Vorladung Verdacht verstoß WaffG

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 13.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Dezember 2009 um 23:59) ist von gaius.

  • Hallo,

    mein erster Beitrag und schon was unschönes :(

    Kurz zu mir: Ich schiesse in der Württembergliga Luftpistole und Sportpistole im Bezirk.
    Bin Mitglied des FWR.

    Ich habe die Woche eine Vorladung erhalten in der steht das ich im Verdacht stehe gegen das Waffg. verstoßen zu haben.

    Zur Geschichte.
    Es ist ca. 4 Jahre her, da habe ich bei egun ein normales HW35 ersteigert.
    Die Überschrift war reisserisch: HW35,Sniper,2Bein,Exportfeder mit Schalldämpfer.

    Die Exportfeder lag tatsächlich bei, aber da die das Zielfernrohr kaputt machen soll habe ich die nie eingebaut. Der angebliche Schalldämpfer war ein gedrehtes Stück Alu mit nem Loch. Also eher ein Laufgewicht welches sehr unpraktisch ist. Schall Dämpf das teil garantiert nicht.

    Das Gewehr hab ich schon ewig nimmer.

    Edit: Ich habs verschrottet :)


    Ist meine Zuverlässigkeit gefährdet???
    Ich habe doch nichts verbrochen.
    Soll ich einen RA einschalten?

  • Frag doch einfach mal was sie gegen dich in der Hand haben, wahrscheinlich nichts.

    Wie kommen die darauf?

    Wird ja immer doller!

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von wolke
    Das lassen die eh fallen ist ja schon 4 jahre her.

    Die Verjährungsfristen sind das Einzige, was zählt, und die sind um einiges länger als 4 Jahre. ;)

    Edit: Außerdem ist ja nicht klar, ob es um den Kauf des Luftgewehres oder um den nicht erlaubten Verkauf auf einem Flohmarkt geht! Da heißt es für den Threadstarter, sicherheitshalber mit Anwalt dahin und möglichst nur den Anwalt reden lassen. Eigene Einlassungen braucht kein Verdächtiger zu machen, da diese meist zum Nachteil ausgelegt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (25. November 2009 um 18:01)

  • Zitat

    Original von 12step
    Ich habe die Woche eine Vorladung erhalten in der steht das ich im Verdacht stehe gegen das Waffg. verstoßen zu haben.

    Es ist ca. 4 Jahre her, da habe ich bei egun ein normales HW35 ersteigert.

    Nehmen die auf diesen Fall irgendwie Bezug?

    Könnte ja auch sein, dass man Dir ein anderes Vergehen unterstellt, z.B. führen einer Druckluftwaffe; Besitz von Waffen unter 18 Jahren, etc. - also was im Zusammmenhang mit dem Sport stehen könnte.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo,
    wenn das so ist bekommen neben mir noch eine Menge anderer Sportwaffen-Schneider ( Der legt standardmäßig die Ex-Feder bei) Kunden Post vom Gericht.
    Nur weil eine Exportfeder BEILIEGT liegt keinerlei Verstoß vor.
    Illegal ist es erst wenn die Feder in der Waffe eingebaut ist.
    Was dient dem Gericht denn als Grundlage?
    Stand in der Beschreibung die Feder wäre eingebaut? Dann müsstest du jetzt wohl das Gegenteil beweisen.
    Andernfalls könnte man davon ausgehen das du ein LG mit eingebauter Exportfeder gekauft hattest/besessen hattest.


    Edit: Helge hat recht- wieso sollst du eine scheinbar illegale Waffe mit zur Verhandlung bringen?
    Die wäre in dem Fall doch sicher längst konfisziert worden

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

    2 Mal editiert, zuletzt von Eifelyeti (25. November 2009 um 19:03)

  • es ist doch legal eine exportfeder zu erwerben und zu besitzen, jedoch nicht sie einzubauen.
    niemand kann dir nachweisen ob die feder nun beim kaufzeitpunkt eingebaut war oder nur beilag...

    edit: top, wurde über mir schon erwähnt

    Einmal editiert, zuletzt von G.I. Moe Dreck (25. November 2009 um 18:04)

  • Anwalt einschalten ist meiner Meinung nach noch zu früh.
    Das ist nur eine Anhörung bei der Polizei, da muß man nichtmal hingehen. Allerdings hilft es die Sachlage aufzuklären. Wenn Du sagst, daß die Exportfeder nie verbaut war und das Gewehr schon lange verkauft ist, sollte das die Sache klären. Dann einen schönen Tag wünschen und warten, ob der Staatsanwalt aufgrund der Sachlage die Ermittlung einstellen läßt. Hauptsache, man verplaudert sich nicht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Wieso muss er das Gegenteil beweisen?
    In diesem Rechtssystem muss immer noch die Staatsanwaltschaft/Polizei beweisen, das man was verbrochen hab. Sonst könnte man mir ja jeden ungerechtfertigten Vorwurf machen und ich müsste beweisen das ich keinen Unfall mit Fahrerflucht, Brandstiftung oä. begangen habe.
    So ganz ohne Beweise kann man ebend nicht bestraft werden.

    Wenn sie das Gewehr nicht haben und aus der Auktion nicht hervorgeht das die Feder eingebaut war wird das wohl fallen gelassen.

    Pro Legal / BDS

  • Zitat

    Original von Markus2240
    Anwalt einschalten ist meiner Meinung nach noch zu früh.

    Naja, der Anwalt wird ihn aber beraten ob er hin gehen soll, oder abwarten soll. Ich würde das Geld in die Beratungsstunde investieren. Bei einem Verdacht wegen Verstoß gegen das Waffengesetz würde ich die sichere Schiene fahren.

    Chuck Norris hat nur einen Eintrag in seiner WBK: "Lfd. Nr. 1 Chuck Norris"

  • Ich möchte daran erinnern das Full-Auto-Umschalter für Glock-Pistolen theoretisch auch "frei" sind und nur nicht verbaut werden dürfen. Trotzdem haben unzählige Käufer die diese teuren, sinnfreien Kleinteile bei egun.de erworben haben, eine Hausdurchsuchung verpasst bekommen (wurde mal im Visier diskutiert). Es ist also nicht die Tat selbst die eine Hausdurchsuchung zur Folge hat, es kann zumindest aus der Sicht deutscher Staatsanwälte (alleine das Wort bringt mich zum Schaudern) der Verdacht, dass die böse Tat durchgeführt werden könnte, schon ein ausreichender Grund für die Durchsuchung sein!

    Das ist etwa so als ob man von einem ein DNA-Gutachten macht, weil er über ein Geschlechtsteil verfügt und somit eine Vergewaltiung ausführen könnte. :crazy3:

  • Die sind echt lustig und das Beweismittel sollst Du auch noch mitbringen.
    Ob die einem Bankräuber ein ähnliches schreiben schicken ? ( " Und bringen sie bitte die Geldsäcke mit, sonst haben wir keinen Beweis " ).

    Nimm einen Anwalt, ist ist bei den Knippköppen besser.

    @ Eifelyeti
    Das hat Schneider immer nur bei Sets gemacht nicht bei einzel Waffen. D.h. der müßte Willentlich ein Set mit Exportfeder bestellen.
    Und wer weiß vielleicht machen die dort ja noch eine Hausdurchsuchung ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Gurkenzupfer
    Es ist ca. 4 Jahre her..... :wow:!
    Haben die sämtliche Auktionen abgespeichert und ackern die jetzt durch?
    Also ich kann mir keinen Reim drauf machen was das soll und wie es kommt.

    Vermutlich ein Ermittlungsverfahren gegen den Verkaeufer und natuerlich denkt man sich, so koennte man noch alle weiteren Kaeufer erwischen.

    12step:
    Erst einmal ist das Schreiben nichtssagend. Man koennte vermuten, die Ermittlungsbehoerden wuerden jetzt aktiv werden, weil sie eine eingebaute Exportfeder vermuten - dann muesste man aber auch jeden Kunden einiger Intrenetshops anklagen, da diese die Exportfeder ebenfalls beilegen.

    Es gibt prinzipiell zwei Moeglichkeiten die Situation jetzt zu regeln:
    1) Anwaltlichen Rat einholen, genauen Vorwurf klaeren, zusammen mit Anwalt Gegendarstellung schriftlich abgeben und auf die Verfahrenseinstellung warten.

    2) Hingehen, nix zur Sache aussagen und nur den genauen Vorwurf anhoeren, danach Anwalt einschalten.

    Das momentane Problem ist, das die Polizei anscheinend das LG haben will um eventuelle Verbotsmerkmale festzustellen und das hast Du ja weder noch wuerdest Du es freiwillig hergeben. Im jetzigen Klima findet sich sicherlich irgend ein eifriger Staatsanwalt und ein passender Richter die fuer so einen Kleinkram eine Hausdurchsuchung anberaumen wuerden. Insofern ist es wesentlich sicherer, fruehzeitig Rechtsbeistand herbeizuziehen. Lieber einmal Geld investiert als die ganzen Schererein in Folge.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Vielleicht stört man sich auch an dem selbstgebauten Schalldämpfer. Das stellt dann man wieder die schon mal gestellte Frage, ob ein Dämpfer für eine Druckluftwaffe selbst gefertigt werden darf und ob er eine Kennzeichnung für sie ausschließliche Verwendung an :F:-Waffen tragen muss.