Laser / Lampen an Softairs

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 15.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2010 um 13:43) ist von your-face.

  • Irgendwie sollte man diesen Thread hier im Lexikon unter "sinnlos" verlinken :confused2:.

    Lampe oder Laser mit Montage - VERBOTEN!

    Lampe oder Laser mit Montage getrennt von einander - ERLAUBT!

    Lampe oder Laser mit Montage in selber Verpackung - Streng genommen und mit einem Anwalt vor Gericht auch sicher ERLAUBT! Ohne Anwalt liegt das an der Laune und dem Ermessen eines Richters!

    Für sonstige Gegenstände, die das Ziel Beleuchten, gilt das selbe.

    Nachtsicht-Zielfernrohre - VEROBTEN!

    Das kapiert man auch als nicht Jurist :new16:.

    Mfg Alex

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    Ich bin eine Signatur

  • Zitat

    Original von Walt(h)er
    Lampe oder Laser mit Montage getrennt von einander - ERLAUBT!

    Ich werde mich auf dich beziehen, wenn der Zoll sagt: "Nö, Anzeige!"

    Keine Sorge, mach ich natürlich nicht.

    Grüße

  • Wenn der Zoll sagt Anzeige, dann würde ich sagen: "Gern. Wir sprechen uns mit meinem Anwalt wieder."

    Beides ist (wenn nicht zusammen gebaut) legal.
    Ob das in der selben Verpackung ist oder nicht, ist vollkommen wurst.

    Wer sagt denn, dass ich beides zusammen baue?
    Verboten ist es erst beim Zusammenbau und da der ja nicht geschehen ist, ist es legal.

    Das ich das eventuell mache ist dabei egal.
    Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen. Gesetzesübertretungen, die noch nicht geschehen sind, kann man ja auch nicht verurteilen ;-).

    Mfg Alex

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  • worauf stützt du diese annahme? nur weil dus gerne so hättest heissts nicht dass es so ist. im gesetz steht ganz klar ein verbot für lampen, die zum anbringen an schusswaffen "bestimmt" sind. wenn du da die schiene abschraubst ist das nicht genug um sich an dem gesetz vorbeizuwieseln...

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Nun Du bekommst vielleicht keine Anzeige aber folgende Varianten sind möglich und auch schon so passiert :

    Variante 1 : ( Ich nenne sie mal die Angenehme Variante )
    Der Zoll kassiert es erstmal, zwecks Beweissicherung und Überprüfung, ein.
    Dann kümmert sich die Polizei und der Staatsanwalt um der Fall. Bis die damit Fertig sind vergeht schon einige Zeit und wenn die dann Feststellen das es i.o. war bekommst Du es wieder ( oder auch nicht ) aber frage nicht nach dem Zustand.
    Schadensersatz wird nicht gewährt, also Dumm gelaufen. ( Einem Kumpel mit einem Messer passiert )

    Variante 2 : ( die Unangehme )
    Du mußt dafür, soweit erforderlich, Steuern und Zoll zahlen und freust dich.
    Ein paar Tage später wirst Du recht früh von freundlichen ( Mehr oder weniger ) Herren in Grün geweckt. Diese Herren kommen nicht um mit zu Frühstücken, nein die zeigen dir wo Du dringend mal aufräumen müßtest ( nach dem Besuch auf jedem Fall ).
    Das nennt sich dann Haus-durch-suchung. So etwas ist hier im Forum nach zu lesen. Dort wurde ein erlaubtes Teil für ein Glock ( scharf, der gute hat eine WBK ) gekauft.
    Diese Teil ist zwar nicht verboten darf aber bei uns nicht verbaut werden.
    Von Schadensersatz wieder keine Spur.

    Und nun sage nicht : " Bei Softair´s ist das aber nicht so schlimm ". Zum einen haben Softair keine gesetzliche Sonderstellung und zum anderen könnte dein Laser mit Montage ( nicht montiert sonder nur in einem Packet ) für eine scharfe gedacht sein.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Du hast Möglichkeit drei noch vergessen.
    Dass sie dihc halt gleich beim Zoll einkassieren, weil du einen verbotenen Gegenstand nach Deutschland schmugglen wolltest.

  • Zitat

    Original von Walt(h)er
    ...
    Das ich das eventuell mache ist dabei egal.
    Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen. Gesetzesübertretungen, die noch nicht geschehen sind, kann man ja auch nicht verurteilen ;-).
    ...

    Zitat

    Original von Walt(h)er
    ...
    Lampe oder Laser mit Montage in selber Verpackung - Streng genommen und mit einem Anwalt vor Gericht auch sicher ERLAUBT! Ohne Anwalt liegt das an der Laune und dem Ermessen eines Richters!
    ...

    Sollte eigentlich alles sagen.

    Aber nochmal deutlicher:

    Man darf beides besitzen.
    Wenn beides zusammen verpackt ist, wird sich da eventuell die Statsanwaltschaft einschalten. Trotzdem wird man mit einem Anwalt meiner Meinung nach die Sache gewinnen.

    Zitat

    Original von katha
    worauf stützt du diese annahme? nur weil dus gerne so hättest heissts nicht dass es so ist. im gesetz steht ganz klar ein verbot für lampen, die zum anbringen an schusswaffen "bestimmt" sind. wenn du da die schiene abschraubst ist das nicht genug um sich an dem gesetz vorbeizuwieseln...

    Ich habe schon desöfteren S-AEGs zusammen mit eine FA Selectorplate geliefert bekommen. Beides zusammen in der selben Sendung.
    Das ist gleichzustellen. Wofür das gedacht ist kann man sich zusammenreimen. Ebenfalls habe ich schon Taschenlampen zusammen mit Mountrings in der selben Sendung bekommen.
    Also verstoßen Deiner Meinung nach diverse Händler, die teils eine Waffenhandelslizenz zu verlieren haben, gegen Gesetze?
    Ich schreib Dir wenn die Staatsanwaltschaft einen Hausdursuchungsbefehl gegen mich ausgestellt hat :laugh:.


    Edit: Bevor wieder einer zu heulen beginnt: Meine FA Plates bau ich im Ausland ein.
    Nicht hier in D. Was würde es mir auch bringen... Ich spiele und auf allen Spielen in D haben die Waffen gesetzeskonform zu sein.

    Mfg Alex

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    Einmal editiert, zuletzt von Walt(h)er (21. Januar 2010 um 17:54)

  • Wenn Du schreibst :

    Zitat

    die teils eine Waffenhandelslizenz zu verlieren haben


    bedeutet es das, zumindest ein teil davon, innerhalb Deutschlands verschickt wurde.Dort werden die Paket aber nicht kontrolliert, also ist für die Diskussion hier ohne Relevanz.
    Bei der Lieferungen aus dem EU Ausland : Glück gehabt, wenn deine Lampe mit Mountring nicht beanstandet wurde.

    Aber ich kann dir ja auch sagen : Du darfst Innerorts 130 fahren, ich habe das schon 10 mal gemacht und wurde nicht erwischt. Also ist es erlaubt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (21. Januar 2010 um 17:58)

  • Wenn Montagen und Lampen in der selben Verpackung illegal wären, würde es kein Shop, der eine WH-Lizenz hat, machen.

    Das würden die definitiv nicht riskieren ;-).

    Edit: Zu Deinem Vergleich: Zeig mir doch die Gesetzestexte, die das verbieten Lampe und Montage in der selben Verpackung einzuführen.

    Mfg Alex

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    Einmal editiert, zuletzt von Walt(h)er (21. Januar 2010 um 18:03)

  • Zitat

    Original von Walt(h)er

    Ich habe schon desöfteren S-AEGs zusammen mit eine FA Selectorplate geliefert bekommen. Beides zusammen in der selben Sendung.
    Das ist gleichzustellen

    Sorry Alex,

    aber das seh ich ein bisschen anders. Bei einer S-AEG muss/kann keiner davon ausgehen, dass du die an eine scharfe Waffe packst, und dann damit losziehst.
    Das ist bei einem Teil mit einer genormten Aufnahme leider etwas anders.
    Aber wir kommen jetzt schon wieder in den Bereich, wie sinnfrei dieses Gesetz doch ist.
    Ich riskier es auf keinen Fall. Das ist es mir nicht wert. BLoß wegen so nem dämlichen Laser hunderte Euro an Anwalts- und Gerichtskosten auf sich zu nehmen.

    Zumal die FA Unit in Deutschland ja erlaubt ist, halt nurnicht eingebaut werden darf. Wohingegen Waffenlaser, und solche die offensichtlich dafür gedacht sind definitiv verboten sind. Ich glaube dafür reicht schon die Aufnahme für eine Aufnahme an Laser/Lampe.

    Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von Jack ONeill (21. Januar 2010 um 18:19)

  • unsinnige Diskussion. Der Gesetzgeber möchte keinerlei Zielbeleuchtung im Handel haben. Auch nicht welche, auf dem nur ein Aufkleber die Verwendung an scharfen Waffen verbietet.
    Ist nunmal so und es lohnt auch nicht darüber zu diskutieren.

    Wer versucht sowas über den ausländischen Versand illegal zu importieren, muss mit Post vom Staatsanwalt rechnen. Der Zoll ist nicht blöde und kennt den Waffenhandel im Ausland. So werden Sendungen standardmäßig geröntgt oder geöffnet.

  • Also ist Deiner Meinung nach eine Taschenlampe mit 1" Durchmesser zusammen mit einem 1" Mountring in der selben Sendung illegal?

    Wohl kaum.

    Lampenmontagen sind in D frei zu erwerben. Wofür die gedacht sind, ist auch jedem klar.

    Edit@Floppyk:

    Klick mich
    Mich auch
    Und mich auch

    Mfg Alex

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    2 Mal editiert, zuletzt von Walt(h)er (21. Januar 2010 um 18:26)

  • Nein, weil die Lampe bei der Konstruktion nicht mit 1" Durchmesser hergestellt wurde, damit sie in ne Mount passt, sondern weil die Batterien im inneren das halt vorgeben.
    Aber ein AN/PEQ II mit ner Weaver Montage ist halt gedacht um es an ne Picatinny Schiene zu klatschen. Und da gibt es auch kein Wenn und Aber.

    Nur zum Verständnis, ich bin auf Deiner Seite, ich hab diesen Tread ja eröffnet. Ich wollte ja wissen, ob ich das haben darf.
    Aber die Tendenz geht klar zu "NEIN".

    Grüße

  • Und die Montagen können die Gesetzesheinis nicht verbieten, weil die in keiner Weise ne Gefahr darstellen.

    Ist halt ne total schwachsinnige Gesetzesgrundlage...

    Mehr kann man dazu nicht sagen.

  • Zitat

    Original von Walt(h)er
    [

    Ich habe schon desöfteren S-AEGs zusammen mit eine FA Selectorplate geliefert bekommen. Beides zusammen in der selben Sendung.
    Das ist gleichzustellen. Wofür das gedacht ist kann man sich zusammenreimen. Ebenfalls habe ich schon Taschenlampen zusammen mit Mountrings in der selben Sendung bekommen.
    Also verstoßen Deiner Meinung nach diverse Händler, die teils eine Waffenhandelslizenz zu verlieren haben, gegen Gesetze?
    Ich schreib Dir wenn die Staatsanwaltschaft einen Hausdursuchungsbefehl gegen mich ausgestellt hat :laugh:.
    Mfg Alex

    das ist etwas komplett anders. airsofts sind legal zu besitzen, selectorplates sind legal zu besitzen. nur die kombie ist böse.

    eine lampe die dazu bestimmt ist an waffen montiert zu werden hingegen ist an sich schon illegal.

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  • katha:

    Zitat

    Original von Walt(h)er
    Das zum Thema der Lampen die extra an einer bestimmten Stelle einen gewissen Durchmesser haben: Klick mich

    Mfg Alex

    Ahja, also verboten?

    Mfg Alex

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    2 Mal editiert, zuletzt von Walt(h)er (21. Januar 2010 um 18:37)

  • Tactical Lights und Laser sind nicht illegal, außer sie haben eine FESTE Montage für Waffen, sonst könnte ja keiner mehr Taschenlampen oder Laser besitzen.

    mfg

    Meine Babys:
    RS T56-1, VFC AIMS, H&K USP .45 Match, 2x KWA MAC11 A1, Franchi Sas 12, DE Mossberg M500, Marushin T2 1887

  • Genau das ist der Punkt.
    Selbiges gilt auch für Mountrings und Montagen für Lampen.

    Zusammen in einer Sendung/Verpackung ändert da mMn nichts dran.

    Mfg Alex

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