Rechtliche Lage Laserpointer NICHT für Waffe bestimmt!

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 895 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2010 um 22:57) ist von Floppyk.

  • Liebe Mitglieder,

    Ich bin seit heute hier neu im Forum angemeldet und verfolge auch seit geraumer Zeit ein Freizeit-Schützen Hobby :) . Ich bin über die rechtliche Lage von Laserpointern an Waffen informiert, nämlich dass man das absolut und überhaupt nicht darf und das ist auch gut so. :dafuer:
    Meine Frage geht heute eher in eine andere Richtung. Wir bauen zusammen mit unserem Physik-Grundkurs-Lehrer außerschulisch an einem Optik-Projekt, für den wir einen (platzmäßig bedingt) sehr kleinen Laserpointer benötigen. Ich habe gesehen, dass große Auktionshäuser im Internet diese Laserpointer für Handfeuerwaffen anbieten. Rein von der Bauart her wären die sehr praktisch, da wir keine Halterung mehr bauen müssten. Was ich jetzt gerne wissen will, ist, ob lediglich die Anbringung eines solchen Pointers strengstens verboten ist, oder ob es möglich wäre, einen solchen aus Amerika zu bestellen und ihn (legal) für einen anderen Zweck zu verwenden, eben nicht auf einer Waffe. Könnte man da rein bauartbedingt schon Probleme bekommen, oder ist es erlaubt solange man ihn nicht als Zielvorrichtung für eine Waffe benutzt? ... Ich überrenne euch jetzt vll ein bisschen mit dem Thema und das wirkt vll ein bisschen komisch; Ich würde mich aber über ernstgemeinte Antworten Eurerseits freuen, da mir ein "Fertigteil" jede Menge Arbeit gegenüber einem Selbstbau ersparen würde. Vielen Dank für eure Antworten! :huldige:


    p.s.: Ich hoffe das ist nicht allzu offtopic und wird nicht sofort geschlossen ;(
    lg,

    Fabian

    Einmal editiert, zuletzt von Effanellmusic (13. Juni 2010 um 19:16)

  • Allein der Besitz ist schon Strafbar.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • So ist es. Der egsamte Umgang, den auch der Besitz, sowie die Herstellung einschließt, ist verboten. Es darf auch kein Laserpointer o.ä. mit Montage für Schusswaffen angegoten werden.

    Auch der Import aus den USA inst verboten. Der Zoll fischt diese Sendungen heraus und dann kommt statt des Paketes Post vom Staatsanwalt.

  • hm, also wohl bauartbedingt. schade. Dann wäre bei dieser Regelung ja nur folgerichtig, jeden anderen Laserpointer auf eine reine Präsentationsnutzung inklusive Erwerbsverbot für Privatleute zu beschränken ??? .. dann dürften nur noch Universitäten und Schulen als Institutionen solche kaufen.. Naja. Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hat mir viel Zeit erspart (:)

  • Dann wäre bei dieser Regelung ja nur folgerichtig, jeden anderen Laserpointer auf eine reine Präsentationsnutzung inklusive Erwerbsverbot für Privatleute zu beschränken .. dann dürften nur noch Universitäten und Schulen als Institutionen solche kaufen

    Nicht ganz richtig. Alle Lampen, Laser und Einrichtingen die das Ziel beleuchten und eine Waffenmontage haben, sind verbotene Gegenstände für jedermann. Auch Instutionen dürfen diese nicht besitzen. Einzig Behörden, wie Polzei, Zoll usw. unterliegen nicht dem WaffG. Für sie gilt das WaffG gar nicht ( § 55 WaffG), so dass nur sie diese Dinger besitzen und verwenden dürften. Alle anderen, somit auch die Uni oder andere Institutionen können versuchen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dazu ist das BKA zuständig.

    Aber nochmal betont - das gilt nur für Laser, Lampen ect mit Montageeinrichtung für Waffen. Daher wäre ein Laserpointer mit Kabelbindern an einem Taschenmesser legal.