Big brother is watching You

Es gibt 163 Antworten in diesem Thema, welches 15.511 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. September 2010 um 19:34) ist von terracan.

  • Zitat

    Also gibt es in meinen Augen keinen Grund das solche Dinge hier in Deutschland frei verkäuflich sein sollten.

    Rene, denk doch bitte einmal nach. Würde man diese Logik auf alle möglichen Sachverhalte anwenden (man könnte ja unter Umständen etwas illegales damit tun ...), dann wird irgendwann eine Gesetzgebungslawine mit tausenden Restriktionen auf uns zu rollen.
    Wäre das sinnvoll? Jeder Bürger ist selbst für das verantwortlich, was er tut. Und wenn er rechtswidrig handelt, dann soll er auch in den Kahn gehen. Solange aber keine Gesetzesverletzung tatsächlich vorliegt, sondern nur vielleicht irgendwann vorliegen könnte, gibt es keinen Grund für staatliches Einschreiten.
    Aber jetzt schon präventiv simple Federn verbieten wollen? Der "nanny state" braucht Vorkämpfer wie Dich, für die die Freiheitsbeschränkung die Regel und die Freiheitsgewährung die begründenswerte Ausnahme ist. :thumbdown:


    PS: Noch ein Beispiel, damit Du Dir über die Konsequenzen Deiner Forderungen klarwerden kannst. Im derzeit diskutierten Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zum WaffG stuft das BMI Wechselläufe für Druckluftwaffen als WBK-pflichtig ein, da diese ja auch in Waffen über 7,5 J verbaut werden KÖNNTEN. Falls sich diese Rechtsauffassung endgültig durchsetzen sollte, dürften viele hier alt aussehen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Charles Bronson hier noch einmal:
    Es freut mich, daß meine Denkanstösse hier gefruchtet haben, und wirkliche Überzeugungsarbeit musste ich wohl auch nicht leisten.
    Es gibt ja zum Glück noch jede menge vernünftige Leute hier :thumbup:
    Um den Rest der nur rumheulen und mit dem Finger auf andere zeigen kann wird sich die natürliche Selektion kümmern.
    Das war mein letzter Beitrag hier unter diesem Namen, um den Betreiber vor Unannehmlichkeiten zu schützen.
    Ist zwar total lächerlich, aber wer weiss wozu gewisse kleingeistige Personen imstande sind, nur um einem ein's auszuwischen.
    In diesem Sinne
    GUT SCHUSS und HORRIDO Ihr Lieben :D

  • Ach ja...
    Jungs.... setzt euch mal mehr in den Schatten, das kommt besser. Erst Meech, jetzt der Bronson. Na gut..reisende soll man nicht aufhalten.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • wieso?! der erwerb ist legal genau wie der einer ssw oder eines lg

    ich weiss worauf du hinaus moechtest aber man kann doch mit jedem gegenstand auch aus unswissenheit illegale dinge machen dafuer braucht es nicht mal die exportfeder zu sein

    Zitat

    Brauch ich nicht. Wie ich schon erwähnt habe sorgen die Exportfeder/Vorspannbolzen/Feuerwahlhebel-Käufer schon selbst dafür.

    bronson hat doch geschrieben das war sein letzter beitrag under dem jetzigen namen der wird bestimmt mit einem neuen auftauchen also nichts verloren ^^

    Ach ja...
    Jungs.... setzt euch mal mehr in den Schatten, das kommt besser. Erst Meech, jetzt der Bronson. Na gut..reisende soll man nicht aufhalten.

    bronson

    ich glaube die aussage mit dem finger auf andere zeigen solltest du ncoh mal ueberdenken.. :thumbsup:

  • Es mag keinen Sinn machen, eine Exportfeder zu kaufen, die man hier nicht einbauen darf. Es macht auch keinen Sinn, ein 40-Schuss Kalaschnikov Magazin oder einen Feuerwahlhebel für eine Glock mit Dauerfeuerfunktion zu kaufen - beides darf man in unserem Lande nicht einsetzen. Aber auf dem Felde der Sammler gibt es die seltsamsten Leidenschaften - es wird wohl Leute geben, die so etwas in eine Vitrine legen und sich an dem Stück Technik freuen. Und wohlgemerkt - sie kaufen legal eine frei zu erwerbenden Gegenstand.

    Wenn ihr hier alleine aus dem Kauf die Straftat ableitet, mach ihr nichts anderes, als unser Staat. Ihr stellt Waffenbesitzer unter einen Generalverdacht. Von da ist es dann freilich nicht weit bis zur Schikane und zum Verbot.

    Wenn der Staat Exportfedern für Luftgewehre nicht will, soll er sie zu waffenrelvanten Teilen erklären, deren freier Verkauf verboten ist. Dann soll er aber auch bitte schön den Sinn dieses Verbots nachwiesen - wieviele Personen wurden z.b. in den letzten Jahren mit einem getunten LG verletzt ect.

    Soweit ich informiert bin, gilt in diesem Lande immer noch die Unschuldsvermutung. Erst wenn die Feder im Gewehr drin ist, ist die Straftat begangen. Vorher habe ich eine legal erworbenen Gegenstand - die vorsorgliche Überwachung durch den Staat (die er nur durch fragwürdige Auspähung realisieren kann ) verbitte ich mir. Und ich will im Bezug auf Waffen auch nicht im vorauseilenden Gehorsam nach Verboten schreien - die kommen früh genug.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • [quote]
    Es geht wie gesagt um den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

    Was ist denn der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Bajonettes? Oder eines Schlachtermessers? Oder einer Machete aus Afrika? Oder eine Schleuder? Oder eines Pfeils für Bogen? Oder, oder, oder. Am Besten den Menschen verbieten!

    vita brevis, ars longa

  • riemenbuegel fuer luftgewehre und die riemen sollten auch nur mit wbk zu kaufen sein weil welchen sinn macht es so etwas an das gewehr zu montieren wenn man es nicht fuehren darf..
    dies ist die zweckbestimmung dieser buegel und sie verleiten nur zu straftaten!

    alles direkt mit samt den schmuddeligen exportfedern verbieten wo kann ich unterschreiben?

  • Mann oh Mann 3899 Hits bei diesem Fred in dieser kurzen Zeit - hätte nicht gedacht
    dass Euch das Thema so an die Nieren geht...
    Nicht darüber reden, so sagen einige, nach dem Motto Schweigen ist Gold... ?(

    Aber ich finde - so was muss immer wieder erwähnt werden - damit viele mitbekommen
    das einiges hier in diesem unserem Lande schief läuft...

    Naja diese Äusserung, wird mit Sicherheit auch meinem Konto gutgeschrieben - wenn
    auch auf der Sollseite... :whistling:

  • Euch wundert es echt noch das eure Pakete durchsucht werden ect. ect.?

    Co2air ist das größte deutsche Waffenforum und für Jedermann einsehbar. Ich mein, ich will nicht behaupten das der Staat (oder sonstwer) das Forum kontolliert von wegen Paketsendungen oder so aber hier kommen regelmäßig Threads über geöffnete Pakete ect.

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • So, hat zwar nichts mit der ursprünglichen Sache zu tun....
    ...aber ich glaube man hat mich auf dem Kicker (sprich im Auge) obwohl das eine LachNr. ist..
    Gestern folgendes Schreiben erhalten...

    Ich soll zu einerZeugenvernehmung nächste Woche bei der Direktion Kriminalität wegen
    Verstoss gegen das Waffengesetz vorsprechen.
    Gegenstand der Verstosses "Internetkauf eine Luftgewehres"

    Null Info - wann und was und wo ich was gekauft haben soll.
    Werde alle meine Dokus mal mitnehmen - 1 dicker Ordner - mal schaun was daraus wird - ich hab ja auch sonst nichts tun,
    als mich zu solchen fragwürdigen Teminen einzufinden... :evil:


    l

    Einmal editiert, zuletzt von terracan (14. August 2010 um 15:58)

  • Du pöser Bube !

    Nee , mal in ernst : Ich hoffe das der Termin für Dich zu einer Lachnummer wird :n12: !!

    Oder noch besser :n23: !!

    :wegdamit:


    Gruß Lego

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du .
    M. Gandhi

    Macht mit beim Fernwettkampf :thumbsup:

  • Jede Aussage deswegen wird gegen dich verwendet werden! Intelligenterweise verweigert man da die Aussage und verweist höchstens darauf, daß man sich keines Vergehens bewußt ist und immer im legalen Rahmen der Gesetze handelt.

    Das macht man am besten Schriftlich per Einschreiben. Wenn der Vernehmungstermin doch wahrgenommen wird, dann nur mit Anwalt, der für einen spricht. Alles andere dient höchstens dazu, sich reinzureiten.
    Ein Anwalt hat auch die Befugnis, Akteneinsicht zu bekommen - nur so erfährst du früh genug, ob und was gegen dich vorliegt.

  • und wenn ich mich richtig erinnere, dann bist du bei polizeilichen vorladungen auch nicht verpflichtet, zu erscheinen, erst wenn richter (oder wars staatsanwalt) bitten lassen wird es ein muss.

    (achtung, vermutung! ich erinnere mich wie gesagt nicht mehr 100%. jemand mit mehr ahnung [Zebo?^^] sollte das vieleicht beleuchten..)

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • gerade auf Foren wie diesem wird von der Exikutive (Polizei, Verfassungsschutz usw)auf jedem Fall herumgeschnueffelt.
    Wenn man bedenkt was man als "normaler" IN Benutzer ueber einen anderen herausfinden kann ist es auch klar das da Kaufadressen angezapft werden.
    Alle Bestellungen ueber das IN werden in Sachen Waffen mit Sicherheit ueberwacht, die Adressen der Anbieter sind bekannt und dann den Besteller herauszubekommen ist nicht schwer.
    Am besten wenn man alles im gruenen Bereich (F) hat, ansonsten hab ich meine Kallaschnikov vorsichtshalber im Garten vergraben.
    :cursing: :cursing: :cursing:

    Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt,gehe mit Menschen wie mit Holz um: Um eines wurmstichigen Stückchens willen würdest du nie den ganzen Stamm wegwerfen.

  • @ terracan - @Vogelspinne

    Terracan schreibt, er habe eine Vorladung als Zeuge bekommen. Wäre er Beschuldigter einer Straftat, hätte er bestimmt eine solche Vorladung als Beschuldigter bekommen. Ein Recht zur Verweigerung einer Aussage als Zeuge hat man, wenn man mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert ist, oder sich im Rahmen der Aussage als Zeuge selber einer Straftat belasten würde. Selbstverständlich kann man auch als Zeuge der Vorladung fernbleiben, dann wird man sicherlich später als Zeuge vor Gericht oder zunächst vom Staatsanwalt nochmal geladen und dort muß man dann erscheinen. Und selbstverständlich kann man auch einen Rechtsanwalt zur Zeugenvernehmung mitnehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (14. August 2010 um 11:30)

  • Derringer - von einer Vorladung als Zeuge war oben m.W. nicht die Rede. Terracan - solltest Du als Beschuldigter vorgeladen worden sein, würde ich zwar erscheinen, um zu erfahren, was man Dir vorwirft. Ansonsten würde ich jedoch von meinem Recht, zu schweigen, Gebrauch machen und mich danach ggf. mit einem RA beraten.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Derringer - von einer Vorladung als Zeuge war oben m.W. nicht die Rede. Terracan - solltest Du als Beschuldigter vorgeladen worden sein, würde ich zwar erscheinen, um zu erfahren, was man Dir vorwirft. Ansonsten würde ich jedoch von meinem Recht, zu schweigen, Gebrauch machen und mich danach ggf. mit einem RA beraten.


    Schreibt er aber selber weiter oben (110): Zeugenvorladung !

  • Derringer - von einer Vorladung als Zeuge war oben m.W. nicht die Rede. Terracan - solltest Du als Beschuldigter vorgeladen worden sein, würde ich zwar erscheinen, um zu erfahren, was man Dir vorwirft. Ansonsten würde ich jedoch von meinem Recht, zu schweigen, Gebrauch machen und mich danach ggf. mit einem RA beraten.

    Bin als Zeuge geladen... werde mich trotzdem ziemlich bedeckt halten - weiss nicht was die ganze Sache soll - trotzdem Danke für
    Deinen Hinweis...
    Ich halt Euch auf dem Laufenden - Versprochen...

    Gruss terracan

  • und wenn ich mich richtig erinnere, dann bist du bei polizeilichen vorladungen auch nicht verpflichtet, zu erscheinen, erst wenn richter (oder wars staatsanwalt) bitten lassen wird es ein muss.

    (achtung, vermutung! ich erinnere mich wie gesagt nicht mehr 100%. jemand mit mehr ahnung [Zebo?^^] sollte das vieleicht beleuchten..)

    Da erinnerst du dich richtig.
    Polizeilichen Vorladungen kann man folgen, man muss aber nicht, Konsequenz ergeben sich hieraus keine.
    Gerichtlichen Vorladungen sollte man folgen, tut man es nicht kann es u.U. sein das man mittels Polizei zum Gericht gebracht wird.

    Zum Rest der Geschichte werde ich mich hier zur Sicherheit mal nicht äußern.
    Da die Stasi 2.0 ja offensichtlich auch hier am Start ist.