SSW im Handschuhfach legal bei Mitfahrern ohne KWS?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 7.818 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2010 um 22:53) ist von Yoda.


  • Hat von euch schon jemand schlechte erfahrung machen müssen Zwecks Polizeikontrolle und ssw?
    Nur um mal wieder zur eigentlichen sache zu kommen...... :whistling:

    Wenn die Waffe verdeckt geführt wird, dürfte es wenig Probleme geben. Wenn man wie ich oft abends und nachts unterwegs ist, hat man des öfteren das Vergnügen einer Verkehrskontrolle. Meistens läuft aber alles nach dem Schema "Papiere-Verbandskasten-Warndreieck" ab. Da gibt es keinen Grund, auf die verdeckt getragene Waffe hinzuweisen.
    Bei einer angekündigten Personenkontrolle durch die Bundespolizei habe ich mit den Papieren meinen KWS vorgezeigt. Die Beamte sah es entspannt, bedankte sich für den Hinweis und nach 5 min konnte ich weiterfahren.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Hallo,

    mir fällt gerade erst der Thread-Titel auf ! *lol*

    Egal, ich würde keine Waffe im Handschuhfach transportieren !

    Entweder Führen gemäß WS oder KWS oder im abschließbaren Waffenkoffer getrennt von der Munition.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

    2 Mal editiert, zuletzt von Rolf (24. September 2010 um 23:23)

  • Die frage ist nur was ist wenn ich bei einer verkehrskonntrolle nicht angebe das ich eine ssw verdeckt mit mir führe..........
    und sie dann aber ein beamter trotzdem durch zufall sieht.......
    ich denke dann könnte das unter umständen verdammt übel ausgehen.
    Also ich meine das es besser ist wenn man in dem fall gleich mit der türe ins hasu fällt, zumindest späterstens dann wenn man aufgefordert wird auszusteigen.
    Das spiegelt jetzt aber nur meine persönliche meinung wieder.

    Gruß Andy


  • woher hast Du diese Info ? Ich darf in der Bahn SW und SSW führen ! Allerdings beschränkt auf Bayern !

    Interessant, und woher stammt diese Erlaubnis? Vielleicht könnte uns diese Stelle auch den Transport erlauben?

    Das Verbot bezieht sich auf die Allgemeinen Beförderungsbedingen der Bahn die ein Führen und sogar ein Transportieren von Schusswaffen jeder Art untersagen. Selbst ein "Großer" Waffenschein befreit davon nicht. Was bleibt ist die Frage welche Folgen ein Missachten dieses Verbots haben. Ausschluss von der Weiterbeförderung dürfte klar sein, u.U. kann es aber auch zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommen die dann u.U. auch zum infrage stellen der Zuverlässigkeit führen kann, wie man zuweilen lesen konnte.

    Dieser Umstand führt inzwischen dazu dass sogar die Schießsportabteilungen der Eisenbahnsportvereine die Waffen per Auto Transportieren während die Schützen von der Bahn zu den Wettkämpfen des VDES befördert werden. :wacko:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Die frage ist nur was ist wenn ich bei einer verkehrskonntrolle nicht angebe das ich eine ssw verdeckt mit mir führe..........
    und sie dann aber ein beamter trotzdem durch zufall sieht.......
    ich denke dann könnte das unter umständen verdammt übel ausgehen.
    Also ich meine das es besser ist wenn man in dem fall gleich mit der türe ins hasu fällt, zumindest späterstens dann wenn man aufgefordert wird auszusteigen.
    Das spiegelt jetzt aber nur meine persönliche meinung wieder.

    Gruß Andy


    Irgend ein User hier meinte mal, die erste "Amtshandlung" nach dem Herunterlassen der Scheibe (genau 11 Zentimeter fürn Verbandkasten ;) ) sollte der Hinweis auf das Mitführen einer Waffe sein um gleich mal Klarheit zu schaffen, sich selbst nicht in Verlegenheit zu bringen, solllte man doch aussteigen müssen und auch die Beamten so nicht in unangenehme Situationen und Handlungen zu verwickeln.

    Macht gefühlsmäßig Sinn, oder?

  • Naja der user mit den 11 cm hat wohl zuviel an söllner gehört:-)
    Und ja das macht sinn:-)

    eine sehr amüsante geschichte :D

    ich meine, wenn man von Anfang an Klarheit schafft, sollte man bei den meisten Beamten nicht anecken. Zumindest kann man sich hinterher nichts vorwerfen lassen und ist auf der sicheren Seite.

  • Absolut richtig, darum sag ich ja lieber vorsichtig mit der türe ins haus fallen als total verschweigen, aber wie gesagt das ist nur meine meinung.
    (dann haben sie einen warndreieck suchhund angefordert) :D

  • Zitat

    Interessant, und woher stammt diese Erlaubnis? Vielleicht könnte uns diese Stelle auch den Transport erlauben?

    ...

    Dieser Umstand führt inzwischen dazu dass sogar die Schießsportabteilungen der Eisenbahnsportvereine die Waffen per Auto Transportieren während die Schützen von der Bahn zu den Wettkämpfen des VDES befördert werden. :wacko:

    - zu 1. Dieses Waffengesetz wurde in der Fassung vom 11. Oktober 2002 als Art. 1 des Gesetzes 7133-4/1
    vom 11.10.2002 I 3970 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es tritt gemäß Art. 19 Nr. 1 Satz 2 dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1.4.2003 in Kraft.

    - zu 2. Schon 1956 wurden Schützen mit Waffen von der Bahn befördert, lies ´mal die Bedingungen der Pfennig-Karte !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Zitat

    Hey Rolf ne antwort wäre super, das wäre echt wissenswert was da die genaue sonderregelung sein soll zu bayern..... 8|

    Mfg Andy

    Hallo Andy,

    es gibt keine Sonderregel für Bayern, mir ist das Führen einer SW nur in Bayern erlaubt (nach 2 Jahren Bedürfnisprüfung) !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Also ich rate ab eine SSW zu erwähnen solange nicht a die Polizei danach fragte oder b ich gefahr gehe das die sichtbar wird. Den die Herren der Ordnungsmacht sehen das erwähnen schon als bedrohung und reagieren über.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (25. September 2010 um 01:34)

  • Also ich rate ab eine SSW zu erwähnen solange nicht a die Polizei danach fragte oder b ich gefahr gehe das die sichtbar wird. Den die Herren der Ordnungsmacht sehen das erwähnen schon als bedrohung und reagieren über.

    Das wird wohl drauf ankommen, was man unter erwähnen versteht.
    Wenn das erste, was man dem Polizisten an den Kopf schmeißt, ist: "Ich habe eine Waffe!" oder "Vorsicht! Ich bin bewaffnet!", dann sollte man sich über eine entsprechende Reaktion nicht wundern.

    Ich halte es bisher so, dass ich den kleinen Waffenschein mit meinen anderen Papieren abgebe. Bisher hatte ich, abgesehen von kleineren Diskussionen, keine Probleme damit.

    "Auf den Feind richten"
    -Handlungsanweisung auf einem US-Raketenwerfer

  • Schon 1956 wurden Schützen mit Waffen von der Bahn befördert, lies ´mal die Bedingungen der Pfennig-Karte !

    Was heißt "schon"? 1956 wurden Waffen allgemein viel lockerer gesehen, damals fuhren die Eisenbahnsportvereine Kostenlos mit ihren Waffen zu den VDES-Kämpfen, KK Langwaffen konnte jeder Frei kaufen und unterm Bett lagern und Luftgewehre hatten eine völlig offene Joule Zahl... usw. usf.

    Heute gilt:

    7.2 Beförderungsausschluss
    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
    die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu
    beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände,
    Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende,
    giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche
    Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu
    ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds
    oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger
    Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die
    internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen
    Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische
    Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.

    Eine Nichtbeachtung erfüllt zumindest den Tatbestand eines Hausfriedensbruchs. Davon befreit dich weder das Waffengesetz noch dein Waffenschein.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    , denn nimmt man Sie mit hätte man ja das verbotene Führen einer Waffe, was aber wohl eher entdeckt würde und härter bestraft, als das Zurücklassen im Auto, evtl. könnte man die Patronen wenigstens rausnehmen oder die Waffe komplett zerlegen...

    Ich habe für solche Fälle eine Bauchtasche für Kurzwaffen mit Schloß im Auto liegen. Waffe rein, schloß drann, Tasche umgeschnallt und so mitgenommen. Das wird rechtlich auch nicht so viel besser (siehe z.B. Bahn: Ausschluß des Transportes), erscheint mir aber die bessere Lösung zu sein als die Waffe im Fahrzeug liegen zu lassen.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Und ich dachte, vom Beförderungsausschluß der Bahn sind Personen mit Sondererlaubnis zum Führen von Waffen ausgenommen, wie zum Beispiel Polizei, BGS, KWSler etc..

    Alternativ könnte man auch den Rapid Launcher von Röhm mitnehmen. Laut BKA-Feststellungsbescheid gilt dieser nicht als Waffe ( :huh: ) und unterliegt damit auch nicht dem Führverbot.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus30S (25. September 2010 um 21:15)

  • Ob man keine SSW mit KWS in der Bahn mitführen darf, steht noch lange nicht fest, da in einem Teil der Beförderungsbedingungen es verboten und in einem anderen Teil das Führen einer Schußwaffe mit der behördlichen Führerlaubnis ( z.B. KWS ) wiederum erlaubt ist.

    Im Zweifelsfall, auch weil die Bahn garantiert nicht bereit und in der Lage ist, meine Sicherheit sowohl auf dem Weg zur und von der Bahnfahrt, sowie während der Bahnfahrt sicher zu stellen, würde ich mich immer auf den Passus berufen, wonach das Führen mit behördlicher Führerlaubnis in der Bahn gestattet ist. ;)

  • Zitat

    7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
    die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu
    beschädigen.

    / ironiemodus an
    Sieht nicht gut aus. Darf demzufolge keinen Koffer mehr mitnehmen. Könnte damit andere Mitreisende verletzen. Mit meinem Schlüsselbund auch. Also ebenfalls verboten...
    / ironiemodus aus


    Weil die Diskussion grade in die Richtung driftet, möchte ich das rasch zu einer Frage nutzen. Auch wenn das den Bereich "SSW" sprengt und in die Region Luftpistole vordringt.
    Die Bahn erlaubt mir nicht, obwohl der Gesetzgeber das tut, meine Luftpistole(n) in ihrem beim Transport immer verschlossenen Köfferchen mitzunehmen, wenn ich z.B. mit der Bahn meine Eltern besuche, welche auch über ausreichend räumliche Möglichkeiten zum Schießen verfügen?
    Sehe ich das richtig so?

    Habe eben auch versucht, die Beförderungsbedingungen für unsere lokale S-Bahn/Tram aufzutreiben, aber deren Server ist mal wieder (sehr Kundenfreundlich) down... die brauch ich ja, um zum Verein zu kommen. Die Tram...

  • Ob man keine SSW mit KWS in der Bahn mitführen darf, steht noch lange nicht fest, da in einem Teil der Beförderungsbedingungen es verboten und in einem anderen Teil das Führen einer Schußwaffe mit der behördlichen Führerlaubnis ( z.B. KWS ) wiederum erlaubt ist.

    Was hat die Behördliche Erlaubnis mit dem Hausrecht der Bahn zu tun? Es ist z.B. auch nicht verboten Butterbrote auszupacken und zu Essen, wenn Du das aber in einem Restaurant tust wirst Du rausgeschmissen. Und genau so hat die Bahn das recht festzulegen was Du im Zug machen und mitnehmen darfst.

    Sala da die Bahn den Mitgliedern ihrer "eigenen" Eisenbahnsportvereine die Mitnahme von Druckluftwaffen zu ihrer "eigenen" Deutschen Meisterschaft des Verbands der Eisenbahnsportvereine untersagt und darauf verweis man könne die Waffen ja vorab per Post schicken, gehe ich nicht davon aus dass die das für ein Schießen im Elterlichen Garten anders sehen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.