Waffengesetznovelle 2010 in Österreich

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.285 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2010 um 11:19) ist von Promo.

  • Edit: Wenn ihr den aktuellsten Stand wissen wollt dann geht bitte zu diesem Beitrag hier. Der Link enthält immer den Beitrag zum aktuellsten Stand bezüglich der Gesetzgebung!


    Hallo Leute,

    Wie schon oft erwähnt "blüht" Österreich ja aufgrund der EU-Richtlinie vom 28.07.2008 bis spätestens 28.07.2010 ein neues Waffengesetz.
    Kernpunkte dieser Richtlinie ist die zentrale Erfassung und Genehmigungspflicht der bisher frei ab 18 Jahren erwerbbaren Kategorie C und D Waffen.

    Inwieweit dieses Gesetz aussehen wird kann man zur Zeit nicht abschätzen.

    Mich hat gestern Abend der erste offizielle IWÖ Bericht bezüglich dieses neuen Gesetzes erreicht, den ich euch nicht vorenthalten möchte:

    Ich werde diesen Thread so weit es mir möglich ist aktuell halten. Bitte beachtet aber dass ich auch nicht mehr bekannt geben kann als dass eben gerade offiziell bekannt ist, alles andere wäre Mutmaßung. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf dass die Gesetzesgestaltung in dieser frühen Form sehr wohl einerseits zu einem deutlich liberaleren als auch andererseits zu einem deutlich restriktiveren Gesetz führen kann. Deshalb - auch wenn es schwer ist - bitte keine "ich glaube dass..." Thesen aufstellen. Es passiert leider allzu schnell dass jemand anderer dies als Tatsache auffasst.

    Für Fragen stehe ich aber natürlich trotzdem zur Verfügung.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (25. Januar 2010 um 01:28)

  • Ist ja interessant - vor allem, dass der Staat seine Aufgaben einfach auf die Händler abschiebt, ist schon frech! (das wäre fast so, als würde hierzulande der Media-Markt die Fernsehgebühren (für die GEZ) eintreiben).


    Zitat


    Am 21. Oktober hat eine erste Besprechung mit den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/51/EG stattgefunden. Am 4. November ist im Bundesrechenzentrum das geplante neue Register für Waffen der Kategorien C und D vorgestellt worden. Beide Veranstaltungen sind sehr sachlich und kooperativ verlaufen.

    Zur Erklärung für Nicht-Österreicher:
    Langwaffen der Kategorie C (Büchsen) und Kategorie D (Flinten) konnten bisher frei gekauft und besessen werden (so wie es ähnlich in Deutschland bis Anfang der 1970er Jahre möglich war).


    .

    Fördermitglied des VDB.

  • Was mich interessieren würde, wie sieht es mit Kat. C und D Waffen aus, die man bereits besitzt? Muß für diese ebenfalls nachträglich ein Bedürfnis erbracht werden, um diese weiterhin behalten zu dürfen, oder wird das als "Altbestand" behandelt?

    :new15:

  • Zitat

    Original von Tracer
    Was mich interessieren würde, wie sieht es mit Kat. C und D Waffen aus, die man bereits besitzt? Muß für diese ebenfalls nachträglich ein Bedürfnis erbracht werden, um diese weiterhin behalten zu dürfen, oder wird das als "Altbestand" behandelt?


    Altbestand wird immer bevorzugt behandelt, du kannst fast fix davon ausgehen dass du alles was du zu diesem Zeitpunkt hast auch behalten darfst. Alles andere wäre eine Enteignung, und die wenigsten Menschen werden so blöd sein Waffe XY abzugeben (wovon der Staat ja nicht mal weiß dass sie diese haben) nur wenn diese verboten wird. War ja 1996 mit den Pumpguns genau dasselbe.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo Georg,

    dann könnte man ja salop sagen "bis dahin kaufen was das Zeug hält", oder ist es eh nicht von belang, wenn man eine WBK hat? Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen dass dieses "Bedürfniss" höher gesteckt wird als bisher, denn bei der WBK reicht ja schon "Selbstverteidigung".

    Es wird so kommen dass im endeffekt der Erwerb gleich bleibt, halt nur mit dem Unterschied dass alles registriert wird.

  • Passend zum Thema ein Querschuss (http://www.querschuesse.at)

    2009-11-09 - In der Falle der Bürokratie

    In der Falle der Bürokratie


    Die Deutschen sind schon lange drinnen und wir sollen gerade hineingetrieben werden. Aus der Falle der Bürokratie gibt es kein Entrinnen, wer in dieser Falle sitzt, ist abgestempelt, markiert, registriert, jedem Zugriff hilflos ausgeliefert.

    Die neue EU-Richtlinie verlangt die behördliche Registrierung aller Feuerwaffen. Wirklich aller. Viele haben noch nicht begriffen, was das bedeutet. Vor allem die Jäger sind völlig ahnungslos, ihre Funktionäre haben ihnen einfach verschwiegen, was alles mit ihren Jagdwaffen passieren wird.

    Was tut denn schon eine Registrierung? Wen stört es denn, wenn die Behörde weiß, welche und wieviele Waffen jemand hat? Autos sind ja schließlich auch registriert, zugelassen und haben eine Nummer. Wer das glaubt, hat schon verspielt.

    Wer registriert wird, hat seine Freiheit verloren. Er ist vom Menschen zu einer Nummer geworden, im Computer gespeichert, jedem behördlichen Zugriff wehrlos ausgesetzt.

    Was es bedeutet, wenn alle Schußwaffen registriert sind, kann man sich in unserem Nachbarland ansehen. Ständig werden dort die Waffengesetze verschärft, der kleinste Anlaß genügt. Und wenn an der Paragraphenschraube gedreht wird, gibt es kein Entrinnen. Natürlich nur für die Registrierten, die illegalen Waffenbesitzer betrifft das nicht, sie sind fein heraußen. Für sie gibt es keine ständigen Überprüfungen, keine unangesagten Hausbesuche, keine Sperrsysteme, keine Verwahrungsvorschriften. Was immer den Gesetzesbastlern einfällt – die legalen registrierten Waffenbesitzer müssen es ertragen und brav befolgen – nur sie sind im Computer.

    Gerade wird die EU-Richtlinie bei uns umgesetzt. Wie das geschehen wird, steht noch nicht fest, aber eines ist klar: ohne freiwillige Mitarbeit der Waffenbesitzer wird das nicht funktionieren. C- und D-Waffen sind ja nicht behördlich registriert, man muß das alles selber melden und noch dazu eine Genehmigung beantragen. Masochismus ist eingefordert.

    Nun sind die Waffenbesitzer brave Staatbürger. In den Jahren 1996 und 1997 haben sie ihre vom Gesetz auferlegten Pflichten erfüllt, obwohl deren Sinnhaftigkeit wahrlich nicht einzusehen war. Aber die EU wollte es so und das hat genügt.

    Diese Gesetzestreue wurde ihnen schlecht gelohnt. Sie sind belogen und betrogen worden. Von ihrem Staat, von unserem Staat. Seit der letzten Reform läuft die schleichende administrative Entwaffnung, vorangetrieben von einigen besonders „eifrigen“ Waffenbehörden und unterstützt von einem Verwaltungsgerichtshof, dem Gesetz und Verfassung völlig wurscht sind.

    Und jetzt wird die Falle wieder gestellt. Wieder will es die EU.

    „Registriert Eure Waffen!“, heißt es,

    „Ihr kriegt ja nur eine Nummer, sonst passiert Euch nichts!“

    „Die Behörde will ja nur wissen, wer welche Waffen hat!“

    „Alles dient nur der Sicherheit!“

    Sirenenklänge klingen gut, locken aber ins Verderben. Beim letzten Anschlag der EU auf unsere Freiheit haben wir das noch geglaubt – und die Falle ist zugeschnappt.

    Jetzt ist sie wieder gestellt. Ob die Österreicher in den letzten 12 Jahren gescheiter geworden sind, ob sie jetzt wieder in die Falle tappen werden, wird sich erst herausstellen.

    Unsere Sicherheitspolitiker haben jedenfalls in den letzten Jahren jedes Vertrauen verspielt. Sie sind als Betrüger entlarvt. Einmal kann man einem Betrug auf den Leim gehen. Beim zweiten Mal sollte uns das aber nicht mehr passieren.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (10. November 2009 um 13:05)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Zur Erklärung für Nicht-Österreicher:
    Langwaffen der Kategorie C (Büchsen) und Kategorie D (Flinten) konnten bisher frei gekauft und besessen werden (so wie es ähnlich in Deutschland bis Anfang der 1970er Jahre möglich war).
    .

    NEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIINNNN!!!!!!!!!!!!! :schluchz: :schluchz: :schluchz:

    Sry an alle Österreicher denen jetzt evtl. eine schwere Zeit bevorsteht, aber oben Genanntes kann ich nicht oft genug betrauern.

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Ganz so schlimm wirds nicht!! Waffen der Kat. C u. D werden weiterhin frei bleiben, sie werden nur Registriert, was aber für sich schon schlimm genug ist.

    Bisher wurden auch Waffen der Kat. C (registriert?), beim Händler im Büchlein, nicht aber der Behörde gemeldet. Zukünftig wird (soll) es so sein dass beide per EDV "beim Händler" (registriert?) werden, worauf dann auch (wahrscheinlich) die Behörden direkten Zugriff haben!!

    "Augenscheinlich" bleibt doch erst alles mal beim alten, aber nur "Augenscheinlich"! ???

    In D war es anfang der 70er etwas (viel) anders, da wurden sämtliche "Feuerwaffen" unter WBK-pflicht gestellt, mit ausnahme der 4mm und Perkussionsrevolver, die dann wenig später aber auch nicht mehr frei waren. Ich durfte diese Zeit noch miterleben (als 12Jähriger mit seinem ersten Luftgewehr) :(

    Nun hat es das Leben mit mir aber mal gut gemeint und ich habe mit D Gottseidank NIX mehr am Hut :new11:

    Einmal editiert, zuletzt von Tux On (10. November 2009 um 14:42)

  • Argh, da sind sie schon wieder - die Mutmaßungen ..

    Es ist nur eines fix - dass rein gar nichts fix ist! Die können Waffen der Kat.C zu Kriegsmaterial erklären, genauso wie sie Kriegsamterial zu frei ab 18 Jahren erwerbbaren Waffen erklären können. Und genau darum geht es jetzt, das mit den zuständigen Beamten bzw. dem zuständigen Ministerium auszuhandeln.

    Tux On: Ja, das "kaufen" betreibe ich auch. Du kannst dir fast sicher sein dass die Zugangsregelungen schärfer werden, sie sind selten liberaler geworden. Und immer kurz vor einem neuen Gesetz werden die bis dahin "freien" Waffen seltsamerweise teurer und schwerer zu bekommen - weil eben nochmal jeder kauft wenn er es noch frei haben darf.
    1996 wurde für Besitzer von damals frei erwerbbaren KK-HA eine WBK ausgestellt wenn diese gemeldet wurden. Ich bin gespannt wie es nun im Gesetz stehen wird, aber Altbestand ist aus dem Grund den ich schonmal bei der Registrierungsstory in einem anderen Thread hier genannt habe meistens geschützt.

    Gruß Georg

    PS: Ich möchte fast wetten dass "SV" als Rechtfertigung (1996 musste noch eine Rechtfertigung in das Gesetz eingebaut werden, jetzt ist es ein Bedürfnis!! Das ist ein gewaltiger Unterschied!) nicht mehr im neuen Gesetz sein wird..

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ja Promo,

    Mutmaßungen gehören genauso dazu wie Schwarzmalerei, und wie immer wird es etwas geben womit weder der eine noch der andere gerechnet hat ;)

    Ich werde dann erstmal die noch freien Plätze in meiner WBK füllen und wie es der Geldbeutel erlaubt noch ne Flinte und ein paar schöne Karabiner kaufen und hoffen dass ich das alles nicht irgendwann abgeben muss.

  • So ist es richtig.
    Ich könnte immer die Kriese kriegen, wenn sich hier Österreicher über Luftgewehre informieren, bei dem Verweis darauf das sie sich auch was scharfes kaufen können einfach abwinken mit 0 Interesse. Manche Leute wissen die Möglichkeiten die eurer Waffengesetz noch bietet garnicht zu würdigen. In Deutschland würden sich viele einen Arm ausreißen um 1 Jahr Training, Sachkunde, MPU etc nicht machen zu müssen.

    Pro Legal / BDS

  • Zitat

    Original von Tux On

    Bisher wurden auch Waffen der Kat. C (registriert?), beim Händler im Büchlein, nicht aber der Behörde gemeldet. Zukünftig wird (soll) es so sein dass beide per EDV "beim Händler" (registriert?) werden, worauf dann auch (wahrscheinlich) die Behörden direkten Zugriff haben!!


    Bis dato sind Langwaffen mit gezogenem Lauf beim Büchsenmacher gemeldet.

    Laut Promos Zitat der IWÖ sollen diese 2010 erneut gemeldet werden.
    Hoffentlich denkt dann jeder dran, dass er auch wieder alle meldet!

    Ich traue es unseren Behörden zu, nach erfolgter Meldung 2010 die "alten" Meldungen bei den Büchsenmachern anzufordern, und dann zu vergleichen! und wenns dann Unstimmigkeiten gibt, dann raucht es gewaltig!


    ACHTUNG! WICHTIG !

    Nebenbei rate ich jedem Österreicher, der sich den internationalen Feuerwaffenpass besorgt wirklich nur die allernötigsten Waffen dort eintragen zu lassen. ( bei mir 1 Schrotflinte und 2 Kugelstutzen)

    Letztes Jahr nämlich, hatte ich Waffenkontrolle der Polizei bezüglich meiner Faustfeuerwaffen.
    Nach Kontrolle der Faustfeuerwaffen fragte der Herr Polizist plötzlich nach meinem Mannlicher, Mauser und der Suhlerflinte!!!!!!
    Da die Behörde den Feuerwaffenpass ausstellt, handelt es sich nämlich bei den darin eingetragenen Waffen um behördlich gemeldete!
    Und die darf die Polizei jetzt auch kontrollieren!
    Auch wenns Langwaffen sind!

    Gruss, Albert


  • Ja, und was ist mit den "Büchsen" die man an "Privat" schon längst Verkauft hat ???

  • Diese privat verkauften Büchsen ist jeder Besitzer verpflichted gewesen, dass er sie beim Waffenhändler registrieren lässt!
    (das war glaub ich 1996 - bin vom Datum jetzt nicht sicher)

    Hat man dies unterlassen, ist die Waffe fast unverkäuflich - da im prinzip illegal!
    Die Behörde weiss zwar bis dato nix von den Langwaffen - aber muss man doch die Herkunft nachweisen.
    Bzw - wenn man eine Büchse von nem Kollegen privat kauft, muss dieser sie ja bei seinem Händler abmelden!

    Des ist im Prinzip des gleiche, wie bei uns die Pumpguns verboten wurden. Jeder musste sie melden, der eine besass, und WBK beantragen - welche auch erteilt wurden!
    Hat einer das unterlassen ist er jetzt im Besitz einer verbotenen Waffe.
    Das heisst - Neuanschaffungen sind ausnahmslos verboten - die bereits besessenen wurden jedoch erlaubt.
    ( ich hab kürzlich einen Bericht gelesen, dass bei dieser Pumpgun - meldung in Österreich an die 20.000 Stück "verschwunden" sind! *lol* )


    Inwieweit die Herkunft dann von der Behörde kontrolliert wird - und ob bei mysteriöser Herkunft der Händler eine Meldung an die Behörde macht oder machen muss weiss ich allerdings nicht.

    Gruss, Albert

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (11. November 2009 um 16:08)

  • Da haben wir es doch schon!!! Ich hatte mal einen Repetierer verkauft den ich zu vor beim Händler gekauft hatte, der war natürlich auf meinen Namen registriert. Verkauft habe ich Ihn an eine Privatperson (Kaufvertrag vorhanden). Nun wollte ich Ihn beim Händler austragen lassen, Pustekuchen, geht nur wenn ich zuvor die Anmeldung des anderen habe. Und was jetzt?

  • Lass dir die Anmeldung des Käufers geben!

    Jetzt wirds natürlich für dich als Verkäufer spannend!
    Du brauchst die Meldung des Käufers! Sonst kannst du nicht abmelden!

    Was iss, wenn der Käufer ein Strolch ist, und nicht meldet?
    Oder du verkaufst an einen Ausländer? Tschechen, Deutschen, egal an wen ?
    Von dem wirst du nie eine Anmeldung bei einem österreichischen Händler kriegen!
    Oder gar ein Ami - bei dem die Knarre sowieso nicht registriert wird?


    Jetzt wirds spannend!

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (11. November 2009 um 16:32)

  • Gut das ich schon vor einiger Zeit auf den Luftdruckwaffenbereich umgestiegen bin.
    Da brauche ich mir keinen Kopf darüber zu machen was nun verschärft wird und ob ich in Zukunft heulend im Waffengeschäft stehe und meine Gewehre abgeben muss.

    Ich habe brav die IWÖ-Homepage angesehen und beizeiten alles gewinnbringend Verkauft als alle meinten man solle noch schnell kaufen was das Zeug hält.
    Das kommt mir fast so vor als wenn man an der Börse spekulieren würde.
    Bin schon gespannt welche Strategie am Tag X die richtige war und wer gut aussteigen wird.

  • Danke Promo für die Info!
    Nachdem ich auch darauf hoffe, daß Altbestände eben NICHT angetastet werden, werde ich brav alles behalten, evtl. findet sich zu meinem KK und der Flinte auch noch ein handlicher Repetierer mittleren Kalibers. Mein Motto ist, was ich jetzt noch ohne großen Aufwand kaufen kann, das habe ich dann, selbst wenn die Dinger später die meiste Zeit im Tresor stehen.

    :new15:

  • Zitat

    Original von Jagdzeit
    Letztes Jahr nämlich, hatte ich Waffenkontrolle der Polizei bezüglich meiner Faustfeuerwaffen.
    Nach Kontrolle der Faustfeuerwaffen fragte der Herr Polizist plötzlich nach meinem Mannlicher, Mauser und der Suhlerflinte!!!!!!
    Da die Behörde den Feuerwaffenpass ausstellt, handelt es sich nämlich bei den darin eingetragenen Waffen um behördlich gemeldete!
    Und die darf die Polizei jetzt auch kontrollieren!
    Auch wenns Langwaffen sind!


    Das ist richtig dass die Dinger dann eingetragen sind, aber dennoch dürfen sie deren Verwahrung rein gar nicht kontrollieren. Ihnen steht das Recht zu zu fragen ob du auch noch Waffen der Kat.C und D besitzt und wenn sie diese sehen auch deren Meldung zu kontrollieren, du bist aber in keinster Weise dazu verpflichtet ihnen diese auf "Geheiß" zu zeigen und eine Meldung vorzuweisen. Wenn sie das wollen sollen sie bitte mit einem Durchsuchungsbefehl kommen, deren Auftrag ist es nur die ordnungsgemäße Verwahrung der Kat.B Waffen zu kontrollieren.

    Nebenbei - diese Kontrolle wird sowieso undurchführbar werden wenn Kat.C und D hinzu kommt. Alleine jetzt ist diese Kontrolle ein unglaublicher Aufwand, wenn man ~300.000 Dokumentenbesitzer in Österreich rechnet die spätestens alle 5 Jahre kontrolliert werden müssen (vielleicht noch früher weil Erweiterung oder sowas dazu kommt), dann ist man vielleicht beim ersten Besuch nicht zuhause ..

    Zitat

    Original von Tux On
    Da haben wir es doch schon!!! Ich hatte mal einen Repetierer verkauft den ich zu vor beim Händler gekauft hatte, der war natürlich auf meinen Namen registriert. Verkauft habe ich Ihn an eine Privatperson (Kaufvertrag vorhanden). Nun wollte ich Ihn beim Händler austragen lassen, Pustekuchen, geht nur wenn ich zuvor die Anmeldung des anderen habe. Und was jetzt?


    So etwas gibt es nicht. Es ist keine Abmeldung vorgesehen, Punkt aus. Wenn du einen Repetierer verkaufst dann wird der nirgends ausgetragen sondern nur ein weiteres Mal gemeldet.

    Und was die Meldung des Käufers angeht - er kann sie dir schon geben wenn er sie dir willig ist, müssen tut er es aber nicht. Das Gesetz verpflichtet ihn zur Meldung, wenn er es nicht macht .. nun, du kannst nichts dafür.

    Das Waffenbuch (dort wo die Meldezettel beim Büma landet) behält sich jeder Händler. 7 Jahre altes Zeug darf er wegschmeißen, allerdings nur wenn er zuvor die Behörde gefragt hat ob sie es will und diese abgelehnt hat. Und auf deren Forderung muss er ihnen jederzeit Einsicht gewähren.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo Promo,

    mein Händler hat es mir genauso gesagt! Erst die Anmeldung und "wortwörtlich", "dann bist Du bei mir entlastet"!!!