Markierer - Waffengesetz?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 3.310 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Januar 2010 um 14:36) ist von 5-atü.

  • Hallo, wie sind denn Markierer wie zB die Tippman TPX (welche ich derzeit im Auge habe) nach dem Waffengesetz zu handhaben? Exakt wie sonstige Luftdruckwaffen (Luftgewehre & Pistolen mit Federdruck / CO2)? Oder gibt es irgendwelche Besonderheiten die es zu beachten gilt?

    Transport nur im verschlossenen Behältnis?

  • Ja,
    rechtlich gleich zu stellen mit LG´s. Wird ja auch ein Geschoss mit kalten gasen durch einen Lauf getrieben.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von DIE_HARD
    Transport nur im verschlossenen Behältnis?


    So ist es und noch mehr. Absolutes Führverbot. D.h. spielen nur auf umfriedeten eigenem Gelände oder mit Zustimmung auf fremden umfriedeten Geländen. Dabei darf das Geschoss das Grundstück nicht verlassen dürfen. Keine Überlassung an Minderjährige (keine Ausnahme!)

    Vorsicht vor dem (verbotenen) Manipulieren zwecks Erhöhung der Schussenergie. Es sind Fälle bekannt geworden, wo die Polizei Markierer zwecks Überprüfung auf dem Spielfeld beschlagnahmt hat. Sind die Markierer manipuliert worden, stellt das ein Verstoß gegen das WaffG dar.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Vorsicht vor dem (verbotenen) Manipulieren zwecks Erhöhung der Schussenergie.

    Nicht nur die Energie! Es gibt auch Kits, um aus den Halbautomaten Vollautomaten zu basteln. Auch das stellt einen Verstoß gegen das WaffG dar!
    (sowohl Umbau, als auch Besitz einer solchen Waffe)

    Leider scheint in der Paintball-Szene vieles allzu locker gesehen zu werden. Alleine das Selbstverständnis, man würde nicht mit Waffen, sondern Markierern spielen oder dass Markierer doch bitte nicht unters WaffG fallen sollten, weil Paintball ein Sport sei, lassen mir beim Lesen solcher Statements das Blut in den Adern gefrieren.

    Was FloppyK ansprach, kannst Du hier nachlesen:
    Razzia in Berliner Paintballhalle - 58 Waffen beschlagnahmt

    Ob die Jungs tatsächlich getunte Markierer hatten oder das nur eine völlig überzogene Aktion der Staatsanwaltschaft samt Polizei war, weiß ich nicht.

    Dennoch: man kann nie vorsichtig genug sein und man sollte alles vermeiden, was den Waffengegnern neue Munition gegen uns in die Hand gibt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Danke für die Infos.

    Ich kenn mich mit Markierern eigentlich nicht weiter aus aber die TPX hat ja auch sowas wie eine Regelschraube. Die ist bei uns dann aber ohne Funktion?

    Haben Markierer auch ein "F" Zeichen oder andere Stempel auf die man Hierzulande achten sollte?

  • Zitat

    Original von DIE_HARD
    aber die TPX hat ja auch sowas wie eine Regelschraube. Die ist bei uns dann aber ohne Funktion?


    Dei dürfte versiegelt sein.

    Zitat

    Original von DIE_HARD
    Haben Markierer auch ein "F" Zeichen oder andere Stempel auf die man Hierzulande achten sollte?


    Alle Schusswaffen über 0,5 Joule müssen ein :F: Zeichen tragen. Fehlt dieses ist die Schusswaffe EWB-pflichtig (- Ausnahme VL und 4 mm).
    Somit dürften alle Markierer, die im deutschen Handel offiziell erworben werden ein :F:-Zeichen tragen.
    Vorsicht vor Einkauf im Ausland. Fehlt das Zeichen, ist der Import ohne Erlaubnis nicht legal und das Schießen auf Privatgeländen außerhalb eines genehmigten Schießstandes nicht zulässig.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ...Vorsicht vor dem (verbotenen) Manipulieren zwecks Erhöhung der Schussenergie. Es sind Fälle bekannt geworden, wo die Polizei Markierer zwecks Überprüfung auf dem Spielfeld beschlagnahmt hat. Sind die Markierer manipuliert worden, stellt das ein Verstoß gegen das WaffG dar.

    Und nicht nur davor, es gibt sogar Markierer die eine Schraube zum Einstellen der Schussenergie haben, und die Dinger haben :F:-Zulassung obwohl man die durch einfaches Verstellen des Einstellrades auf über 7,5J drehen kann. Normal sollte das so hier nicht verkauft werden dürfen, denn mangels Information dreht da sicher mal der ein oder andere dran und ist sich nicht bewusst das er damit gegen das Waffengesetz verstößt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hi,

    also wenn du ne TPX hast schau immer auf Feldern dass du unter 214 FPS bleibst. Dann kann Dir da nix passieren, zu dem muss das gute Stück ! 3 ! -Stempel haben. Händler, :F: und das Cal. Kartusche immer raus und das Magazin auch.
    Das mit der Einstellschraube ist so ein Thema was damit zusammenhängt dass die Dinger aus Amiland kommen und so gebaut werden. Der Importeur Chront (justiert die Mündungsenergie) die Marker, verplombt sie, Stempel drauf und sie gehen in den Handel. Die Plombe ist meist Wachs, Harz oder ähnliches. Das solltest du Dir beim Kauf ansehen.

    Transport wurde ja bereits erwähnt.

    Ein Problem was oft nicht gesehen wird, die Mündungsenergie ist von mehreren Faktoren als nur dieser Einstallschraube abhängig. Da kommen Paint, Temperatur, Lauf, Dwell-Zahl (bei verschienen epneus) noch hinzu.
    Also immer kontrollieren kann kann da nix passieren. Vor allem bei Rückfahrten aus dem Ausland wenn du die TPX mal mitnimmst zu den allseits bekannten Spielfeldern.

    :ruger: Rumms da ging die Pfeife los, mit Getöse, riesengroß 8-)