Laser / Lampen an Softairs

Es gibt 135 Antworten in diesem Thema, welches 14.720 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2010 um 13:43) ist von your-face.

  • Meine ich doch mit NachtsichtZIELFERNROHR......ZF hat man eigentlich nur auf einer Waffe....

    Um mal aus Schindlers Liste zu zitieren: "Müssen wir jetzt erst eine neue Sprache erfinden?"....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Floppyk
    In Deutschland ist alles ein verbotener Gegenstand, wenn ein Gegenstand in irgendeiner Form ein Ziel beleuchten kann und für die Montage an Schusswaffen gedacht bzw. konstruiert ist.
    Es ist unerheblich, ob das Licht sichtbar ist oder nicht. Ebenso ist es egal, ob es ein (Taschen)Lampenlich oder ein Laser ist.

    Weiterhin ist nicht nur der Besitz oder *nur* die Anwendung verboten, sondern der gesamte Umgang.

    Umgang ...hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Hast Du dazu bitte einen Gesetzestext-Link greifbar ?

    Danke !

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • So, es sind offensichtlich alle fRagen beantwortet.

    Laser mit Montage an Waffen: VERBOTEN.

    Lampen mit Montage an Waffen: VERBOTEN.

    Aber jetzt doch noch eine Frage:

    Wenn ich mir eine solche Montageschiene

    http://www.ebairsoft.com/flashlight-mou…stem-p-881.html

    OHNE Lampe etc. bestelle, rennt mir der Zoll dann auch die Hütte ein, oder ist das erlaubt?

    Wenn es verboten wäre, müsste ja auch jede ZF Montage in Deutschland verboten sein, weil man da ja auch ne Lampe reinspannen könnte.

    Vielen Dank.

    Grüße

  • Zitat

    Original von Floppyk
    In Deutschland ist alles ein verbotener Gegenstand, wenn ein Gegenstand in irgendeiner Form ein Ziel beleuchten kann und für die Montage an Schusswaffen gedacht bzw. konstruiert ist.
    Es ist unerheblich, ob das Licht sichtbar ist oder nicht. Ebenso ist es egal, ob es ein (Taschen)Lampenlich oder ein Laser ist.

    Weiterhin ist nicht nur der Besitz oder *nur* die Anwendung verboten, sondern der gesamte Umgang.

    Umgang ...hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.


    wie ist das mit diesen walther tactical lights, gibt gleich den kabelschalter dazu http://www.kotte-zeller.de/websale7/?Ctx=…4eb7ec%2fmd5%7d wieso fallen die nicht unter das verbot?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Diese leuchten haben noch keine Montage,also sind sie noch legal obwohl der Zweck ja eigentlich eindeutig ist aber eben nicht so montiert werden können

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

    Einmal editiert, zuletzt von eclipse286 (18. Januar 2010 um 00:37)

  • und mit dem nahme tactical wird eindringlich daran erinnert diese lampe nicht für taktische spiele an waffen zu montieren. naja an meine steinschleuder dürfte ich sie mit schalter montieren.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    und mit dem nahme tactical wird eindringlich daran erinnert diese lampe nicht für taktische spiele an waffen zu montieren. naja an meine steinschleuder dürfte ich sie mit schalter montieren.


    Solange du keine Weavermontage dazu benutzt oder ähnliche,wobei ich nicht genau weiß,unter was die Zwille nun fällt.

    Naja bei einer Kontrolle gä´be das auf jedenfall auch Mecker

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • zwillen sind spielzeuge
    . meiner meinung nach müßte das verbot erst recht für die lampe ansich gelten und nicht erst mit montage!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    meiner meinung nach müßte das verbot erst recht für die lampe ansich gelten und nicht erst mit montage!

    Wenn dir ein Verbot sämtlicher kompakter Taschenlampen sinnvoller erscheint :crazy3:

    Oder liegts jetzt am "tactical" im Namen?

  • nein, mir erscheint das alles nicht sinnvoll!
    und den namen tactical muß man halt als warnung sehen.
    würde jemand einen tactical laser mit einem durchmesser der in eine montage passt, verkaufen, wäre der schnell vom markt.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    meiner meinung nach müßte das verbot erst recht für die lampe ansich gelten und nicht erst mit montage!


    MEINER Meinung nach müsste dieses lächerliche Verbot aufgehoben werden!
    Mal im Ernst, es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum man sowas in Deutschland nicht an seine Softair packen darf.
    In allen anderen Ländern ist das erlaubt.
    Und, WENN jemand mit einer realistisch wirkenden Softair in ne Bank oder so stürmt, und das Geld fordert macht ein Laser oder eine Lampe sie nicht mehr oder weniger echt wirkend.

    Da haben sich die bürokratischen Sitzpisser in Berlin echt nen Bock geschossen, mit ihrem "Anti-Amok-Keiner-Darf-mehr-was-Waffengesetz".
    Nem 14 jährigen Kind darf man noch nen vollautomatisches Gewehr in die Hand drücken, sobald dieses dann 18 wird -und eigentlich ja vernünftiger und erwachsener sein müsste- gibt es dann nurnoch halbautomatisch. Erklär mir einer den Sinn...???

  • Ich glaub du hast da was falsch gelesen "Wildchild" oder ich hab mich undeutlich ausgedrückt.

    Das war mehr als rethorische Frage gemeint, weil ein User vor mir ja der Meinung war, man müsste kleine Taschenlampen verbieten.
    Ich wollte damit nur sagen, dass der Fehler nicht in kleinen Taschenlampen und/oder deren Namen lieg, sondern in einem veralteten und dämlichen Gesetzestext. Zumal ich mir kein Tier vorstellen kann, dass sich von dem enromen Lichtkegel eines Lasers blenden lässt (Achtung, wieder Ironie).
    Von mir aus kann hier auch zugemacht werden. Ich hatte Fragen zum genauen Wortlaut des Gesetzestextes und die sind mir längst beantwortet worden.
    Wenn man dann hier irgendwas falsch liest, und deshalb hier das Klugscheisser-ich-hab-schon-über-1000-Beiträge-Fass aufmachen muss, sollte man vielleicht zweimal lesen, bevor man losschreibt.

    Und ich habe SICHER NICHT Äpfel mit Birnen verglichen.
    Es leuchtet zwar ein, warum man einem 14 jährigen keine Waffe mit über 0,5 Joule in die Hand drückt.
    Aber es leuchtet nicht ein, warum eine Softair unter 0,5 Joule vollautomatisch sein darf, alles drüber nicht.
    Mein Vergleich bezog sich auf das Aussehen. Und da unterscheidet sich dein "Spielzeug" in keinster Weise von den "Waffen".

    Und noch eine Sache.
    Ich habe nicht EINMAL gefragt, wie ich dieses Verbot umgehen kann oder sonst was. Ich wollte mich lediglich genau informieren, um mich EBEN NICHT strafbar zu machen.
    Und ich finde, dass das dann hier SEHR WOHL hingehört und auch Thema sein darf!
    Ich wollte keineTipps das Gesetz zu umgehen, sondern nur eine Information zur Rechtsgrundlage.

    Zu dem Rest, den du noch geschrieben hast.
    WENN der Gestzesgeber schon hingeht, und sich so kleinkariert bei dem FA Modus anstellt, dann muss er ihn auch ganz verbieten, oder -hey noch besser- gleich die ganzen Waffen verbieten...
    Man ey, es handelt sich hier um Spielzeuge!
    Man geht doch auch nicht hin und sagt: "In Legopackungen dürfen nur noch große Teile sein, weil man die kleinen verschlucken könnte."
    Wer eine Softair erwirbt ist sich auch des damit verbundenen Risikos bewusst, ob er will oder nicht.
    Und ich finde, dass eine ASG nicht weniger oder mehr gefährlich ist, wenn sie einen FA Modus hat/nicht hat.

    So, dass solls jetzt gewesen sein.
    Nur noch kurz zum klären. "Wildchild" hat dieses Thema angerissen.
    Ich lass mir nur halt nicht gerne ans Bein pissen.

    Und jetzt noch eine Bitte an die Moderatoren.

    Macht hier bitte zu.

    Dankeschön

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ONeill (18. Januar 2010 um 03:05)

  • ja hab ich was um zwei drei uhr morgens überlesen - sorry mein fehler. das rechtfertigt aber immernoch nicht deinen ton! derartige sachen kann man auch etwas eleganter aus der welt schaffen...

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Zitat

    Original von Jack ONeill
    [quote]Original von baumstamm
    meiner meinung nach müßte das verbot erst recht für die lampe ansich gelten und nicht erst mit montage!


    MEINER Meinung nach müsste dieses lächerliche Verbot aufgehoben werden!

    weil ein User vor mir ja der Meinung war, man müsste kleine Taschenlampen verbieten
    quote]
    ich bin nicht der meinung man müßte kleine taschenlampen verbieten! ich bin nur der meinung das sie verboten sind, besonders wenn sie sich tactical light nennen und einen kabelschalter haben!
    meine persöhnliche meinung zu dem thema:
    jeder freie bürger sollte die waffen haben können die er möchte und mit denen er umgehen kann und ich würde ein komplettes waffenverbot für polizei und militär gut finden, weil die schon oft genug bewiesen haben das ein vernünftiger umgang mit waffen nur eigenverantwortlich möglich ist aber nicht aus einem befehlsverhältnis raus! aber das ist nur meine persöhnliche meinung.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Und ich wäre dafür, dass wir fünf Tage Wochenende und zwei Tage Werktage bekommen :confused2:.

    Mal ganz ehrlich:

    Unsere Politiker haben von Tuten und Blasen keine Ahnung.
    Von Waffen erst recht nicht. Die meisten von denen haben ja nichtmal den Grundwehrdienst gemacht und debatieren über den Einsatz in Afghanistan.

    Die werden nichts verbessern und schon gar keine Trennung von Airsoftwaffen und scharfen Schusswaffen auf die Reihe bekommen. Denn das wäre das Einzigste was sinnvoll wäre.

    Also müssen wir uns mit der Lage abfinden. Aufregen kann man sich drüber aber da gibt es noch viele wichtigere Bereiche im Leben wo die Sesselfritzen richtig miese Sachen abziehen.

    Entweder man hält sich an die Gesetze oder eben nicht.
    Das bleibt jedem selbst überlassen.

    Wenn jemand eine FA AEG über 0,5J zuhause hat, der eine ohne F, oder eine mit zwanzig Lampen dran, dann ist mir das doch egal.
    Wir sind alle erwachsen und müssen für uns selbst entscheiden. Das Risiko hat jeder selbst zu tragen.
    Denn im Endeffekt schadet er damit niemandem ausser vielleicht sich selbst.

    Bei einer scharfen Waffe sieht das natürlich wieder anders aus.
    Lampen daran sind perfekt für's Wildern. Da greift das Verbot zurecht.

    Bei Airsoft nicht...

    Und ich schraub mir jetzt 5 Lampen an eine meiner G&P M4 und gehe Wildschweine wildern :laugh:.

    Mfg Alex

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