Egun Käuferrecht

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 2.995 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. November 2010 um 20:19) ist von pak9.

  • Guten Abend allerseits !
    der Freund meiner Schwester hat folgendes Problem.
    Er hat über Egun per sofortkauf ein Zielfernrohr gekauft. In der Beschreibung steht in keinsterweise
    das es sich um einen Privatkauf handelt. Unter MyEgun ist bei Verkäufer nur eine Adresse eingegeben und mehr nicht.
    Wenn man die Adresse bei Google eintippt erscheint ein eingetragener Waffenhändler / Büchsenmacher.
    Das Glas hat nicht den richtigen Durchmesser für seine Montage. Allerdings stand dazu auch keine Angabe.
    Eine freundliche Mail hat anscheinend auch nix gebracht. Der Verkäufer meinte nur das er über Egun privat für sich und seine Freunde verkäuft.
    Hat er (der Käufer) das Recht die Ware zurück zugeben ?

    Grüße und besten Dank !

    surender

  • Hat der Verkäufer explizit den Privatverkauf im Text beschrieben und Garantie und Rückgabe ausgeschlossen? Kann man anhand anderer Angebote sehen, was und wie er sonst verkauft? Ist er privat bei egun angemeldet? Ein Autohändler darf sicherlich auch sein eigenes Auto privat verkaufen. Wenn er das aber laufend tut, kann man ihm schon unterstellen, daß er versucht Umsatzsteuer, Garantie etc. zu umgehen.

  • Nein in seinen ganzen Auktionen steht nichts von Privatkauf.
    Unter MyEgun ist niergens ein hinweis das es Privat sein könnte.
    Er hat es dort gekauft weil er bei google herausfand das es ein Waffenhändler ist.


    Grüße

    surender

  • Privatverkäufe müssen nicht als solche markiert werden. Nur Händler müssen dies angeben. Wenn Nichts dabei steht, ist es automatisch ein Privatverkauf, oder eine Verbrechen des Händlers.

    Auch Händler dürfen ihre private Ware privat verkaufen. Meine Tips vorm Kauf im Internet: Erst lesen, dann kaufen. Wenn etwas nicht dabeisteht, ist es nicht dabei. Vorher Fragen lohnt sich.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Wende Dich doch mal an die Verbraucherzentrale, die wird Dir alles genau erklären. Es ist immer schwierig zu sagen, was Sache ist, wenn man den Text der Anzeige nicht kennt. Möglicherweise ist das ja so ein Händler, der seine Ware schnell ohne Garantie/Gewährleistung und Widerrufsrecht/Rückgaberecht an den Mann bringen will. Vielleicht verkauft er aber auch nur sein privates Gerät. Anhand seiner anderen Verkäufe/Angebote könnte man das leicht rausfinden.

  • Der Link zu einer abgelaufenen Auktion ist kein Problem, ist ja keine Werbung. Besonders nicht in diesem Fall hier.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Wenn der Käufer Händler ist oder als Händler zu gelten hat und der Käufer ein Privatmann ist, kann das Rücktrittsrecht nach den Regeln des Fernabsatzkaufs (Internet / Telefon) nicht ausgeschlossen werden. Nur, wenn beide Vertragspartner Privatleute sind bzw. es sich um einen privaten, ncht gewerblichen Kauf handelt, kann das Rücktritssrecht ausgeschlossen werden - dies muss aber vor Kaufabschluss geschehen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, myGun etc.), Rückseite der Rechnung reicht daher nicht.

    Fazit: Innerhalb von 14 Tagen kann Dein Bekannter vom Kaufvertrag zurücktreten. Punkt.

    Die Frist läuft am 11.11.2010 um 24:00 Uhr ab, also ist Eile geboten (am besten Fax senden, dann Ware zurück und alle Kosten (Kaufpreis, Versandkosten, Rücksendekosten) aufzählen und Bankverbindung angeben und Zahlungsfrist (genaues Datum, gib ihm 10 Tage) nennen, fertig.

    Hinweis: Diese Beratung war kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst :thumbsup:

  • Wenn der Käufer Händler ist oder als Händler zu gelten hat und der Käufer ein Privatmann ist, kann das Rücktrittsrecht nach den Regeln des Fernabsatzkaufs (Internet / Telefon) nicht ausgeschlossen werden. Nur, wenn beide Vertragspartner Privatleute sind bzw. es sich um einen privaten, ncht gewerblichen Kauf handelt, kann das Rücktritssrecht ausgeschlossen werden - dies muss aber vor Kaufabschluss geschehen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, myGun etc.), Rückseite der Rechnung reicht daher nicht.

    Fazit: Innerhalb von 14 Tagen kann Dein Bekannter vom Kaufvertrag zurücktreten. Punkt.

    Die Frist läuft am 11.11.2010 um 24:00 Uhr ab, also ist Eile geboten (am besten Fax senden, dann Ware zurück und alle Kosten (Kaufpreis, Versandkosten, Rücksendekosten) aufzählen und Bankverbindung angeben und Zahlungsfrist (genaues Datum, gib ihm 10 Tage) nennen, fertig.

    Hinweis: Diese Beratung war kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst :thumbsup:

    Stimmt. Allerdings gelten keine Fristen, weil der Verkäufer auf diese hinweisen muß. Tut er es nicht, beginnt die Frist auch nicht.

  • Ach, Waffen Friedl. Mit dem zu diskutieren nützt nichts. Hat mir mal ein falsches Magazin geschickt. Als ich ihn dann daraufhin angeschrieben habe, meinte er, er hat mir das richtige zugeschickt und ich würde jetzt versuchen ihn zu betrügen um noch ein Magazin zu erhalten.

    Na ja, also er muss in seine Auktionen zumindest den Zusatz reinschreiben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, um die Gewährleistung auszuschließen.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Da der Verkäufer Garantie- und Gewährleistungsansprüche nicht explizit in der Auktion ausgeschlossen hat, gelten die halben Fristen wie bei einem Händler - sprich, er haftet z.B. bei Garantieansprüchen für 1 Jahr. Genauso muß er einer Rücknahme bei Nichtgefallen einwilligen, da er diese nicht ausgeschlossen hat.

    Unbesehen davon ist es unabhängig von irgendwelchen Ausschlüssen so, daß wenn der gekaufte Artikel nicht die in der Auktion beworbenen Eigenschaften aufweist, man das Recht hat, das Geschäft rückabzuwickeln, da man nicht den beworbenen Artikel erhalten hat - das Geschäft ist sozusagen nicht zustandegekommen.

    Im vorliegenden Fall ist es unerheblich, ob der Verkäufer als Privatmann oder als Händler agiert hat, da er die Rücknahme nicht ausgeschlossen hat und der Artikel auch nicht dem Verkaufsartikel in allen Punkten entspricht.

    Soweit mein Wissen zu der Materie - ein Fachanwalt kann dies garantiert gesetzlich gefestigter aussagen.

  • Guten Abend,
    es gibt neues vom Verkäufer.
    Was meint ihr ?

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Händler und unter dem Namen" waffen_xxxx" bei egun registriert. Hier biete ich meine Ware an.
    zusätzlich bin ich noch bei Egun unter dem Namen "xxxxxxxx" registiert. Hier verkaufe ich meine privaten Sachen, die ich im Laufe eines Jägerlebens zusammengetragen habe, oder biete für Freunde in deren Auftrag Sachen an.
    Ich habe unter xxxxxx Art. ID: xxxxxxx ein Zielfernrohr verkauft. Der Käufer möchte es nun zurückgeben, da es auf seine Waffe nicht passt. Er begründet es, Seine Montage passt nicht zu diesem Zf.
    Sagen Sie mir bitte, ob ich verpflichtet bin, das Zielfernrohr zurückzunehmen oder nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXXX


    Guten Tag!

    Wenn es sich definitiv um ein privates Angebot und einen Privatverkauf handelt, ist die Begründung des Käufers für Sie kein Grund den Artikel zurückzunehmen. Der Artikel erfüllt offensichtlich die zugesicherten Eigenschaften und ist nicht defekt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr eGun - Team


    Hallo Herr Müller,
    anbei die Auskunft von E-gun. Ich will mich aber trotzdem im Guten mit Ihnen einigen. Rufen Sie mich einmal heute an unter 09645XXX. sollte ich nicht zu erreichen sein, probieren Sie es öfters
    Gruß
    XXXXXXX

    2 Mal editiert, zuletzt von sure (11. November 2010 um 18:26)

  • Mal ne dumme Frage.. warum kauft sich dein Bekannter nicht einfach die passende Montage dazu? Kostet ja auch nicht die Welt.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Zitat

    Das Glas hat nicht den richtigen Durchmesser für seine Montage

    Was genau ist damit gemeint ? Passt die Montage des Käufers nicht zum ZF oder passt die, in der Auktion beschriebene Montage nicht auf das ZF ?


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Er hatte sich erst eine Montage vom Büchsenmacher montieren lassen (Jagdbüchse).
    In der Auktion war überhaupt kein Durchmesser angegeben.
    Das Zielfernrohr (22mm) mit Montage (11mm Prisma) passen nicht auf seine 25,4mm Ringe.

    Grüße

    Surender

  • hmmmm..... Wo ist denn jetzt das Problem? Man kauft etwas von einer Privatperson (Auch Händler haben ein Privatleben, ist meistens so...), das Erworbene ist völlig in Ordnung und mängelfrei, man hat lediglich selbst vergessen, genaue Maße (für ein Teil für das es wissentlich mehrere Maße gibt) zu hinterfragen.

    Wer ist jetzt Schuld?

    Vielleicht sollte dein Schwager in spe und auch du noch einmal drüber nachdenken ob es das wirklich wert ist, einem Gewerbetreibenden (der von seinem Betrieb lebt) hier ans Bein zu p***en, nur weil man etwas bei Egun vorschnell von diesem privat erwirbt (was Sinn macht, das Hobby liegt bei dem Beruf durchaus nahe...), ohne vorher die genauen Befestigungsmaße zu erfragen... :S

    Die ganze Diskussion hier loszutreten war mehr als Überflüssig... :huh:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling: