Schießen auf dem Grundstück eines Freundes

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.098 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2009 um 19:34) ist von Tailgunner667.

  • Hallo,

    ich werde dieses Jahr Silvester an einer Hütte, in der nähe des Grundstückes eines Freundes feiern.

    Doch das Problem ist: Ich habe keinen kleinen Waffenschein, und würde trotzdem gerne schießen.

    Ich habe vor, meine SSW in einen Hartschalenkoffer zu tun, und mit einer Kette und Vorhängeschloss abzusperren. Das ganze würde ich dann mit zur Hütte nehmen und dort bis 12 Uhr warten.
    Ab 12 Uhr würde ich auf das Grundstück von einem Freund gehen und schießen, welcher nur 50 Meter weiter weg wohnt.

    Wäre das soweit legal?
    Ich hab zwar noch noch nie ein Polizeiauto in diesem Dorf gehört oder gesehen, aber sicher ist sicher. :opi:
    Wenn nicht, muss ich das ganze wohl seinlassen....

    Vlg.
    Rhino

  • Solange du die SSW entladen und den Koffer abgeschlossen transportierst sowie die Erlaubnis des Grundstückinhaber hast und senkrecht nach oben schießt, kein Problem.

  • Wen deine SSW vor Unberichtigten Zugriff gesichert ist und

    wen das Grundstück deinem Kumpel gehört und er damit einverstanden ist

    sehe ich da kein Problem ;)

  • Sehr gut :new11:
    hat sich das dann auch erledigt. Ja, ich habe die Erlaubnis von ihm. :)
    Dann wünsch ich euch allen noch en guten Rutsch ins neue Jahr und denkt dran...

    Waffen und Alkohol vertragen sich nicht so gut ;)


    Danke leute !

  • Zitat

    Original von MiamiVICE92f
    Ach und wen die Bulln kommen rennste eben ;D
    Kot dir nicht ein :P


    Ja ganz toller Tipp!!! :evil::evil::evil:
    Du weisst schon, dass Du hier zu fragwürdigen Dingen aufrufst? :new16:

    Sieh nich weg... GIB PAPPNASEN KEINE CHANCE!!!
    ------------------------------------------------------------------------
    Röhm RG96 (schwarz-brüniert) ; Röhm RG96 Army AN (oliv-altnickel) ; Röhm RG 99N (Luxus) ; Geco P217 (schwarz-brüniert/verschollen)

  • Zitat

    Original von MiamiVICE92f
    Ach und wen die Bulln kommen rennste eben ;D
    Kot dir nicht ein :P

    Ich gehe davon aus, entsprechend unterstützt Durch Deinen Smiley, dass Du das nur Spasseshalber meinst.

    Ernst kannst Du das nicht meinen! Gesetze muss man nicht verstehen, man muss auch nicht über die deutsche Gesetzgebung jubeln ...... aber besonders als legaler Waffenbesitzer muss man Gesetze einhalten.

  • Hallo Leute,

    ich bin neu hier im Forum und hätte diesbezüglich dann auch noch eine Frage - und zwar bin ich seit Kurzem im Besitz einer Walther P88 (noch ohne Schlittenbruch ;)) und nun hatte ich eigentlich vor, einen kleinen Waffenschein zu beantragen.

    Aber wenn ich das hier so lese, frage ich mich, ob ich ihn überhaupt brauche?
    Denn ich möchte damit genau 1x im Jahr an Silvester auf dem Grundstück eines Verwandten schießen.
    Dürfte ich dies jetzt also trotzdem ohne KWS, wenn ich die Erlaubnis meines Verwandten habe? Den Transport würde ich dann ebenfalls in einem gesicherten Hartschalenkoffer durchführen.

    Habe hier vermehrt gelesen, dass man nur auf dem EIGENEN Grundstück schießen darf.
    z.B. hier -> Sylvester unterwegs...
    Hat sich da etwas geändert?

    Ich danke euch!

    Röhm RG96 + Walther P88 Compact + Weihrauch HW94 + Zoraki 914

    Einmal editiert, zuletzt von Cyrus791 (30. Dezember 2009 um 11:38)

  • Zitat

    Dürfte ich dies jetzt also trotzdem ohne KWS, wenn ich die Erlaubnis meines Verwandten habe?

    Ja, sofern das Grundstück befriedet (umzäunt) ist und Pyrogeschosse das Grundstück nicht verlassen können. Ob es dein eigenes Grundstück ist oder nicht ist egal, es muss nur privat sein und du brauchst das Einverständis des Inhabers.

  • Wow, das geht ja fix hier!

    Ich danke euch vielmals - dann kann ich sie ja schon DIESES Jahr ausprobieren! :new11:

    Röhm RG96 + Walther P88 Compact + Weihrauch HW94 + Zoraki 914

    Einmal editiert, zuletzt von Cyrus791 (30. Dezember 2009 um 11:44)


  • Hallo,

    hat doch groza gerade erklärt - siehe oben

  • Moin,

    habe gerade mit unseren Dorfscherrifs (Weeze) telefoniert. Unser Garten ist total vermatscht, also vor dem Haus auf der Strasse Schießen. Doppletes Prob: Ich habe keinen KWS uns in ~ 100m steht die ev. Dorfkirche.

    Zitat der Exekutiven:
    Ich sehe da keine Probleme. Sie benutzen legale Sachen und wir werden uns um gaaaanz andere Sachen kümmern müssen. Achten Sie darauf, das keine gefährdet/ belästigt wird, Achten Sie darauf, dass sie sich so verhalten, dass sie keiner melden wird, dann passt das schon..

    Ich bin ja mal gespannt..

    Aso, als Abschußrampe für die Raks habe ich einen alten Propan/ O2 Böller umgebaut. der hält nur die Sachen und dient auch zum Auffangen der Kanonenschläge, leider...

    (Edelstahl DN80x 1100, Zündspule, unten ein Winkel, dann noch zwei Füße dran. Wenn der 'echten' Spass hat, hopst der so 10cm hoch...)

    Greetz, Tom

  • Zitat

    Original von WaffenTom
    Unser Garten ist total vermatscht, [...] Ich habe keinen KWS

    Schon mal was von Gummistiefeln gehört? Sind auch billiger als ein KWS.
    :ngrins:

    Auch mit KWS darfst Du nicht auf der Straße schießen. Schön, wenn Deine Cops da ein Auge zudrücken, aber weder würde ich mich darauf verlassen, noch anderen den Ratschlag geben, einfach vor dem Haus zu schießen.


    Und was Du da mit der Gasflasche machst hört sich etwas dubios an.
    :confused2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Originally posted by WaffenTom

    Zitat der Exekutiven:
    Ich sehe da keine Probleme. Sie benutzen legale Sachen und wir werden uns um gaaaanz andere Sachen kümmern müssen. Achten Sie darauf, das keine gefährdet/ belästigt wird, Achten Sie darauf, dass sie sich so verhalten, dass sie keiner melden wird, dann passt das schon..

    Gute Aussage. So sehe ich es genau so.
    Silvester haben die ganz ganz andere Probleme.
    Wichtig ist der Kernsatz, daß niemand etwas meldet und damit die Polizei unter Zugzwang setzt.

    Wobei hier in Düsseldorf nicht die Grünen das Problem sind (die sind geschult, reifer, abgeklärter), sondern "die Blauen" vom Ordnungsamt. Die fahren hier schon wieder Streife durch unser Moslem Viertel. (Nun ja, viele der hier wohnenden arabischen und türkischen Mitbewohner haben ein sehr komisches Verständnis von Silvesterballerei.)

    Andreas

  • Hallo Waffen Tom,

    hör lieber auf das was Dir 5-atü sagt, zieh Gummistiefel an und schieß in Deinem Garten.
    Ich komme auch aus einem Dorf, da hatten wir früher 2,3 Polizisten und die drückten auch öfter ein Auge zu, zumal man sich kannte und mit ihnen per DU war.
    Aber was ist, wenn zufällig z.B. eine andre Streife mal kurz "vorbeischaut".

    mfG cesca ;)

  • Ich habe auch eine Frage bezüglich diesen Themas.
    Wenn man in einem Mietshaus wohnt, is dann das Einverständniss des Vermieters erforderlich? Ich habe mir die Gesetzestexte schonmal durchgelesen und es so verstanden das man bei einem gemieteten oder gepachteten Grundstück nur das Einverständniss des Mieters/Pächters benötigt.
    Is das so richtig?

    RG 96 Match brüniert + RG 3 brüniert
    :new11:

  • Zitat

    Original von Amarti
    ...viele der hier wohnenden arabischen und türkischen Mitbewohner haben ein sehr komisches Verständnis von Silvesterballerei.)

    Die haben auch ganz andere Böller als wir...

    http://www.bz-berlin.de/multimedia/arc…alin_66058d.jpg

    Nee, mal Scherz beiseite. In solchen Ländern wird auch ganz anders gefeiert. Auch in so Länder wie ex-Yugoslawien. Hat mir ein Arbeitskollege erzählt der von dort kommt, die schießen da mit scharfen Waffen in die Luft....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Bad Santa
    Ich habe auch eine Frage bezüglich diesen Themas.
    Wenn man in einem Mietshaus wohnt, is dann das Einverständniss des Vermieters erforderlich? Ich habe mir die Gesetzestexte schonmal durchgelesen und es so verstanden das man bei einem gemieteten oder gepachteten Grundstück nur das Einverständniss des Mieters/Pächters benötigt.
    Is das so richtig?

    Nein, wenn Du in dem Haus zur Miete wohnst, hast Du auch das Hausrecht, das heißt, Du darfst in Garten/Vorgarten/Hof/Einfahrt des Hauses, sofern Du sie nutzen oder mitnutzen darfst, ohne weitere Erlaubnis schießen. Außer, in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass sowas verboten ist. Aber das ist sehr, sehr unwahrscheinlich.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

    Einmal editiert, zuletzt von Tailgunner667 (31. Dezember 2009 um 19:34)