Und wieder ein Fall der die Statistik hochtreibt

Es gibt 95 Antworten in diesem Thema, welches 8.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2009 um 15:57) ist von Derringer.

  • Kann man sich nicht allgemein darauf einigen, dass das offene Tragen einer Schreckschusswaffe ... sagen wir mal nicht so schlau ist ?

    Dabei ist es doch egal, ob es in der konkreten Situation erlaubt ist, eine SSW zu tragen.

    Wenn ich eine SSW mitschleppe, dann will ich mich doch damit verteidigen. Persönlich stell ich mir das so vor, dass ich demjenigen, der mir mit körperlicher Gewalt blöd kommen will, sofort ein Ding verpasse. Verdeckt tragen, ziehen, schießen, fertig.

    Falls man da lange mit rumfuchtelt, kann sich der Gegner doch auf die SSW einstellen. Im schlimmsten Fall hat der noch ne scharfe Waffe dabei und dann sieht es für einen ganz dumm aus.

    Zusätzlich setzt sich der Offenträger der Kritik der ihn umgebenden Bevölkerung aus. Ob das unter moralischen oder juristischen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist, ist doch egal.

    Fakt ist: wenn man Ärger haben will, trägt man die SSW offen, will man Ärger vermeiden, versteckt man sie.

    Insofern hat der Typ ne Lektion gekriegt, die viele der Member hier ihm vorher schon so hätten erzählen können.

    Was am Ende bei der Geschichte rauskommt, wird die Zeit zeigen.

    Der Fall, wo Polizisten einen mit einem Küchenmesser bewaffneten Täter mit 12 Schüssen getötet haben, betraf übrigens einen Studenten namens Tenessee Eisenberg, keinen Schüler.

    Hier kann man nachlesen, was sich konkret zugetragen hat:

    http://www.regensburg-digital.de/?p=6035&cpage=1

  • Zitat

    Original von jnievele
    Taser hat die Polizei (zum Glück! - siehe USA...) nicht [...]

    Das ist so nicht vollkommen richtig. Taser sind auch in Deutschland bei Spezialkräften recht weit verbreitet; nur halt nicht beim normalen Streifendienst.

    Ansonsten ist der Taser ein sehr wertvolles Einsatzmittel und es darf keinesfalls von den Vorkommnissen in den USA darauf geschlossen werden, dass der Taser hier "zum Glück" nicht im Einsatz im Streifendienst ist.

    In den Fällen (Erzwingen des Vorzeigen des Ausweises zum Beispiel), in denen vielfach in den USA vom Taser Gebrauch gemacht wird, wäre eine Anwendung des Einsatzmittels in Deutschland ohnehin undenkbar, weil nicht verhältnismäßig. Und wenn man dann noch weiß, dass in vielen Fällen in den USA aufgrund mangelhafter Ausbildung der Beamten das Zappeln und Schreien des Getaserten als Fortsetzung des Angriffs bzw. der Widerstandshandlung fehlgedeutet wird und deshalb bis zum bitteren Ende geschockt wird, erklärt sich so einiges. Und genau diesen Fehlern kann man mit einer entsprechenden Ausbildung der Beamten hierzulande vorbeugen.

    Fakt ist, dass gerade im Streifendienst ein Taser häufig nicht zu verachten wäre, da er ein geeignetes Einsatzmittel darstellt, um die Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe zu schließen.

    Aber darüber kann man unendlich lange diskutieren...

    Fakt ist jedenfalls in diesem Zusammenhang auch, dass auch hier der Getaserte es in der Hand hat, ob das Einsatzmittel gegen ihn eingesetzt wird oder nicht. Wer den Aufforderungen der Polizei Folge leistet und von Widerstandshandlungen oder Angriffen Abstand nimmt, braucht auch nicht gewärtig sein, in Kontakt mit Pfefferspray, Schlagstock, Taser, Schusswaffe oder was auch immer sonst für einem Einsatzmittel zu kommen.

    Von daher könnte man mit den gleichen Argumenten für eine unbewaffnete Polizei streiten, was jedoch mitnichten jemand tun wird.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • könnte es vieleicht sein ,bei so viel sach und Fachwissen,
    das wir hier einen Staatsdiener unter uns haben Jermaine25Bln ;)

    Den zweifels ohne ist deine sehr gute erklärung mehr als ausreichend
    wieso weshalb und warum die Beamten so gehandelt haben.

    EDIT: Zum fall selber auch wens jetzt blöd klingt
    Selber Schuld
    Tankstelle überfallen und die eintreffende
    Polizei mit SSW beschiessen und hoffen das die nur zurückwinkt :wogaga:

    2 Mal editiert, zuletzt von HW50 (27. Dezember 2009 um 20:24)

  • Die Taser sind nicht das Problem, sondern in den USA einfach die mangelnde Schulung der Polizei - eine Polizeiausbildung im kommunalen Bereich gibt es dort einfach nicht wie hier (und in den meisten Teilen der Welt nicht) - und der unverhältnismäßige Einsatz, der sich immer wieder zeigt. Ich bezweifle, dass deutsche Polizisten Taser benötigen. Man müsste einfach nur ein wenig die Manpower der Polizei wieder erhöhen, so dass zwei Beamte Streife fahren. Die können auch Raketenwerfer haben, wenn es immer weniger aktive Beamte im Streifendienst sind, nützt das auch nichts.

  • Zitat

    könnte es vieleicht sein ,bei so viel sach und Fachwissen, das wir hier einen Staatsdiener unter uns haben Jermaine25Bln


    Wenn du mit Staatsdiener Polizeibeamte meinst die haben wir hier sehr wohl, nur "Jermaine" hat meines Wissens
    eine Sicherheits- / Bewachungs- Firma und ist halt in dem Zusammenhang recht gut geschult. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln

    Das ist so nicht vollkommen richtig. Taser sind auch in Deutschland bei Spezialkräften recht weit verbreitet; nur halt nicht beim normalen Streifendienst.

    Ansonsten ist der Taser ein sehr wertvolles Einsatzmittel und es darf keinesfalls von den Vorkommnissen in den USA darauf geschlossen werden, dass der Taser hier "zum Glück" nicht im Einsatz im Streifendienst ist.

    Jein. Der Taser hat aber die Eigenschaft, durch sein Image als "harmlose Alternative" die Hemmschwelle zum Einsatz zu senken. Der Verdächtige kooperiert nicht so wie man will - Taser raus, passiert ja nicht viel... bis wieder jemand tot ist.

    In den USA soll es auch eine Taser-Variante mit Kamera geben, die jeden Einsatz protokolliert (analog zur Shotcam für scharfe Waffen) - ist bei den Polizisten aber wohl recht unbeliebt, ähnlich wie die Kamera an der scharfen Waffe.

    Aber das ist halt ein generelles Problem - Polizisten wollen ungern das alles was sie tun dokumentiert wird - siehe Kennzeichnungspflicht bei Demo-Einsätzen, oder den Vorstoß das alle Polizisten Genproben abgeben sollten um sie aus den Tatortspuren schneller ausschließen zu können. Die Polizei schreit gerne nach Massengentests - aber wenn die eigenen Leute betroffen sind schickt man schnell die GdP vor und beruft sich auf "Datenschutz".

    Sorry, aber wenn die deutsche Polizei flächendeckend mit Tasern ausgestattet würde (insbesondere die Berliner "Schlägertrupps" der Einsatzhundertschaften...), dann hätten wir verdammt schnell amerikanische Zustände - da sollte man sich keine Illusionen machen.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • youtube sei dank sieht man ja immer wieder solche wunderschönen
    heimlich gedrehte videos wie die grünen auf die leute losgehen.

    Mein perönlicher Favourit Polizeihund auf Demonstranten
    stehen zwar nur rum die Leute aber naja mal den Hund loslassen super

    Sehen die dan jemanden mit einer cam wird derjenige gleich ausgeschaltet
    und wen möglich die cam weggenommen
    jnievele Du sprichst mir sowas von aus dem Bauch :huldige:

  • Hallooo Leute....!!!

    allgemeines Polizei oder Polizisten "Bashing" haben wir hier ja wohl nicht nötig.
    (ob man denen nun wohl gesonnen ist oder nicht).

    Also BITTE !!!

    TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von Trotzdem
    Kann man sich nicht allgemein darauf einigen, dass das offene Tragen einer Schreckschusswaffe ... sagen wir mal nicht so schlau ist ?
    [...]

    Fakt ist: wenn man Ärger haben will, trägt man die SSW offen, will man Ärger vermeiden, versteckt man sie.[...]

    Sehe ich genauso. Während meines Zivildienstes Mitte/Ende der 1990ger führte ich zum Selbstschutz täglich eine Schreckschußwaffe. Gesehen hat die in den 13 Monaten niemand, aber bei so manchem Spätdienst bzw. dem Nachhauseweg war sie ein "Beruhigungsmittel" für den Träger.
    Eine Waffe lose in den Hosenbund zu stecken halte ich für eine äußerst unsichere und unprofessionelle Vorgehensweise. Angefangen vom unsicheren Sitz, über die im Ernstfall lange Suche ("Ja wo ist sie denn nun hingerutscht...moment, gleich hab ich sie...") bis hin zur Verschmutzung / Funktionsstörung durch Kleidungsfussel, Fäden etc.

    Zugriffsbereit und zugriffssicher zugleich sowie verdeckt - es gibt genug Tragemethoden und Holster - zur Not schaut man sich einfach mal bei den "Profis" bzw. den US-Amerikanischen CCP/CCW1 Inhabern um. Von der Bauchtasche über den PagerPal bis zum Galco Miami Classic Shoulder System - Alternativen zum Hosenbund gibt es genug.... aber ich schweife ab. ;)

    Zum Thema in Leimen - mir tun nur die Familie des Täters und die Familie des feuerenden Beamten sowie der Beamte selbst leid - und das ausgerechnet an Weihnachten.

    "Stupid is that stupid does".

    Gruß
    Thorsten


    1Concealed Carry Permit / Concealed Carry Weapon - Erlaubnis für Zivilisten, verdeckt eine Waffe zum Selbstschutz zu führen.

  • Zitat

    Original von HW50
    könnte es vieleicht sein ,bei so viel sach und Fachwissen,
    das wir hier einen Staatsdiener unter uns haben Jermaine25Bln ;)

    Nein, ich bin kein Staatsdiener, sondern, wie schon richtig festgestellt, Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens und dort auch einer der Waffenträger. Daneben habe ich sehr gute persönliche Kontakte zu aktiven und ehemaligen Polizeibeamten und habe ab und an die Möglichkeit, aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit (wieso, weshalb und warum erläutere ich allerdings nicht) an Einsatztrainings staatlicher Stellen teilzunehmen.

    Daneben habe ich mich einige Zeit einmal in die Juristerei "verirrt" und bin in den Genuss gekommen, mich dort einige Zeit auch vorwiegend mit Polizei- und Ordnungsrecht befassen zu können.

    Deshalb also das Fachwissen.

    Ansonsten kann ich die späteren Ausführungen bestätigen. Staatsdiener in Gestalt von Polizeibeamten sind hier im Forum vorrätig. Zu ein paar wenigen pflege ich auch einen recht guten Kontakt auf Kommunikationsebenen außerhalb des Forums.

    Zitat

    Original von HW50
    Den zweifels ohne ist deine sehr gute erklärung mehr als ausreichend
    wieso weshalb und warum die Beamten so gehandelt haben.

    Danke. Ich bin hier immer gerne behilflich und schrecke, wie man merkt, auch nicht vor umfangreichen Erklärungen zurück und lasse andere auch gerne an entsprechendem Fachwissen, sofern möglich, teilhaben.

    Zitat

    Original von rancon
    Man müsste einfach nur ein wenig die Manpower der Polizei wieder erhöhen, so dass zwei Beamte Streife fahren. Die können auch Raketenwerfer haben, wenn es immer weniger aktive Beamte im Streifendienst sind, nützt das auch nichts.

    Grundsätzlich hast Du Recht, denn insbesondere die einschlägigen Abteilungen der Bereitschaftspolizei schieben in Berlin dank eines neuen Einsatzkonzepts Überstundenberge in drei- bis vierstelliger Höhe vor sich her. Zudem hat man an einigen Tagen in der Woche die bis dato vorhandenen Gruppenstreifen der BePo abgeschafft, so dass die Abschnitte dann auf sich gestellt sind.

    Aber:

    Einzelstreifen in Berlin werden nicht durchgeführt. Einzig und allein sog. NE-Funkwagen (NE = nicht eilbedürftig) sind mit nur einem Beamten besetzt, deren Aufgabe sich dann allerdings darin erschöpft, Verkehrsbedinderungen abzuarbeiten oder Verkehrsunfälle aufzunehmen oder andere nicht eilbedürftige Angelegenheiten zu erledigen, bei denen mit Angriffen und Tätlichkeiten nicht gerechnet wird.

    Alles, wo Potential drin ist, und sei es nur die Ruhestörung, wird mit zwei Beamten beschickt. Als Restrisiko bleibt hier praktisch nur, dass der NE-Funkwagen auf dem Rückweg eine Lage vorfindet oder zufällig in eine hinein gerät.

    Deinen Beitrag deute ich so, als ob in Deiner Region Einzelstreifen üblich sind. Wo kommst Du her bzw. auf welche Region beziehst Du Deine Feststellung? Das würde mich jetzt einmal interessieren, da das tatsächlich ein nicht haltbarer Zustand wäre.

    Zitat

    Original von jnievele
    Jein. Der Taser hat aber die Eigenschaft, durch sein Image als "harmlose Alternative" die Hemmschwelle zum Einsatz zu senken. Der Verdächtige kooperiert nicht so wie man will - Taser raus, passiert ja nicht viel... bis wieder jemand tot ist.

    Es geht doch bei dem Einsatzmittel "Taser" in Deutschland gar nicht darum, durch dessen Anwendung eine Kooperation zu erwirken, sondern um sich gegen einen Angriff zur Wehr zu setzen. Denn wenn einmal der Taser im Streifendienst eingeführt werden wird, dann wird dieser mit Sicherheit nicht als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, sondern als Waffe in die polizeirechtliche Systematik einsortiert, wenn in einigen Bundesländern im Polizeirecht bereits das Pfefferspray als Waffe gilt und nicht als Hilfsmittel. Und damit wären dann an den Taser und dessen Anwendung quasi die gleichen Voraussetzungen gestellt, wie an den Schusswaffengebrauch.

    Und obwohl auch die BePo-Einheiten auf Demonstrationen ihre Waffe tragen, ballert niemand sinnlos rum, nur um eine Kooperation zu erwirken.

    Nur, weil die Sache in den USA durchaus so ist oder sein mag, wie Du sie beschreibst, bedeutet dies nicht, dass wir bei Einführung des Tasers als Einsatzmittel in Deutschland dann amerikanische Zustände hätten.

    Zitat

    Original von jnievele
    Aber das ist halt ein generelles Problem - Polizisten wollen ungern das alles was sie tun dokumentiert wird - siehe Kennzeichnungspflicht bei Demo-Einsätzen, oder den Vorstoß das alle Polizisten Genproben abgeben sollten um sie aus den Tatortspuren schneller ausschließen zu können. Die Polizei schreit gerne nach Massengentests - aber wenn die eigenen Leute betroffen sind schickt man schnell die GdP vor und beruft sich auf "Datenschutz".

    Nanana. Also dass Polizisten generell gegen eine Dokumentation ihrer Vorgehensweise sind, halte ich doch für etwas weit hergeholt, auch wenn ich denke, dass wir darum jetzt hier endlose Grabenkämpfe austragen könnten. Im Gegenteil legen viele Beamte wert auf eine gute Dokumentation der tatsächlichen Ereignisse (und sei es durch die bei Demonstrationen regelmäßig anwesenden Beweissicherungs- und Dokumentationstrupps (= BeDo-Trupps), um sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren zu können. Denn im Gegensatz zu den lückenhaften Youtube-Videos pflegen die BeDo-Trupps das gesamte Einsatzgeschehen zu dokumentieren.

    Und jetzt erzähle mir bitte niemand, dass die BeDo-Trupps einfach mal Material verschwinden lassen, um im Sinne des Corpsgeistes die rauflustigen Kollegen zu schützen.

    Richtig finde ich, dass sich Beamte dagegen zur Wehr setzen, Namensschilder tragen zu müssen. Ich z. B. habe einen sehr seltenen Namen und wäre daher ziemlich leicht - inklusive meiner Familie - ausfindig zu machen. Gegen Nummern bestehen allerdings deutlich weniger Vorbehalte und die BePo-Züge in Berlin tragen bereits jetzt auf dem Rücken große Nummern, die Zuordnungen zu Hundertschaft, Zug und Gruppe zulassen. Die Führungspositionen (Zugführer, Gruppenführer, Unterführer) kann man anhand der Rückenaufschriften sofort erkennen.

    Von daher ist eine Erkennbarkeit und auch Identifizierbarkeit doch größtenteils zumindest bei den Einsätzen, bei denen es ganz gerne mal hoch hergeht, gegeben.

    Individualnummern bringen m. E. nicht viel, da sich das Gegenüber, welches sich als Ziel ungerechtfertigter polizeilicher Maßnahmen sieht, ohnehin dann besseres zu tun hat, als sich eine - in Berlin - mindestens fünfstellige Individualnummer des oder der Beamten zu merken.

    Dennoch:

    Die meisten Beamten, die ich kenne und zu denen ich regen Kontakt pflege, haben keine Einwände gegen eine Kennzeichnung mit Nummern. Warum auch? Problematisch ist nur, dass hier teils nicht nur Nummern, sondern Namensschilder gefordert werden und wurden. Und da kann ich die Bedenken, Identifizierbarkeit hin oder her, verstehen.

    Davon, von Beamten Genproben zu hinterlegen, um diese bei Tatortspuren besser ausschließen zu können, höre ich zugegebenermaßen erstmals. Hier werde ich mal meine Quellen anzapfen und mal nachhorchen, bevor ich dazu etwas schreibe.

    Zitat

    Original von jnievele
    (insbesondere die Berliner "Schlägertrupps" der Einsatzhundertschaften...),

    Na, meint da etwa jemand die 1. Züge der jeweiligen EHus (insbesondere die der 21. und 23.)? Nun, das Problem ist, dass es sich bei den jeweils 1. Zügen der EHus in Berlin um die Beweissicherungs- und Festnahmezüge (BFZ) handelt und diese bei Demonstrationen an vorderster Front stets im Lichte der Öffentlichkeit und vermeintlicher Zeugen von Polizeigewalt stehen.

    Davon aber, dass den dann lang und breit auf Youtube dokumentierten Fällen der Polizeigewalt häufig ein entsprechendes Verhalten des Gegenübers vorausging, welches durchaus zu der dann als vermeintliche Polizeigewalt dokumentierten Maßnahme berechtigt, spricht dann bezeichnenderweise niemand.

    Ich will nicht abstreiten, dass es Fälle von Polizeigewalt gibt. Deshalb ist die Polizei ein Querschnitt durch die Bevölkerung und so, wie es in der Bevölkerung Raufbolde gibt, gibt es diese durchaus auch in den Reihen der Polizei. Aber gesamte Einsatztruppen als "Schlägertrupps" zu bezeichnen, halte ich für arg daneben. Es gibt Gründe, warum hier bestimmte Züge der EHus deutlich häufiger als "Gewalttäter" auftauchen als andere. Diese habe ich oben beschrieben.

    Ebenso habe ich oben bereits beschrieben, weshalb ich nicht davon ausgehe, dass wir hinsichtlich des Tasers hier amerikanische Verhältnisse haben würden.

    Zitat

    Original von HW50
    youtube sei dank sieht man ja immer wieder solche wunderschönen
    heimlich gedrehte videos wie die grünen auf die leute losgehen.

    Diese Videos zeigen bedauerlicherweise häufig immer nur einen Ausschnitt des Geschehens und nicht die vorangegangene Situation, die dann möglicherweise zu der Maßnahme berechtigt.

    Ich erinnere hier an den "armen unschuldigen Radfahrer", der anlässlich einer Datenschutzdemo von brutalen Beamten zusammengelegt worden sein soll, was natürlich prompt auch gut videografisch dokumentiert wurde.

    Führt man sich jetzt die vorangegangene Situation zu Gemüte kommt man aber zu einem ganz anderen Ergebnis:

    Der arme Radfahrer ist ein bekannter Störer und Querulant. Ihm wurde wohl zuvor ein Platzverweis erteilt und ihm wurde auch angedroht, dass dieser Platzverweis nötigenfalls durch Ingewahrsamnahme durchgesetzt wird. Dennoch befolgte der Radfahrer den Platzverweis nicht, so dass eine Ingewahrsamnahme erfolgen sollte. Dieser versuchte sich der Radfahrer dann zu entziehen, weshalb er, ebenfalls zulässigerweise, mittels körperlicher Gewalt eingefangen und ihm die Freiheit entzogen wurde.

    Auf dem Video sieht das zwar brutal aus und möglicherweise war es auch etwas mehr als nötig. Aber die Maßnahme an sich ist keinesfalls Auswuchs von Polizeigewalt oder ähnlichem gewesen. Nur die Umsetzung ist durchaus diskussionsbedürftig. Allerdings muss man sich vor Augen führen, dass ein paar Ohrfeigen zum Lockern eines sich sperrenden Gegenübers durchaus angemessen sein können.

    Zitat

    Original von HW50
    Mein perönlicher Favourit Polizeihund auf Demonstranten stehen zwar nur rum die Leute aber naja mal den Hund loslassen super

    Wie gesagt, ich habe Zweifel daran, dass da nicht etwas war, was wir auf dem Video, welches ich mir jetzt allerdings zugegebenermaßen nicht angeschaut habe, nicht sehen.

    Zitat

    Original von HW50
    Sehen die dan jemanden mit einer cam wird derjenige gleich ausgeschaltet und wen möglich die cam weggenommen

    Das halte ich für Einzelfälle, denn rechtlich ist da recht wenig zu holen, wenn jemanden einen Beamten bei der Durchführung einer polizeilichen Maßnahme filmt, da der Beamte dann eine relative Person der Zeitgeschichte ist. Und das wissen die Beamten auch, so dass in der Regel von Maßnahmen gegen Personen, die sich an die Spielregeln halten, abgesehen wird.

    Anders sieht es aus, wenn jemand so nah ran geht, dass er die polizeiliche Maßnahme dadurch stört oder stören will oder wenn gezielt versucht wird, hier ohne den Hintergrund der polizeilichen Maßnahme eine Großaufnahme, möglichst noch des Gesichts des Beamten, zu bekommen.

    Dann ist durchaus ein Platzverweis, der notfalls mit Zwang durchgesetzt werden kann, gerechtfertigt und im letzten Falle gilt immer noch das Recht am eigenen Bild, welches durchaus auch einem Polizisten zusteht, wenn ersichtlich kein Bezug zur polizeilichen Maßnahme hinsichtlich der Video- oder Fotoaufzeichnungen besteht. Und um das Recht am eigenen Bild durchzusetzen, kann es durchaus gerechtfertigt sein, die Kamera zu beschlagnahmen bzw. sicherzustellen oder eben einen nötigenfalls durchsetzbaren Platzverweis auszusprechen.

    Wie gesagt:

    Ich will nicht ausschließen, dass es solche beschriebenen Fälle im Einzelfall gibt. Grundsätzlich aber wird sich die überwiegende Mehrheit der Beamten an die bestehende Rechtslage halten und man darf nie vergessen, dass die Polizei, auf die hier so gern generell geschimpft wird, ein Querschnitt durch die Bevölkerung ist.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Klar kann es sich dabei un Einzelfälle handeln, was deren Tragweite aber meiner Meinung nach sicherlich nicht herabspielt.
    Vor einiger Zeit wurde mal ein Bericht über Atommülltransporte gesendet in dem auch ein Privatvideo bis zum Eintreffen des Kamerateams ausgestrahlt wurde.
    Hier änderte sich wohl das Vorgehen der Einsatzkräfte radikal als ein Kamerateam auf der Bildfläche auftrat während zuvor auf dem Video noch recht rüde gegen die Demonstranten vorgegangen wurde.
    Mittlerweile filmt die Polizei ja teilweise ihre Einsätze vom Hubschrauber aus selbst um bei eventuellen Beschwerden etwas in der Hand zu haben.
    Inwieweit aber auch ohne konkrete Beschwerden eventuell auf diesen Videos zu sehenden Dienstvergehen nachgegangen wird lässt sich wohl nicht so einfach ermitteln.
    Das der Großteil aller Polizisten und Führungskräfte einen guten und vor allem korrekten Job leisten mag denke ich niemand bezweifeln.
    Aber umso wichtiger ist es solchen Vergehen konkret nachzugehen um nicht die gesamte Polizei in ein schiefes Licht zu rücken.
    Eine gute Aufklährung trägt hier sicherlich mehr zu einem positiven Bild bei als zu versuchen damit keine allzu hohen Wellen zu schlagen.
    Damit würde man niemandem einen Gefallen tun.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zu dem Film mit Hund nur meine paar Pfennige:
    Der Beamte hat besonnen und sehr dosiert mit dem Einsatz des Hundes gearbeitet. Allein das vorangegangene Verhalten des Demonstranten welches auf dem Video zu sehen ist rechtfertigt die vollzogenene Handlung. Das ganze mit "den Hund auf den Demo. loslassen" zu titulieren empfinde ich als höchst reisserisch. Meines Erachtens nach hat hier lediglich ein Kreisbellen stattgefunden. Nochmal in aller deutlichkeit: Die Demos haben sich zusammengerottet und den Sicherheitsabstand (vom angemessenen Benehmen einmal abgesehen) deutlich unterschritten. Die Polizisten sind soweit wie möglich zurückgewichen. Auf mehrmaliges Verwarnen wurde nicht reagiert. Das minderste Mittel wurde so kurz als möglich eingesetzt. Resultat: Eine weiträumige Sicherheitszone, ein Durchbrechen der Gewaltspirale und das alles ohne ersichtlen Schaden oder glaubt hier jemand wirklich, dass wenn ein Polizeihund "greift" der "angegriffene" zurückweicht mit den Worten "Du Hur++sohn" und sich normal fortbewegen kann? Wenn man genau hinschaut sieht man, dass der Hund noch nicht mal zupackt als der Demo. an die Leine greift, was der Grund für die 1 1/2 sekunden des "Zusammenhängens" ist.

    Wie gesagt, meine Meinung aber ich bin froh, dass wir in einem Land leben wo Beamte in der Lage sind eine Gewaltspirale mit den erforderlichen Mitteln zu durchbrechen ohne dass es zu größerem Schaden kommt.
    Amen!

    Sieh nich weg... GIB PAPPNASEN KEINE CHANCE!!!
    ------------------------------------------------------------------------
    Röhm RG96 (schwarz-brüniert) ; Röhm RG96 Army AN (oliv-altnickel) ; Röhm RG 99N (Luxus) ; Geco P217 (schwarz-brüniert/verschollen)

  • Ich habe mir jetzt das Video, auf welches hier verlinkt wurde, auch einmal angeschaut und habe mit der Maßnahme keinerlei rechtliches Problem.

    Der Diensthund ist ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Die Beamten wurden hier von mehreren Demonstranten und allen voran dem Herrn, der mit dem Hund Bekanntschaft macht, in die Enge getrieben und haben sich durch den Einsatz des Diensthundes Platz verschafft, wobei es nicht primär darum ging, den Hund fassen zu lassen, sondern allein durch die Präsenz des Diensthundes den Herren zum Zurückweichen zu bewegen.

    Weiter lässt das Video durchaus - bezeichnenderweise - keine Schlüsse zu, welche Handlungen hier möglicherweise dem Einsatz des Diensthundes vorangegangen sind. Deshalb halte ich von solchen Videos nichts, wenn es dann hinterher heißt, das Video dokumentiere Polizeigewalt.

    Damit jedenfalls war der Einsatz des Diensthundes (also eines Hilfsmittels der körperlichen Gewalt) dem Einsatz rein körperlicher Gewalt vorzuziehen, denn das hätte unweigerlich dazu geführt, dass der Herr von dem Beamten eins vor die Glocke bekommen hätte. Der Herr sollte jedoch ohne körperliche Schäden dazu bewogen werden, zurückzuweichen.

    Der Beamte fordert den guten Herren, während er mit dem Diensthund vorgeht, mehrmals auf zurückzuweichen, wobei der Herr dem auch nachkommt, bis er den Fehler macht und meint, den Harten dadurch markieren zu müssen, dass er nach vorne in die Leine greifen will. Dass das der Diensthund, wenn er ausgebildeter Schutzhund ist, wovon auszugehen ist, als Angriff auf seinen Diensthundführer deutet, liegt auf der Hand.

    Damit hat also der Herr die Ursache für das Greifen des Hundes selbst gesetzt. Wäre er lediglich zurückgewichen und hätte sich entfernt, hätte es mitnichten auf der Hand gelegen, den Hund fassen zu lassen. Ein entsprechendes Kommando des Diensthundeführers vermochte ich auch nicht zu vernehmen. Von daher von "Hetzen" zu sprechen, ist verfehlt.

    Weiter muss man festhalten, dass der Diensthundführer seinen Hund unter Kontrolle hatte und der Hund sich wohl keinesfalls verbissen oder den Herren gar verletzt hatte. Es sieht vielmehr so aus, als habe sich der Diensthund durch Anspringen des Herren, der hier für den Hund offensichtlich versuchte, einen Angriff gegen den Diensthundführer zu starten, nur Respekt verschafft (was ihm ja auch gelungen ist) und wurde dann sofort von seinem Führer unter Kontrolle gebracht.

    Davon jedenfalls, dass hier ein Hund rasend gegen Demonstranten gehetzt wurde, vermag ich dem Video nichts zu entnehmen, zumal dem Video, wie stets, die Vorgeschichte fehlt, die überhaupt dafür sorgte, dass die Stimmung hier so hoch gekocht ist, dass die Beamten in die Enge getrieben wurden und sich mit dem Einsatzmittel Diensthund Platz verschaffen mussten.

    In diesem Sinne stimme ich Wulfson zu.

    Unsere Polizei kann und ist nicht dazu da, mit Wattebällchen zu werfen, sondern eine zulässige polizeiliche Maßnahme nötigenfalls auch mit allen Konsequenzen durchzusetzen. Und wenn dies bedarf, dass ein Angreifer mit Pfefferspray, Diensthund oder der Frontalansicht einer Schusswaffe Bekanntschaft macht, dann ist dies eben so.

    Ich erinnere hier an die werten Autonomen, die den Versuch unternahmen, bei der Erstürmung des Flughafens Tempelhof einen Beamten in Zivil auseinandernehmen zu wollen, der, gerade auf sich alleine gestellt, einen anderen Demonstranten festnahm. Als der Beamte die Waffe zog und den Schusswaffengebrauch androhte (rechtmäßig, da zur Vermeidung einer Gefangenenbefreiung durch mehrere Personen), drehten die Autonomen brav mit erhobenen Händen ab. Dennoch wurde hier hinterher von Polizeigewalt gefaselt, wobei man geflissentlich verschwieg, dass der Beamte mit seiner Handlung voll und ganz im Recht war und nirgendwo steht, dass er sich brav von Autonomen lynchen lassen oder eine Gefangenenbefreiung dulden muss. Gerade zur Vermeidung einer Gefangenenbefreiung lässt das Gesetz den Schusswaffengebrauch ausdrücklich zu.

    Aber dies nur am Rande...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (28. Dezember 2009 um 07:20)

  • Jermaine: Danke, dass Du das ganze nochmal in vernünftige Worte gefasst hast. Der Sinn meiner Aussage und mein Anliegen wurden so wie ich es meinte in Deinen Worten wiedergegeben. Schön dass es noch jemand so sieht.

    Sieh nich weg... GIB PAPPNASEN KEINE CHANCE!!!
    ------------------------------------------------------------------------
    Röhm RG96 (schwarz-brüniert) ; Röhm RG96 Army AN (oliv-altnickel) ; Röhm RG 99N (Luxus) ; Geco P217 (schwarz-brüniert/verschollen)

  • Ich habe jetzt gerade nochmal ein wenig nachgefasst bezüglich der These, dass generell von Polizeibeamten Genprofile hinterlegt werden sollten, um zu verhindern, dass bei am Tatort gesicherten DNA-Spuren möglicherweise irrtümlich einer Trugspur nachgeangen wird.

    Eine generelle Forderung danach, gegen die die Gewerkschaft vorgegangen wäre, konnte von mir nicht eruriert werden, weshalb ich zunächst für eine Quelle dankbar wäre, aus der sich eine solche Forderung ergibt, damit ich gezielt nachfassen kann.

    Dennoch:

    DNA-Profile von allen Beamten zu hinterlegen, um diese mit Tatortspuren abgleichen und so Trugspuren ausschließen zu können, ist m. M. n. höchst verfehlt, wozu ich gleich noch ein paar Worte schreiben werde. Das hat aber auch recht wenig bis rein gar nichts damit zu tun, dass die Beamten damit ihr Verhalten nicht dokumentierbar und sie sich nicht identifizierbar machen wollen, wofür hier ja quasi als Beweis dargetan wurde, dass man gegen die Hinterlegung von DNA-Profilen ebenso wie gegen eine Individualkennzeichnung vorgegangen sei. Da sind allerdings die Individualkennzeichnungen, über die in der Tat auch in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird, jedenfalls eine ganz andere Baustelle.

    Dass die Beamten gegen eine generelle Speicherung von DNA-Profilen sein mögen, hat sicherlich nichts damit zu tun, dass man dadurch polizeiliches Fehlverhalten oder gar Polizeigewalt vertuschen will, sondern ist einfach nur so zu sehen, dass es tatsächlich nichts bringt, wenn man so vorgehen würde.

    Denn wenn man wirklich von jedem Beamten ein DNA-Profil für ebenjene Zwecke, nämlich dem Ausschluss von Trugspuren, hinterlegen wollen würde, müsste man gleiches mit sämtlichen Kleidungsstücken tun, die ein Beamter am Tatort trägt, denn viel eher, als dass durch DNA-Spuren Trugspuren gelegt werden, legt man Trugspuren bspw. durch Faserspuren. Und so dämlich, am Tatort sich erst einmal in aller Ruhe eine Zigarette anzuzünden oder die Haare auszuschütteln oder auszukämmen, wird wohl niemand mehr sein.

    So muss jedenfalls schon jetzt - zumindest hier in Berlin, woanders kenne ich den Aufbau der Berichte nicht - in den Tatortberichten bei einschlägigen, vorzugsweise Tötungsdelikten, festgehalten werden, welcher Beamter, der den inneren Tatort im Zuge des ersten Angriffs betreten hat, welche Kleidung trug, um nötigenfalls bei Auffinden von Faserspuren einen Beamten als Verursacher ausschließen zu können. Nach dem ersten Angriff wird ohnehin der innere Tatort zunächst gesichert und es werden dann nur noch die Beamten der Spurensicherung darin tätig, die dann gerade nicht, wie man es aus einschlägigen Fernsehserien kennt, mit ihrer Alltagskleidung recht unbedarft am Tatort agieren.

    Besteht jedenfalls nur der geringste Verdacht, dass ein Beamter Trugspuren gesetzt haben könnte (weil er z. B. verschnupft erst einmal eine Runde den Tatort vollgenießt hat), wird dies in den Tatortberichten vermerkt.

    Werden dann tatsächlich am Tatort tatrelevante DNA-Spuren gefunden, kann bereits jetzt schon durchaus der Beamte gebeten werden, zum einmaligen Vergleich (ohne Speicherung des Profils) zum Ausschluss einer Trugspur eine Speichelprobe abzuliefern. Das ist da eigentlich nicht anders, als bei Fingerabdrücken, die auch von den Beamten erbeten werden, wenn irrtümlich Trugspuren gelegt wurden bzw. die Möglichkeit von Trugspuren besteht, weil der Beamte eben z. B. etwas umnachtet bspw. die Tatwaffe befingert hat. Auch in einem solchen Fall werden von dem betreffenden Beamten im Einzelfall Vergleichsabdrücke angefordert, um den Beamten als Verursacher ausschließen zu können.

    Von daher wäre jedenfalls eine vorsorgliche Speicherung sämtlicher DNA-Profile gar nicht erforderlich, weil eine entsprechende Vergleichsprobe bereits jetzt durchaus angefordert werden kann und auch angefordert wird, wenn denn der Beamte als irrtümlicher Spurenverursacher in Betracht kommt.

    Eine entsprechende Verifizierung bzw. Falsifizierung einer Trugspur kann also auch im Einzelfall erfolgen, wenn denn überhaupt die Möglichkeit besteht, dass es sich um eine Trugspur handelt. Und bei sorgfältiger Tatortarbeit setzt man keine Trugspuren (vom ersten Angriff jetzt mal abgesehen; schließlich muss ja möglicherweise irgendwer schauen, ob das Opfer noch lebt oder nicht).

    Wenn es aber um den ersten Angriff geht (also zum Beispiel die Prüfung eines Opfers auf Lebenszeichen und möglicherweise die Todesfeststellung), müsste man erst recht auch von allen Feuerwehrleuten und Rettungsdienstlern sowie Notärzten entsprechende DNA-Profile hinterlegen. Denn diese sind meist noch vor einer Tatortsicherung am Opfer dran und legen hier viel eher Trugspuren, als es die Polizeibeamten bei sorgfältiger Tatortarbeit möglicherweise tun.

    Von daher könnte ich es verstehen, wenn man gegen eine entsprechende generelle Forderung Sturm gelaufen worden wäre. Denn der Nutzen einer DNA-Speicherung aller Beamten ist schlicht und einfach nicht gegeben. Und das hat, wie ich ausführte, in meinen Augen gar nichts damit zu tun, dass der Beamte dadurch eigenes Fehlverhalten nicht aufklärbar machen oder er sein dienstliches Vorgehen nicht dokumentiert wissen will.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    ...Eine generelle Forderung danach, gegen die die Gewerkschaft vorgegangen wäre, konnte von mir nicht eruriert werden, weshalb ich zunächst für eine Quelle dankbar wäre, aus der sich eine solche Forderung ergibt, damit ich gezielt nachfassen kann...

    Von einer solchen Forderung habe ich ehrlich gesagt auch noch nie was gehört.