Führen von Leatherman TTi

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.895 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2010 um 19:40) ist von crassmike.

  • Ich kann ja mangels entsprechendem Staatsexamen nur mutmaßen, aber ein Leatherman ist m.M.n. eindeutig ein Werkzeug. Man bekommt ja einiges mit, wenn ein Aufschrei durch die Bevölkerung geht oder die Polizei mal wieder einen gefährlichen Messerstecher festgenommen hat, aber dass jemand wg. eines Leatherman gerügt wurde, ist mir noch nicht untergekommen.

    Allerdings dürfte im Rahmen der Gefahrenabwehr auch der Gesamteindruck zählen. Wenn Du also mit einer Glatzenbande und entsprechenden Klamotten nachts gröhlend durch die Innenstadt rennst und Schraubenzieher, Teleskopradmutternschlüssel, Leatherman etc. dabei hast, weil das ja alles nur „Werkzeug“ ist, wird man Dir wohl – zu recht – den ganzen Krimskrams abnehmen und evt. das Führen entsprechend würdigen.

  • Laut unverbindlicher Aussage des BKA (also es war die Aussage eines dortigen Beamten per Mail) an meine Person, wird ein Multitool NICHT als Messer gewertet.

    Folglich kann auch kein Führverbot vorliegen.

    Das ist aber bis jetzt nicht offiziell bestätigt!


    Und zu: Man kann nicht deswegen gerügt werden.

    Mal das lesen. Ich dacht mir ziehts die Schuhe aus.
    http://www.alios.org/blog/2009/09/m…att-angst-2009/

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Und zu: Man kann nicht deswegen gerügt werden.

    Habe ich nie behauptet. :)

    Zitat

    Mal das lesen. Ich dacht mir ziehts die Schuhe aus.
    http://www.alios.org/blog/2009/09/m…att-angst-2009/

    Da zieht es mir aber auch die Schuhe aus! :evil:

    Ich bin ja ein alter Querulant und würde mir nach der Erfahrung wahrscheinlich zum Hobby machen, auf jeder Demo in 500 km Umkreis freiwillig mein Werkzeug abzugeben um auf solche Exzesse zu hoffen und jedes Mal gegen jeden einzelnen der beteiligten Beamten ein Beschwerdeverfahren einzuleiten.

    Unglaublich, was einem heutzutage passieren kann, wenn man nett, freundlich und kooperativ ist. :wogaga:

  • Das ist ja wirklich eine schlimme Geschichte.
    Also ist ein Leatherman nicht explizit erlaubt, sondern nur toleriert, wenn man nicht in eine Demo gerät, oder die Herren und Damen in Grün/Blau/Schwarz einem wohlgesonnen sind.

    Na großartig...

    Ist schon witzig, als kleiner Bengel hab ich Messer gesammelt, davon wären bestimmt nahzu alle böööööse Waffen.

    MFG

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    Tja, in sachen messer führen oder micht, entscheidet Glück oder pech! :new16:


    frank

    ... oder die Frage, wie gut / schlecht der Beamte sich mit dem Gesetz, welches er schützt, überhaupt noch auskennt... :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von bitter_lemon
    Das TTi ist ein Multitool, aber hat zwei arretierende "Einhandklingen".

    Darf man das oder gibts da u.U. Probleme?

    falls es nicht bekannt ist hab ich hier ein Video gefunden...
    http://www.youtube.com/watch?v=vbEMHoTaQ54

    Ich würde mal sagen, kommt ganz auf den IQ des Beamten an, der dich kontrolliert.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    Tja, in sachen messer führen oder micht, entscheidet Glück oder pech! :new16:


    frank

    Zitat

    Also ist ein Leatherman nicht explizit erlaubt, sondern nur toleriert, wenn man nicht in eine Demo gerät, oder die Herren und Damen in Grün/Blau/Schwarz einem wohlgesonnen sind. Na großartig... Ist schon witzig, als kleiner Bengel hab ich Messer gesammelt, davon wären bestimmt nahzu alle böööööse Waffen.

    Nein, das Problem dabei ist - dass für Demonstrationen und Versammlungen sehr explizite und verschärfte Regelungen zählen. Allein das Tragen eine Sonnebrille und einer Kapuze kann dir dort schon wegen dem Vermummungsverbot als Straftat ausgelegt werden.
    Ebenso ist dort das Führen von Waffen generell verboten, egal ob man dafür einen Waffenschein besitzt oder nicht. Auch als Jäger oder vonmiraus als Schlachter mit einem der Schlachtermesser im Rucksack würde man dort verhaftet werden. Da muss man einfach höllisch aufpassen, denn da gibt es eben andere "Spielregeln". Ebenso kann dir da auch ein Messer, welches laut Gesetz keine Waffe ist, als Waffe ausgelegt werden. Eine Nagelfeile vermutlich auch. Deshalb darf man bei Demos eben keinerlei Gegenstände bei sich tragen, die man als Waffe benutzen könnte. Dazu zählen sicher auch Nägel und Schrauben, ein Hammer und sonstige Werkzeuge, die sonst unter normalen Umständen nie für Aufsehen sorgen würden.

  • Na ja, aber das Vorgehen der Polizei in dem verlinkten Fall ist auch nicht ok.
    Ich mein, der wollte das Ding doch eh abgeben weil er eifach vergessen hatte, daß er sowas nicht auf ne Demo mitnehmen darf. Es war ja auch im Rucksack ganz unten.
    Und deswegen einen ganzen Tag auf der Wache und die komplette erkennungsdienstliche Behandlung......... also ich weiß nicht.

    Und sag jetzt nicht "die machen nur ihren Job". Das mag vielleicht stimmen, aber jeder von denen hat auch noch ein Gehrin und einen gewissen ermessensspielraum.
    Wenn da einer logisch überlegt hätte, wäre das Ganze so nicht passiert und der hätte sich das Teil nach der Demo wieder abgeholt.

    Wenn die bei jeder Verkehrskontrolle gleich das ganze Auto zerlegen würden, wäre das ja auch nicht in Ordnung.

    Kommt eben immer auf die Verhältnismäßigkeit an.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Kentucky : Ich bin ganz deiner Meinung, dass das Verhälten der Behörden hier total unverhältnismäßig war. Mich würde sowas genauso ärgern und ich hätte dafür kein Verständnis wenn ich eben zufälligerweise mit so einem Werkzeug um Rucksack durch die Marschroute einer Demo laufe und von der Polizei kontrolliert werde. Ich wollte die Beamten auch nicht in Schutz nehmen für ihr handeln, sondern vielmehr erklären, wieso dieses oder jedes andere Werkzeug in einer Versammlung sehr leicht als Waffe ausgelegt werden kann. Daher ist es dort immer viel kritischer als im Normalfall, wo man das Objekt ohne Probleme führen dürfte. Es ist einfach ein Sonderfall.

  • Hmmja, bei Demos sind die Damen und Herren in Grün scheinbar extrem paranoid.

    Eine Bekannte von mir wurde schon mal der Weg durch die Innenstadt versperrt, nur weil sie schwarze Klamotten an hatte und in der Stadt eine Nazidemo stattfand. Die vermuten wohl überall linksextreme "schwarze Blöcke".

    Bei dem geschilderten Fall haben die schon großen mist gebaut. Die Befehlskette war halt auf gewalttätige Demonstranten eingestellt, die schnell abtransportiert werden sollten - Da haben ein paar Beamten ziemlich gepatzt, dieses "volle Programm" automatisch bei jedem durchzuführen, von dem sie etwas einsammeln.

    Aaber: Wie immer hatte der "gute" Cop auch nicht komplett recht:
    http://dejure.org/gesetze/VersG/27.html

    Zitat

    Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt.

    Zitat

    Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 27 oder § 28 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a oder 3 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.


    Das heißt, eine Strafanzeige wäre also das Minimum gewesen. Das Verfahren hätte eingestellt werden können, aber das MTT wäre er höchstwahrscheinlich los gewesen.

    Was lernen wir daraus? Das recht auf Schweigen in Anspruch nehmen, NICHTS unterschreiben, schnellstmöglich Angehörige/Anwalt informieren, wenn so etwas passiert. Ist wirklich eine saudumme Situation. Ich hatte auch schon einmal das zweifelhafte Vergnügen, von der Exekutive veräppelt zu werden. Ich war auch ziemlich am Ende meiner psychischen Kräfte. Mehr will ich nicht erzählen, ich wünsche das wirklich niemandem.

    MfG, Mike.

    5 Mal editiert, zuletzt von crassmike (5. Februar 2010 um 19:44)