Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 3.050 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2010 um 18:03) ist von Spundekäs.

  • Zitat

    Original von ichwarsnicht!
    Hmm es war ein Fahrrad (Wert neu etwa 200€ zur damaligen Zeit). Ist jetzt 4 oder 5 Jahre her, so genau weiß ich es nicht mehr. An die Strafe kann ich mich auch nicht mehr so genau erinnern :crazy2: Auf jedenfall waren es keine Sozialstunden.

    Bin mir sicher, dass Du den Wisch bekommst.
    Zumal diese eher kleine Straftat schon lange zurück liegt und zweitens in kein Führungszeugnis eingetragen worden ist.

    vG :nuts:

  • Zitat

    Original von Thorsten_W
    Interessant, was man hier so zu lesen bekommt. Da war ich ja ein richtig braver Bube - nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
    Sorry - ging mir gerade so durch den Kopf.

    Geht mir auch so.

    Zitat

    Original von Thorsten_W
    @TS
    Solltest Du Dir nach kritischer Selbstreflektion zutrauen, im persönlichen Gespräch einen entsprechend positiven Eindruck zu hinterlassen, dann würde ich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen.

    Ansonsten würde ich auch lieber darauf warten, das die Einträge aus den Akten gelöscht werden.

    Hm da Zuverlässigkeit geprüft wird ist es mit Löschen Essig wie ich aus Berufserfahrung weis. Da hilft nur treuer Augenaufschlag und ehrlich dem Sachbeartbeiter Reue zeigen. Und vor allen das ganze über die Bühne Bringen bevor die Politik die Hürde noch höher setzt.

    Zitat

    Original von cesca
    Bin mir sicher, dass Du den Wisch bekommst.
    Zumal diese eher kleine Straftat schon lange zurück liegt und zweitens in kein Führungszeugnis eingetragen worden ist.

    Sorry aber das Führungszeugnis ist nicht maßgebend (außer es ist ein eintrag drin) es wird die zuverlässigkeit überprüft und da werden alle daten ausgegraben.

  • Zitat

    Original von Jhary
    Sorry aber das Führungszeugnis ist nicht maßgebend (außer es ist ein eintrag drin) es wird die zuverlässigkeit überprüft und da werden alle daten ausgegraben.

    OK einverstanden, aber seit der Fahrradsache war er ja "brav", also dürfte er ihn bekommen. Ich spreche von ichwarsnicht!

    vG :nuts:

  • Das immer der Begriff "Führungszeugnis" im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit auftaucht ist nicht richtig.

    Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR). Es enthält im wesentlichen nur die Auskunft über Vorstrafen.

    Wenn die Behörde in Sachen Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG anfragt, so sind es drei Sachen:
    Das komplette Bundeszentralregister des Antragstellers,
    das zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister für laufende Strafverfahren und
    die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle.

    Ist ein noch offenes Starfverfahren anhängig, ist ein entsprechender Eintrag im Verfahrensregister und der Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis wird bis zum Abschluss bei Seite gelegt.
    Aus den evtl. vorhandenen Einträgen des BZR und der Stellungsnahme der Polizei entscheidet der SB, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.
    Nun sollte klar sein, dass die Information eines Führungszeugnis in Sachen Waffen- und Sprengstoffrecht bei weitem nicht ausreichen.

    Eine Privatperson kann über das Amtsgericht Einsicht in dem BZR nehmen. Das muss beantragt werden. Ein kopieren, fotografieren usw. der Akte ist nicht erlaubt außer handschriftliche Notizen.

    Genaue und offizielle Info zu den Registern:
    Register

  • Zitat

    Original von Floppyk
    [...] die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle. [...]


    Und was für Aussagen sollen die treffen?
    Ob man als stadtbekannter Säufer gilt? Jeden Tag ein Knöllchen fürs Falschparken bekommt oder was?

    :confused2:

    Si vis pacem, parabellum!

  • Zitat

    Original von Pistolen-Paule


    Und was für Aussagen sollen die treffen?
    Ob man als stadtbekannter Säufer gilt? Jeden Tag ein Knöllchen fürs Falschparken bekommt oder was?

    :confused2:


    Zum Beispiel deswergen;
    4.innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,

    Oder der Polizei bekannte Sauf-Jupp, der jedes Wochenende zur Ausnüchterung in der Zelle sitzt...

    Alles das sind Beispiele, die an der Zuverlässigkeit bzw. pers. Eignung zweifeln lassen und eine Ausstellung waffenrechtlicher Erlaubnisse hemmen. Beide Beispiele sind ja in den Registern nicht zu finden.
    Aber auch Leute die Gewaltdrohungen, bekannte Holigans oder die Suizidabsichten geäußert haben, werden mit ihrem Antrag scheitern.

  • Zitat

    Original von Pistolen-Paule
    Und was für Aussagen sollen die treffen?
    Ob man als stadtbekannter Säufer gilt? Jeden Tag ein Knöllchen fürs Falschparken bekommt oder was?

    :confused2:

    So in der Art! Es gibt ja genug Dinge, die eigentlich Kleinigkeiten sind, zum Beispiel wie häusliche Gewalt, wo die Polizei schlichtend und beruhigend eingreifen muß. Häufig ist in den Fällen, wo ordentlich und lautstark zu nächtlicher Zeit diverse Kosenamen benutzt werden, erheblich Alkohol im Spiel - wenn es nur bei der Ruhestörung bleibt und niemand Anzeige wegen Körperverletzung für die Ohrfeigen stellte, finden sich solche Dinge nur in den Protokollen der örtlichen Polizei.

    Und jemand, der einmal die Woche sturzbetrunken seine Frau schlägt, ist wohl kaum geeignet, eine Erlaubnis nach dem Waffen- oder Sprengstoffrecht zu bekommen.

  • Na ja, sicherlich ist das Falschparken oder andere Verwarnungen uninteressant. Wenn jedoch die Polizeo sagt, der bekommt alle drei Tage eine Verwarnung, stößt Drohungen aus und zeigt sich gewaltbereit, wird eine entsprechende Stellungsnahme keine positive Prognose enthalten. Wenn das dann der SB der Waffenbehörde liest, kann ich mir einen positiven Bescheid von ihm nicht denken.
    Daher ist das auch gleitend zu sehen. Aber wenn der SB einen neativen Eindruck bekommen hat und erstmal "Nein" gesagt hat, wird es schwierig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (17. März 2010 um 13:26)

  • Ja also die wahrscheinlichkeit ihn nicht zu kriegen liegt bei 99,99% *lol* ,
    das hab ich mir gleich gedacht war halt ziemlich blöd von mir immer wieder den selben mist zu bauen aber geschehen ist es nun mal und bereuen tu ichs ziemlich aber reue bringt mich jetzt gleube ich auch nicht weiter also geht nur warten bis akte gelöshct ist aber ich geh trotzdem mal zum Sachbearbeiter nachfragen vielleicht isses ja nicht ganz so schlimm weils ja Verkehrsvergehen waren nur wegen der "Persönlichen Eignung" wird wohl nix ,
    da sie mich wie gesagt wohl für Unbelehrbar halten werden.
    So wichtig isser mir eh nicht da ich die SSW so eigentlich nich führen wollte , da in unserem landkreis die Polizisten hinter sowas her sind und wenn die sehen das ich ne Waffe Trage müsste ich mich wohl ständig ausweisen *lol* :laugh:

    Chuck norris kann unterwasser Grillen
    Chuck Norris bekommt bei Praktiker 20 % auf alles. Auch auf Tiernahrung.
    Chuck Norris ist untenrum nicht ausgestattet wie ein Pferd - Pferde sind ausgestattet wie Chuck Norris!
    Chuck Norris kocht Nudeln ohne Wasser.

  • Sorry wenn ich Dir Salz in die Wun de Streue. Aber das Mit dem Löschen siehts Du verkehrt. Im Bundeszentralregister wird nichts gelöscht. Nur beim Führungszeugnis nach halt mehreren jahren nicht erwähnt. Bei der Zuverlässigkeit werden alle daten aus dem Bundeszentralregiester eingesehen. So und um mal überspitzt zu sagen von Kindergartenprügelei bis zum Strafzettel gestern ist da alles drin und wird bewertet.

  • Das stimmt so nicht - im BZR sind nur Straftaten und schwere Verkehrsdelikte eingetragen. Auch da gelten Löschfristen. Es ist nur so, dass im Führungszeugnis ältere Einträge des BZR nicht ausgewiesen werden, wohlgleich aber im BZR eingetragen bleiben.

    Zitat

    In das Register werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden sowie - nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung - ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen. Zudem können Suchvermerke im Register niedergelegt werden.

    Für die Löschungen gilt:

    Zitat

    Eintragungen über Verurteilungen werden nicht auf Dauer im Zentralregister gespeichert. Aus Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber vielmehr ein gestaffeltes System von Fristen geschaffen, nach deren Ablauf Verurteilungen zunächst nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen und schließlich vollständig aus dem Register entfernt werden (vgl. §§ 34, 46 BZRG). Auch besteht die Möglichkeit, in besonderen Härtefällen abweichend von der gesetzlichen Fristenregelung eine Registervergünstigung zu gewähren.

    Führungszeugnis:

    Zitat

    Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

    Zitate Quelle:
    http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_258…html?__nnn=true

  • Beruflich darf ich Regelmäßig mich mit Zuverlässigkeit aus einander setzen. (Personalabteilung in Security) und es verwundert mich immer wieder was da alles ausgegraben wird.

    Deswegen habe ich die Erfahrung das eigentlich nichts gelöscht wird.

  • Zitat

    Original von hämmerlip26
    Ja also die wahrscheinlichkeit ihn nicht zu kriegen liegt bei 99,99% *lol* ,

    aber reue bringt mich jetzt gleube ich auch nicht weiter

    aber ich geh trotzdem mal zum Sachbearbeiter nachfragen vielleicht isses ja nicht ganz so schlimm weils ja Verkehrsvergehen waren *lol* :laugh:

    Ich weiß ja nicht, aber irgendwie lese ich da ganz viele LOLLs und "mir doch egal" zwischen den Zeilen.

    Warum willst Du dem Sachbearbeiter die Zeit sthelen, wenn Du es doch sowieso schon weißt? Bei Deiner Einstellung habe ihc auch den Eindruck, das wird nie was - weder Führerschein fürs Auto, noch für die Schreckschuss.

    Aber vielleicht sehe ich das ja auch einfach zu negativ.
    :n17:

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.