Waffenerbe antreten - was ist zu beachten?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.139 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2010 um 21:39) ist von thomas magnum.

  • mal ne blöde frage
    wenn jemand vom großvater die waffensammlung erbt (grossvater war aktiver jäger und schütze) welche möglichkeiten gibt es die waffen im original zu behalten, also ohne sie funktionsuntüchtig zu machen?

    kann man einen waffenschein bekommen?

    die waffen sind alle angemeldet und registriert, er war halt sammler.

    haten nda neulich ne diskusion und da meinten die meisten das es pech sei, aber das die waffen nun illegal wären und vernichtet werden müßten.

  • Dauerhaft unbauchbar machen muss man sie nicht.
    Allerdings müssen sie seit der letzten Waffenrechtsverschärfung mit Blockiervorrichtungen ausgestattet werden, die dann das Schießen unmöglich machen. Diese Systeme können vom Amt allerdings zerstörungsfrei wieder entfernt werden wenn die Waffe z.B. verkauft werden soll und der Käufer über die nötige Erlaubnis verfügt.

    Du bekommst eine Waffenbesitzkarte ohne Munitionserwerb und darfst die Waffen im Blockierten Zustand behalten. Die Aufbewahrungsvorschriften gelten genauso wie für funktionstüchtige Waffen weiterhin.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • 1.Nein Nein das ist falsch... Du könntest ein Sammlerschein beantragen+phychotest und die Waffen auf dich umschreiben lassen
    2. Machst ein WBK (Waffenbesitzkarte) und lässt sie dir dann überschreiben
    3. Gibst sie an einem Verein weiter ....
    4. Machst selber ein Jägerschein
    5. Schickst sie mir ^^ hab WBK grün +gelb und Phychotest ^^

  • Genau so ist es, wie Kentucky beschrieben hat.

    Die "Erbenregelung" ist in § 20 WaffG geregelt:
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__20.html

    Einen Waffenschein gibt es nicht, denn dieser würde ein Führen erlauben. Aber der Erbe kann die legalen Schusswaffen auf eine WBK bekommen.
    Dazu ist es wichtig Fristen zu beachten. Spätestens 4 Wochen nach Antritt des Erbes hat man das Waffenerbe der zuständigen Behörde anzumelden. Dazu ist der Erbschein des Amtsgerichtes notwendig, der dem Inhaber als Erbe ausweist.
    Dann werden problemlos und ohne die sonst nötigen Waffensachkundenachweis eine oder mehrere grüne Waffenbesitzkarten (WBK) ausgestellt. Jedoch gibt es keinen Munitionserwerb und das Amt wird eine Blockierung veranlassen. Diese wird vom Büchsenmacher eingesetzt und bescheinigt. Rechne mit etwa 150 € pro Lauf (!) einer Waffe.

    Sind es mehrere Waffen, lohnt es sich andere Wege zu beschreiten.
    Dazu bieten sich zwei Lösungen an:
    1. Man überlässt die Waffen an einem Berechtigten aus dem Bekanntenkreis. Dieser muss Inhaber einer WBK sein und ein Bedürfnis nachweisen können. Dann kann er die Waffen im funktionsfähigen Zustand auf seiner WBK eingetragen bekommen und sie bleiben erhalten.
    2. Der Erbe bemüht sich um einen Jagdschein. Da das in der Regel länger dauert als die Fristen erlauben, kann man dem Sachbearbeiter reden und z.B. gegen Hinterlegung des Waffenschrankschlüssels amtlichen Maßnahmen hinauszögern.

    Ist der Erblasser Waffensammler mit entsprechender roter WBK gewesen, kann der Erbe diese Sammlung unter bestimmten Umständen sogar weiter führen.

    Illegal werden die Waffen dann, wenn sich nach der Erbfrist keiner darum kümmert und diese Waffen nicht umgemeldet werden.

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Dauerhaft unbauchbar machen muss man sie nicht.
    Allerdings müssen sie seit der letzten Waffenrechtsverschärfung mit Blockiervorrichtungen ausgestattet werden, die dann das Schießen unmöglich machen. Diese Systeme können vom Amt allerdings zerstörungsfrei wieder entfernt werden wenn die Waffe z.B. verkauft werden soll und der Käufer über die nötige Erlaubnis verfügt.

    Du bekommst eine Waffenbesitzkarte ohne Munitionserwerb und darfst die Waffen im Blockierten Zustand behalten. Die Aufbewahrungsvorschriften gelten genauso wie für funktionstüchtige Waffen weiterhin.


    Gruß K.

    Wenn es kein Sperrsystem für dieses Kaliber gibt dann braucht man auch keines, ist z.B. bei exotischen Kalibern der Fall...

    Auf jeden Fall ist es wichtig die Fristen zu wahren, also rechtzeitig das Ableben des Besitzers dem Amt zu melden, und die können einem da mehr weiterhelfen als wir es hier können...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Noch ein Tip (kostet zwar Zeit und Geld, bringt aber viel, nicht zuletzt ein neues Hobby):
    Wenn ein Erbe noch nicht akut ansteht, allerdings zu erwarten ist, so sollte, Interesse vorausgesetzt, das Einschlagen einer eigenen Schützenlaufbahn in Erwägung gezogen werden.
    Dauert zwar min. ein Jahr, aber dann ist man selbst ein Berechtigter.
    Vielleicht nur für einen Teil der zu erbenden Waffen, aber eine bereits vorhandene eigene WBK bringt im Erbfall die Behörde auf die eigene Seite.
    Die Behörde hat ja dann schon die Zuverlässigkeit und die Sachkunde festgestellt.


    Stefan

  • Erbe ist grundsätzlich eine schwierige Kiste. Man sollte beizeiten mal mit seinen Eltern/ Großeltern klären, wie was geregelt ist. Angefangen vom Testament, über die Art der Bestattung und auch die Frage, wie was geregelt ist (wo Daueraufträge, welche Versicherungen, etc.).
    Solange alle gesund und rüstig sind, macht man sich oft keine Gedanken darum, doch wenn etwas passiert, z.B. ptözlich ein Verkehrsunfall, Herzinfarkt, etc. oder der Vererbende nicht mehr in der Lage ist, seinen (letzten) Willen zu äußern (z.B. Demenz, Alsheimer, etc.), wird es problematisch. Auch und gerade beim Waffenbesitz.
    Ich habe vor ein paar Wochen eine Frau kennen gelernt, die das Problem hat, selber keine WBK zu haben, wohl aber der Vater, der aber mittlerweile sabbernd im Bett liegt und nichts mehr sagen kann. Sie ist zwar Fürsorge- und vertretungsberechtigt, aber in puncto Waffenbesitz - da sie keine WBK hat, wohl aber die Schlüsselgewalt für die Schränke - ist das eben eine recht dunkle Grauzone.

    Ich kann also nur jedem raten, sich beizeiten mit den möglichen Erblassern zu unterhalten, wie was im Falle eines Falles geregelt ist.
    Und da sehe ich auch gerade die vererbenden Waffenbesitzer (moralisch) in der Pflicht, sich um den Verbleib des Erbes Gedanken zu machen.
    Wenn klar ist, dass er damit nicht mehr schießen kann/ wird und die Erben sich dafür nicht interessieren, dann wäre es sinnvoll, sich um geeignete und neue Besitzer zu kümmern, sprich: die Waffen noch zu Lebzeiten zu verkaufen. So werden die Waffen wenigstens nicht schnell, schnell und unter Wert verhökert oder gar zur Vernichtung frei gegeben. Möglicher Weise kann man sich von dem Geld noch etwas Schönes gönnen.

    Man stelle sich vor: Opa Müller in seiner 2-Zimmerwohnung (Miete) hinterlässt neben dem Sparbuch über 300 EUR und dem wertlosen Mobiliar die Rote-WBK-Sammlung mit über 100 Modellen.
    Da kann man sich dann ausrechnen: 100x 150EUR (für die Waffensperren) = 15.000 EUR!
    "Treten Sie das Erbe an?" - "Nein! Ich bin doch nicht bescheuert!"
    und zack wird das Zeug vom Staat verscherbelt oder vernichtet.
    :new16:


    Auf der anderen Seite - wie schon von Kentucky, floppyK und HWJunkie beschrieben: sich u.U. selber um waffenrechtliche Erlaubnisse kümmern, um im Erbfall die Waffen komplett und ohne große Einschränkungen übernehmen zu können.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    1.Nein Nein das ist falsch.(Stimmt) -- Du könntest ein Sammlerschein beantragen+phychotest und die Waffen auf dich umschreiben lassen


    Einen "Sammlerschein" gibt es nicht das wär eine rote WBK und die bekommt man nicht mal eben um ein "Sammelsorium" an Waffen zu übernehmen.

    Zitat

    5. Schickst sie mir ^^ hab WBK grün +gelb und Phychotest ^^


    Damit darfst du Waffen übernehmen die auf die gelbe, und in eine Sportdisziplin passen, die grüne nützt dir ohne Voreintrag gar nichts. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG