Kind schießt mit Softair auf Frauen

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 8.556 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2010 um 14:51) ist von Spectator.

  • [URL=http://www.echo-online.de/nachrichten/he…n/art175,621808]http://www.echo-online.de/nachrichten/he…n/art175,621808[/URL]

    "Kind schießt mit Druckluftwaffe auf Frauen
    Überfall: Zwei 76 und 80 Jahre alte Damen lassen sich von dem Jungen aber nicht erpressen

    FRANKFURT.

    Mit einer sogenannten Softair-Waffe hat ein zwölf bis dreizehn Jahre altes Kind am Montagabend in Frankfurt zwei 76 und 80 Jahre alte Damen bedroht und mehrmals auf sie geschossen. Die jüngere der beiden Damen erlitt dabei leichte Verletzungen an der Lippe.

    Wie die Polizei gestern mitteilte, hat sich der etwa 1,50 Meter große Junge mit der täuschend echt aussehenden Schusswaffe den Frauen in den Weg gestellt und gerufen: ,,Geld her oder ich schieße". Als die Opfer der Forderung nicht nachkamen, schoss der Junge fünf Mal auf die Frauen. Die Sechsundsiebzigjährige versuchte erfolglos, den Täter festzuhalten. Unbeeindruckt von der Gegenwehr lud der Junge seine Waffe nach und schoss wieder mehrmals, bevor er flüchtete.

    Die 76 Jahre alte Frau brachte ihre Begleiterin nach Hause, bevor sie selbst allein zu ihrer Wohnung ging. Kurz vor der Haustür erschien der Junge erneut und gab mehrere Schüsse ab. Ohne Beute rannte er schließlich davon.

    Aus einer Softair- oder auch Airsoft-Waffe werden mit Druckluft kleine Plastikkugeln verschossen. In Deutschland ist mittlerweile das Tragen von Waffen verboten, die echten Waffen ähnlich sehen."

  • Mal von der unschönen Begebenheit abgesehen...

    erstaunlich gut recherchiert, da hat zumindest einer mal 5minuten google benutzt, bevor er einen artikel über softair etc. schrieb.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Trotzdem erschreckend, wie weit die Hemmschwelle heute schon gesunken ist bei (einigen) Kindern.

    Erschrecken....ok, Dummerjungenstreich...aber auf die schießen? Man man man...

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Ok,ich finde das durch das schießen auf die beiden Damen,das ganze irgendwie nen bischen über den dummen Jungengstreich hinausgeht.

    Ich hät mich sowas früher jedenfalls nicht getraut.

    Und wenn meine Kinder sowas mal machen sollten...dann hat der Arsch aber Kirmes,wie man so schön sagt.
    Außerdem würden die Softairs sofort wieder in Papas besitz übergehen^^

    :wickie: Keine Panik! :wickie:

  • Stimmt nicht ganz, Du darfst Waffen tragen, die scharfen Waffen ähnlich sehen.

    1. Blütenreines Führungszeugnis
    2. bei der Polizei keine Auffälligkeiten wegen Gewalt etc.
    3. geistig zurechnungsfähig
    4. keine Medikamente die deinen Geistezustand beeinflußen
    5. 50 Euro
    6. bei der zuständigen Behörde KWS beantragen
    7. ca. 4 Wochen warten

    Wenn alles okay ist darfst Du eiine SSW führen, daß heißt, geladen und und zugriffsbereit zur Selbstverdeidigung.

    So nun zu dem Raubüberfall auf die alten Damen, wenn ich sehe wie manche Eltern ihre Kinder erziehen, dann wundert mich nichts mehr.
    Habe da ein Beispiel in meinem Bekanntenkreis, fünfjähriger Junge bekommt von seinen Eltern ein sogenanntes Kinderluftgewehr aus Polen geschenkt und ballert damit auf dem eigen Grundstück auf alles was sich bewegt.
    Der Vater ist stolz, was er für einen Minirambo hat.
    Nun ratet mal, was der Bengel anstellt wenn er größer ist?

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Zitat

    Stimmt nicht ganz, Du darfst Waffen tragen, die scharfen Waffen ähnlich sehen.


    Hier geht es eher um Gegenstände die Waffen ähnlich sehen.
    z.B. Softairs <0,5Joule, Spielzeugpistolen, Dekowaffen, zur Deko umgebaute ehemals Scharfe usw.
    Lexikon - Anscheinswaffe (ab2008)

    SSW sind da noch ne Sache für sich

  • SSW sind rechtlich Waffen, daher greift der Anscheinsparagraph nicht. Mittlerweile kostet der KWS übrigens 55 Euro in NRW, neue Kostenverordnung.

    Ein blütenreines Führungszeugnis brauchst du auch nicht, wenn du den zuständigen SB irgendwie von deiner persönlichen Eignung überzeugen kannst.


    Davon abgesehen - wie es wohl wäre, wenn ein Junge mit seiner Softair auf mich schießt/zielt, und ich meine SSW ziehe..?

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von Mr. Colt
    Davon abgesehen - wie es wohl wäre, wenn ein Junge mit seiner Softair auf mich schießt/zielt, und ich meine SSW ziehe..?

    Legitim - Notwehr - denn du kannst ja nicht als "normaler" Bürger unterscheiden - noch dazu unter Stress - ob es sich um eine echte oder unechte Waffe handelt. Es könnte Stress vor dem Gericht geben, verbindlich kann ich nix sagen, bin ja auch kein Anwalt, aber ich denke das deckt nunmal das Notwehrrecht.

    Ein "krasses Missverhältnis" ist es nur, wenn der Kleine in seinem Garten mit Plastikkugelpistole auf Tiere / Vögel schießt (natürlich gegen das Tierschutzgesetz) und du ihn mit dem Präzisionsgewehr "ausschaltest". :ngrins: Bedrohung mit Schusswaffenimitaten und non-lethale Notwehr mit OC-Pfeffer fällt da sicher nicht mehr darunter...

    MfG, Mike

    6 Mal editiert, zuletzt von crassmike (3. Februar 2010 um 23:39)

  • Zitat

    Original von HEW2307

    Nun ratet mal, was der Bengel anstellt wenn er größer ist?


    Wird Soldat beim Österreichischen Bundesherr , weil er keinen Schulabschluss hat und deswegen nicht mehr werden kann.
    :confused2:


    Du schreibst also: wenn ich dieses Theater durchmache (was kürzere Zeit einnimmt als einen Reisepass zu verlängern und gar günstiger ist) kann ich wenn ich wollte, meine M16 oder G36 Kopie in der Öffentlichkeit tragen?

    Da wird es doch dennoch Einschränkungen geben diesbezüglich, oder? Denn was bringt mirs wenn Polizist Heinz im Dorf X mit 1000 Einwohnerin weiß: Ja, Müller, der darf das... wenn Müller nun nach Berlin fährt, wo ihn keiner kennt, und dann läuft er dort mit der Waffe rum.


    oO

    @Crassmike/ZItat Mr. Colt:

    ich glaube, da müsst man pokern, könnte mir aber gut vorstellen, dass die kleine (mal schauen ob es ein Kind mit Immagrationshintergrund ist) Quade feuchte Hosen bekommt, wenn du nun mit deiner SSW auf ihn zielst...

    ...und wenn er abdrückt und die Softairkugeln fliegen, SSW hoch zum Himmel und einmal abdrücken, glaub dann rennt er um sein Leben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (4. Februar 2010 um 06:18)

  • Zitat

    Original von Vienna85
    Du schreibst also: wenn ich dieses Theater durchmache (was kürzere Zeit einnimmt als einen Reisepass zu verlängern und gar günstiger ist) kann ich wenn ich wollte, meine M16 oder G36 Kopie in der Öffentlichkeit tragen?


    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-444-…schein-KWS.html

    Zitat

    Dokument, das den Besitzer zum Führen (d.h. "bei sich tragen") einer Schreckschußwaffe (mit PTB-Stempel) in der Öffentlichkeit berechtigt.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Genau wegen solchen Vorfällen werden die Leute, welche Waffen rechtmässig benutzen bestraft!
    Jeder einzelne Vorfall bewirkt wieder Misstrauen allen Waffenbesitzern gegenüber.
    Ich frage mich, ob ein solches Kind nicht besser für die Schule lernen würde als sinnlos Szenen aus irgendwelchen Spielen bzw. Filmen nachzuahmen.
    Das Armseeligste finde ich aber, dass der sich genau solche Frauen aussucht, die nicht danach aussehen, als könnten sie sich wehren.

    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von _wHy_noT_ (3. Februar 2010 um 23:58)

  • Wir wurden auch mal mit einer Softair "überfallen". Ich war mit meinem Bruder und einem Freund kurz vor Silvester in einem Park und haben Böller knallen lassen. (muss so der 29.12 gewesen sein)
    Ist schon etwa 10 Jahre her, damals war ich so vielleicht 13 Jahre alt.
    Jedenfalls kamen dann da 4 - 5 Jungen, von 13 - 16 Jahre rum, einer hatte eine Softair dabei und hat sie meinem Bruder an die Schläfe gehalten und verlangt, dass er ihm die Böller gibt. Unsere Böller haben sie dann auch abgenommen und sind dann abgehauen.
    Wir sind damit einen Tag später zur Polizei gegangen und die Typen wurden dann vorgeladen (teils kannten wir sie aus der Schule und konnten Namen nennen) und es kam auch zu einem Gerichtstermin für die ältesten 2, die über 14 waren. Wir waren auch als Zeugen geladen aber sie waren geständig und so mussten wir garnicht angehört werden. Die Strafe weiß ich nicht mehr genau, ein Wochenende Jugendarrest oder sowas vielleicht.
    Jedenfalls wurde ihnen da unmissverständlich klargemacht, dass dies als bewaffneter Raubüberfall kein Kinderstreich war (egal ob mit echter Waffe oder nicht) und bei Erwachsenen mit hohen Strafen belegt ist (Gefängnis etc).

    Auch vor 10 Jahren gab es also schon solche Fälle.

    Einmal editiert, zuletzt von ynnus (4. Februar 2010 um 05:58)

  • ordentlich auf die Fresse hauen dem Bengel, und damit hat sichs !
    Egal wie alt er ist !
    ( das wär nach meiner Gerechtigkeitsauffassung die erste Pflicht seines Vaters )
    Wenn man den anzeigt merkt der sich gar nichts !
    Aber wenn er ne Woche lang nen Trinkhalm braucht, und nur Suppe essen kann bleibt was hängen bei ihm ! Wollen wir wetten ?

  • Zitat

    Original von Jagdzeit
    ordentlich auf die Fresse hauen dem Bengel, und damit hat sichs !
    Egal wie alt er ist !
    ( das wär nach meiner Gerechtigkeitsauffassung die erste Pflicht seines Vaters )
    Wenn man den anzeigt merkt der sich gar nichts !
    Aber wenn er ne Woche lang nen Trinkhalm braucht, und nur Suppe essen kann bleibt was hängen bei ihm ! Wollen wir wetten ?

    Also ich weiß ja nicht... Ich teile deine Ansicht von Bestrafung durch Prügel nicht unbedingt. Es kann durchaus schon einschüchternd wirken, wenn man sich plötzlich im Verhörzimmer der Polizei befindet und eine Aussage machen muss, dann Post vom Gericht bekommt und angeklagt wird und man sich dann inmitten eines Gerichtssaals vor Richter und Schöffen wiederfindet. Klar, manche sind da so abgebrüht, den ist alles scheißegal. Aber auch für diese Fälle gibt's vor Gericht Strafen wie Jugendanstalten, Sozialstunden (arbeiten ist besser als zuhause langweilen und neue Flausen im Kopf bekommen) etc.
    Und manch einem reicht die Abschreckung vielleicht dann doch schon.

    Ich denke eher - wenn man zuhause Gewalt mitbekommt, dann wird das zu einer alltäglichen Sache, die normal ist. Da wird man dann auch selbst mal gewalttätig und schlägt andere, denn das scheint ja das zu sein, was zieht. Und sowas sollte man diesem Jungen meiner Meinung nach nicht auch noch vorleben. ;)

  • Ich habe das früher mal genauso gesehen wie Du ynnus.
    Seit ich aber mit vielen Jugendlichen zutun habe halte ich es für Sozialpädagogengewäsch.
    Ich finde Albert hat Recht, eine richtig Strafe muß her und kein Dudu.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hm,

    ich denke , das mit dem schlagen ist ein Teufelskreis, oder kann einer werden.
    Wir haben früher auch Dresche gekriegt, wenn wir richtigen Blödsinn gebaut haben, aber einen Unterschied gabs bei uns:

    Wir sind niemals soweit gegangen, das es richtig Kriminell wurde. Wir haben Respekt vor den "alten" Leuten gehabt und wir haben niemals jemanden überfallen oder halbtot geschlagen.

    Und die Entwicklung zeigt es, das der Wille bis zum Letzten zu gehen, immer grösser wird und das ist erschreckend.
    Es wird zur Mode, cool und brutal zu sein.
    Und wir sehen es immer öfter auf den Strassen.
    Ich bin ehrlich kein Freund mehr von Gewalt, weil ich denke, das es immer der allerletzte Ausweg sein sollte, aber mittlerweile ( kommt auf die Situation an), würde ich meine Familie und Hilflosen mit der gleichen brutalen Gewalt helfen, mit denen Ihnen begegnet wird.
    Ich hoffe nur, das es niemals soweit kommen muss!


    Und dem Kurzen mit der Softair, hätte ich die Knarre abgenommen, vor seinen Augen kaputtgemacht ihn böse zusammengeschissen und vielleicht noch zu seinen Eltern gebracht.
    Weil ich kein Recht hätte einen 12-13 jährigen zu vermöbeln, mal davon abgesehen, das die Verhältnismässigkeit nicht gegeben wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von Lennoxman (4. Februar 2010 um 09:25)

  • moin.
    das kommt dabei raus, wenn eltern kindern keine grenzen aufzeigen. dann haben sie auch keine.
    Ein Satz Backenfutter wirkt da Wunder.

    gruß rabe

  • Mal ehrlich, im nachhinein sagt sich alles so einfach.


    Ist genauso wie die "Kinderszene" mit den Böllern. In dem Moment ist es ziemlich scheiße und wenn es sogar noch abends ist, wer weiß ob die nicht wirklich echt ist. (by the way, wenn genug Joule drauf ist, kann auch das weh tun wenn sie direkt am Kopf gehalten wird!*)

    *es gab mal eine Dokumentatio über die Bundeswehr, da hat ein vorgesetzter Soldat das G36 mit Manöverpatronengerät und Platzmunition direkt an einem Kürbis gehalten und abgedrückt. Der Kürbis war Brei.


    Heutzutage, leider, überlegt man oft zweimal, ob man was macht. Ich war vor ein paar Tagen im Supermarkt und sehe wie ne Gruppe Osteuropäer (5 Typen, 2 Frauen) sich im Getränkebereich aufhalten, eine der Mädels nimmt ne Flasche, macht sie auf, trinkt und stellt sie wieder rein. Ob die auch was geklaut haben, weiß ich nicht. Einer der Typen hat nur an der Kasse eine Einkaufstasche gekauft. Das wars. Da halt ich doch schön die Fresse, bevor die das mitbekommen und ich draußen eine aufs Maul bekomme.

    Leider.


    Ist leider das Problem mit den echtaussehenden Waffen, sie sehen halt echt aus.


    Was meine Verwunderung betreff "Öffentlichkeit" anbelangt, ging es mir hierum, Artikel aus Wikipedia. Wenn der wirklich falsch ist, sollte jemand von hier den evtl. ändern?

    Zitat


    Regelungen über Anscheinswaffen

    Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und von diesen kaum zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.[1]

    Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.[2] Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.[3]

    Die Gewerkschaft der Polizei fordert ein Verbot von Airsoftwaffen, da sie scharfen Pistolen und Gewehren detailgenau gleichen. So seien sie prädestiniert dafür, bei Raubüberfällen eingesetzt zu werden. Selbst geschulten Beamten sei es auf den ersten Blick nicht möglich, auf der Straße oder in einer Stresssituation zu erkennen, ob es sich um eine echte Maschinenpistole oder um eine Airsoft-Version handele.