die Genannten Paragraphen beziehen sich aber auf den WS für scharfe Waffen, oder? zum Beispiel habe ich gelesen, dass man für den KWS keinen Bedarf sowie keine Sachkunde nachweisen muss. Ist das richtig?
Dementsprechend müsste man doch, sofern man
- keine Vorstrafen hat,
-fachgerechte Aufbewahrung der Waffen gewährleisten kann
-Mindestens 18 Jahre alt ist
-keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit hat
-keine Geisteskrankheiten hat
in JEDEM FALL einen KWS zugesprochen bekommen, oder?