HW40 Sniper

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 8.413 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2003 um 15:40) ist von Duncan.

  • ...ich überlege gerade, ob ich auf mein HW77k mal ein Kurzwaffen-ZF montieren soll, um es dann einhändig am ausgestreckten Arm zu schießen... :nuts:

    (ok, aus dem Schießstand werde ich dann wahrscheinlich rausgeschmissen... :)) )

    Gruß

    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • laßt doch dem eyken seinen spaß.

    wenn er damit gut treffen kann und spaß hat, ist doch egal was drauf ist....
    wird nur interessant, im vergleich zu einer hw40 mit LP-ZF - wenn er dann damit besser ist...

    und zum pistolengriff: bei pics fürs forum ist er einfach nicht dran.
    wenn du keine webcam hast, sieht es sonst auch keiner :confused2:


    Olaschir

  • Nach dem ganzen rumgehacke;D :

    Eyken wenn dir der Griff gefällt, dann lass ihn drauf (wenn er nit illegal ist - Aber toll was für Gestzeseinfälle die Politiker haben - Phantastisch ;D )
    Und wenn nicht dann lass dich net erwischen (Das Gesetz ist hart genug - manche brauchen sowas :crazy3: ) - soll jetzt kein Ansporn für illegale Tätigkeiten sein.

    Und zum ZF:
    Wenn du mit dem LG-ZF besser schiessen kannst(Was ich mir net umbedingt vorstellen kann) - OK
    Aber wenn nit, dann kauf dir am besten ein LP-ZF - sieht auch cooler aus (echt, ohne Scheiß)

    Du hast ne qualitativ hochwertige(tja mein Wortschatz ;D ), präzise und optisch gelungene Waffe! -verschandel sie nicht!!

    Gruß
    Denis

  • ich schieße nur noch ab und zu mit ZF(abwechslung)!

    und ich möchte kein pistolen-ZF haben!

    weiß denn nun niemand genau ob das mit dem griff verboten ist? ???

    Einmal editiert, zuletzt von Eyken (16. Januar 2003 um 14:21)

  • Zitat

    Original von Eyken
    ich schieße nur noch ab und zu mit ZF(abwechslung)!

    und ich möchte kein pistolen-ZF haben!

    weiß denn nun niemand genau ob das mit dem griff verboten ist? ???


    Laß den Griff doch einfach dran...da du mit deiner HW40 ja sowieso nicht durch die Stadt läufst oder im Park auf die Pirsch gehst ist es doch völlig egal...kannst dir auch noch eine Granatwerferatrappe dranschrauben, eine IR-Lampe und einen Laserpointer und das ganze in erbsentarn anpinseln....wen kümmerts ???

  • Zitat

    Original von ivtu


    Laß den Griff doch einfach dran...da du mit deiner HW40 ja sowieso nicht durch die Stadt läufst oder im Park auf die Pirsch gehst ist es doch völlig egal...kannst dir auch noch eine Granatwerferatrappe dranschrauben, eine IR-Lampe und einen Laserpointer und das ganze in erbsentarn anpinseln....wen kümmerts ???

    MOMENT MAL

    So nicht mein Junge. Du forderst gerade Eyken auf eine Straftat zu machen und das Öffentlich hier im Forum. Es gibt nunmal das Waffengesetz und an das muss sich numal hier jeder dran halten. Was du Privat machst ist mir völlig egal aber ziehe nicht unser Forum in sowas hinen.

    Gruß
    Paramags (Administrator)

  • Zitat

    Original von Paramags

    MOMENT MAL

    So nicht mein Junge. Du forderst gerade Eyken auf eine Straftat zu machen und das Öffentlich hier im Forum. Es gibt nunmal das Waffengesetz und an das muss sich numal hier jeder dran halten. Was du Privat machst ist mir völlig egal aber ziehe nicht unser Forum in sowas hinen.

    Gruß
    Paramags (Administrator)


    Also erstmal bin ich nicht dein Junge...Und zum zweiten fordere ich hier niemanden zu Straftaten auf...Den Schuh laß ich mir von dir nicht anziehen...Wenn du dir mal kurz überlegst worum es hier geht, nämlich eine Luftpistole mit Bohrmaschinengriff !!!!! , dann ist wohl klar das es hier nicht um eine Anscheinwaffe geht...Ich fordere ihn ja nicht schließlich nicht auf eine AR-15 draus zu basteln, gelle

  • Zitat

    Original von Eyken
    weiß denn nun niemand genau ob das mit dem griff verboten ist? ???

    Eyken:
    Deine lächerliche (Verzeihung, ich kann nicht anders! :lol: ) Bleck & Decker - Version kannst du gerne so belassen. Bestimmt wird sich kein Verfechter des § 37 WaffG daran stören. Der hat ganz andere Abarten im Auge!

  • Genau, ich finde die SIG P210/4 sehr hübsch.
    Deshalb habe ich mir eine zugelegt, als sie noch erschwinglich war.
    Das Bild zeigt meine :huldige::huldige: P210/4 :huldige::huldige: , S.Nr. D 2750, BMI gestempelt, eine von 5000 BGS Dienstpistolen.

    Schade für dich, weil du so etwas hübsches niemals besitzen wirst....:schluchz:

    Ist aber auch besser, in so nem Ding sind ganz andere Sachen als Federbolzen drin....:bash:
    (In Anlehnung auf die Sache mit der Bedienungsanleitung und Ladezustand)

  • und vermutlich hab ich schon in einigen wochen meinen liebling!

    eine P08 :n1:

    als deko(herausnehmbares magazin, bewegliches kniegelenk, zerlegbar, funktionelle sicherung, top verarbeitung, sogar der schlagbolzen schlägt!)

  • vorteile:

    -günstiger als gaswaffe
    -mutter meckert nicht wenn ich mir sie kaufe

    angaben des herstellers:
    An der Waffe ist originalgetreu beweglich:
    1. Der Sicherungshebel
    2. Das Magazin (herausnehmbar)
    3. Der Lauf (beim Durchladen der Waffe)
    4. Der Abzug
    5. Der Schlagbolzen (!!!!)
    6. Das Kniegelenk
    7. Der Zerlegungshebel (Waffe ist voll zerlegbar)

  • Was ist dir eigentlich so wichtig an dem Schlagbolzen bei dem Modell? :confused2:

    Gruß
    Burkhard

    Elche stehen und lauschen - in die Ewigkeit... :elkgrin:

    Mitglied im Forum Waffenrecht: Nr.013623, und du?