Hallo liebe Comunity,
dieses thema habe ich auch in waffendepot.forenworld.at gepostet
Soviel ich weiß ist es einem volljährigen österreicher erlaubt eine langwaffe ohne wbk zu erstehen
wie sieht die rechtslage mit der munition für solche waffen aus? brauch ich eine wbk? oder einen
munitionserwerbschein? und wenn ja wie kommt man zu einem mes?
und wird es bezüglich der kommenden gesetzesnovelle bezüglich katC und D
zu änderungen kommen?
danke und mit freundlichen grüßen thomas