Wo darf man Schiessen??

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 11.218 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Dezember 2001 um 22:12) ist von gunimo.

  • Darf man auf seinem eigenem Grund schiessen. In der Anleitung meiner Waffe stand auf "befriedetem" Grund, was bedeutet dies??. Unser Grundstück ist ausreichen gross, allerdings ist es trotzdem möglich, dass ein Diablo unser Grundstück verlässt( wer hat schon 400m²). Zum Glück kenn ich eine Art Bauer. Das Land ist sehr groß usw. Doch da unweit ein Landheim ist, ist es möglich dass Leute diese Grundstück passieren(Aufgrund von Bäumen ist eine komplette einsicht unmöglich). ICh würde gern wissen ob ich mit seiner Einwilligung dort schiessen darf. Oder kennt jemand polizeilich zugelassene Schiessstände nahe Bremen?????

  • hallo

    SChießen darfst du auf deinem eigenen grundstück soweit es gewährleistet ist daß das geschoss das Grunstück nicht verlässt. Auf anderen Grundstücken darfst nu nur schießen wenn der Eigentümer damit einverstanden ist und wie gehabt das geschoß das grundstück nicht verlassen kann. Sollte die möglichkeit da sein daß pasanten das grunstück aber kreutzen solltest du auf das schießen in diese richtung verzichten um Verletzungen anderer zu vermeiden. Du solltest auch deine nachbarschaft von deinem Vorhaben unterrichten.
    Am sichersten ist es wenn u hinter deinem ziel eine feste Holz- oder Hazswand hast um zu vermeiden daß die geschosse zu weit fliegen wenn du mal danebenshießen solltest. Du solltest außerdem darauf achten einen Ausreichenden Kugelfang zu Haben (gibt es bei deinem Waffenhändler).

    Gruß
    Para

  • Auf Privatbesitz darf man mit den Druckluft und CO2-Waffen schiessen, wenn absolut sichergestellt ist, dass die Geschosse das umfriedete Besitztum nicht verlassen können. Es Bedarf also einer Einwilligung des Grunstückeigentümers und einer undurchlässigen Einfriedung. Wenn sich Passanten/Spaziergänger ohneweiteres Zugang verschaffen können, dann würde ich keinesfalls dort schiessen, weil die Unfallgefahr zu groß ist. Auch wenn Beispielsweise durch Schilder darauf hingewiesen würde, reicht das nicht, weil des Lesens unkundige Personen (z.B. Kinder) den Hinweis nicht erfassen würden.

    gunimo

  • Hi ruger,

    ich habe auch keine Probleme (Indoor) damit, weil ich nicht so einen kleinkarierten Nachbarn habe wie Du. *gr*

    Hast Du eigentlich mit dem Schwachmaten nochmal einen Meinungsaustausch gesucht? Lade ihn doch mal zum Shootout ein... :confused2:

    Gruß

    gunimo

  • Hi Ruger

    Naja, so richtig krachen kann ich auch wieder net, wenn ich mit meiner PAK rausgehen würde und mal so schnell meine 2 mags leerschießen würde käme warscheinlich der Nachbar und würde wieder meinen "Meine Ziegen spielen wegen deiner Krawallmacherei wieder verrückt". Aber ansonsten kann ich bei mir auch gerne mal FT schießen wenn ch das passende LG hätte und der Pächter unsere Wise frisch gemäht hätte denn so groß wie das grundstüch hinter den haus ist kann man mit keinem LG drüber hinaus wegschiesen und wenn dann häten die nachbarn auch nix dagegen :n13: :n13: :n7:

    Also nix für ungut die kein solch großes grundstück haben

    Gruß
    Para

  • Will ja niemandem auf die Füße treten aber so genau braucht mans doch ned nehmen.

    Wenn mal wirklich ein Diablo oder Kugel übers Grundstück hinaus geht... die Chance das gerade dann ein Fußgänger vorbeigeht is doch ziemlich gering.

    :marder:

  • ...und sollte diese geringe Warscheinlichkeit dann doch mal eintreten (Murphy), dann passt Dir "kein Hut" mehr.

    Also nimm es besser sehr genau mit dieser Vorgabe!

    gunimo

  • Jo, so unverantwortlich zu handeln, das wär doch dumm......
    Vorsicht ist immer besser als nachsicht.....

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    Was nämlich jeder voraussieht, lange genug, dennoch geschieht es am End;
    Blödsinn, der nimmerzulöschende jetzt, Schicksal genannt; Weh uns - Weh uns - Weh uns

  • Eben, so geht man auf nummer sicher... und wenn man doch mal die Grenzen seines LGs ausloten will, dann hat man ja noch opas bauernhof.... *gr*

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  • ... ich habe hier noch einen Vorhang, der ist normalerweise dazu da, hinter die Zielscheibe beim Bogenschiessen gehängt zu werden. Wenn ich den aufstelle ( 6 Meter breit, 3 Meter hoch ) und in der Einfahrt rumheize - kann sich dann jemand beschweren, oder bewege ich mich wieder in der Grauzone?! :cry:

    :drink: Man ist nicht betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, OHNE sich festzuhalten!

  • ...es kommt darauf an, dass es unmöglich ist, dass ein Diabolo versehentlich das private Grundstück verlässt. Ausserdem darfst Du nur mit Genehmigung des Eigentümers schiessen, falls es nicht Dein eigenes Grundstück ist. Dann gibt es da noch die Denunzianten, also "liebe" Nachbarn, die Dich beobachten könnten, dann die Polizei rufen. Auch wenn alles legitim ist, gibt es erst mal Palaver. Vielleicht erzählen die Leute aber auch "nur" in der Nachbarschaft herum, dass Du ein psychopathischer Waffennarr bist, und wie wild in der Einfahrt rumballerst, etc.

    Man sollte sich immer gut überlegen, ob man sein Hobby in dieser Weise nach aussen trägt, auch wenn rechtlich alles einwandfrei sein sollte....

    gunimo