Lufgewehr-Ich bin neu

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 2.041 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. August 2010 um 21:52) ist von Musashi.

  • Hallo Mountain,

    Hast Du nicht, warst doch auch gar nicht angesprochen! Also warum dann Deine Aufregung und zweimalige Nachfrage?

    Rest hat FloppyK bereits geschrieben Nein, nicht auf Dich bezogen, bevor Du das jetzt auch wieder vermutest!

  • wer kann mir denn verbieten meinem 13 jaehrigen Enkel auf meinem eigenen Grundstueck mit meiner CO2 Waffe zu schiessen. Das das Geschoss das Grundstueck nicht verlaesst ist absolut gewaehrleistet, und auch wenn es das tun wuerde, wuerde es in die Weser plumpsen.
    Es handelt sich um eine F Waffe und ansonsten ist alles legal, also wenn er hier ist ballern wir beide.
    Und wenn es jemanden aufregt ist mir auch egal, ich brauch nicht mal die Polizei ohne richterliche Verfuegung auf mein Grundstueck zu lassen da keine Gefahr im Verzug besteht.
    :thumbsup:

    Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt,gehe mit Menschen wie mit Holz um: Um eines wurmstichigen Stückchens willen würdest du nie den ganzen Stamm wegwerfen.

  • Es ist doch kein problem das einige (mich inbegriffen) denken das das Waffengesetz im Bezug auf Luftgewehre zu streng ist?
    Hätte hier irgendjemand geschrieben "nimm das teil und geh auf kleintierjadg!! geht gut ab und stört bestimmt geinen anwalt..."

    Also macht mal nich so nen Aufstand

    :laola:

  • wer kann mir denn verbieten meinem 13 jaehrigen Enkel auf meinem eigenen Grundstueck mit meiner CO2 Waffe zu schiessen.

    Das hat Dir schon Jemand verboten, nämlich der Gesetzgeber! Und Deine Bekundung, dass dich scheinbar Gesetze nicht scheren ist hier unerwünscht!

    Aber Du scheinst Deine Meinung ja relativ schnell zu ändern?:

    Wenn jemand was illegales macht ist es nun mal illegal und man muss mit dem was der Gesetzgeber , ob es es jetzt sinnvoll oder wie meist, Bloedsinn, auseinandersetzen, das heisst
    Besuch von der Polizei, Gerichtsverhandlung usw........


  • Und wenn es jemanden aufregt ist mir auch egal, ich brauch nicht mal die Polizei ohne richterliche Verfuegung auf mein Grundstueck zu lassen da keine Gefahr im Verzug besteht.
    :thumbsup:

    probier mal und berichte davon....kleine Wette...Du verlierst :-PT`schuldigung...Anstiftung zu illegalem Brauchtum ;(

    Haenel, what else?


  • Also macht mal nich so nen Aufstand

    Ökto,

    Wenn es um Handlungen geht, die gegen das geltende Gesetz verstossen, wird hier keine Ausnahme gemacht! Und das entscheidest mit Sicherheit nicht Du!
    Restliche Erklärung erhälst Du von mir per PN!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (15. August 2010 um 20:15)

  • wer kann mir denn verbieten meinem 13 jaehrigen Enkel auf meinem eigenen Grundstueck mit meiner CO2 Waffe zu schiessen.


    Klar ist das verboten:
    WaffG § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste


    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    WaffG § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen


    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    ...

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.


    Selbstverständlich gilt das auch auf Privatgründstücken. Du darfst auch nicht zu nachtschlafender Zeit eine wilde Gartenparty feiern. Das ist genauso untersagt und kann sanktioniert werden.

  • wer kann mir denn verbieten meinem 13 jaehrigen Enkel auf meinem eigenen Grundstueck mit meiner CO2 Waffe zu schiessen.

    Solange Dein Grundstück eine Schießstandabnahme hat und Du sorgeberechtigt für Deinen Enkel bist (oder ein sorgeberechtigter Aufsicht führt) - solange ist das vermutlich auch kein Verstoß gegen §27 WaffG.

    Ansonsten ist es einfach verboten - ob das Sinn macht oder nicht kann man hier tagelang besprechen - dadurch wird es nicht "erlaubter".


    Weiterhin finde ich hier im Thread bislang eine gute und Sachliche Übersicht erstellt wurde die man nun auch nicht zerreden sollte.
    Posts wie "Ich hab doch gar nichts gesagt - ich hab das anders gemeint" bringen die Sache nicht weiter. ;)

    Gruß,

    Micha

  • .....
    Ansonsten ist es einfach verboten - ob das Sinn macht oder nicht kann man hier tagelang besprechen - dadurch wird es nicht "erlaubter"
    Weiterhin finde ich hier im Thread bislang eine gute und Sachliche Übersicht erstellt wurde die man nun auch nicht zerreden sollte.....

    Ein gutes Schlusswort, wenn der Threadersteller noch Fragebedarf zu "Montage eines Zielfernrohres" oder "Pflege eines Luftgewehres" hat, bitte einfach über die Forensuche nachschlagen, oder einen neuen Thread erstellen.

    Im Gegensatz zum schiessen mit 14 (Ausserhalb Verein) ist das informieren über Technik etc. erlaubt, und für einen späteren eigenen Waffenbesitz durchaus sinnvoll!

  • Hallo,

    dies ist ein sehr interessanter Thread, vermutlich weil die eigene persönliche Rechtsauffassung (basierend vielleicht auch aus der eigenen Erfahrung aus Jugendtagen) mit der tatsächlichen aktuellen Rechtslage zusammenprallt.

    Ich berichte mal lieber nicht aus meinen Jugendtagen, ALFHA hat da schon etwas angedeutet, was auch so ziemlich auf mich selbst zutreffen könnte. Man konnte sich halt fast sicher darauf verlassen, dass der Verstoß eines 14-Jährigen gegen das WaffG als Dummer-Jungen-Streich abgetan wurde und es mit einem erhobenen Zeigefinger erledigt war. Jungens haben ab und an Mist gebaut, aber was anderes wurde auch nicht von ihnen erwartet. Im Gegenteil, hätten sie keinen Mist gebaut, hätten sich die Eltern Sorgen gemacht, dass mit ihrem Jungen etwas nicht stimmt!

    Ich könnte ziemlich viele Beispiele dafür aufzählen, dass sich meine Eltern keine Sorgen machen mussten 8)

    Ich denke, es fehlt heutzutage vielfach an gesundem Augenmaß. Augenmaß, situationsgerechtes Handeln, wurde ersetzt durch starre Vorschriften. Leider zum Teil auch im Alltagszusammenhang realitätsferne Vorschriften und Gesetze!

    Da kann sich ein 14-Jähriger heute ganz easy die deutlichsten Pornos im Internet ansehen. Da kann er oder sie mit einem kleinen, dummen Fehler die komplette eigene Zukunft aufs Spiel setzen, nur weil er oder sie bei SchülerVZ oder facebook oder sonstwo etwas zu viel gepostet hat. Diese Art der Selbstruinierung ist völlig legal, keine Sicherheitsvorkehrungen, kein gesetzlicher Schutz, keine Gesetze. Hier ist der/die 14-Jährige voll für sich selbst verantwortlich. Das Mobbing, was daraus folgen könnte, kann eine Seele zerstören! Tausendmal schlimmer als der Diabolo , den er/sie sich vielleicht mit einem Luftgewehr selbst in den dicken Zeh geschossen hätte.

    Es besteht meiner Meinung nach derzeit ein völlig inakzeptabler Kontrast zwischen realen Gefahren durch virtuelle Quellen (Internet, etc) und genauso realen Gefahren durch reale Quellen (heiße Herdplatte, scharfes Messer, Luftgewehr).

    Es besteht meiner Meinung nach ein genauso und noch deutlicherer Kontrast zwischen aktuellen Gefahren und zukünftigen, aber nicht mehr aufhaltbaren. Ich weiß, dass dies hier kaum jemand lesen will: Aber die heute 14-Jährigen sind die Entscheidungsträger von Morgen. Sie werden darüber entscheiden, ob und wie Kriege zu vermeiden sind oder noch viel größere Umweltkatastrophen als wir sie gerade erleben.

    Ich befürchte, dass die Gesetzgebung die Evolution unreflektiert überholt hat. Jungs heute sind nicht anders als Jungs vor 20, 30, 40 Jahren. Sie wollen Grenzen austesten, ihre eigenen Grenzen feststellen. Und diese Jungs lassen sich nicht aufhalten, hoffentlich. Sonst sieht es übel aus ;)

    Es bleibt bei dem, was schon mehrfach gesagt wurde und schon viele Jahre gesetzlich verankert ist: Luftgewehr unter 18 Jahren nur im Verein unter Aufsicht!

    Ich rate zu Pfeil und Bogen :n5:

    Gruß

    Musashi