Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.062 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. März 2010 um 11:24) ist von pupsnase.

  • Hi

    Ich habe mal etwas von sogenannten Knalldiabolos gehört, die scheinbar wenn sie auf ein Hartes Zeil Parallen Explodieren und einen Knall erzeugen, ungefähr wie ein Karnevals Revolver, der Typ der die verwendet hat war offensichtlich ein Amerikaner und daher war es wohl kein Problem für den an sowas zu kommen.

    Nun meine Frage: kriegt man sowas auch in Deutschland wenn ja wo, oder ist das wieder mal Erlaubnis Pflichtig wie ein Spielzeug Gewehr mit 16 Joule.


    Bedanke mich schonmal im Voraus für evt. folgende Antworten


    Gruß
    TF 141

  • Solche Spielerein gibt es immer wieder mal aus anderen Staaten. I.d.R. handelt es sich um ein Hohlspitzengeschoss, in dem sich eine kleine Menge eines reibungssensitiven Gemisches befindet, das beim Aufschlag mit einem kleinen Knall explodiert.

    In Deutschland sind soche Geschosse nicht zugelassen und fallen theoretisch als "Explosivgeschosse" unter das KWKG.
    Es waere eventuell legal. Dias mit einer kleinen Nase zu versehen und Knallplaettchen aus dem Spielzeugpistolenbereich aufzusetzen, da diese dann nicht fest mit dem Geschoss verbunden waeren.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600
    In Deutschland sind soche Geschosse nicht zugelassen und fallen theoretisch als "Explosivgeschosse" unter das KWKG.
    Es waere eventuell legal. Dias mit einer kleinen Nase zu versehen und Knallplaettchen aus dem Spielzeugpistolenbereich aufzusetzen, da diese dann nicht fest mit dem Geschoss verbunden waeren.

    In beiden Fällen NEIN.

    Erstens: Das KWKG gilt nur für Waffen und Munition die tatsächlich im Militär in größerem Rahmen benutzt werden (solange die Diabolos nicht panzerbrechend sind will ich das mal bezweifeln)

    Zweitens: Alle Spielereien mit solchen Explosivstoffen fallen unter das Sprengstoffgesetz und sind von dieser Seite verboten.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele
    In beiden Fällen NEIN.

    Zweitens: Alle Spielereien mit solchen Explosivstoffen fallen unter das Sprengstoffgesetz und sind von dieser Seite verboten.

    Nana, da will ich Dir mal widersprechen. Das Zweite ist naemlich keine Spielerei mit Explosivstoffen. Diese Amorces sind als schlaggezundete pyrotechnische Spielerei nach BAM-P1 zugelassen und das waere sogar eine zweckgebundene Verwendung. Warum? Die Amorces werden nicht veraendert sondern durch einen kleinen Metallstift gezuendet - und wie der auszusehen hat steht nicht in den BAM-Richtlinien.


    :n17:


    ps: Mit dem KWKG koenntest Du Recht haben - dann sind die Explosivdias mit fest eingebauter Ladung aber zumindestens als pyrotechnische Gegenstaende erfasst und fallen unters SprengG. Ohne Zulassung=Kl.4 und problematisch in Besitz und Beschaffung. Nach WaffG Anlage 2 1.5.4 ist ja nur Patronenmunition mit Explosivgeschossen problematisch.....

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    2 Mal editiert, zuletzt von F600 (25. März 2010 um 22:51)

  • Zitat

    Original von F600
    Nana, da will ich Dir mal widersprechen. Das Zweite ist naemlich keine Spielerei mit Explosivstoffen. Diese Amorces sind als schlaggezundete pyrotechnische Spielerei nach BAM-P1 zugelassen und das waere sogar eine zweckgebundene Verwendung. Warum? Die Amorces werden nicht veraendert sondern durch einen kleinen Metallstift gezuendet - und wie der auszusehen hat steht nicht in den BAM-Richtlinien.

    Aber Du delaborierst die Amorces-Munition, um die Explosivstoffe zu bekommen - und das ist genauso verboten (und nicht ganz ungefährlich)

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Wem der Aufschlag au den Kugelfang zu leise ist,
    obwohl sich eigentlich alle um das Gegenteil bemühen,
    der kann seinen Kugelfang ja hiermit aufkleiden.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCndpl%C3%A4ttchen
    Diese Zündplättchenstreifen fallen auch nicht unter das Sprengstoffgesetz also
    könnte man sie sicher auch auf Flachkopfdiabolos kleben,
    um unnötig Lärm zu machen, aber wer will das schon.

  • Zwischenfrage:
    Warum unterscheiden sich die Scripts vom HW Junkie so wohltuend in ihrem Ton von einigen anderen Postings, obwohl sie genauso gut auf Gesetzestreue hinweisen?

    Antwort für mich: Er lässt die Brechstange weg.

    Gruß
    iwan

  • Zitat

    Original von iwan wasiitsch
    Warum unterscheiden sich die Scripts vom HW Junkie so wohltuend in ihrem Ton von einigen anderen Postings, obwohl sie genauso gut auf Gesetzestreue hinweisen?

    [OT]

    Antwort:
    Denn so ein alter Harung, der hat.....

    Beiträge: 13.352

    [/OT]

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Hi

    Danke für eure Antworten, mmh also im WaffG sind Knalldias nicht Vermerkt, zumindest habe ich sowas in meinem Waffensachkunde Ordner nicht stehen,
    ob die nun unter das KrWaffKontrG fallen, ist mir ebenfalls Schleierhaft.

    Aber wer schon mal Waffensachkunde gemacht hat oder wie ich heute Abend um 18:00 Uhr Prüfung hat, der weiß Sicherlich, das im Deutschen Waffenrecht gewisse Dinge verschleiert sind und Undefinierbar, so das es dir immer zu Ungunsten ausgelegt werden kann, z.b sind laut Waffengesetzt Schlagringe Verbotene Gegenstände, der Waffenladen bei mir um die Ecke verkauft diese aber ganz Legal, obwohl Verbotene Gegenstände nicht besseses werden dürfen. Ein Schwert müsste ja laut Waffenrecht eine Verbotene Gegenstand sein weil es eine Feststehende Klinge von über 8,5cm hat und durch ausnützen von Muskelkraft anderen Menschen verletztungen beibringen kann.

    So wie ich das herauslese sind Knalldiabolos so eine "Sache" die nicht definiert ist, also wenn was Passiert kann es der Gestzgeber ohne Probleme zu deinen Ungusten auslegen. ihr könnt mich gern eines besseren Belehren.


    Gruß
    TF 141

  • Zitat

    Original von TF 141
    [...] oder wie ich heute Abend um 18:00 Uhr Prüfung hat,
    [...]
    Ein Schwert müsste ja laut Waffenrecht eine Verbotene Gegenstand sein weil es eine Feststehende Klinge von über 8,5cm hat und durch ausnützen von Muskelkraft anderen Menschen verletztungen beibringen kann.

    Hmm, wenn Du heute deine Prüfung hast solltest Du noch etwas üben.
    Bzw. versuche doch mal deine These mit einem Gesetzestext zu belegen. Die einzigen Hieb und Stichwaffen die laut WaffG verboten sind, sind diejenigen die :

    Zitat

    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;


    Aber Btt:
    Auf kürzere Entfernung ( ~ 5 m ) kann man die gelben Amorces auch ohne Dia nehmen. Auf eine harte Oberfläche geschoßen knallen die recht nett. Im Gesetz habe ich bisher auch nichts finden können was das verbieten sollte.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von TF 141

    So wie ich das herauslese sind Knalldiabolos so eine "Sache" die nicht definiert ist, also wenn was Passiert kann es der Gestzgeber ohne Probleme zu deinen Ungusten auslegen. ihr könnt mich gern eines besseren Belehren.

    Nein, wir wollen Dich nicht belehren..... schon gar nicht eines Besseren!
    Spielzeuge wie diese Knalldias sind leider nicht eindeutig zuzuordnen. Wenn man Dich nicht ueber das KWKG an den Wickel bekommen kann und das WaffG auch nicht zutrifft, so kann man die Dias immer noch als pyrotechnischen Gegenstand klassifizieren. An irgend einer Stelle wird ein findiger Staatsanwalt schon eine Definition finden, die Dir nicht gefaellt und Dich wegen Verstosses gegen das WaffG oder SprengG anklagen.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von TF 141
    Aber wer schon mal Waffensachkunde gemacht hat oder wie ich heute Abend um 18:00 Uhr Prüfung hat, der weiß Sicherlich, das im Deutschen Waffenrecht gewisse Dinge verschleiert sind und Undefinierbar, so das es dir immer zu Ungunsten ausgelegt werden kann, z.b sind laut Waffengesetzt Schlagringe Verbotene Gegenstände, der Waffenladen bei mir um die Ecke verkauft diese aber ganz Legal, obwohl Verbotene Gegenstände nicht besseses werden dürfen. Ein Schwert müsste ja laut Waffenrecht eine Verbotene Gegenstand sein weil es eine Feststehende Klinge von über 8,5cm hat und durch ausnützen von Muskelkraft anderen Menschen verletztungen beibringen kann.

    Da diese Einlassungen schlichtweg Unsinn sind (kein deutscher Waffenladen, der noch bei Trost ist, verkauft Schlagringe), empfehle ich Dir dringend, Dich anhand des Gesetzestextes auf die Prüfung vorzubereiten. Sonst wird das um 18.00 Uhr nichts:

    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von cpt.bullshot
    Was willst du als Seal mit so ´nem Kinderkram?

    Hoo-ya!

    Wat isser :laugh: :laugh: :laugh:

    5 Daumen nach unten
    Na Do dat sacht je ejentlich schon alles ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (26. März 2010 um 16:09)

  • Hallo zusammen


    Der Waffenladen bei mir um die Ecke (Namen entfernt, da eine sonst strafrechtlich zu verfolgende Behauptung. UE/Admin) verkauft Definitiv Schlagringe und Messer an denen ein Schlagring am Griff agebracht ist, das weiss ich 100%. Das ich noch für die Sachkunde lernen muss weiß ich auch, aber Danke für die erinnerung..

    <<<Hmm, wenn Du heute deine Prüfung hast solltest Du noch etwas üben.
    Bzw. versuche doch mal deine These mit einem Gesetzestext zu belegen. Die einzigen Hieb und Stichwaffen die laut WaffG verboten sind, sind diejenigen die
    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

    +++ Ähm das ist nicht richtig Vorderschaft Repetierflinten bei denen der Schaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde oder die Gesamtlänge unter 95cm liegt sind ebenfalls verbotenen Gegenstände.. Und Schwerter müssten doch auch Verboten sein oder Katanas die kann man Troztdem noch kaufen.


    Also könnte man diese Geschosse Frei kaufen?


    Danke für folgende Antworten
    Gruß
    TF 141

  • :bash:
    Was bitte sollen verbotene Schusswaffen mit Hieb und Stichwaffen zu tun haben ?
    Wenn ich dich so höre solltest Du den Test heute absagen und noch viel üben, bevor Du dich richtig lächerlich machst.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/