Platzpatronen (SSW) aus einer scharfen Waffe abfeuern?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 31.492 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Mai 2010 um 23:54) ist von merkur75.

  • Zitat

    Ich habe gelernt, dass man zuhause garnicht mit einer scharfen Waffe schießen darf. Egal ob was rauskommt oder wieviel Joule es hat... Aus dem einfachen Grund, weil sie dafür nicht abgenommen ist. Somit kann man nciht kontrollieren ob es wirklich weniger als 7,5 Joule sind.


    Man darf mit allen Feuer-Waffen zu Hause schießen wenn sie unter 7,5 Joule bleiben,
    was in der Regel bei den Systemen vorgegben und von der PTB geprüft ist.
    (z.B. Einsteckläufe im Kaliber 4mmM20, genauso wie die ganzen 4 und 6mm Flobert Waffen mit :F:)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (15. Mai 2010 um 17:19)

  • Aber nochmal zurück zum eigentlichen Thema: Dass man 9mm Revolverpatronen auch aus einem scharfen .38/.357 Mag. Revolver verschiessen kann wurde ja schon geschrieben. Ich hab das mal probiert - allerdings nur ein mal! Nachdem die Platzpatonen viel kürzer sind als eine .38 Special Patrone verschmaucht (oder in dem Fall besser verdreckt) das Patronenlager viel weiter hinten. Als ich dann eine scharfe Patrone hinterhergeschossen hab lies sich die leere Hülse nur sehr schwer ausstossen, eben weil das Patronenlager ziemlich verdreckt war. Hinterher war ausgiebiges Putzen angesagt....

    Mir ist dazu noch etwas eingefallen: vermutlich ist es in Deutschland zwar technisch möglich aber möglicherweise rechtlich verboten 9mm Platz aus einer scharfen Waffe zu verschiessen. Ich kann mich daran erinnern, dass es mal eine heftige Diskussion gab, da wilde und perfide Sportschützen .38 Special aus Revolvern im Kaliber .357 Mag. verschossen haben. Soweit ich mich erinnern kann darf aus einer Waffe nur die Munition verschossen werden für die sie beschossen ist. Na ja, das mit .38 Spec. und .357 Mag. haben selbst deutsche Behörden irgendwann kapiert aber trotzdem - Finger weg von solchen Versuchen, ist besser so!

    Einmal editiert, zuletzt von Alteisen (15. Mai 2010 um 23:23)

  • Also, das Verschießen von Knallmun. zu Hause aus scharfen Waffen ist legal, wenn ich das hier richtig deute.
    Aber wie sieht´s mit SV aus?
    Dürfte man eine scharfe Waffe zur SV führen, wenn sie NUR mit Gas-Kartuschen (oder auch nur Knall-Mun.) beladen ist?
    (Ich denke mal nicht, selbst wenn man diese Waffe rechtmäßig besitzt.)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Helge, das dachte ich mir ja schon.
    Nur das Startposting erweckte bei mir gleich diese Frage.
    Warum sonst sollte man Knall-Mun. aus einer echten Waffe abfeuern wollen?
    (Ist keine Unterstellung, aber daran mußte ich gleich denken)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Alteisen
    ...Soweit ich mich erinnern kann darf aus einer Waffe nur die Munition verschossen werden für die sie beschossen ist. Na ja, das mit .38 Spec. und .357 Mag. haben selbst deutsche Behörden irgendwann kapiert aber trotzdem - Finger weg von solchen Versuchen, ist besser so!

    Nicht ganz, stimmt nur zur Hälfte.

    Damit man das mit .38 Special aus .357 Magnum und .44 Special aus .44 Magnum darf, wurde das entsprechend angepasst im Text. Ich versuche mal ob ich das aus dem Gedächtnis noch rumbringe....der Durchmesser muss der gleiche sein, der Gasdruck ebenfalls gleich oder niedriger.

    Bei den SSWs gibts so eine Ausnahme auch, und zwar kann und darf man aus Waffen des Kalibers .22 lang Knall auch 6mm Flobert Platz verschießen. Gleicher Durchmesser, Gasdruck ist niedriger

    Und .22 lang Knall würde ich niemals aus einer scharfen .22er verschießen. Die Knall gibts nur mit Schwarzpulverladung, und die versifft die ganze Waffe und ist extrem korrosiv.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    wie ist es mit .35 und 9 mm. Funktioniert doch auch (9mm kürzer als .35)


    Eben, deshalb rutsch die Patrone zu weit in das Patronenlager so das der Schlagbolzen das Zündhütchen nicht erreichen kann, es sind ja schließlich Patronen ohne Rand.
    Es könnte mit viel Glück funktionieren wenn die zugeführte Patrone am Stoßboden, eingeklemmt vom Auszieher "stecken" bleibt (was aber unwahrscheinlich ist).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Die .45 er Platzer haben aber Schwarzpulverladung.
    So eine Sauerei würde ich ner scharfen Waffe nicht antun wollen.

  • Zitat

    Original von snoop
    Die .45 er Platzer haben aber Schwarzpulverladung.
    So eine Sauerei würde ich ner scharfen Waffe nicht antun wollen.


    Es ist durchaus üblich, auch in scharfen Patronenwaffen Schwarzpulverpatronen zu verfeuern. Es gibt sogar Schrotpatronen, die mit SP geladen sind. Diese werden für das stilechte Westernschießen verwendet. Sogar Frankonia hat(te?) diese mal im Katalog.
    Prinzipiell ist es richtig, dass SP nunmal mehr Rückstände in der Waffe hinterlässt. Aber man darf nicht vergessen, dass eine scharfe Waffe aus mindestens zwei Gründen auch erheblich einfacher zu putzen ist: sie lassen sich besser zerlegen und keine Laufsperre stört beim Lauf putzen.

    Zudem ist ein Vorderlader auch eine scharfe Waffe, die ausschließlich mit SP geschossen wird.
    Mir persönlich macht das Putzen keinen Spaß, aber in einer Stunde ist sowas auch wieder sauber. Einzig der Faktor Zeit ist bei SP wichtig. Man sollte eine mit SP geschossene Waffe nicht zu lange ungeputzt liegen lassen. Denn im SP ist Salpeter. Das ist ein Salz, was sehr korrosiv wirkt. Somit sollte man SP-Waffen möglichst sofort nach dem Schießen (mit Wasser!) reinigen.

    Aber was zur Ausgangsfrage noch zu sagen ist. Besitzer einer scharfen Waffe, die dann auch mehr oder weniger auf dem Schießstand benutzt wird, haben an sich kein Interesse irgendwo rum zuknallen. Sie wissen wie es knallt und müssen das nicht zu Hause tun. Sie schießen in der Regel mehrmals im Monat pro Schießstandbesuch mindestens eine Packung - 50 Schuss - oft auch mehr. Wozu dann noch die Knallerrei ohne Sinn zu Hause?

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (16. Mai 2010 um 12:43)

  • 6mm Flob Platz = verschiessbar aus scharfen 6mm Flob+.22ern
    .22er Platz = verschiessbar aus scharfen .22ern und .22Mag
    .320 Knall = verschiessbar aus scharfen .320ern Revolver (gibts beide kaum noch)
    9mm RK= verschiessbar aus .38 und .357ern Revolvern ( macht bei SP - Patronen ne Riesensauerei, aber nen richtig geilen Mündungsblitz,)
    .45 Knall = verschiessbar aus .44Mag und .45 LC- Rvolvern
    12 und 16er Alarm aus entsprechenden Flinten

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    .
    Warum sollte man Knall-Mun. aus einer echten Waffe abfeuern wollen?

    mfg
    Sascha

    Hallo,
    dazu kann ich Dir als Jäger, der im Winter gerne in der tiefsten Eifel auf Sauen geht, ein Beispiel geben. Nicht überall in Deutschland gibt es Handyempfang und wenn wir nachts zurück zur Hütte gehen, "verständigen" mein Kumpel und ich uns mit zwei schnell hintereinander abgegebenen Schüssen (wir sind beide keine Jagdhornbläser!). Da ich an Schußwaffen nur einen Repetierer und einen Revolver dabei habe, ist es sehr einfach die .38 aus der Trommel zu nehmen, zwei 9x17 Nitroplatz zu laden und abzufeuern. Zudem bestimmt sicherer als scharfe Munition in Richtung des gefrorenen Bodens oder gar in die Luft abzufeuern!!!
    Sinnvolle Verwendung gibt es also schon.
    Gruß aus Köln,
    Rolf

  • Mal eben leicht Offtoppic ankratzen:


    Natürlich darf man aus einer 357.mag eine 38 spec. verschiesseen, ebenso wie man 67mm Schrot aus einer für 70, oder 76mm Patronen (in dem falle Hülsenlänge) zugelassenen Schrotflinte verschiessen darf.

    Das Geschoss hat den selben Durchmesser, die Hülse auch, nur die Länge ist geringer, und die Energie somit (mangels Pulverladung) unter der, der Normalbelastung.

    Allerdings meine ich zu wissen das 67mm Magnum nicht aus einer Flinte geschossen werden darf, die keinen Magnum Beschuss hat, egal Für welche Hülsenlänge sie Ausgelegt ist. Magnum Hat eine erhöte Ladung, es wirken andere Kräfte, abenso wie bei Stahlschrot.

    ergo:

    Platzer aus einer Projektilwaffe verschiessen tut ihr nichts, ausser Dreck, ob es erlaubt ist, weiss ich leider nicht, aber ich denke wenn ein Mensch in Lebensgefahr ist (siehe Jagdbeispiel) ist es definitiv in Ordnung so eine Grauzone zu gebrauchen.

    Ich allerdings würde allerdings für solche Fälle speziell im Winter (oder Revier mit Steinbrüchen etc) anstatt einer Fangschusswaffe eine SSW mitführen, am Besten etwas mit Leuchtsignal, denn wo man schon kein Handy Signal hat, hört man auch meist die Schüsse kaum...

    mfG komiker

    Hier schützt das abschließbare Behältnis die Waffe vor der Bevölkerung.

  • Zitat

    Original von rwlturtle
    [quote]Original von Fisher´s Sam

    Zudem bestimmt sicherer als scharfe Munition in Richtung des gefrorenen Bodens oder gar in die Luft abzufeuern!!!
    Sinnvolle Verwendung gibt es also schon.

    Rolf

    Is das nicht eh verboten? Ok, der Zufall dass das Teil irgendwo runter kommt und dort einen menschen trifft ist verschwindend gering, aber ein Bekannter der den Jagdschein gemacht hat, meinte das sei nicht erlaubt und auch nicht üblich.

    Davon abgesehen - scharfe Waffen dürften doch aus ganz anderem Material bestehen, müssen ja viel mehr aushalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine 9mmR einem richtigen Revolver was ausmachen könnte. Vielleicht der Oberfläche - oder der Mechanik?

  • Zitat

    Original von TomCat74

    Is das nicht eh verboten? Ok, der Zufall dass das Teil irgendwo runter kommt und dort einen menschen trifft ist verschwindend gering, aber ein Bekannter der den Jagdschein gemacht hat, meinte das sei nicht erlaubt und auch nicht üblich.


    Genau deswegen wird bei der Jagd auch die Waffe mit Lauf nach oben getragen.

    Ich meine das es kein Verbot gibt, sondern nur ein Hinweis ist, genau wie die Vorsicht bei der Wasserjagd, die abprallenden Schrote auf dem Wasser.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat

    Original von Komiker
    Ich allerdings würde allerdings für solche Fälle speziell im Winter (oder Revier mit Steinbrüchen etc) anstatt einer Fangschusswaffe eine SSW mitführen, am Besten etwas mit Leuchtsignal, denn wo man schon kein Handy Signal hat, hört man auch meist die Schüsse kaum...

    Da hat der Jäger aber bessere Möglichkeiten / Flintenmunition, als in einer solchen Situation mit einer lütchen Gasplempe so ein Miniglühwürmchen mit leuchtendem Hinterteil in die Luft zu pusten. ;)

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

    Einmal editiert, zuletzt von merkur75 (19. Mai 2010 um 23:32)