Beiträge von Okuu

    Saluti,

    es gibt keine Gelt-zurück-Gesetze. Der Händler hat das Recht die defekte Ware nachzubessern. Geld zurück ist eine Kulanz Sache des Verkäufers da er nicht für die Garantie des Herstellers eintritt. Freundlich auf die Defekte/Fehler hinweisen und den Kaufpreis zurück bitten. Der Händler kann einen Nutzenpauschale abziehen (gibt dann nicht den vollen Kaufpreis). Eine Geld-zurück-Garantie gibt es leider nur beim Fernabgabegesetz (Internetkauf z.B.).

    Was sich die Auktionshäuser dadurch erhoffen ??? k.a.

    aber wenn ich bereit bin für Artikel "A" 50,-€ auszugeben und du nur 25,-€ dann habe ich keine Lust für 0,50€ Schritte mich immer wieder einzuloggen bzw. so wird das Gebot automatisch auf 25,50€ eingetragen ohne das ich noch aggieren muss und auch ohne das ich automatisch direkt bei 50,-€ aufschlage ^^

    Das ist das Prinzip von Angebot und Nachfrage ^^

    Stress machen musst du dir ja gar nicht, wenn du bereit bist für einen Artikel Summe "X" ausgeben zu wollen dann trag die Summe ein und wenn jemand mehr bietet bist du halt raus oder du erhöhst noch einmal ^^wo natürlich jeder Anbieter drauf spekuliert ^^