Wenn die Dummheit siegt / Paradebeispiel, was man mit einer SSW nicht macht!!!

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 4.112 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2010 um 21:10) ist von DirtyCrow.

  • Aber, Leute, seid doch mal ehrlich...


    Wenn einer im 50er Bereich permanent 45 fährt, dann nervt euch das doch auch *lol*

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Ja natürlich ist das nervig aber seine reaktion war wirklich daneben. Mache leute sollten ihre Waffe doch
    nicht führen auch wenn sie es dürfe. Eine gesunde Selbsteinschätzung bzw. Situationseinschätzung erspart
    einem viel Ärger. Naja ist ja noch relativ glimpflich ausgegangen, wenn man mal bedenkt was da noch alles
    hätte passieren können :(

    Onkel Jimbo

    Lieber Gott, wir danken Dir für gar nichts denn wir haben alles selbst bezahlt
    Bart Simpson

  • Wer zu langsam fährt, obwohl dazu kein Grund besteht, kann übrigens auch Nötigung betreiben. Vor allem jene, die auf der Autobahn jmd Oberlehrerhaft belehren wollen, indem sie - nehmen wir an, der Schnellfahrende macht aus der Distanz zweimal die Lichthupe - trotzdem links bleiben, erfüllen den Tatbestand der Nötigung. In Ortschaften kann man so auch den Verkehr aufhalten und verhält sich genauso schlecht und falsch. Viele sind der Annahme, dass nur zu schnelles fahren falsch oder sogar strafbar ist - das ist aber falsch.

    Aber eine SSW zum Einsatz bringen dürfte jedes Maß der Verhältnismäßigkeit doch leicht überschreiten ;D

  • Wenn ich aber nicht erheblich zu langsam unterwegs bin und es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit gibt kann keiner was sagen. Ich muss nämlich auch nur so schnell fahren wie ich mir zutraue (im Rahmen natürlich).
    Wenn ich natürlich auf der Autobahn auf der linken Spur 100 fahre und den nachfolgenden Verkehr behindere ist das was anderes.

    mfG Flo

  • Zitat

    Original von Rancon
    Wer zu langsam fährt, obwohl dazu kein Grund besteht, kann übrigens auch Nötigung betreiben.
    ...
    Viele sind der Annahme, dass nur zu schnelles fahren falsch oder sogar strafbar ist - das ist aber falsch.

    Aber eine SSW zum Einsatz bringen dürfte jedes Maß der Verhältnismäßigkeit doch leicht überschreiten ;D

    Ganz genau so ist es! :new11:

    Zügig fahrende Grüße,

    Oliver
    :laugh:

  • Hallo

    Zitat

    Original von royalflosch
    Wenn ich aber nicht erheblich zu langsam unterwegs bin .

    Das "erheblich" ist dann evtl. der strittige Punkt:

    "§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern"

    Viele Grüße,

    Oliver

  • Den Vorfall habe ich im Radio verfolgt. Echt zu geil. Würde ich bei jedem, der mir zu dicht auffährt immer so eine Aktion durchführen, dann wäre ich jetzt noch die ganze Zeit unterwegs :laugh:. Das ist doch mal ehrlich kein Grund gleich seine Waffe zu ziehen :new16:.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Geht mir genauso. Ich bin sicherlich alles andere als langsam unterwegs, aber ich halte mich nunmal ans Tempolimit.
    Aus dem Alter dass ich denke schnell=cool bin ich raus :ngrins:. Vor allem bei dem Auto das ich fahre, da macht cruisen viel mehr Spaß als rasen.

    Wenn jemand was erfinden sollte um gewisse Leute zu mehr Abstand zu bewegen - ich bin der erste der es kauft!

    mfG Flo

  • Zitat

    Original von Claymore170


    Soweit ich weiss, ist das aber zum Teil zulässig, um langsam fahrende Fahrzeuge darauf hinzuweisen, dass man etwas schneller unterwegs ist.

    Da hast du Recht, keine Frage.
    Allerdings hatte ich das Gefühl, der Kerl will mir den Kofferraum ins Handschuhfach schieben, und da hörts dann echt auf.
    Zumal ich schon etwas schneller als vorgeschrieben unterwegs war, und die linke Spur nur für ein Überholmanöver beansprucht habe.

  • Zitat

    Original von complete crazy
    Allerdings hatte ich das Gefühl, der Kerl will mir den Kofferraum ins Handschuhfach schieben, und da hörts dann echt auf.

    Mhm sowas hatte ich kürzlich: Ich fuhr schon 60 (50 erlaubt) und der Heini hinter mir hatte vllt. 2 Meter Abstand.

    Meine Fenix LD20 im Stroboskopmodus hat da wahre Wunder gewirkt :n1:

    Klar könnte das auch gefährlich werden, ist jedoch immer noch besser als unnötig zu bremsen (da wäre ich dann am Ende noch Schuld, wenn er auffährt) oder an der Ampel mit der SSW an dessen Scheibe zu klopfen :new16:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Jemanden mit einer Stroboskoplampe aus dem Auto heraus anzublitzen ist nicht nur gefährlich und unverantwortlich, sondern obendrein strafbar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • 2m Abstand 60km/h erscheint mir gefährlicher. bei 60 denkt man sich nix, aber streck mal den kopf zum fenster raus (als...beifahrer meine ich...).

  • Hey,

    vielleicht sollte man noch erwähnen, das es sich bei einem so dichten Auffahren nicht mehr nur um einen Abstandsverstoß handelt, was ja eine Ordnungswidrigkeit wäre. Beim Unterschreiten des 0,8 Sekunden Abstands handelt es sich generell um eine Verkehrstraftat, nämlich um Straßenverkehrsgefährdung.

    Von der Nötigung, wenn sich der Vorausfahrende auch nur leicht unwohl oder gar bedroht fühlt, mal ganz zu schweigen.

    Das Einsetzen des Stroboskopeffekts kann auch nach hinten losgehen, wie ja schon gesagt wurde. (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Wird der Stroboskopeffekt gar in der Absicht eingesetzt den dicht Auffahrenden so sehr zu irritieren, dass es zu einem Unfall (subs. Gesetz Unglücksfall) kommt, wird aus dem Vergehenstatbestand gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr stante pede ein Verbrechenstatbestand, mit einer Strafandrohung der Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Dass das nicht ohne ist, ist (wie erwähnt) klar. Allerdings war es die einzige Möglichkeit in der Situation.

    Hätte ich gekonnt, wäre ich einfach rechts ran gefahren und hätte den Spinner ziehen lassen - das war aber leider nicht möglich.

    "Blind" wird man vom Stroboskop mit Diffusor aber nicht. Ohne ist das vielleicht nicht so günstig...

    Vielleicht kam es ihm auch blau vor und er hielt mich für was behördliches :new16:


    Wenn man das allerdings als gefährlich werten will, sollte man auch nicht die ähnlich gebauten Fahrradrücklichter außer Acht lassen :confused2:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Lanam

    Mhm sowas hatte ich kürzlich: Ich fuhr schon 60 (50 erlaubt) und der Heini hinter mir hatte vllt. 2 Meter Abstand.

    Meine Fenix LD20 im Stroboskopmodus hat da wahre Wunder gewirkt :n1:

    Klar könnte das auch gefährlich werden, ist jedoch immer noch besser als unnötig zu bremsen (da wäre ich dann am Ende noch Schuld, wenn er auffährt) oder an der Ampel mit der SSW an dessen Scheibe zu klopfen :new16:

    Mit den Bremsen machst du dich nicht strafbar/bzw du bekommst keine Schuld, da der Hintermann eine Gefahrenbremsung von dir einkalkulieren muss. Wenn er dir dann auffährt, wenn du bremst, dann hat ganz klar er Schuld, da er den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Als ausrede für das bremsen kannst du dir eine Menge einfallen lassen, zumal der Grund dafür in erster Linie scheissegal sein wird, da erstmal der Auffahrende schuld bekommt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von Oliver74
    "§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern"

    Deutschen Gerichten traue ich noch zu, dass der einzige, der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat, nach §3 StVO verknackt wird ^^


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Zitat

    Original von Knuddlbaer

    Deutschen Gerichten traue ich noch zu, dass der einzige, der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat, nach §3 StVO verknackt wird ^^

    Das kann durchaus passieren :laugh:.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Mit den Bremsen machst du dich nicht strafbar/bzw du bekommst keine Schuld, da der Hintermann eine Gefahrenbremsung von dir einkalkulieren muss.

    Wenn da keine Gefahr ist, ist es auch keine Gefahrenbremsung.

    Es gilt eben nicht immer "Wer auffährt hat Schuld".

    Und wenn da ne Gefahr ist, hab ich ihn im Heck... toll bei einem Kleinwagen :new16: Da ist dann der rechtliche Aspekt fast egal, da geht es dann um gesundheitliche Langzeitschäden, die ich garantiert nicht haben will :evil:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

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  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    Mit leuten die mir dicht auffahren hab ich weniger Probleme :))

    Aber dafür sind hier die Fahrradfahrer alles Arschl......... vor kurzen hat mich einer Angepisst weil ich ihn fast über den haufen gefahren hab weil ER bei rot über die Ampel gefahren ist. Wenn der weiter dumm gelabert hätte..............dann hätte ich den Kerl eine geklebt.

    Im nachhinein hab ich mir gedacht, schade das ich den nicht übern Haufen gefahren hab, war ja im Recht und hab Vollkasko :crazy2:

    Gehört nicht zum Thema, aber das sollte geklärt werden...

    Davon abgesehen, dass sowas mindestens als vorsätzliche Körperverletzung, wenn nich schlimmers, geahndet wird, wenn bewiesen wird dass du noch hättest bremsen können, ist in son einem Fall immer der Autofahrer schuld.

    Bei einem Unfall Auto vs. Fußgänger oder Fahrrad ist der Autofahrer meist der Angeschmierte. Wenn es zu Personenschaden kommt, wird von der Staatsanwaltschaft ermittelt und diese legt die Gesetzeslage quasi immer nach dem "Schutz der Schwächeren" aus. Da müsste schon einer absolut unvorhersehbar und in selbstmörderischer Absicht auf die Straße springen, dass du da als Autofahrer recht kriegst.