im Gegensatz übrigens zum ach so freien Amerika, wo man nicht mal eben eine Verfassungsbeschwerde einlegen kann - um sich gegen Behördenhandeln zur Wehr zu setzen.
Ähem dafür kannst du aber klagen bis die Dienstmarke weint. Was hier nicht so einfach ist du mußt hier erst rechtbeschwerde einlegen und wenn die durch ist darfst du dann Anzeige erstatten und mit etwas Glück wird die nicht vom Staatsanwalt nieder gelegt, den zivil kannst du hier nicht gegen die Polizei vorgehen ohne vorheriges Urteil aus einem Strafprozess gegen die.
Und Verfassungklage gibts auch in USA nur heist die dort anders.
Mann sollte mal Prüfen lassen ob das US Verfassungsmäßige recht auf Schußwaffe auch in Deutschland anwendbar ist.