ZitatOriginal von barret
Und da es sich bei einem Geschäft nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bin ich berechtigt, darin mit KWS eine SSW zu führen.
Es stimmt, bei einem Geschäft handelt es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung, aber es ist eindeutig Privatbesitz. Also brauche ich zum dortigen Führen einer SSW überhaupt keinen KWS.