Hallo alle,
Folgendes Problem:
Ich habe ein HW 35 das vor 1970 gebaut wurde. Besagtes LG habe ich zum BüMa gebracht um es grundüberholen zu lassen. Dieser betrachtete es jedoch zunächst skeptisch und wies mich dann auf das fehlende "F" hin. Nach einer Messung der Mündungsgeschwindigkeit, auf die er bestand, (lag bei um die 215 m/s glaube ich) erklärte er mir, er könne mir das LG nicht wieder herausgeben.
Seine Stellungnahme: Die Ausnahme vom "F" sei zwar richtig, gelte jedoch nur für den Stempel auf dem Gehäuse an sich, nicht jedoch für die Stärke der verbauten Feder. Egal ob vor oder nach 1970 hergestellt, ob mit oder ohne "F" dürfe ein LG nicht über 7,5j haben, bzw. würde dann WBK-pflichtig.
Meiner Meinung nach unterliegt er einem Irrtum. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein "stärkeres" LG, dass vor 1970 gebaut wurde, nach wie vor ab 18 Jahren frei erwerbar ist, solange die Originalfeder verbaut ist. Hinzu kommt die Einschränkung es nur auf einem Schißestand schießen zu dürfen.
Ich habe jetzt eine Stunde lang das WaffG gewälzt aber irgendwie finde ich die entsprechenden Paragraphen ums verrecken nicht. Sollte der Fehler auf meiner Seite liegen würde ich wirklich anfangen an mir zu zweifeln.
Ich weiß dieses Thema wurde häufig diskutiert, aber meistens geht es nur ums "F" und wird in den meisten Threads nicht genauer ausgeführt.
Wenn mir jemand diese Frage beantworten kann, danke ich euch schonmal im vorraus. Wenn ihr sogar die entsprechenden Paragraphen bereit habt seid ihr meine Helden.
Danke
Mfg Marc
€ warum bin ich auf einmal nur noch Long Range Schütze?? ICh hatte doch schon 5 Sterne