Es geht aber um den ursprünglichen Verwendungsgrund und der ist nunmal für Waffen.
Da kann niemand drann rütteln.
mfg
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Es geht aber um den ursprünglichen Verwendungsgrund und der ist nunmal für Waffen.
Da kann niemand drann rütteln.
mfg
Ohne Montage ist aber die Befestigung nicht möglich, also ist es keine Waffenleuchte mehr.
Eine Taschenlampe ist ja auch legal und das PEQ ist dann nichts anderes.
Mfg Alex
Eben doch, da eine Taschenlampe nicht primär für Waffen entwickelt wurde.
Da dieses Peq aber nunmal für Waffenentwickelt wurde ist es vollkommen egal ob Montage oder nicht, da es nunmal eine Vorrichtung für Waffen ist.
mfg
Dann wäre die SF M3 auch illegal, da sie extra eine Stelle zur Befestigung einer Montage hat.
Das ist nichts anderes.
Mfg Alex
Doch!
Da sie nunmal anders gebaut ist.
Es ist vor dem gesetzgeber nunmal so.
Da kann ich auch nichts machen.
mfg
ZitatOriginal von katha
worauf stützt du diese annahme? nur weil dus gerne so hättest heissts nicht dass es so ist. im gesetz steht ganz klar ein verbot für lampen, die zum anbringen an schusswaffen "bestimmt" sind. wenn du da die schiene abschraubst ist das nicht genug um sich an dem gesetz vorbeizuwieseln...
Gewisse Montagen, z.B. die um Lampen an Waffen zu montieren, eignen sich auch um ein ZF auf einem Gewehr zu befestigen. Sind die gleichen Teile.
ZitatOriginal von Hmm
Es geht aber um den ursprünglichen Verwendungsgrund und der ist nunmal für Waffen.
Da kann niemand drann rütteln.mfg
Das wird mit Sicherheit eine Rolle spielen, sollte das mal gutachterlich (vor Gericht) geprüft werden.
Deswegen habe ich ja geschrieben - der offensichtliche Verwendungszeweck.
Hallo zusammen
(erster Beitrag hier, lese aber schon etwas länger ohne Anmeldung)
dass der Besitz und auch der bloße Erwerb von Lasern für Waffen verboten ist, wurde ja bereits mehrfach geklärt. Die Frage von mir wäre jetzt - was ist, wenn ich den Laser funktionsunfähig mache, und ihn nur zu Dekozwecken oder aus Sammlergründen benutze?
Im konkreten geht es mir um dieses Modell: http://www.aceros-de-hispania.com/imagen/laser-n…act-walther.jpg
Also eindeutig ein montierbarer Laser.
Es geht mir dabei rein um die Optik oder die Sammlermotivation, die Funktonalität würde ich zerstören (z.B. LED kaputt machen oder entfernen, oder innere Elektronik entnehmen). Damit würde er kein Ziel mehr anleuchten können, was der Gesetzesgeber ja bewirken möchte. Wie sieht es damit dann mit der Rechtslage aus? Ist damit der Besitz legal?
Grüße,
Ynnus
Problem daran ist wohl schon, dass die Bestellung nach Deutschland illegal ist, aber wo kein Kläger da kein Richter. Wenns dann ne Attrappe ist kann die keiner mehr an den Bock fahren.
Naja,
zunächst mal herzlich Willkommen hier. Viel Spaß beim lesen, stöbern und fachsimpeln.
Zu Deiner Frage:
Also bei "deinem" Laser handelt es sich um einen Laser mit FESTER, INTEGRIERTER Montage und der ist damit DEFINITIV in Deutschland verboten, und kommt auch nicht ungefähr in irgendwelche eventuellen Grauzonen.
Der Gesetzestext besagt, dass der ERWERB, der BESITZ, das BEARBEITEN, und das VERBRINGEN verboten sind. Alles Punkte, die du bei deinem Plan berühren würdest.
Du machst dich also strafbar, noch bevor du die Chance hast, das Ding unbrauchbar zu machen.
Und ganz ehrlich, WENN du das alles in den Wind schlägst, und das Ding bestellst und irgendwie ins Land kriegst, reicht es nicht, nur die Batterien rauszunehmen, oder nen Draht durchzuknipsen.
Ein Vorposter hat es so ausgedrückt:
"Das Teil muss nicht nur unBRAUCHBAR sein, sondern auch unREPARIERBAR und nicht WIEDERHERSTELLBAR.
Das erreichst du, indem du das Ding z.B. mit Beton ausgießt. Und dafür ist die Kohle, die du dafür Zahlen musst, gepaart mit der Gefahr und dem Stress doch echt zu schade.
Also begrab den Gedanken lieber.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Grüße Jack
ZitatOriginal von Jack ONeill
Der Gesetzestext besagt, dass der ERWERB, der BESITZ, das BEARBEITEN, und das VERBRINGEN verboten sind. Alles Punkte, die du bei deinem Plan berühren würdest.
Du machst dich also strafbar, noch bevor du die Chance hast, das Ding unbrauchbar zu machen.
Hallo Jack und danke für das nette Hallo.
Okay, aber der Gesetzestext bezieht sich nur auf Deutschland. Ich selbst kann ihn also nicht erwerben und zerstören. Wenn ich den Laser aber von einem Österreichischen Freund kaufen lasse, dieser ihn zerlegt und zerstört (kann ihn ja auch von innen mit Zement ausgießen, um deine Aussage aufzugreifen) dann habe ich weder einen laser gekauft noch modifiziert. Ich lasse mir dann lediglich das kaputte Stück Plastik von einem Freund zusenden, was keine Licht- oder Laser-Funktion mehr hat. Würde das damit dann gehen?
Das hast du absolut richtig verstanden.
Bei den Össis ist sowas ja alles legal.
Ich würd ihn dann aber gleich von deinem Freund "ausgießen", oder halt anders "unreparierbar" machen lassen.
Beim deutschen Zoll weiss man nie...
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die nen Paket von Österreich nach Deutschland kontrollieren wohl bei unter einem Prozent liegen....
Aber sicher ist halt sicher.
Grüße
ZitatOriginal von Jack ONeill
Bei den Össis ist sowas ja alles legal.
Schalldämpfer nicht
ZitatOriginal von jnievele
Schalldämpfer nicht
Nur, wenn man sie auf scharfen Waffen montiert. Nach meinem Kenntnisstand ist ein Schalli an Softairs vollkommen legal.
Grüße
ich bin nicht sicher aber ich war der meinung auch für luftgewehre und softairs. aber nur hörensagen, ich weiss es keinesfalls sicher.
ZitatOriginal von Jack ONeill
Nur, wenn man sie auf scharfen Waffen montiert. Nach meinem Kenntnisstand ist eine Schalliattrappe an Softairs vollkommen legal.Grüße
Das stimmt, auch in Österreich soviel ich weiss.