Razzia in Berliner Paintballhalle - 58 Waffen beschlagnahmt

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 8.427 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. November 2009 um 22:47) ist von 5-atü.

  • So, ich habe mich mal durch ein paar PAINTBALL-Foren geblättert.

    Offenbar besteht der Vorwurf, die Spieler würden Waffen besitzen, die über 7,5 Joule kommen würden/ könnten.
    (im PB-Bereich sprechen die immer von der 214ft/ s Grenze, was 65m/ s entspricht und bei 3,5 Gramm schweren Bällen 7,5 Joule erreicht)

    Das Problem ist wohl, dass die meisten Markierer einen Regulator/ eine Einstellschraube haben, mit der man die Energieausbeute variieren kann. Mit ein Grund, warum es vor Spielbeginn zum "chronen" (Überprüfung am Chronometer) geht - teilweise legen die Betreiber aber aber auch andere Grenzwerte (z.B 180ft/s) fest - weshalb solch eine Schraube Sinn macht.

    Nur leider lassen sich die Markierer meist nicht nur unterhalb von 7,5 Joule einstellen, sondern auch darüber. Und DAS soll der Aufhänger der Polizei/ Staatsanwaltschaft sein, dort einzugreifen.

    Ganz egal, ob die Waffen jetzt auf unter 7,5J eingestellt waren - alleine die Möglichkeit auch über 7,5J zu kommen, soll eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das WaffG rechtfertigen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    alleine die Möglichkeit auch über 7,5J zu kommen

    Wenn ich eine Exportfeder neben mein LG lege habe ich auch die Möglichkeit über 7,5J zu kommen und bin trotzdem noch nicht kriminell. Erst wenn nachgewiesen werden kann das man >7,5 ist dürfte es doch wirklich erst als Verstoß gelten, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Gruß
    sund0wner

  • ich könnte mir vorstellen das nicht um die geschwindigkeit ging sondern um den feuerwahl hebel :P

    hat ihr nicht mal ein user sowas geschrieben das er leute aus einer paintball halle "anzeigen " willl bze. was er für möglichkeiten hat

    dieses ilegale treiben mit full auto markern zu unterbinden


    irgend was war da doch

    ...

    edit : 5atü's posted nich gelesen

    Einmal editiert, zuletzt von niggii (16. November 2009 um 17:37)

  • Ich bin zwar nicht selbst in der Paintballszene, kenne aber einige Leute die Aktiv spielen. Da wird es anscheinend nicht so genau genommen mit den gestzlichen Bestimmungen. Diese Kniften mit Elektronischem Abzug sind wohl größtenteils manipuliert, mein Bekannter schaute auch ganz ungläubig, als ich ihm erzählte, dass wenn er dieses so genannte Board in siene Waffe baut er eine illegale Waffe besitzt und eventuell Ärger wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz kriegen könnte. Da gibts dann so nen netten Schalter oder so ein gedöns mit dem man die Waffe dann auf verschiedene Feuermodi umschalten kann, Dauerfeuer, Feuerstöße oder auch Abzug drücken löst einen Schuss aus, Abzug loslassen auch und solche Scherze. Offfene Ventile sind wohl auch sehr weit verbreitet.
    Ich finds OK, gleiches Recht für alle, ich darf schliesslich auch nicht meine SSW auf Vollauto umbauen, obwohl es nur ein paar Feilenstriche sind oder ein sauberer Schnitt mit der Säge, oder einfach so ne Exportfeder ins LG nageln.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

    Einmal editiert, zuletzt von FBO (16. November 2009 um 17:59)

  • Zitat

    Original von sund0wner

    Wenn ich eine Exportfeder neben mein LG lege habe ich auch die Möglichkeit über 7,5J zu kommen und bin trotzdem noch nicht kriminell. Erst wenn nachgewiesen werden kann das man >7,5 ist dürfte es doch wirklich erst als Verstoß gelten, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Gruß
    sund0wner

    Ja, hast du. Die Feder ist ja noch kein Bestandteil der Waffe wenn sie daneben liegt. Du musst dir das eher so vorstellen, da wäre so eine Feder drin und du hättest ein Einstellrad wo du dann die E0 dran einstellen könntest...

    Aber die Dinger sind doch so in den Handel gekommen mit Bauartzulassung. Da würde ich, im Fall der Fälle auch mal nachhaken...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von FBO
    Da wird es anscheinend nicht so genau genommen mit den gestzlichen Bestimmungen. Diese Kniften mit Elektronischem Abzug sind wohl größtenteils manipuliert, mein Bekannter schaute auch ganz ungläubig, als ich ihm erzählte, dass wenn er dieses so genannte Board in siene Waffe baut er eine illegale Waffe besitzt und eventuell Ärger wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz kriegen könnte.

    KWKG wohl nicht (das betrifft tatsächlich nur Kriegswaffen), wohl aber gegen das normale WaffG, das Vollautomaten verbietet.

    Aber da die Paintballer sich ja nicht mit den bösen Sportschützen (= pot. Amok-Läufer) zusammenschließen wollen, weil sie ja "Sportler" und nicht "Sportschützen" sind, kann ich das in gewisser Weise verstehen. Denn wenn Markierer keine Waffen sind, kann man ja auch nicht gegen das WaffG verstoßen.
    :bash:

    Fördermitglied des VDB.

  • das problem mit der einstellschraube ist auch den paintballern bekannt,
    die ihren markierer schließlich auch von A nach B transportieren müssen,
    ohne dabei gegen das gesetz zu verstoßen und z.B. bei einer verkehrskontrollen
    probleme zu bekommen.
    auf dem feld lässt sich der markierer schließlich wieder einstellen,
    aber bei plötzlichen kontrollen kann schon eine "halbe umdrehung" entscheident sein.
    außerdem wird die energie auch wesentlich vom verwendeten lauf beeinflusst.
    wenn man im einen moment noch völlig legal unter 214 fp/s war,
    ist man im nächsten moment, nach dem wechseln des laufs, schon über der 214 fp/s bzw. 7,5 joule grenze
    und damit im besitz einer illigalen waffe.
    es ist also fast unmöglich, einen paintballmarkierer in jedem moment
    völlig legal zu halten.
    alleine auf dem weg zum chrony ist man schon im besitz einer WBK pflichtigen waffe
    und verstößt "nichtsahnend" gegen das waffengesetz.

    MFG kojona :lol:

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • Ich kenne die rechtlichen Regelungen aber tatsächlich auch so, dass allein die Möglichkeit genügt... bzw die Einstellschraube die man über 7,5 drehen kann eben nicht reicht.

    Aber okay.. die ganze Nummer ist trotzdem sowas von für den Allerwertesten.

    Laufen eigentlich keine Kinderfi**er mehr rum mit denen man unsere Polizeibeamten beschäftigen kann, oder was?

    Da sieht man mal wieder das wir in Deutschland einfach keine wirklichen Probleme haben, wenn man sich um so einen Mist kümmern kann.

    Gibt es eigentlich irgendeine Adresse, wo man hinschreiben kann und denen erklären kann, was man von solchen Aktionen hält?

    Denke wenn das ein paar Paintballforen geschlossen machen, könnte das durchaus Wirkung zeigen.

  • Zitat

    Original von Famas
    Laufen eigentlich keine Kinderfi**er mehr rum mit denen man unsere Polizeibeamten beschäftigen kann, oder was?

    Die sind unserer Justitz zu unspektakulär :new16:
    Die bösen Kriegsspieler kann man da schon besser und mehrer drietzen
    und da kommt auch mehr Presse :crazy2:

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Nur leider lassen sich die Markierer meist nicht nur unterhalb von 7,5 Joule einstellen, sondern auch darüber. Und DAS soll der Aufhänger der Polizei/ Staatsanwaltschaft sein, dort einzugreifen.

    Ganz egal, ob die Waffen jetzt auf unter 7,5J eingestellt waren - alleine die Möglichkeit auch über 7,5J zu kommen, soll eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das WaffG rechtfertigen.

    Die Frage ist nur, wie sind die bisherigen Markierer alle durch die Baumusterpruefung gekommen? Fast jeder moderne Markierer, der in Deutschland verkauft wird, hat einen einstellbaren Regulator, mit dem sich die Gaszufuhr in einem bestimmten Rahmen regeln laesst.

    Paintballs haben im Vergleich zu anderen Geschossen SEHR grosse Chargenabweichungen und man kann auch nicht einfach ueberkalibrig schiessen (das bedeutet Wischen). Deshalb muss man, wenn man eine einigermassen konstante Schussleistung haben will, Lauf und Paints aufeinander anpassen. Statt wie ein Wiederlader ein passendes Geschoss zu waehlen muss der Paintballer halt den Lauf tauschen. Je nach Lauflaenge, Gasschlupf und Reibung hat man schliesslich eine andere Muendungsgeschwindigkeit. Der Verstellbereich ist nun dazu da, um die Vo auf einen vertraeglichen Wert zu bringen - in Deutschland 7,5J, im Ausland 280fps (Masken usw. sind nur bis 300fps garantiert sicher).
    Mir ist aber jetzt (bis auf die neueste Variante der EGO) kein in D vertriebener Markierer mit verstellbarem Regulator bekannt, der sich nicht out-of-the-box ueber 7,5J einstellen lassen wuerde. Versiegelung etc - Fehlanzeige!
    Hier einmal ein Beispiel: Meine Karni laesst sich uebrigens in originalen Auslieferungszustand trotz :F: , unveraendertem Lauf und Regulator - auf etwa 350 FPS einstellen. Andere Turniermarkierer haben aehnliche Verstellbereiche - von etwa 3,5 bis ueber 10 Joule und sie wurden in diesem Zustand vom Importeur ausgeliefert. Wenn man nun einfach nach der technischen Moeglichkeit, eine Einstellung ueber 7,5 J zu waehlen, Strafbefehle verteilt, so duerfte sich jeder Kaeufer eines regulierbaren Markierers bereits strafbar gemacht haben. Wer noch CO2 benutzt ist im Hochsommer dann auch drann und uebrig bleiben nur noch diejenigen mit einer Talon (schiesst eh nicht).

    Rein rechtlich gesehen waere jeder Markierer nur mit einem einzigen Lauf und einem fixen Regulator entsprechend der Baumusterpruefung zugelassen. So etwas hat aber nie die Kunden erreicht und waere aufgrund der auftretenden technischen Probleme dank fehlender Anpassungsmoeglichkeiten auf die Paint auch nur sehr begrenzt spielbar.

    Zitat

    . Da wird es anscheinend nicht so genau genommen mit den gestzlichen Bestimmungen. Diese Kniften mit Elektronischem Abzug sind wohl größtenteils manipuliert


    Ich waere mit solchen Aussagen sehr vorsichtig. Es wurde waehrend eines offiziellen Turnieres zugegriffen. Entsprechendden Turnierregeln sind VA und Burst nicht zugelassen. Die Wahrscheinlichkeit genau bei dieser Gelegenheit auf solch manipulierte Waffen zu treffen ist also sehr gering!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!