"Frontal 21" zum Thema Notwehr (24. AUG '10)

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 3.442 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2010 um 16:57) ist von -HC-.

  • Bin ich hier der einzige der bezweifelt, dass die Geschichte vor Gericht viel anders ausgegangen wäre, wenn er die Polizei gerufen hätte?

    Ich würde auch nicht so weit gehen ein eventuell vorhandenes Messer zu zeigen.
    Entweder einsetzen oder nicht. Alles andere ist sinnlos.

    Pro Legal / BDS

  • Zitat

    Zitat von Lt. colombo: " Meiner Meinung nach muß ein Angreifer, welcher das Ziel hat ein Opfer wirklich zu verletzen, damit rechnen daß er auch auf teils heftige bzw äußerst effektive Gegenwehr stößt."

    Auch wenn mein Beitrag das nicht erkennen lässt - ich teile diese Meinung in vollem Umfange. Sie ist aber höchstpersönlich und von der aktuellen Gesetzeslage (leider) nicht gedeckt. Deshalb sind derartige Betrachtungen aktuell wenig hilfreich. Solange die Gesetzeslage so ist wie sie ist und solange diese Gesellschaft immer weiter das "Gutmenschentum" pflegt und fortentwickelt, bleiben dem Angegriffenen nur die Flucht, falls noch Zeit verbleibt ein Notruf oder aber wirklich besonnenes Handeln. Nichts von alledem hat G. praktiziert. Seine späteren Einlassungen haben ihm weder das Landgericht noch der Bundesgerichtshof abgekauft. Das hat schon ein erheblich anders Gewicht als wenn ein kleiner Strafrichter am Amtsgericht - aus welchen Gründen auch immer - eine subjektiv gefärbte Entscheidung fällt.

    Zitat


    Zitat von Lt. colombo: "Womit er einen taktischen Vorteil aufgegeben hätte. Das Überraschungsmoment ist dann dahin und falls der Angreifer sich dann trotz Messer entschließen sollte weiter zu gehen ist er gewarnt... da muß man dann schon einiges an Selbstvertrauen in die eigenen Fertigkeiten haben."

    Erstens hilft die Feststellung aus den o.a. Gründen nichts. Wer die Waffe verdeckt einsetzt, dem Angreifer also keine Chance zum Rücktritt von seinem strafbaren Handeln gibt, bekommt - nach der aktuellen Gesetzeslage - ein Problem. Übrigens: Auch ein Polizeibeamter darf nicht ohne weiteres in Notwehr von seiner Schusswaffe Gebrauch machen. Er hat - je nach Lage - den Waffengebrauch anzudrohen.

    Aber zurück zum Messer. Ein Messer ist ein höchst effektives Drohmittel. Ich habe mich in meinen ersten drei Lebensjahrzehnten (und die liegen ziemlich weit zurück- so viel zum Alter) sehr intensiv mit Kampfsport befasst und es dort auch bis zu einer gewissen Reife gebracht. Selbst in meinen besten Jahren wäre ich dem Rat gefolgt den mir ein ehemaliger Mannschaftsweltmeister im Karate vermittelte: "Siehst du eine Klinge blitzen, gehe möglichst flitzen!" Mir wäre nicht im Traum eingefallen mit der "leeren Hand" einen Messerangreifer entwaffnen zu wollen. Schon dreimal nicht wenn er mir von vornherin körperlich überlegen gewesen wäre. Dafür war/ist mein Respekt vor dem Stück geschliffenen Metall einfach zu hoch. Ob ein sturzbesoffener 17jähriger Randalierer in Kenntnis des Messers dennoch auf G. losgegangen wäre ist wieder Spekulation. Zumindest hätte sich G. m.E. damit "Luft" verschaffen und seinem Freund auf die Beine helfen können. Zwei gegen Drei ist bestimmt eine günstigere Ausgangslage als Einer gegen Drei. Im Übrigen bleibe ich bei meiner Lebenserfahrung - auch wenn ich dafür wieder Widerspruch ernten sollte.

    Gib dem Wortführer einer Gruppe eins auf "os nasale" (am besten leicht aufwärts gerichtet), "solar plexus" oder tritt ihm vehement ins die Familienplanung - der Rest der Gruppe wird einen Teufel tun und dich behelligen. I.d.R. sind es Maulhelden die nach dem Verlust ihres "Leitochsen" orientierungslos und froh sind wenn sie selbst keins draufbekommen. Hätte G. dem S. eine verpasst so wäre mit ziemlicher Sicherheit Ruhe gewesen.

    Noch eine letzte Anmerkung: Hat man jemals G. gefragt ob er in nüchternem Zustand zum Messer gegriffen hätte??? Auch hierzu aus der vorhandenen Lebenserfahrung: Waffen (egal welche) und Alkohol vertragen sich überhaupt nicht. Die Folgen sind unabsehbar.

    Gruß an alle das Thema verfolgenden Foris

    HuBo
    :schiess1:

    Nachtrag: wen es interessiert - hier ist der Beschluss des BGH zu finden:
    [font='&quot']http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…157&pos=0&anz=1[/font]

  • Ich würde auch nicht so weit gehen ein eventuell vorhandenes Messer zu zeigen.

    Aber zurück zum Messer. Ein Messer ist ein höchst effektives Drohmittel.

    Das Messer war aber nicht das Modell "Crocodile Dundee", sondern ein Mini-Messer, das er um den Hals trug. Vermutlich nicht mehr als 5cm Klingenlänge. Damit kann man nur schwer bluffen/ Angst einjagen. Das ist wie Spray oder SSW: ziehen, einsetzen, verpacken - auf keinen Fall damit rumfuchteln und "drohen".


    Alles andere gefährdet einen selbst.

    Fördermitglied des VDB.

  • ziehen, einsetzen, verpacken - auf keinen Fall damit rumfuchteln und "drohen".


    Genau das wäre nämlich wenn der Gegner ein geübter Straßenschläger ist was man vorraussetzen muss wenn man es nicht besser weiß der letzte Fehler...

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Bei solchen Gerichtsurteilen darf sich niemand mehr über unsere Wegseh-Gesellschaft wundern. Da können noch so viele Politiker noch so oft Zivilcourage fordern, aber wenn man für diese Zivilcourage auch noch verknackt wird, ist es wohl doch besser, man greift nicht ein - sondern liefert der Polizei hinterher ne schöne Beschreibung der Mörder, die ansonsten "nur" Schläger geblieben wären... X(

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Es zeigt leider auch, wie oberflächlich (oder sollte ich sagen: verlogen! ?) Politiker vorgehen und Zivilcourage einfordern, während solche Richter und Staatsanwälte ihr Unwesen treiben!

    Mag sein, dass die Poltiker schlecht unterrichtet sind - was ganz schön peinlich wäre - aber man kann nicht einerseits bei Aktenzeichen XY oder wo auch immer Preise verleihen und andererseits solche Missstände kritiklos hinnehmen und ausblenden.

    Nach dem Fall Brunner waren sicherlich viele Menschen verunsichert, ob sie wegen solcher Gewalttäter ihr Leben riskieren würden; wenn aber zudem einige Richter meinen, aus Opfern Täter machen zu müssen und lieber die braven Bürger wegsperren, anstatt durch die rosa Brille auch bei ellenlangen Vorstrafenregistern noch das Gute im Täter sehen zu wollen und ihm sehr optimistisch zugunsten eine gute Sozialisierungsprognose zu bescheinigen - solange darf man es Zeugen und Opfern nicht übel nehmen, wenn sie doch besser nur wegsehen, anstatt einzugreifen.

    Sollte man nur noch eingreifen, wenn es auf Leben und Tod geht? Kann man das überhaupt einschätzen? Birgt nicht jede Schlägerei mittlerweile die Gefahr, dass die Täter durchdrehen und das Opfer zu Tode prügeln und treten?

    Was wäre wohl Uwe W. passiert, wenn er nicht eingegriffen hätte? Im besten Falle eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung?
    Wie wäre die Situation für den Informatikstudenten und seinen Kumpel ausgegangen, wenn er mit dem Messer rumgewedelt hätte oder versucht hätte, unbeholfen und untrainiert seine 20kg mehr an Kampfgewicht in die Waagschale zu werfen?
    Wie weit wären die anderen "Businsassen" wohl noch gegangen, wenn das Opfer sich nicht gewehrt hätte?

    In allen Fällen lagen Situationen vor, die vom Notwehrrecht gedeckt waren. Und wo ein Verzicht auf Notwehr die Situation hätte schlimmer machen können.


    Aber vielleicht sollte man mal die Innenminister (v.a. den Bundesinnenminister) anfragen, wie man Zivilcourage angesichts solcher Gerichtsurteile noch einfordern kann. Und ob Auszeichnungen wie der XY-Preis nicht eher dazu verleiten, das notwendige Maß zu überschreiten und sich strafbar zu machen.
    :huh:

    Fördermitglied des VDB.

  • Es zeigt leider auch, wie oberflächlich (oder sollte ich sagen: verlogen! ?) Politiker vorgehen und Zivilcourage einfordern

    Sag es ruhig. Es IST verlogen. Diese Typen sind halt oft so. Und oberflächlich auch oft. Man könnte auch sagen: oft sind sie einfach nur inkompetent. Wenn mal irgendwo irgendwas passiert ist, dann ist es ja einfach, schnell mal B*LD-mäßig ein paar populistische Phrasen abzulassen und an "Zivilcourage" zu appellieren. Kostet einen ja nix, so aus der Ferne und ohne direkt involviert zu sein. :rolleyes:

    P.S.: wer mag, kann die "oft" auch streichen. ;)

  • Mag sein, dass sie diese Urteile (bisher) wirklich nicht kennen - das will ich ihnen vielleicht noch eingestehen.
    Aber selber sollten sie wissen, wie sehr in den letzten Jahren (womöglich noch unter ihrer Führung) die Ausgaben bei der Polizei gekürzt wurden; das Stellen und Reviere gestrichen wurden.
    Auf dem Papier mag das nie so schlimm aussehen. Außerdem hat man ja als Minister vermutlich eine Hundertschaft als persönliche Leibgarde, hat einen persönlichen Chauffeur oder Fahrdienst, braucht also nicht den ÖPNV nutzen - kurz um: man muss sich vor nichts fürchten. Aber in der Realität sieht es eben anders aus. Ob draußen auf dem Lande oder nachts in der U-Bahn-Station - bis da Hilfe kommt, ist das Verbrechen bereits Geschichte und die Täter über alle Berge.

    Da ist es eigentlich schon zynisch, die Sparmaßnahmen mit Zivilcourage wett machen zu wollen und nahezu pervers, die Bürger dafür noch zu verklagen!

    Fördermitglied des VDB.

  • Da ist es eigentlich schon zynisch, die Sparmaßnahmen mit Zivilcourage wett machen zu wollen und nahezu pervers, die Bürger dafür noch zu verklagen!

    Sehr gut zusammengefasst. Mich persönlich erschreckt die Hilflosigkeit mit der man der Gesetzeslage (oder ihrer Auslegung) da gegenübersteht.

    Ich hatte ja erst vor kurzem in meinem Thread mit Fragen zu SV-Mitteln die paradoxe Situation aufgezeigt, dass ich immer dann, wenn ich besonders bedroht bin keine SV-Mittel dabei haben kann: Auf dem Weg von und zu öffentlichen Veranstaltungen, beim Besuch von Discos, etc. immer bei Nacht und in Großstädten. Wenn ich hier draußen vor meinem Haus spazieren gehe, dürfte ich das alles dabei haben, aber ich wohne eigentlich in ner recht guten Gegend, daher sehe ich da keinen Sinn drin.

    Und zu allem übel, selbst wenn ich in Notwehr meinen Angreifer abwehren kann, bin ich aller Wahrscheinlichkeit nach selbst dran. Mit gesundem Menschenverstand kommt man irgendwie nicht dahinter, wie sowas möglich ist. Aber am Ende ist es ganz einfach: Punkt 1 ist die Ideologie. Der Wunsch nach dem Gewaltmonopol des Staates und dem zivilisierten Umgang miteinander, ungeachtet der Realität, das einige Menschen nunmal nicht umgänglich sind. Klar, zu dem zivilisierten, sozialen Bewusstsein gehört eben auch "nicht wegsehen", aber Gewalt soll ja nicht angewendet werden. Also die Polizei rufen, doch da wären wir bei Punkt 2: Zu wenig Geld. Keine Polizei, also kein Staat der Helfen kann. Verlieren tun alle, außer die, die Unrecht tun, denn die haben es dadurch einfacher.

    Ich persönlich bin kein Anhänger des "alle tragen Waffen, dann gibt es keine Verbrechen mehr"-Mythos, aber wenn man von einem möglichen Kompromiss und einer ausgewogenen Situation im Bezug auf Notwehr und Waffenrecht ausgeht, dann sind wir davon weit entfernt.

  • Hm Bitte?
    Genau das sind für meines Erachtens ziemlich eindeutige Anzeichen von Angst und irrationalem Handeln.
    Nicht anders herum.


    Genau so ist es!

    Zudem hat der Türke ein Vorstrafen-Register wegen genau solcher Delikte und ist aktiver Kampfsportler. - Ich bin zwar kein Jurist!
    Der Mann, Sven G. hätte jedoch einen Freispruch verdient.

    Er war kein Krakeeler und eher introvertiert, ruhiger Typ, Angler, auch dürfte die Liebhaberei (Messer)], negativ bewertet worden sein. - (Typisch für D!) - :ban:
    Jedoch kein Angler oder Jäger ohne Messer und Spaß daran.

    Außerdem solche Fehl-Urteile bestärken diese Schläger-Banden nur noch ihr Tun zu forcieren, warum auch nicht?
    Solche Urteile sind... :bash:

    Gruß!

  • Hätte nicht gedacht das Ehre dazuzählt. Was bedeutet das nun in der Praxis? Eine Person beleidigt mich heftig und ich dürfte... mich verbal verteidigen ? Körperlich verteidigen/angreifen?

    Also das Thema hatten wir bei der Sachkunde ziemlich ausführlich durchgekaut, ich konnte es auch nicht fassen ,
    aber ja,
    man darf das Rechtsgut Ehre auch mit den Fäusten verteidigen
    .

    Zitat des Kriminalbeamten, der den Kurs geleitet hat:"Wenn einer vor mir rumhampelt und mich mehrmals "Du dummer Hund" nennt darf ich ihm das Maul stopfen"
    Ich habe dann gefragt, ob das nicht unverhältnismäßig wäre und ob man nicht verpflichtet wäre, zu versuchen sich der Situation zu entziehen...Nein, meinte er;
    Dadurch wäre ja dann das Rechtsgut Ehre beschädigt.
    Darauf würde ich mich aber nicht verlassen, ausser ich hätte mehrere Zeugen, die diese Provokation hinterher vor Gericht beweisen könnten...
    Ich finde es zudem auch rein menschlich zweifelhaft, daß -egal welche- verbalen Attacken eine ausgefahrene Faust rechtfertigen sollen.

  • Moin moin,

    Ich habe mir den Bericht gerade angesehen und bin mehr als erschrocken! Wir haben doch selbst schuld, jahrelang diese Personen " Berufspolitiker!" nach Berlin gewählt, da müssen wir uns über solche Urteile nicht wundern. Politik in DE geht doch schon seit Jahren am Volke vorbei! Schaut euch mal an wer die Gesetze in DE Macht, nicht nur verurteilte Verbrecher " Peter Hartz!". Und dann Informiert euch mal wer da im Bundestag sitzt, Anwälte und Lehrer. Arbeiter gab es bis 1991 im Deutschen Bundestag! Soviel zum Spiegel der Gesellschaft!

    Dank Tilo Sarrazin gibt es ja endlich eine Debatte in DE was hier im Grunde so alles falsch läuft, jetzt jaulen die Gutmenschen auf einmal alle auf! Merkt ihr was, die sitzen in ihrem Elfenbeinturm und scheren sich einen feuchten Dreck um das was das Volk plagt! Mir ist es in Hamburg z.B. schon zweimal passiert das ich Nachts in einer S-Bahn mit gebrochenen Deutsch aufgefordert wurde mein Geld abzugeben! Natürlich habe ich das nicht gemacht, aber das ist eine andere Geschichte! Für mich sind dies Fehlurteile auch weiterhin kein Grund wegzusehen, ich misch mich ein!

    Gruß unixV

  • Eine Ehrverletzung ist m.E. ein Angriff auf die Würde eines Menschen.
    Und das ist das höchste Rechtsgut hierzulande.

    Das höchste Rechtsgut ist die körperliche Unversehrtheit.
    Deshalb ist ja auch -NUR- bei einem Angriff auf Leib und Leben der Gebrauch von Schußwaffen gerechtfertigt.

    Es gibt eine klare "Rangordnung" bei Rechtsgütern, wo auch relativ klar definiert ist, welche Massnahme zur Verteidigung gerechtfertigt ist.

    ausserdem ist die Würde des Menschen sowieso unantastbar, also brauchen wir uns da ja keine Sorgen drum zu machen :P
    Scherz beiseite, das mit der Ehrverletzung ist ,finde ich, eine ganz schwierige Sache.
    Die Verletzung der Ehre liegt ja im Ermessen des Verletzten.
    Da steht einer der beleidigt und angepöbelt wird, und denkt sich "da steh ich drüber, die können mir nix";
    Und der nächste läuft durch die Gegend und fühlt sich durch jeden schrägen Blick in seiner "Ehre" verletzt.

    Wenn ich mal bei einer Zeitarbeitsfirma vorstellig werden müsste, und der Disponent mir die Konditionen der Anstellung erläutern würde....das wäre für mich eine grobe Ehrverletzung und würde meines Erachtens nach drastische Massnahmen rechtfertigen :D
    Oder wenn gewisse Damen und Herren aus der Politik und Wirtschaft/Werbung mich mal wieder für dumm verkaufen wollen, ist das doch auch eine Herabwürdigung meiner Person, aber erklär das mal nem Richter , wenn du dem Politiker / Werbefuzzi die Fresse poliert hast.
    Naja bei dem Thema kann man schnell ins philosophische abdriften...

  • Eine Ehrverletzung ist m.E. ein Angriff auf die Würde eines Menschen.
    Und das ist das höchste Rechtsgut hierzulande.


    Das mit der Ehre ist so eine Sache und meiner Meinung nach total überholt.

    Die einzigen, die sich noch auf den "Ehrbegriff" beziehen, dass sind die Ehrlosen, die dann mit "zwannsisch Brrrüder" kommen.

    Wenn schon ein Angriff auf Leben und Tod von manchen Gerichten nicht als notwehrfähig eingestuft wird, wie soll es dann erst bei Ehrverletzungen begründet sein?

    "Der Typ hat mich Schwuchtel und Ar$chloch genannt und mir gesagt, er wolle mit meiner Mutter Sex haben -

    da habe ich ihm das CS-Gas ins Gesicht gesprüht."

    Ich kann mir kaum vortstellen, dass die Richter aus den im Filmbeitrag genannten Fällen, darin eine Notwehrsituation sehen würden.

    Und ich muss auch sagen: wer meint, mich mit Worten provozieren zu können, dass ich mich daraufhin auf eine Schlägerei einlasse oder dergleichen, der hat Pech gehabt. Ich prügel mich nicht. Wenn es hart auf hart kommt, gibt es ein wenig Reizstoff vor den Latz geknallt und gut.

    Aber bevor es soweit kommt, mache ich mich lieber aus dem Staub. Sollen die doch da rumkrakelen, bis sie heiser sind und sich jemand anderen zum Spielen (Prügeln) suchen.

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Das mit der Ehre ist so eine Sache und meiner Meinung nach total überholt.

    Vielleicht ist der Begriff "Ehre" auch unglücklich gewählt.

    Wer verbal die Würde eines anderen antastet (und das von dir gegebene Textbeispiel passt da ganz gut rein), der begeht Rechtsbruch.

    Ob nun die Antwort mit Faust oder CS gerechtfertig und vor allem angemessen ist, das ist eine ganz andere Frage!


    Stefan

  • Nur mal so nebenbei – in fünf Minuten ergoogelt… 

    Freispruch LG Hamburg nach tödlicher Verletzung des Angreifers mit Messer 

    (http://www.welt.de/print-welt/art…vom_G_Move.html


    Freispruch LG Berlin nach tödlicher Verletzung des Angreifers mit Messer 

    http://www.bz-berlin.de/archiv/nachric…icle920075.html


    Freispruch LG Halle nach tödlicher Verletzung des Angreifers mit Messer 

    (http://www.shortnews.de/id/566937/Frei…tung-in-Notwehr


    Freispruch (bestätigt von OLG Hamm) nach tödlicher Verletzung des Angreifers mit (illegaler) Schusswaffe 

    (http://www.ra-kotz.de/totschlag-freispruch.htm) – allerdings – zu Recht: verdonnert wegen Verstoß gegen das Waffengesetz 


    Es gibt also nicht nur "Opfer" wie Sven G.! Kommt halt doch auf den Einzelfall an ;)


    Und dass Uniformträger keinesfalls privilegiert sind beweist dieser Fall den wir alle kennen dürften 

    http://www.stern.de/panorama/verfo…ss-1579479.html


    Gruß und uns allen eine „notwehrfreie“ Zeit 

    HuBo 

    :schiess1:

  • der bericht hat mich doch auch ein wenig erschreckt, wobei der fall mit dem bahnsteig wohl auch ein wenig dumm gelaufen ist
    er hätte dem angreifer einfach eine reinziehen können sodass der erstmal ko is und sich dann mit den beiden frauen absprechen können, oder, die legale methode, ihn am boden fixieren

    zum fall sven g.: entschuldigung, aber ich hätte mich vor gericht keinesfalls von meiner meinung, dass ich das opfer bin, abbringen lassen
    nebenbei erinnere ich mich gerade an meinen kampfsportlehrer, der mir in einer solchen situation geraten hat, ... EDIT

    PS: ich will hier nicht die opfer verurteilen, ihr handeln war absolut richtig, wenn auch etwas unüberlegt, wobei ich mir auch zweimal überlegen würde, ob ich hierbei die polizei in einer solchen situation rufe oder nicht, sofern es dunkel war und es keine zeugen gab

    Ist doch nicht wichtig, Bier trinken ist wichtig!!

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (3. September 2010 um 17:48) aus folgendem Grund: gefährliche und ethisch nicht vertretbare Hinweise!