Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2010 um 13:27) ist von Andi75.

  • Hi.
    Wie man auf dieser Seite sehen kann ist das führen von Klappmessern nicht verboten.
    http://www.swords-and-more.de/index.php?id=messer_fuehren

    Gab es da aber Nicht weitere Angaben wie z.B. Breite muss 20& betragen und nicht länger als 12cm. Hier steht das es nur für Feststehende klingen besteht.

    Also könnte ich dieses Messer mitführen.??


    http://www.swords-and-more.com/shop1/product_…roducts_id/1136

    Grüße an die besten User im Board: :huldige: PINKERTON :huldige: Cannyblue:huldige:

  • Die Regelung mit der breite der Klinge ist gestrichen worden. Auch bei Feststehenden Messern gibt es keine Vorschrift wie breit die Klinge sein muß.

    Zitat

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten
    [...]
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.


    D.h. das von dir verlinkte Messer drafst Du führen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (28. Januar 2010 um 15:16)

  • Na toll. Diese Aussage ist ja mal totaler Müll.

    "Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht. "

    Super daß das auf der Seite eines Händlers steht :new16:
    Da kaufen sich unwissende Leute ein Einhandmesser und tun es in die Tasche oder das Handschuhfach weil es ja erlaubt ist.

    Ob der Händler auch die Bußgelder übernimmt wenn sich ein Kunde deswegen eine OWI einhandelt?

    Ein kleines "verschlossenen" vor dem Wort Behältnis würde zumindest die Wahrheit verbreiten.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Was für einen Sinn mache es, in seiner Freizeit ein solch Riesentaschenmesser zu führen :wogaga:
    Macht das eine besonders dicke Hose, wenn damit im Freundeskreis auf der Straße geprollt wird?
    Oder dient es gar der Vorspiegelung falscher Tatsachen, wenn das weilb. Geschlecht in der Gruppe präsent ist - langer Gegenstand in Hosentasche und passend "hingerückt" (um das Wort aufgerichtet zu vermneinden).

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (29. Januar 2010 um 10:13)

  • Nun, welchen Sinn macht es mit einem über 1000 € teurem Lg auf 10 m Löcher in Karton zu " knipsen " ? Das ginge mit einem Locher doch besser und billiger.
    Wichtig ist das es für den träger Sinn macht, nicht für die anderen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Da muss ich pupsnase aber recht geben, irgendwie typisch deutsch, dass immer alles am eigenen, höchstpersönlichen Maß gemessen wird.

    Gerade DAS ist es doch, was Waffenfans hierzulande in Verruf bringt und für immer schärfere Gesetze sorgt. Ich will auch keinen grünen Hut aufziehen, aber wenn einer einen haben will: Bitte!

    Leben und leben lassen! :)