Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.865 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2010 um 18:45) ist von CrazyFTW.

  • Hallo liebe Comunity,

    dieses thema habe ich auch in waffendepot.forenworld.at gepostet

    Soviel ich weiß ist es einem volljährigen österreicher erlaubt eine langwaffe ohne wbk zu erstehen

    wie sieht die rechtslage mit der munition für solche waffen aus? brauch ich eine wbk? oder einen

    munitionserwerbschein? und wenn ja wie kommt man zu einem mes?

    und wird es bezüglich der kommenden gesetzesnovelle bezüglich katC und D

    zu änderungen kommen?

    danke und mit freundlichen grüßen thomas

  • Als erstes mal Wilkommen im Forum

    Ich nehme mal an das du aus Österreich bist.

    Du darfst ab 18 Jahren Langwaffen der Kategorie C und D frei erwerben.
    Natürlich darfst du auch die Munition dafür ab 18 frei erwerben!

    Nur für Kategorie B Waffen, Lang und Kurz, benötigst du eine WBK.

    Ansonsten siehe:

    Lexikon

    MFG

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

  • Warum zum Geier schlachtet ihr Ösis euch nicht ständig gegenseitig ab?
    Laut unserer Politiker hier in Deutschland würde genau das nämlich passieren, wenn man Waffen und Munition frei ab 18 bekommen würde.

    Es ist mir unbegreiflich.......... ;)


    Gruß k.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Warum zum Geier schlachtet ihr Ösis euch nicht ständig gegenseitig ab?

    Liegt vermutlich an der guten Luft :crazy2:

    MFG

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Warum zum Geier schlachtet ihr Ösis euch nicht ständig gegenseitig ab?
    Laut unserer Politiker hier in Deutschland würde genau das nämlich passieren, wenn man Waffen und Munition frei ab 18 bekommen würde.
    Es ist mir unbegreiflich.......... ;)
    Gruß k.

    Unsere Ösis...pardon...Österreicher sind exakt der selbe Menschenschlag wie wir....man versteht sie halt schlechter... *lol*

    Sprich...würde auch hier funktionieren, aber wir haben nunmal Politiker die sich viele Sorgen um uns machen.

    Einmal editiert, zuletzt von worlddownfall (20. März 2010 um 19:15)

  • Die schlachten sich sicherlich in einsamen Tälern ab und zwar alle auf einmal deswegen keine Zeugen und keine Berichte darüber.
    ;)
    Ich glaube ich sollte umsiedeln ^^

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Repetierwaffen mit gezogenen Läufen (Kategorie C)
    und Nicht-Repetierwaffen mit glatten Läufen (Kategorie D)
    sind inklusive der Munition frei ab 18 Jahren,
    einzige Ausnahme sind Vollmantelmunition und
    Kurzwaffenmunition.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Zitat

    Original von worlddownfall
    Sprich...würde auch hier funktionieren, aber wir haben nunmal Politiker die sich viele Sorgen um uns machen.


    Nee nicht um uns sondern um sich... ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Hallo,

    Grundsätzlich ist die Munition in Österreich den Waffen gleichgestellt. So ist Munition für Langwaffen auch frei ab 18 Jahren erwerbbar, während Munition in Kurzwaffenkalibern einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenpasses oder einer Jagdkarte bedarf. Das führt dazu dass beispielsweise Unterhebelrepetiergewehre frei ab 18 Jahren erwerbbar sind, die dazugehörige Munition im .357 Magnum allerdings nicht erworben werden darf (nur am Schießstand zum sofortigen Verbrauch). Eben dies ändert sich mit der kommenden Waffengesetznovelle - Besitzer solcher Waffen dürfen zünftig auch die dazugehörige Munition erwerben.

    Spezialfälle sind noch Vollmantelmunition für Langwaffen: diese sind lediglich mit waffenrechtlichem Dokument (siehe der oben genannten) erwerbbar - oder am Schießstand zum sofortigen Verbrauch. Was eigentlich Schwachsinn ist, denn diese Munition hat idR weniger Auswirkungen auf Weichziele als Teilmantel oder andere Spezialgeschosse.
    Weiters ist in Österreich Teilmantelhohlspitz in Faustfeuerwaffenkalibern (nicht aber Hohlspitz in FFW-Kalibern die aus nur einem Material bestehen oder einen Vollmantel haben) verboten. Durch einen kürzlichen Erlass des Innenministeriums ist es aber nun für Besitzer eines Schützenpasses aber wieder erwerbbar.

    Es gibt kein gesondertes Dokument für den Munitionserwerb. Man darf, sofern man im Besitz eines waffenrechtlichen Dokumentes ist, eigentlich alles erwerben - unabhängig davon ob man auch tatsächlich im Besitz einer Waffe im Kaliber XY ist.

    Achtung aber bei Leuchtspur-, Hartkern- und sonstigen Spezialmunitionen die für militärische Zwecke gedacht sind: sie können unter die Kriegsmaterialverordnung fallen und sind daher zumeist nicht erwerb- und besitzbar!

    Verboten ist auch des weiteren das Kaliber .50 BMG und .460 Steyr; zählen beide als Kriegsmaterial und dürfen auch als funktionsfähige Patrone nicht besessen werden (mit Ausnahme von Deko natürlich).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Solange es Teilmantelmunition ist, macht das keinen Unterschied.
    Leuchtspur- und Brandgeschosse kannst du natürlich auch vergessen.
    8x57IS, .308Win, .223Rem, 7,62x54R, .338Win. Mag., etc. sind alle frei ab 18 Jahren, wenn es sich nicht um Vollmantelmunition handelt.

    Ansonsten wie Promo gesagt hat ;-).

    "Si vis pacem, para bellum"

    Einmal editiert, zuletzt von Militis (21. März 2010 um 13:47)

  • XXXXX Das selbe, halt nur Teilmantel ohne WBK. XXXXXX

    Vergesst das, war zu langsam ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Tux On (21. März 2010 um 13:51)

  • danke für eure schnellen antworten

    ich bin sehr froh darüber, dass das waffengesetz in österreich so liberal ist. bis

    vor wenigen tagen war ich noch der überzeugung, dass man für jede waffe eine

    wbk benötigt *lol*

    mfg thomas

    edit: hats ich erledigt

    2 Mal editiert, zuletzt von CrazyFTW (21. März 2010 um 17:10)

  • Ich konnte leider nichts darüber finden also frag ich euch noch einmal

    ich habe vor mir ein kk im kaliber .22 lr zu kaufen. jetzt weiß ich, dass ich keine

    munition erwerben darf, welche auch mit handfeuerwaffen verschossen werden

    kann. aber wird die munition .22 lfb subsonic hp auch mit pistolen verwendet?

    danke und mit freundlichen grüßen thomas

  • .22lfb darfst du frei ab 18 Jahren kaufen

    Promo

    Bist du dir sicher das Patronen mit VM Geschosse nur mit einem Waffenrechtlichen Dokument zu erhalten sind?

    Ich habe mir nämlich nach Weihnachten eine 140er Packung SB Munition .223Rem in Vollmantel gekauft. Ohne irgendwelche Dokumente!
    Verschossen habe ich einen Großteil erst Wochen später.
    Ein paar hab ich noch.

    MFG

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Steyr AUG Fan (21. März 2010 um 18:10)

  • .22lr bzw. .22lfb ist Langwaffenmunition. Wenn man das "lr" ausschreibt heißt es "long rifle", bzw. auf deutsch das "lfb" "lang für Büchse".
    Es gibt immer Waffen die Lang- bzw. Kurzwaffenmunition verschießen, aber eigentlich genau etwas anderes sind. Egal ob das ein Revolver im Langwaffenkaliber .30 Carbine oder ein Unterhebelrepetierer im .44 Magnum ist. Es geht immer danach wofür die Patrone eigentlich gemacht ist.

    Bezüglich dem Schießen siehe den Einfriedungs-Thread der hier vor ein paar Tagen lief, da ist genau deine Fragestellung beantwortet.

    Achja, Subsonic-Munition läuft aus Selbstladewaffen zumeist nicht. Meine S&W will überhaupt nicht mit den RWS Subsonic funktionieren. Aber das nur am Rande ;)

    Gruß Georg

    *edit*

    Steyr AUG Fan: Ja, bin ich mir zu 100% sicher:

    Zitat

    § 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.
    [...]
    (4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

    Die meisten Büchsenmacher wissen das aber selber gar nicht und verkaufen sie deshalb auch an "Normalos".

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (21. März 2010 um 18:15)