Edit: Wenn ihr den aktuellsten Stand wissen wollt dann geht bitte zu diesem Beitrag hier. Der Link enthält immer den Beitrag zum aktuellsten Stand bezüglich der Gesetzgebung!
Hallo Leute,
Wie schon oft erwähnt "blüht" Österreich ja aufgrund der EU-Richtlinie vom 28.07.2008 bis spätestens 28.07.2010 ein neues Waffengesetz.
Kernpunkte dieser Richtlinie ist die zentrale Erfassung und Genehmigungspflicht der bisher frei ab 18 Jahren erwerbbaren Kategorie C und D Waffen.
Inwieweit dieses Gesetz aussehen wird kann man zur Zeit nicht abschätzen.
Mich hat gestern Abend der erste offizielle IWÖ Bericht bezüglich dieses neuen Gesetzes erreicht, den ich euch nicht vorenthalten möchte:
ZitatAlles anzeigenArbeit am Waffengesetz aufgenommen
Am 21. Oktober hat eine erste Besprechung mit den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/51/EG stattgefunden. Am 4. November ist im Bundesrechenzentrum das geplante neue Register für Waffen der Kategorien C und D vorgestellt worden. Beide Veranstaltungen sind sehr sachlich und kooperativ verlaufen.
Gegenstand der Besprechung waren nicht nur die von der EU vorgeschriebenen Anpassungen, sondern auch – höchst erfreulich – ganz allgemein Aktualisierungen und Verbesserungen des Waffenrechts.
Das von der EU neu vorgeschriebene, zentrale elektronische Register für C- und D-Waffen soll so unkompliziert wie möglich ausfallen. Die Meldungen von künftigen Besitzwechseln an Kugel- und Schrotgewehren werden bei den Waffenfachhändlern erfolgen. Auch alle schon bisher gemeldeten Kugelgewehre müssen noch einmal gemeldet werden, die alten Meldungen können nicht in das neue Register überführt werden. Ob auch all jene Schrotgewehre nacherfasst werden müssen, die unverändert im Besitz bleiben, ist rechtlich noch unklar. Es wäre jedenfalls ein Wahnsinnsaufwand. Über die auf die Waffenbesitzer zukommenden Kosten dieser Großaktion hat man noch geschwiegen. Dreimal dürfen Sie raten, wer am Ende zahlen wird,
Die EU verlangt jetzt auch für Erwerb und Besitz von Waffen Kat. C und D einen staatlichen Segen. Es ist daran gedacht, für sie eine „Begründung“ einzuführen, die möglichst weit gefasst ist. Für diese Waffen wird es auch kein neues Dokument erfunden, das spielt sich alles im Computer ab. Vom Fachhändler wird man bei der Meldung eine Meldebestätigung bekommen. Es wird keine Stückzahlbegrenzung geben.
Daneben sind jahrelang von den legalen Waffenbesitzern erhobene Forderungen nach substantiellen Verbesserungen durchaus positiv aufgenommen worden. Ein zentrales Anliegen ist ein einheitlich gestalteter, erleichterter Zugang zu erweiterten Stückzahlen von genehmigungspflichtigen Waffen (Kat. B). Über die Jahre ist die Behördenpraxis nicht nur höchst unterschiedlich, sondern teilweise auch geradezu unerträglich restriktiv geworden.
Zum jetzigen Zeitpunkt können natürlich noch keine Versprechungen abgegeben werden, aber nach meiner Einschätzung schaut es auch in dieser Hinsicht nicht schlecht aus.
Franz Császár
Ich werde diesen Thread so weit es mir möglich ist aktuell halten. Bitte beachtet aber dass ich auch nicht mehr bekannt geben kann als dass eben gerade offiziell bekannt ist, alles andere wäre Mutmaßung. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf dass die Gesetzesgestaltung in dieser frühen Form sehr wohl einerseits zu einem deutlich liberaleren als auch andererseits zu einem deutlich restriktiveren Gesetz führen kann. Deshalb - auch wenn es schwer ist - bitte keine "ich glaube dass..." Thesen aufstellen. Es passiert leider allzu schnell dass jemand anderer dies als Tatsache auffasst.
Für Fragen stehe ich aber natürlich trotzdem zur Verfügung.
Gruß Georg