten weder die Waffenscheinpflicht, noch das Verbot Waffen auf öffentlichen Versammlungen.
    Aber es stimmt schon, das Führen scharfer Schusswaffen über einen Waffenschein wird nur extrem wenigen Personen zugebilligt. Man darf dabei nicht vergessen, dass diese Personen deswegen auch nicht zu beneiden sind. Denn es sind gefährdete Personen, denen man nach dem Leben trachtet.

    Um es abschließend in einem Satz zusammen zu fassen:
    Wer Sportschütze werden will und den Erwerb und Besitz scharfer Schusswaffen anstrebt, der möge sich einen Schützenverein suchen und mit dem Training beginnen. Der Rest ergibt sich dann mit der zwangsweisen Beschäftigung von alleine, so denn nicht ausschließlich LG geschossen wird. Auch eine Waffensachkundeprüfung wird manchmal für wenig Geld über die Vereine organisiert. Diese Gelegenheit sollte man dann nutzen. Es sind in der Regel ein paar Abende als Abendkurs mit Prüfung an einem Wochenende.

  • Danke Klaus/FloppyK,

    dass Du mit Deiner Fach- und Sach-Kenntnis die Realität dargestellt hast! Und das unter Bezug auf die jeweiligen Paragraphen! :thumbup:

    Leider wird zuviel an Stammtischen über Waffen und Waffenrechtlichen Vorgaben geredet ..... Besonders gerne von Denjenigen, die überhaupt keine Ahnung von der Materie haben.

    Gruss
    Alfred

  • Stimmt, Stammtische verbreiten den meisten Unsinn. Das liegt aber daran, dass sich Sportschützen oder Jäger auf Dinge beziehen, die entweder uralt sind oder sie haben das vom hören sagen. Daher immer nach der Quelle fragen und nichts leichtfertig glauben, was nicht im Gesetz oder den dazugehörigen Verordnungen steht.
    Auf meiner Seite sollten alle Gesetze und Verordnungen für das Waffen- und Sprengstoffrecht komplett sein. Möge der Interessierte sich dort mal umschauen.

  • Hallo Klaus,

    ich habe das Thema nicht so ausschmückent darstellen können wie du,
    aber das Lernen Vorraussetzung ist selbstverständlich, konzentriert habe ich mich auf
    Erlaubnispflichtige Waffen nicht auf LG´s oder was darf ein Jäger......Das war auch nicht die Frage.
    Zu den anderen Sachen habe ich nur diese Informationen geschrieben die ich
    im Januar 2010 bei euch ( Klaus & Klaus) in der Waffensachkundeunterricht gelernt habe.
    Die Info über das Bedrohte Volk stammt von euch, wenn das schon seit 09 nicht mehr gültig ist Fehlte der Hinweis in der Schulung.
    (Empfand ich als so Interessant das ich es mir gemerkt habe)
    Bei mir war es so das ich erst einen Waffenschrank nachweisen muste als ich die erste Waffe
    eintragen lassen habe. also 2010.
    zum Stammtisch, ich treffe mich max 2-3 mal mit einem Freund in einer Kneipe und
    dann ist das Thema Oldtimer von Triumph.

    Gruß der Unerfahrene Triumphlauti

    PS. Zitat: Besonders gerne von Denjenigen, die überhaupt keine Ahnung von der Materie haben.
    Man sollte sich auch nicht immer hinter dehnen stellen (Klaus) die Fachkompetent sind, nur um sich
    mit einem hohen Beitragszähler zu profilieren.

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, bei den Universum bin ich mir noch nicht sicher.
    Albert Einstein

  • Ich ergänze das mal:
    ... besonders von den Leuten, die nicht den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein kennen.
    .... oder von Leuten, die nur den Begriff Waffenschein kennen.

  • ich hab mal vor längere zeit irgendwo gelesen das es bundesweit knapp 5000 waffenscheine ausgestellt sind...meist sind es politiker, banker und einige politisch verfolgte...

  • LEP FAN

    :D ja ok habe ich vergessen sorry


    ich habe mal ein schild gesehen wo es drauf stand: klage nicht zu sehr über ein kleines schmerz, denn der schicksal kann ihn dir durch einen größeren heilen (oder so ähnlich :rolleyes: )...zum glück ist die politik hier nicht so wie in england wo über nacht ein totales waffenverbot einführt wurde....

    Einmal editiert, zuletzt von babbi (22. November 2010 um 17:21)


  • PS. Zitat: Besonders gerne von Denjenigen, die überhaupt keine Ahnung von der Materie haben.
    Man sollte sich auch nicht immer hinter dehnen stellen (Klaus) die Fachkompetent sind, nur um sich
    mit einem hohen Beitragszähler zu profilieren.

    @ Triumphlauti:

    Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es für Dich unangenehm ist, wenn ein Fach- und Sachkundiger wie FloppyK Deine Darstellung in Teilen zu Recht rückt oder präzisiert! Ist auch kein Wunder, denn Klaus beschäftigt sich seit Langem und mit hoher Intensität mit diesem diffizielen Thema!

    Dein Unmut darüber ist Allerdings kein Grund, mir zu unterstellen, ich würde mich mit einem hohen Beitragszähler profilieren! Und ja, ich "stelle mich gerne hinter einen Fachmann wie FloppyK", den bei dessen Aussagen weiss ich jedenfalls dass diese von einer kompetenten Person kommen!

    "Stammtische ......" bezog sich nicht auf Deinen Beitrag - Aber wenn Du das selbst darauf beziehen willst ...................!

    P.S.: Das "zitieren" solltest Du noch etwas üben, dann werden Deine Beiträge nachvollziehbarer. :D

  • Leute, lasst das mit dem Fachmann. Ich bin halt ein wenig mehr belesen, dennoch nicht allwissend.

    Gerade das zeichnet einen "Fachmann" IMO aus, dass er kompetent ist, ohne überheblich zu sein! In diesem Sinne Klaus: :thumbup:

    Gruss
    Alfred

  • Das Problem ist das sich 99% der Leute nicht auskennen...

    Gerade Freunde und Arbeitskollegen treiben mich in den Wahnsinn...."Für große Messer über 12cm brauchte nen Waffenschein", ich weiß nicht ob ich heulen oder lachen soll bei so nem sche*ß... und immer wieder die gleichen Aussagen -.-' ..sogar von einem der nen KWS hat und bei der Bundeswehr ist sollte es besser wissen...aber naja...

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Genau, wo Du das erwähnst - mir hat einer aus dem Schützenverein gesagt, er hätte noch eine ältere Armbrust zu Hause, die nun wegen der extra Spannhilfe heute verboten wäre.
    Der Mann ist WBK Inhaber! (Aber seine Sachkunde liegt wohl etwas länger zurück)

  • Genau, wo Du das erwähnst - mir hat einer aus dem Schützenverein gesagt, er hätte noch eine ältere Armbrust zu Hause, die nun wegen der extra Spannhilfe heute verboten wäre.
    Der Mann ist WBK Inhaber! (Aber seine Sachkunde liegt wohl etwas länger zurück)

    Wen wundert das? Mich nicht!
    Wir Deutschen haben das verwirrendste, krudeste Waffen(UN)recht der gesamten Welt!

    Ein einziger Paragraphen-Wirrwarr, der an Inkompetenz kaum noch zu überbieten ist.

    JEDER Waffenbesitzer steht PERMANENT mit einem Bein im Knast, durch unsinnige Bestimmungen, wie z.B.: ein vergessenes Butterfly-Messer, was in der Werkzeug-Kiste noch rumliegt, ein alter Schreckschuss-Revolver, oder Pistole ohne PTB und dergleichen Unsinn mehr.

    Wenn ich mir ansehe wie schnell ein Krieg angezettelt werden kann, Stichwort Korea. Hier Nordkorea mit China und Vietnam im Rücken, auf der anderen Seite Südkorea mit den USA und der Nato, incl. Deutschland.

    Wenn dann ein Agressor in D einmarschiert, wie wird der sich freuen über die komplette Aufstellung aller in Privathand befindlicher Waffen, perfekt!
    Alle Waffenbesitzer werden dann abgeholt, womöglich an die Wand gestellt, oder in einem KZ einer Sonderbehandlung unterzogen.
    So gesehen rücken solche Waffenregistrierungen schon in die Nähe von Hochverrat!
    Abwegig? Nein! - Das 1. nach der generalstabsmäßigen Besetzung von Bahnhöfen, Flugplätzen, Radio-u.TV-Stationen, Kasernen und Polizeistationen,
    sind die Verwaltungen mit ihren Unterlagen.

    Klingelt´s? Dann Prost Mahlzeit!

    Wenn dann der Chinamann klopft, bringt er keine Peking-Ente mit leckeren Beilagen, sondern blaue Bohnen, naja immerhin schön heiß!

    Denkt mal drüber nach.