Waffengesetznovelle 2010 in Österreich

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.404 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2010 um 11:19) ist von Promo.

  • D wird C gleichgestellt. Das heist dass dann auch Flinten, (wie jetzt schon Langwaffen mit gezogenem Lauf) registriert werden müssen. Die Genehmigungspflicht, ist einfach die "Begründing" wofür Du die Waffe haben willst. Einfach "zur Selbstverteidigung" oder "Sportschiessen" reicht da als Begründung. Das schreibt dann einfach der Händler mit rein. Also beim Erwerb ändert sich im Prinzip gar nichts!! Alles frei ab 18J wie gehabt.

  • Zitat

    Original von Promo...

    Hätt ich nichtmal bemerkt, dass die das ändern wollen... Hab mir den vorgeschlagenen Entwurf mal durchgesehen, seh jetzt aber keine gravierenden Nachteile. Wobei ich aber auch (noch) kein Waffenbesitzer bin, also keine Ahnung wie das in der Praxis dann aussieht.

    Auf jeden Fall n1, der Thread

  • Das bedrohenste ist vermutlich § 16a der den BMI ermächtigt per Verordnung gewisse Verwahrungsvorschriften zu erlassen - damit kann dieser (wenn er lustig ist) plötzlich Dil*dolix vorschreiben. Was natürlich viele Sammler ruinieren würde, wer bezahlt schon 150-250 Euro pro Waffe aus der Portokassa wenn er 100+ Waffen daheim stehen hat?!

    Die Begutachtungsphase für das Gesetz ist vorbei, viele Begutachtungsstellen haben diesen Paragraphen bemängelt. Mal sehen was sich da noch ändert.

    Das einzige nächste große Manko was ich sehe ist die Evaluierung der EU-Richtlinie die vermutlich dann als Folge die Zusammenlegung zu Kat.A und Kat.B (hier jetzt B+C+D Waffen) vorsieht - und dann werden plötzlich unsere Kat.C und Kat.D Waffen auf das Plätzekontingent auf der WBK angerechnet. Also nichts mehr mit "ich will das haben weil es mir gefällt".

    Gruß Georg

    *edit* Soso, die Zensurfunktion .. ich hab nen * reingemacht :crazy2:

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (21. April 2010 um 01:41)

  • Das würde nicht nur "Keine C+D ohne WBK", sondern auch "keine C+D, wenn du keine freien Plätze hast" (!) bedeuten. Und bei der mittlerweile extrem restriktiven Behörden die keine Plätze mehr vergeben sollen, kann man in Zukunft genauso wie mit seinen Kat.B Waffen herumschachern ("Habe ich eine Begründung für die Waffe XY? Passt das in mein Sammelgebiet? Habe ich nicht schon eine Waffe für die Disziplin? Welche Waffe verkaufe ich wenn ich mir XY gönne?").
    Und schon hätte man ein System, das dem in Deutschland entsprechen würde. Fehlt nur noch der Vereinszwang...

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)