Sehr interessant.
Das ist jetzt der zweite Fall von dem ich weiß das ein Waffenverbot ausgesprochen wurde.(Der andere war ein gewisser R.Bialke.)
Ausgesprochen wird es von der Waffenbehörde.(Nicht vom Richter.)
Interessant das selbst Richter von dieser Möglichkeit oft nichts wissen.
Waffenverbot aufheben (De)
Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 9.945 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Laaaangweilig!!!
Aaaah, endlich mal jemand, der sich selbst erkannt hat! Ja, du bist langweilig!Das nächste Mal schreibst du dies bitte in einen eigenen Thread im Offtopic, statt hier in den Thread hineinzuspammen, ok?
-
Das wäre aber laaaaangweilig...
-
Auch ich finde die Geschichte ein wenig „merkwürdig“. Aber IN DUBIO PRO REO – im Zweifel für den Angeklagten, also möchte ich dem Themenstarter zunächst mal glauben.
Der Themenersteller (TE) hat Besuch, es kommt zum Streit, zur Rangelei. Der TE kann sich aus dem Gemenge befreien und ins andere Zimmer eilen und von dort die Pistole (?) holen. Er hält sie dem Angreifer (ANG) unter die Nase, verhindert und unterbindet damit weitere rechtswidrige Angriffe und geleitet den ANG zur Tür.
Beide stellen Anzeige wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder was auch immer; ziehen aber ihre Anzeigen kurzer Hand wieder zurück. Jedoch tauchte in dem Gespräch das Wort „Waffe“ auf. Auch wenn die Anzeigen zurück gezogen wurden, so besteht jetzt seitens der Polizei der Verdacht auf illegalen Waffenbesitz und der Nötigung durch Drohen mit einer Schusswaffe.
Der TE wird noch einmal zuhause besucht, die Waffe wird beschlagnahmt/ zur Untersuchung mitgenommen. Wie sich später heraus stellt, ist die Waffe in Ordnung (gem. PTB-Zulassung) und könnte dem TE zurück gegeben werden. Aber es wird ihm nahe gelegt, die Waffe zur Vernichtung freizugeben.
Man könnte unterstellen, dass hierbei suggeriert wurde „das Verfahren einzustellen“, bzw. dass es keinen Eintrag in die Akten gäbe - also psychischer Druck auf den TE ausgeübt wurde (irgendwo hatte ich hier mal was ähnliches gelesen).
Warum jetzt allerdings die Waffenrechtsbehörde ein Waffenverbot verhängt haben soll, erschließt sich mir nicht ganz. Auch hier wieder eine Spekulation: die Polizisten haben der Behörde „gesteckt“, dass der TE im waffenrechtlichen Sinne nicht als zuverlässig gilt und im Zusammenhang mit Waffen negativ aufgefallen ist. Und schon bekommt der TE Post, dass er fortan keine Waffen besitzen darf/ soll.
Wie gesagt: alles Spekulationen. Jedoch finde ich sie, angesichts der ganzen hoplophoben Stimmung in diesem Land und der Übereifrigkeit einiger Staatsdiener, das WaffG besonders strikt auszulegen/ zu interpretieren versuchen, nicht allzu abwegig. -
1. denn wenns zu ner anzeige in waffenangelegenheiten kommt ermittelt der Staatsanwalt, und dann is auch nix mehr mit anzeige zurück ziehen, das geht dann auf jedenfall vor gericht.
2. ein waffenverbot kann dir m.E. nur ein richter aussprechen.
Grüßle Torro
Zu 1. - falsch - der Staatsanwalt entscheidet ob was vor Gericht geht oder nicht -> und nicht auf jeden Fall...
Zu 2. - falsch - die Behörden können das aussprechen. Aber da muß schon viel passiert sein ansonsten kommen die mit solch einer Maßnahme nicht durch! -
- Du akzeptierst das Waffenverbot und fasst nie wieder in deinem Leben eine Waffe an ( dazu zählen meist auch Anscheinswaffen - sprich Spielzeugwaffen - und fast alle Messer! ). -
Aber da muß schon viel passiert sein ansonsten kommen die mit solch einer Maßnahme nicht durch!
Falsch.Das können die fast nach belieben aussprechen. Sie tun es nur so gut wie gar nicht.
Genauso wie bei jedem Konflikt mit dem Betäubungsmittelgesetz, da geht auch sehr oft eine Meldung an die Kraftfahrzeugstelle,
welche dir dann den Führerschein klemmt, bis sie überzeugt sind das du ungefährlich bist. -