Die ist bis Ende der Amnestie auch nicht das Problem, aber die Sache mit der Bearbeitung ist nicht gedeckt....
Und da Waffenrecht Bundesrecht ist können die mit der Waffenbehörde von Hintertupfingen viel ausmachen, die haben keine Entscheidungsbefugnis, bzw. ist der Spielraum gering. Die müssen sich an das Gesetz halten und wie genau das gemacht wird, läuft dann über die sogenannten Verwaltungsvorschriften.