Irgendwie sollte man diesen Thread hier im Lexikon unter "sinnlos" verlinken .
Lampe oder Laser mit Montage - VERBOTEN!
Lampe oder Laser mit Montage getrennt von einander - ERLAUBT!
Lampe oder Laser mit Montage in selber Verpackung - Streng genommen und mit einem Anwalt vor Gericht auch sicher ERLAUBT! Ohne Anwalt liegt das an der Laune und dem Ermessen eines Richters!
Für sonstige Gegenstände, die das Ziel Beleuchten, gilt das selbe.
Nachtsicht-Zielfernrohre - VEROBTEN!
Das kapiert man auch als nicht Jurist .
Mfg Alex