Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.045 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. November 2010 um 20:19) ist von pak9.

  • Hmm... da stehe ich persönlich immer noch auf dem Schlauch.... :o((

    Zitat

    Stahlzielfernrohr der Firma Geco, 2,5 fach, Absehen 1, mit Montage auf 11 mm Schiene. Sehr guter Gesamtzustand, sowohl Optik als auch Montage!

    Die Fotos und der Text sagen mir, dass das ZF vom EGun Verkäufer inkl. Montage verkauft wurde. Wenn das ZF mit dieser Montage geliefert wurde sehe ich keinen Grund den Artikel zu beanstanden. Dass fremde Montageringe nicht passen ist aus meiner Sicht nicht das verschulden des EGund Verkäufers. Da nun mit rechtlichen Tricks die ggf. eigenen Fehler auszumerzen fände ich auch nicht ok.

    Zitat

    Genauso muß er einer Rücknahme bei Nichtgefallen einwilligen, da er diese nicht ausgeschlossen hat.


    Hierfür konnte ich keinen Beleg finden - nur gegenteiliges. Hast Du da eine Quelle für das Rückgaberecht ? Ich konnte hierzu nichts handfestes finden. (§312d Absatz 4.5 ?)
    http://www.haerting.de/de/3_lawraw/fa…tID=231&pid=297


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Ob das Sinnvoll ist spielt überhaupt keine Rolle.
    Es geht doch darum das wenn ich etwas beim Händler kaufe, auch bei nicht gefallen umtauschen kann.
    Er hat ihm angboten die gesamten Versandkosten zu tragen.


    Grüße

    Surender

  • Hallo.

    Hier geht es doch darum, ob ein Käufer einen bei einem privaten Verkäufer gekauften Artikel wegen Nichtgefallen umtauschen kann. Der Artikel ist nicht defekt, entspricht der Beschreibung und ist auch sonst in Ordnung.

    Ich bin der Ansicht, dass eine Rücknahme eine reine Kulanzleistung wäre, die der private Verkäufer leisten kann oder auch nicht, da ja offensichtlich kein Sachmangel vorliegt.

    Gruß.

    sundog

  • Nein darum geht es eigentlich nicht. Der Verkäufer ist ein Händler. Er hat überhaupt keine Angaben gemacht das er seine Ware
    als Privat verkauft. Er hat nur seine Adresse in MyEgun hinterlegt sonst nichts. DieAdresse stimmt mit seiner
    Händleradresse überein.

    Grüße

    Surender

  • Nein darum geht es eigentlich nicht. Der Verkäufer ist ein Händler. Er hat überhaupt keine Angaben gemacht das er seine Ware
    als Privat verkauft. Er hat nur seine Adresse in MyEgun hinterlegt sonst nichts. DieAdresse stimmt mit seiner
    Händleradresse überein.

    Das ist doch unerheblich. Wieso darf der nicht auch privat Sachen verkaufen? Muss er dazu Deiner Meinung nach extra eine zweite Adresse haben? 8|

  • Doch. Privatleute müssen nicht schreiben, daß sie privat verkaufen. Händler müssen aber angeben, daß sie Händler sind. Außer sie verkaufen privat, dann müssen sie wiederum nichts angeben.

    Dein Bekannter hat Mist gebaut und will nun, daß ein anderer dafür bezahlt. (Eventuell kann er sich auf die große Anzahl an Auktionen beziehen und eine Gewinnabsicht unterstellen. Bei eBay werden dauernd irgendwelche Privatleute mit vielen Versteigerungen als Händlern definiert.)

    Edith: Dieser Beitrag ist natürlich auf den vorhergehenden Post von Surender bezogen.
    Da viele Privatleute in ihren Auktionen mittlerweile schon ganze AGB angeben und dabei Dinge ausschließen zu denen sie garnicht verpflichtet sind, kann ich schon den Threadstarter verstehen, daß man glaubt das müsse so sein - ist es aber nicht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus30S (11. November 2010 um 18:19)

  • Doch. Privatleute müssen nicht schreiben, daß sie privat verkaufen. Händler müssen aber angeben, daß sie Händler sind. Außer sie verkaufen privat, dann müssen sie wiederum nichts angeben.

    Sag ich doch. Oder war das jetzt nicht auf meinen Post bezogen? ?(

  • Ob das Sinnvoll ist spielt überhaupt keine Rolle.
    Es geht doch darum das wenn ich etwas beim Händler kaufe, auch bei nicht gefallen umtauschen kann.
    Er hat ihm angboten die gesamten Versandkosten zu tragen.


    Grüße

    Surender


    Wenn du etwas beim Händler kaufst im Geschäft, hast du überhaupt KEIN Recht auf Umtausch. Umtausch ist ein freiwillige Leistung des Händlers (sowas nennt man auch Kulanz). Im Onlinehandel kannst du binnen 2 Wochen ohne Angaben von Gründen umtauschen, da du ja nicht die Möglichkeit hattest das erworbene Teil zu begutachten.

    Aber Fakt ist, das hier in Egun gekauft wurde, von einem PRIVATEM Verkäufer, noch dazu gebrauchte Ware. Das er die Rücknahme nicht ausgeschlossen hat, ist keineswegs ein Problem, denn er hat ihr auch nicht zugestimmt. Wäre er Händler gewesen, dann hätte er zurücknehmen müssen.

    Wie die anderen schon erwähnt haben. Dein Schwager hat hier einfach vorschnell gekauft, jetzt gefällt es ihm nicht obwohl die Ware zu 100% in Ordnung war, und will es jetzt zurückgeben. Das ganze wird dann hier im Forum breitgetreten und dem Egunner bzw Waffen Friedl auch noch ein schlechter Ruf an dei Nase gehängt.

    Wäre ich jetzt Waffen Friedl und würde das lesen, bekämst DU (nicht dein Schwager) erstmal Post vom Anwalt meines Vertrauens.

    MfG Frank

  • Weshalb denn bitte schön ? Wenn der Verkäufer im recht ist, ist es doch in ordnung.
    Ich wollte nur wissen wer jetzt von den beiden recht hat und was ihr dazu meint.
    Ich habe hier keinerlei Unwahrheiten gepostet die dem Verkäufer schaden könnten.
    Den Link darf ich ja laut Forum posten.

    Grüße

    surender

  • @ manofhonor

    Zitat: ....Im Onlinehandel kannst du binnen 2 Wochen ohne Angaben von Gründen umtauschen, ...

    Das ist so nicht richtig! In diesem Fall ist der Haendler zur Ruecknahme, nicht jedoch zum Umtausch, verpflichtet.
    Er kann, muss aber nicht umtauschen.

    Gruss
    pak9