RECHT Aufbewahrung im verschlossenen Waffenkoffer?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.077 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2009 um 13:11) ist von Christian.

  • Guten Morgen!

    Eine kurze Frage, nur um ganz sicher zu gehen: Wenn ich SSW und Munition getrennt aufbewahre in zwei verschiedenen abschließbaren Behältnissen (Munitionskoffer + Waffenkoffer), ist das dann eine ausreichende Sicherung oder müssen Munitions- und Waffenkoffer (da sie ja beweglich sind) nochmals in einem Schrank usw. eingeschlossen werden?


    Vielen Dank und beste Grüße! Perikles

  • Das reicht völlig. Du mußt sie nur vor dem Zugriff von unberechtigten ( alle unter 18 Jahren ) schützen.
    Ansonsten gibt es keine rechtliche Einschränkung wie das zu geschehen hat.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hi,

    also da beides getrennt ist und Unberechtigete keinen Zugriff drauf haben wenn die Koffer verschlossen sind ist das i.O..

    Das ganz muß ja nur so sein das ein unter 18 Jähriger nicht leicht an die Waffe kommen kann. Mit im Koffer eingeschlossen hast du meiner ansicht nach die Forderung erfüllt.
    Ob dieser nun beweglich ist oder nicht.

    Meine Mun lagert auch in Koffern verschlossen.

    Gruß Christian

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  • Der gesetzgeber sagt nur:

    - Waffen getrennt von der Munition lagern
    - Behältnisse müssen abschließbar sein
    - abgeschlossen müssen diese nur sein, wenn minderjährige zugriff haben

    Dass heißt du musst nichtnochmal ein Schrank kaufen,
    um dort die beiden Koffer reinzustellen.

  • Zitat

    Muss das Behältnis wirklich abschließbar sein (nur Volljährige haben Zugang zu Wohnung)?

    Die Frage habe ich mir auch schon gestellt da ich gerade ein Waffenzimmer einrichten will.
    Ich lese den Text des Gesetzes so das man nur den Zugriff Unberechtigter verhindern muß.
    Das kann ich aber auch wenn ich mein extra Waffenzimmer abschliesse und dann die Waffen darin in normalen Vitrinen stehen.
    Denn in das Zimmer kommt ja dann keiner rein der da nichts zu suchen hat.
    Somit ist für mich dem Gesetz genüge getan.
    Die Mun lagert aber weiter verschlossen um die Trennung zu gewährleisten.

    Bei einer Ganzen Wohnung sehe ich das aber anders denn da kann immer mal wer zu Besuch kommen.
    Ein Raum ist da eher was wo man Minderjährige ausschliessen kann.

    Gruß Christian

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    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (28. Dezember 2009 um 13:12)

  • Naja, ich habe keine minderjährigen Freund, Verwandte oder Bekannte, der Minderjährige, der Zutritt zu meiner Wohnung haben möchte, müsste schon hier einbrechen und alles durchwühlen.

  • Letztlich muß du dem Richter deine Sicherung glaubhaft machen wenn was gewesen ist.
    Es gibt leider noch keine Rechtssprechung dazu.

    Also wie gesagt bei einer ganzen Wohnung währe ich vorsichitg.
    Obwohl aus deiner sicht der Dinge sicher dem Gesetz genüge getan ist.

    Gruß Christian

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  • wie ist das wenn die waffen ungeladen in einer glasvitrine mit schloss sind und muni im safe wäre das ok?

    es sind ab und an minderjährige und kinder in der wohnung?

  • Wie sieht das mit diesen wiederverschließbaren Zip-Lock-Beuteln vom Flughafen aus. Laut unseren Gerichten handelt es sich dabei eindeutig um verschlossene Behältnisse.

    Da das Waffengesetz weder Schutzklasse noch Verschlußmechanismus für Schreckschußwaffen definiert hat, müßten rein legal diese Plastiktüten in Ordnung sein?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Kann man sie ohne weiteres öffenen?
    Also sind die nur von dir ohne Zerstörung zu öffnen?

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  • Zitat

    Original von Christian
    Bei einer Ganzen Wohnung sehe ich das aber anders denn da kann immer mal wer zu Besuch kommen.
    Ein Raum ist da eher was wo man Minderjährige ausschiessen kann.

    Gruß Christian

    Na na na! Machst du das mit deinen SSW? *lol*

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!