Import von wesentlichen Softair-GBB-Waffenteilen

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 12.748 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2010 um 13:31) ist von LuckyJack.

  • Habe mir den ganzen Thread durchgelesen,
    aber man scheint immer noch auf keinen Punkt gekommen zu sein.

    Meine Frage daher darf man Softairersatzteile aus dem Ausland nach Deutschland importieren auch wenn sie kein :F: haben
    solange man sie nur daheim rumliegen hat und nicht verbaut, oder ist das verboten ?

    Weil somit wären ja auch Selectorplates z.B. von Kotte&Zeller verboten, aber man kann diese ja kaufen und besitzen darf sie jedoch nicht verbauen.

    Es steht ja auch bei den Selectorplates von Kotte&Zeller dabei:

    Achtung: Der Einbau der Selector Plate ist in Deutschland verboten!

    Egal wie hart das Leben ist, mein Training ist härter

  • Meine Frage daher darf man Softairersatzteile aus dem Ausland nach Deutschland importieren auch wenn sie kein :F: haben
    solange man sie nur daheim rumliegen hat und nicht verbaut, oder ist das verboten ?

    Du darfst importieren, nur einige Teile eben nicht verbauen, weil der Einbau gegen deutsches Recht verstößt.
    Und bei Außenteilen muss du darauf achten, daß die Waffe hinterher noch das :F: an der richtigen Stelle und mit dem Kürzel des für dieses Waffe :F: -inhabenen Importeurs drauf ( wenn für das Modell z.B. ASG die :F: -Zulassung hat, ist z.B. ein :F: plus Cybergun nicht zulässig, wenn auf Cybergun dieses Modell in der BRD nicht zugelassen wurde - in dem Fall ist die Waffe trotz :F: illegal!).

  • wäre der Import verboten wenn man mehrere Teile mitnimmt die sich zu einer Softair zusammenbauen lassen
    also jetzt nur der Import und Besitz, müsste ja dann erlaubt sein

    Egal wie hart das Leben ist, mein Training ist härter

  • IMPORT ist in jedem Fall legal.
    Du darfst sie halt nicht einbauen, und ein BüMa kann sie nicht mehr "F"-en.
    Der müsste sie ans Beschussamt schicken, und das würde richtig teuer werden.
    Fragt sich also, ob das lohnt, oder ob du dir nicht einfach ne neue kaufst.
    Hast du dich denn mal direkt an den Importeru bzw. den Verkäufer gewendet bzgl. des Ersatzteils?

    Beste Grüße

  • Zitat

    wäre der Import verboten wenn man mehrere Teile mitnimmt die sich zu einer Softair zusammenbauen lassen

    Zitat

    IMPORT ist in jedem Fall legal.
    Du darfst sie halt nicht einbauen, und ein BüMa kann sie nicht mehr "F"-en.


    Falsch! Der Import von kompletten Teilesätzen ist strafbar! Vor dem Waffengesetz genauso schlimm, als wenn du eine scharfe AK-74 aus Polen in Teilen hier reinschmuggelst.
    Alle anderen Teile sind der freien Waffe gleichgestellt und damit frei erwerb- und besitzbar. "Wesentliche Teile" gibt es bei der Softair gar nicht...wer das behauptet, hat schlicht keine Ahnung! Der Begriff stammt aus dem Bereich der scharfen Feuerwaffen.
    Einbauen darf sie nur der Büchsenmacher oder jemand mit vergleichbarer Befugnis...ändern sie die Leistung oder die Eigenschaften (insbesondere Vollauto,mal von dem erfolgreichem Versuch, eine solche Änderung abgenommen zu bekommen,abgesehen), muß die Waffe rein theoretisch neu von der PTB abgenommen werden. Wie oben geschrieben...Kosten und Aufwand stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.
    Jack....du schmeißt die letzte Zeit mit Halbwahrheiten um dich, das ist ne wahre Freude (wenns nicht so traurig wäre).
    Klar, die Konsequenzen trägst nicht du, sondern derjenige, welcher sich auf deine Weisheit verläßt. Dererlei Straftaten können mit Bau bis zu 5 Jahren belegt werden. Ich glaube aber zu wissen, daß es für die Anleitung zu einer Straftat auch ein ordentliches Pfund gibt. Vielleicht hältst du dir das nächstes Mal vor Augen, bevor du hier deine Ratschläge verteilst!

    Edit/Hinweis von ALFHA1802:

    Auch für Dich gilt das gleiche "Recht" und die gleichen "Regeln" in diesem Forum!
    Und ich erwähne jetzt zum letzten mal in Form einer "Bitte" das Wort "Nettiquette". Sollte ich erneut darauf hinweisen müssen, befürchte ich, dass ich es einprägsamer formulieren muss!
    Dein Haupt-Diskussionspartner hat eine andere Ansicht als Du! Trotzdem erkenne ich keine "Anleitung zu einer Straftat".

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    12 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (29. August 2010 um 19:30)

  • "Wesentliche Teile" gibt es bei der Softair gar nicht...wer das behauptet, hat schlicht keine Ahnung!


    :confused2: , bitte erklär das doch genauer.

    Andreas


  • :confused2: , bitte erklär das doch genauer.


    Andreas

    Über 1.3.1 könnte man streiten..Fakt ist, daß Läufe frei verkauft werden! Auch für mein seeliges Diana 27 bekome ich eine Lauf, wenn ich den bestelle, nur einbauen darf ich ihn nicht. Schalldämpfer für freie Waffen? Gibts bei Egun...
    1.3.3.: da ist nix fest verbunden.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

    2 Mal editiert, zuletzt von Flitzebogen (29. August 2010 um 14:21)

  • Wollt ihr hier wirklich den Lauf einer AS mit dem Lauf einer scharfen Waffe oder eines Luftgewehrs gleichsetzen?

    Und welchen überhaupt? Den Innenlauf? Den Aussenlauf? Beide?

    Soll ich das heissen ich muss zu einem Büchsenmachen gehen um in 3min ein HU Gummi zu wechseln?

    Es bleibt dabei, solange sich der Inhalt einer oder meherer zusammenhängender Sendungen sich nicht zu einer funktionstüchtigen Waffe zusammensetzen lassen (z.B. zerlegte Waffe zuschicken lassen) wird niemand strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen.

  • Der Innenlauf ist wesentliches Teil, ohne jeden Zweifel.
    Der Innenlauf ist zwar wesentliches Teil, aber er ist dennoch frei, denn er ist für eine freie Waffe bestimmt.
    Ob die Waffe durch den Einbau ihre Freiheit verliert, ist dabei m.E. egal, denn lediglich die Bestimmung, nicht das tatsächliche Ergebnis ist im WaffG definiert.

    Die Antriebseinrichtung ist bei einer Softair nicht, zumindest nicht einfach, zu identifizieren.
    Die Nozzle und das Blowbacksystem dahinter sorgen nicht für den Antrieb, sie verarbeiten nur den zugeführten Druck.
    Das Ventil mit Gastank könnte man als Antriebseinrichtung sehen, aber das ist nicht fest mit dem Rest verbunden, somit fällt es aus der Definition raus

    Als Verschluss könnte man die Nozzle definieren, aber wie der Innenlauf ist für die Einstufung als erlaubnisfreies Teil lediglich .E. die Bestimmung wichtig

    Der Schlitten ist kein wesentliches Teil, denn er ist nicht Verschluss.

    Der Außenlauf ist nur Verkelidung.

    Das Griffstück (nur Kurzwaffe!) ist auch wieder wesentlch.


    Für die reale Einstufung eines Teils kommt es nun darauf an, ob dieses Teil waffenrechtlich relevante Markings trägt.
    Wobei ein Schlitten, ob nun mit oder ohne Markings, der wie o.g. kein wesentliches Teil ist, aufgrund dessen nicht reglementiert werden kann.


    @your_face:
    Bearbeitung i.S.d.WaffG ist mechanische Bearbeitung.
    Der Wechsel eines wesentlichen Teil ohne Bearbeitung desselben ist waffenrechtlich nicht relevant, solange die Waffe hinterher noch der zugelassenen Waffe in Funktion und Energie entspricht.


    Stefan

  • Der Wechsel eines wesentlichen Teil ohne Bearbeitung desselben ist waffenrechtlich nicht relevant, solange die Waffe hinterher noch der zugelassenen Waffe in Funktion und Energie entspricht.

    Kannst du diesen sehr wichtigen Satz mit einer Quelle belegen? Interessiert mich wirklich sehr...dann bräuchte ich den Büma nur noch als Mittelsmann zur Abnahme und nicht mehr als Verpfuscher (Sorry an die Zunft, aber Spielzeuge umzubauen kann auch eine Menge Know-how erfordern! Welches den wenigsten BüMas zu eigen ist).

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • Jack....du schmeißt die letzte Zeit mit Halbwahrheiten um dich, das ist ne wahre Freude (wenns nicht so traurig wäre).
    Klar, die Konsequenzen trägst nicht du, sondern derjenige, welcher sich auf deine Weisheit verläßt. Dererlei Straftaten können mit Bau bis zu 5 Jahren belegt werden. Ich glaube aber zu wissen, daß es für die Anleitung zu einer Straftat auch ein ordentliches Pfund gibt. Vielleicht hältst du dir das nächstes Mal vor Augen, bevor du hier deine Ratschläge verteilst!

    So Flitzebogen, ich hab mir das jetzt nen Weilchen von Dir angehört, aber langsam reicht es!
    Lies dir die posts doch mal bitte richtig durch, anstatt nur halbe Sätze aufzuschnappen, dich dann auf diese zu beziehen und andere User zu beleidigen!
    Ich lass hier keinesfalls halbwissen los!
    Ich beziehe mich auf die Frage von Joker, ob er seinen Rahmen und Schlitten für die P226 importieren darf.
    Und darauf antworte ich sachgemäß, dass der Import erlaubt ist, der Verbau aber bei Starfe verboten!
    Was dein komisches Rumgelaber bzgl. des Imports von "Teilesätzen" betrifft:

    Natürlich darf man auch mehrere Teile importieren, die zusammengesetzt eine illegale Softair ergeben würden.
    Der Import eines FA Fireselectors für ein WE SCAR ist z.B. absolut legal, würde man ihn aber in ein "deutsches" SCAR einbauen, hätte man eine illegale Waffe!

    Genau so darf man sich für die gleiche Waffe ein anderes Nozzle importieren, welches die Leistung erhöht. Würde man die Einbauen, würde ebenfalls die BE erlöschen, da es eine illegale Waffe wäre.

    Und wenn es beides im "Kit" gibt... OH WUNDER.... darf man es trotzdem importieren.


    NATÜRLICH ist es verboten, sich ne ganze Waffe in einzelnen Teilen schicken zu lassen, die dann hier zusammenzu bauen, und zu hoffen, dass es klappt.


    Und ich gebe hier sicher keinem ne Anleitung, sich strafbar zu machen. Im Gegenteil! Ich sage den Usern, was nach meinem Kenntnisstand erlaubt, und was verboten ist! Und diese Erfahrungen beruhen teilweise auf sehr genauen Nachfragen meinerseits bei den zuständigen Behörden, anderseits auf eigenen Erfahrungen.
    Wer hier mit "Halbwissen" um sich schmeisst lässt sich recht leicht feststellen:
    Zeig mir ein Teil bei wgc, ebbaybanned oder ehobbyasia, dass man nicht nach Deutschland importieren darf! Ausgenommen sind ganze Waffen und Laser/Lampen!
    Nur ein Teil, und ich gebe dir an allen Punkten Recht.
    So, und jetzt fände ich es schön, wenn du langsam mal wieder aufhören könntest, mich in deinen Posts zu beleidigen!
    Ist aber schon Lustig. Da wird einer ne Woche gesperrt, drei, vier User (inklusive mir????) fragen, wo dieser ist, und vermissen ihn, und soblad dieser wieder da ist, meint er als Fürst Großkotz auftreten zu müssen.
    Da tut vielleicht noch ne Woche ganz gut!

  • @ Flitzebogen
    @ Jack O Neill:


    Ich entnehme dem "Busch-Telefon" und Euren Beiträgen in einem anderen Thread, dass Ihr Eure Differenzen beigelegt habt. Deshalb erfolgen von mir hier keine Konsequenzen.

    Aber das war bitte das letzte öffentliche Gefecht zwischen Euch Beiden, bei dem das Niveau auf Höhe Bodennähe landet!

    Freut Euch, dass Ihr das gleiche schöne Hobby habt, und Anfeidungen von Seiten der Waffen-Feinde gibt es genug. Ich denke, aus diesem Grunde sollten Wir Alle Miteinander freundlich umgehen!?

  • Kannst du diesen sehr wichtigen Satz mit einer Quelle belegen?


    Der Einbau von Wechselsystemen ist erlaubt, beides sind wesentliche Teile.
    Und ein Wechselsystem bedarf immer des Wechsels von Verschluss und Lauf.

    Und was Bearbeitung ist, das steht in der Anlage 1:

    Zitat

    8.
    8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden;


    Stefan

  • also wenn wesentliche teile, die aber keiner nachbearbeitung bedürfen zum austauschen, und die auch nicht die schussfolge oder das kaliber verändern, und die waffe auch nicht kürzen, kann theoretisch jeder auch wesentliche teile austauschen?
    also zB. Innenläufe (die ja nunmal wesentliche teile sind, im gegensatz zu schlitten etc)?

    und was würde passieren, wenn man sozusagen zwei airsofts "mischt"? also zB. den innenlauf einer KWA G34 (in deutschland frei erhältlich) in eine KWA G17 (in deutschland auch frei erhältlich) einbauen?
    soweit ich weiß würde das ohne bearbeitung passen, es werden weder kaliber, noch schussfolge geändert, und die waffe wird auch nicht gekürzt (sondern verlängert, wovon im waffg. nichts steht). Die Energie könnte minimal steigen, da aber sowohl die G34 als auch die G17 mit ca. 1J angegeben sind, und es ja auch auf das verwendete Gas, temperatur etc. ankommt, müsste die änderung wenn überhaupt messbar im toleranzbereich "messungenauigkeiten" sein.

    wäre das nun in deutschland illegal, weil der lauf eigentlich für eine andere softair bestimmt wäre, oder legal, weil keine bearbeitung im sinne des waffg. vorgenommen wird, sondern nur ein austausch, und der lauf sowieso für eine freie waffe bestimmt ist? ich find dazu nichts, ob es darauf ankommt "für freie waffe bestimmt" oder "für genau diese freie waffe bestimmt".
    und zumindest von einigen bildern (auch aus diesem forum) weiß ich, das es ohne bearbeitung passen würde... auch wenn es da glaub ich G17 und G18 waren.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Das Kürzen von Läufen dürfte kein Problem sein, da dadurch sogar die Leistung verringert wird. Und einige Modelle kommen ja mit zweigeteilten Aussenläufe, die man einfach abschrauben kann.

  • Das Kürzen von Läufen dürfte kein Problem sein,

    Innenläufe sind wesentliche Teile, die dürfen nicht bearbeitet werden!

    Ein kürzerer Innenlauf, der so ab Werk verfügbar ist, darf dann eingebaut werden, wenn es die Waffe auch ab Werk mit dieser Laufvariante und diese Variante hier auch zugelassen ist.
    Falls dies nicht der Fall ist, dann wäre es wieder Herstellung.


    Stefan