habe kürzlich von einer person aus eine schützenverein gehört das man zum transport von luftgewehren so einen waffenbeförderungsschein braucht ? stimmt das und auf welche waffen trifft es zu ?
am liebsten wäre mir das wenn ihr eure aussage mit einem paragraphen belegen könntet
habe von der person recht konfuse dinge gehört, das es mit als privatperson generell verboten ist ein luftgewehr zu befördern, solnage ich nicht im besitz dieses waffenbeförderungsscheins bin.
also nichts mit schloss und kiste und alles gut.
welche aussage stimmen denn nun ? und kan man das durch gesetzeszitate belegen ?
schonmal vielen dank im vorraus