Servicewüste Kotte-Zeller

Es gibt 109 Antworten in diesem Thema, welches 20.476 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2010 um 08:28) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hast Du das Schreiben noch?
    Ich würde es gern mal sehen.

    Wenn die diese Dreistigkeit ernsthaft von sich gegeben haben, würde ich auch ein nettes Schreiben aufsetzten, was ihnen denn einfallen würde um für einen Lower mehr als 500 Euro zu berechnen und das ich definitv einen Bogen um diesen Händler und den Betreffenden Importeur machen würde.

    Wenn das die von VFC ist, schreib die mal per Mail direkt an. Der Kundenservice von denen ist absolut top. Da könnte sich manch ein deutscher Shop, die es nicht mal schaffen einem eine E-Mail zu beantworten, eine Scheibe von Abschneiden.

    Mfg Alex

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    (°.°)
    (._.)
    Ich bin eine Signatur

  • Kauf doch einfach nen neuen Body im Ausland und das F sollte ja sowieso aufm Upper reciever sein oder? Dann einfach den Lower vom neuen Body nehmen

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Zitat

    Original von SoftairCaT
    Es tut uns leid, doch der von ihnen gewählte Artikel war zu diesem Zeitpunkt schon vergriffen, wir werden ihnen diesen Artikel, sobald wieder vorhanden liefern, oder ihnen eine Gutschrift senden. Nicht von beiden kam jemals an.

    Das ist ja theoretisch schon ein Fall für den Anwalt. Auch wenn die Teile nicht viel Kosten, du hast dafür bezahlt...

  • shootmaster7:

    Also da würde ich denen mal die Meinung geigen.
    Das ist eine echte Frechheit.

    Ein Aftermarket Body für eine M4 kostet in HK im Einzelhandel vielleicht 100 dollar.
    Und die bringen da sowas...

    Ich denke, dass die einfach keine Lust haben sich da drum zu kümmern und so wollen die einfach Dich abwimmeln.

    Ruf mal bei Stormtec an.
    Ist ein echt klasse Laden, der Dir da vielleicht weiterhelfen kann.

    Mfg Alex

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    Ich bin eine Signatur

  • Zitat

    Original von GunsForHire

    Das ist ja theoretisch schon ein Fall für den Anwalt. Auch wenn die Teile nicht viel Kosten, du hast dafür bezahlt...

    Ihr habt echt keine Ahnung oder?
    Einfach mal anrufen.

    Hättest du das gemacht, wüsstest du, dass die sich die Gutschrift merken und bei deiner nächsten Bestellung abziehen.
    Also nichts mit Geld weg.

    mfg

    Meine Babys:
    RS T56-1, VFC AIMS, H&K USP .45 Match, 2x KWA MAC11 A1, Franchi Sas 12, DE Mossberg M500, Marushin T2 1887

    Einmal editiert, zuletzt von Hmm (6. Januar 2010 um 17:43)

  • Andere anmaulen ist kein feiner Zug.


    Zitat


    AGB KoZe:
    Die Kotte & Zeller GmbH wird nach Erkennbarkeit der Nichtverfügbarkeit den Kunden unverzüglich über diese unterrichten. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben davon unberührt. Evtl. vorab erhaltene Zahlungen werden umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag, entweder durch Kotte & Zeller GmbH oder den Kunden, erstattet.

    Des weiteren sei es mal dahin gestellt, ob eine Gutschrift zur Verrechnung zulässig ist. Und gerade bei dem in der AGB geschriebenen und wirklich erlebten hätte ich große Bauchschmerzen bei dem "Gutschrift merken".


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Macht Kotze aber nunmal nicht anders.
    Ich wollte mein geld auch überwiesen haben, machen die aber nicht.
    Deswegen nur bestellen wenn man sich sicher ist.
    Gutschrift oder nichts mit Geld.

    Ungefähr wie bei Media Markt, bekommt man ja Geld auch nicht zurück, kann sich was anderes dafür aussuchen.

    mfg

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  • Verstehe ich das richtig?

    Wenn man sein 14tägiges Rücktrittsrecht in Anspruch nimmt, bekommt man sein Geld nicht wieder sondern muss sich etwas Anderes dafür kaufen? :confused2:

    Gruß Matthias

  • Ja und sie ziehen dir 5 Euro Überprüfungsgebühr ab.
    Außer der Artikel ist kaputt, dann wird der an den Hersteller geschickt oder du bekommst ihn neu oder suchst dir einen neuen für das Geld aus.

    mfg

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    Einmal editiert, zuletzt von Hmm (6. Januar 2010 um 19:03)

  • Weiß ich nicht.
    Media Markt und Co. dürfen es doch auch.
    Also warum Kotze nicht?

    mfg

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  • Weil das ein Versender ist! Da darf man innerhalb von 14 Tagen einen Artikel zurückgeben ohne Angabe von Gründen. Man sollte allerdings keine Gebrauchsspuren hinterlassen, außer solche die halt entstehen durch Prüfung die auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Das ist Fernabsatzgesetz!

    Im Ladengeschäft ist es Kulanz, also die können es zurücknehmen wenn du was zurückgeben willst das keinen Mangel aufweist, müssen es aber nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Da hast du natürlich Recht.
    Kannst es ja zurück geben. :D
    Nur Geld siehst du nich wieder.

    mfg

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  • Zwischen Mediamarkt und KoZe als Versandhandel gibt es Unterschiede. Der Laden vor Ort muss Dir kein Geld zurück geben. Im Fernabsatz kann man die Rückzahlung nicht verweigern.

    KoZe schreib in den AGB unter Kostenregelung beim Widerrufsrecht: §7 zwar:

    Zitat

    Funktions- und Sicherheitsprüfung für Waffen: Bei Rückgabe von Waffen (z.B. Softair, Schreckschuß-, Luftdruckwaffen, etc.) werden für die Funktions- und Sicherheitsprüfung Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 5,- pro Rücksendung in Rechnung gestellt.

    Ich möchte hier aber auf §357 BGB Absatz 3 Verweisen.

    Woraus man nun eine Gebühr für eine Sicherheitsprüfung herleitet weiß ich nicht. Zumindest halte ich eine Verrechnung mit dem zurück zu zahlenden Betrag für rechtlich Problematisch.


    Es sei jedem empfohlen sich die AGB mal durch zu lesen - das ein oder andere Schmunzeln wird sicherlich nicht ausbleiben. (Außer man hat dort bestellt und jetzt Probleme.)


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Hm.... Ich muss da jetzt mal kurz Offtopic wandern und eine Lanze für Media-Saturn brechen. Ich habe bei denen eine Wii gekauft und nach drei Tagen wieder hingebracht. (Dieses dumme Ding ist nichts für mich, meine Frau wollte eine, fand sie aber auch schnell langweilig)
    Nach dem der gute Mitarbeiter sich den Inhalt angeguckt hat, druckte er einen Wisch aus, unterschieb ihn, und ich bin mit meiner Kohle wieder raus.

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Hatteste ja Glück Warlord.

    Also ich weiß nun auch nicht, ob das alles rechtlich unbedenklich ist oder nicht.

    mfg

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  • Bei Saturn ist es aber auch eher Glückssache selbst wenn das Gerät Defekt ist. Volgende Geschichte:
    Mein Kumpel kaufte sich im Saturn eine Xbox360. 2 Stunden(!) nach Kauf brachte er das Teil wieder zurück weil ein Defekt vorlag! ( Red Dot of Death für die Experten ;) )Man ist ist ihn das sowas von rotzfrech gekommen mit: ";Das Gerät nehmen wir nicht zurück. Sie müssen es an den Hersteller Schicken!" ( Selbstverständlich auf eigene Kosten...) Unverschämtheit in meinen Augen... Desswegen immer schön ein paar Paragraphen vor den Latz knallen dann gehts schon.


    2 Jahre nach dem Kauf einer Ware kann man sie in das Geschäft zurückbringen, wenn sich innerhalb dieser Zeit herausstellt, dass sie mangelhaft ist. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf beim Verkäufer, dass die Ware mangelfrei ist (was fast unmöglich ist, da auch versteckte Mängel, die sich erst einige Zeit nach dem Kauf offenbaren hiervon erfasst sind). Vom 7. Monat bis zum Ablauf der 2 Jahresfrist liegt die Beweislast beim Käufer, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war (was ebenfalls fast unmöglich ist zu beweisen). Vereinfacht kann man daher sagen, dass bis zu 6 Monaten nach dem Kauf eine Reklamation problemlos erfolgen kann. Ich persönlich hebe die Kassenzettel deshalb auch nur noch 6 Monate auf (außer sie sollen mit in die Steuererklärung oder es besteht eine Garantie). Der Verkäufer muss dann eine fehlerfreie Ware als Ersatz liefern. Entweder muss er die defekte Sache also gegen eine neue Sache austauschen oder die defekte Sache reparieren. Ob der Verkäufer repariert oder neu liefert darf der KÄUFER entscheiden (Es sei denn der Aufwand der Reparatur ist unvarhältnismäßig, dann muss der Verkäufer nicht reparieren sondern darf neue Ware liefern). Der Verkäufer darf insgesamt 2x versuchen die Ware zu reparieren. Erst wenn diese beiden Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, darf der Käufer sein Geld zurückverlangen oder den Kaufpreis mindern. Oft wird vom Verkäufer der Kassenzettel verlangt um eine Reklamation durchführen zu können. Dies ist aber nicht unbedingt nötig, denn es kommt nicht auf den Bon an sich an, sondern um den Nachweis des Kaufdatums. Dementsprechend kann auch mit einer Zeugenaussage oder Kontoauszügen (bei Zahlung per EC-Karte) das Kaufdatum nachgewiesen werden. Dies gilt jedoch NUR bei defekten Waren (Reklamation), nicht bei Waren, die man nun doch nicht mehr haben möchte aber ansonsten fehlerfrei sind (Umtausch). Bei einem Umtausch ist der Verkäufer nicht verpflichtet die Sache wieder anzunehmen und darf auch den Kassenbon oder die Originalverpackung verlangen. Wer den Verkäufern Paragraphen entgegenschmettern möchte: § 347 BGB § 439 BGB § 440 BGB § 441 BGB Es kann auch sein, dass auf die Sache Garantie ist und der Verkäufer sagt, er müsse die defekte Sache zum Hersteller einschicken, da die Garantie noch läuft. Einer Einsendung zum Hersteller muss der Käufer nicht zustimmen! Der Verkäufer (!) haftet nämlich ab Kaufdatum für die Mangelfreiheit der Ware (s. o.), nicht der Hersteller. Zwar KANN der Hersteller freiwillig eine Garantie für die Sache gewähren, die Garantie löst aber nicht die gesetzliche Gewährleistungspflicht vom Verkäufer ab, sondern die Garantie tritt neben die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Deshalb hat der Käufer die Wahl, ob er die Garantie oder die Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen möchte. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf sollte man also die Gewährleistung in Anspruch nehmen, danach eine evtl. bestehende Garantie. Warum ist es sinnvoller die Gewährleistungspflicht des Verkäufers in Anspruch zu nehmen? Gewährleistung: Man kann direkt eine neue Ware mit nach Hause nehmen. Garantie: Die Sache wird erst eingeschickt und bis man die reparierte oder neue Sache wiedererhält, dauert es einige Wochen. Außerdem kann der Hersteller den Garantieumfang selbst bestimmen, d.h. auch bestimmte Dinge ausschließen. § 437 BGB Fazit: Keine Panik bei mangelhaften Sachen, denn jetzt seit ihr besser informiert als die meisten Verkäufer!

    Einmal editiert, zuletzt von GunsForHire (6. Januar 2010 um 22:02)