Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.899 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Oktober 2010 um 15:34) ist von GPB.

  • Ich bin der Meinung das man sich damit unnötigen Ärger einhandeln könnte. Ich kann mir gut vorstellen das der KWS in allen anderen Ländern nur sowas wie Klopapier ist. Du kannst dich ja mal über die verschiedenen Waffengesetze der EU-Länder schlau machen. Zwar gibts keine Grenzkontrollen mehr aber wenn die örtliche Polizei einen Ausländer mit Waffe sieht, kommst du wohl in arge Erklärungsnöte. Vor allem wenn man der Landessprache nicht mächtig ist.

  • hängt davon ab in welchem ausland du dich aufhällst. das könnte jetzt ein schock sein, aber: da gibt es mehrere...und die haben alle ganz unterschiedliche gesetze :D

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Ich werde mir bestimmt nich alle einzelnen Waffengesetze duchlesen. *lol* :laugh:


    Währe aber garnicht so verkehrt dann hätten wir nämlich einen
    Europa oder sogar Weltfachmann für Waffengesetzte hier an Bord :crazy2:

  • Darf ich meine SSW ( mit KWS natürlich ) auch im Ausland innerhalb Europas Mitführen?

    Damit meine ich jetzt nicht im Flugzeug. :D

    Im Ausland ist der deutsche KWS nicht mal das Papier wert auf dem er gedruckt ist.

    In Ungarn gibts auch eine KWS-Pflicht, deren KWS hat das Format einer Kreditkarte und kostet nur 5€ wenn ich das recht in Erinnerung habe. Ist aber bezogen auf eine Waffe, das heißt für jede Waffe die du führen willst musst du so einen Schein bei der Polizei beantragen.

    In der Schweiz gehts nach:

    Ausschuss vorn, ohne Gewinde für Abschussbecher: frei ab 18
    Ausschuss oben, ohne Gewinde für Abschussbecher: frei ab 18
    Ausschuss oben, mit Gewinde für Abschussbecher: frei ab 18

    Ausschuss vorn, mit Gewinde für Abschussbecher: WBK-pflichtig

    In den Niederlanden sind sämtliche Lookalikes illegal, also alles was halbwegs nach scharfer Waffe aussieht, selbst die HW 45 steht auf der schwarzen Liste....

    In Österreich ist das alles egal, da sind das noch nicht mal Waffen wenn mich das Gedächtnis nicht täuscht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    3 Mal editiert, zuletzt von germi (29. September 2010 um 22:17)

  • Hallo,

    ich feiere Sylvester 2010>2011 dieses Jahr in Dänemark. Deshalb habe ich dieses Thema sowie das
    Thema WaffR im Europ. Ausland (spez. Führen von SSWs) ebend in der Suche gefunden.
    Möchte natürlich gerne meine SSW (inkl. Abschußbecher und Munition) mitnehmen. Jetzt lese ich
    aber überwiegend dass das keine gute Idee ist. Wo kann ich mich genau informieren um eine
    aussagekräftige Antwort zu bekommen?

    Gruß,
    hav

  • Hallo,
    .................................. Wo kann ich mich genau informieren um eine
    aussagekräftige Antwort zu bekommen?

    Konsulat!
    Google mal nach "Dänemark konsulat"
    Findet man reichlich Adressen.

    Obba Gerrit

  • Korrektur an dem von germi gesagten: SSW ist in Österreich eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, zählt aber nicht als eine Schusswaffe. Daher frei ab 18, sowohl Erwerb als auch das Führen.

    Hast es wohl mit den Plastikspritzen verwechselt, die in Österreich tatsächlich nicht unter das WaffG fallen ;)

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo hav,

    Schreck- / Schusswaffen sind in ganz Europa ein Problem, besonders wenn man es mit der Exekutive zu tun hat.

    Deutschland hat angeblich das schärfste Waffenrecht auf diesem Kontinent, vergessen
    darf man allerdings nicht die Gesetze der einzelnen Länder ! Unser KWS wird in keinem Land der EU anerkannt !

    Dänemark, Frankreich, Italien.............überall gilt, Finger weg von solchen Spielereien.

    Du wirst keine Genehmigung vom Konsulat erhalten !

    Sorry, hav !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

    Einmal editiert, zuletzt von Rolf (16. Oktober 2010 um 21:39)