Saluti,
es gibt keine Gelt-zurück-Gesetze. Der Händler hat das Recht die defekte Ware nachzubessern. Geld zurück ist eine Kulanz Sache des Verkäufers da er nicht für die Garantie des Herstellers eintritt. Freundlich auf die Defekte/Fehler hinweisen und den Kaufpreis zurück bitten. Der Händler kann einen Nutzenpauschale abziehen (gibt dann nicht den vollen Kaufpreis). Eine Geld-zurück-Garantie gibt es leider nur beim Fernabgabegesetz (Internetkauf z.B.).