Fernseher mit Produktionsfehler nach 4 Wochen zurückgeben?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 698 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2009 um 02:08) ist von Maverick14.

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    folgendes Problem. Meine Eltern haben sich einen Samsung LCD-TV (LE22B450)vom Supermarkt bei uns im Ort gekauft. Nun bin ich jetzt übers Wochenende hier bei meinen Leuten und hab mir den Fernseher mal genauer angeschaut. Mir fiel auf, das der Ton schrecklich klingt, dachte dann, ok steck ihn mal an meine Anlage dran, um zu schauen wies dann vielleicht klingt. Hab dann nach den Buchsen geschaut, und dann sah ich, dass seitlich an dem Gerät 2 oder 3 kleine Kabel heraushängen/eingeklemmt sind, die wohl beim Zusammenbau irgendwie nicht richtig verlegt wurden. Naja, da mich der Fernseher eh nicht überzeugt, was Bild und Ton betrifft, und nun noch dieser Mangel entdeckt wurde, meine Frage: Kann der noch nach 4 Wochen zurückgegeben werden, und das Geld zurück verlangt werden?

    Hab mal im Inet geschaut, bei intakter Ware sind wohl 7 Tage, wie siehts aber bei so was aus, ist ja in meinem Augen nen Produktionsfehler?

    Vielen Dank im Voraus.

    mfg Stefan

    This ain't no ponyride

    Einmal editiert, zuletzt von RoyRockafella (6. Dezember 2009 um 13:21)

  • Saluti,

    es gibt keine Gelt-zurück-Gesetze. Der Händler hat das Recht die defekte Ware nachzubessern. Geld zurück ist eine Kulanz Sache des Verkäufers da er nicht für die Garantie des Herstellers eintritt. Freundlich auf die Defekte/Fehler hinweisen und den Kaufpreis zurück bitten. Der Händler kann einen Nutzenpauschale abziehen (gibt dann nicht den vollen Kaufpreis). Eine Geld-zurück-Garantie gibt es leider nur beim Fernabgabegesetz (Internetkauf z.B.).

  • thx Floppyk und Okuu

    Hab jetzt grad nochmal was gefunden...

    "Zwei Jahre Gewährleistung

    Wiederum andere Regeln gelten, wenn die verschenkte Ware fehlerhaft ist. In diesem Fall gilt die zweijährige Gewährleistung. Händler sind verpflichtet, die Ware nachzubessern oder für Ersatz zu sorgen. Kann er das nicht, können Kunden den Kaufpreis mindern oder das Geschäft rückgängig machen. Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der Händler. Verweise auf den Hersteller sollten sich Kunden nicht gefallen lassen. Hilfreich, aber nicht notwendig: Der Kassenbon als Kaufbeleg. Als Nachweis können aber auch Zeugenaussagen gelten oder Kontoauszüge. Die Originalverpackung ist bei Reklamationen nicht erforderlich."

    Ok, dann mal schauen ob die den dort noch vorrätig haben, was ich eher nicht hoffe, ansonsten kann man nix machen. Ansonsten müssen meine Eltern halt mit der Möhre auskommen. :confused2:

    This ain't no ponyride

    2 Mal editiert, zuletzt von RoyRockafella (6. Dezember 2009 um 13:39)

  • Was viele bei dem 2 Jahre Gerwährleistungs gebrabbel oft vergessen ist die Beweislastumkehr.

    Die Gewährleistung ist nur dazu da, dass der Kunde eine Mangelfreie Ware erhält.
    Also muss ein Mangel an dem Gerät anfänglich sein, d.h. bereits beim Kauf bestanden haben.
    Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf liegt der Händler in der Beweislast und müsste dem Kunden nachweisen das der Mangel nicht anfänglich war. Kann er in der Regel nicht also wird er das Gerät wahrscheinlich reparieren/tauschen.

    Nach diesen 6 Monaten ist jedoch der Kunde in der Beweislast und muss dem Händler beweisen dass der Mangel von Anfang an bestand.

    Das kann der Kunde in 99% aller fälle nicht und ist somit der Leidtragende.
    Wobei es ja inzwischen eigentlich keinen Hersteller gibt der keine 2 Jahre Garantie auf seine Produkte gibt.
    (Ausnahmen sind z.B.: Sony Playstation - 12 Monate, Apple - 12 Monate, die meisten Notebook Akkus und Netzteile - 6 Monate)


    Edit: Du kannst dich auch direkt an Samsung wenden, die werden aber mit ziemlicher Sicherheit nur reparieren.

    Wer immer nur tut was er schon kann, bleibt immer nur das was er schon ist.

    Einmal editiert, zuletzt von -raY- (8. Dezember 2009 um 00:53)

  • Falls ihr das Gerät behalten wollt wende dich direkt an Samsung. Die geben 3 Jahre Herstellergarantie und haben eigentlich einen super Kundenservice. Bringen während der Reperaturzeit, wenn gewünscht, sogar ein Leihgerät (zumindst bei Monitoren)

    :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick14 (8. Dezember 2009 um 02:10)