Anträge „Kleiner Waffenschein“ unterschiedlich?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 5.989 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2009 um 18:26) ist von Floppyk.

  • Hallo zusammen,

    eben war ich bei meiner Verbandsgemeinde, die mir einen Vordruck zur Beantragung des kleinen Waffenscheines aushändigte.

    Nach einem Besuch bei Google stellte ich fest, dass die dort gestellten Fragen über das Maß hinausgehen, das man in 99% anderer Anträge findet – obwohl das WaffG ein Bundesgesetz ist und daher auch der Antrag bundesweit gleich ausfallen müsste.

    Besonders wird in drei Fragen nach der Mitgliedschaft in einer verbotenen oder verfassungswidrigen Vereinigung gefragt, was bei mir jetzt eh nicht zutrifft, aber auch nach dem Vorhandensein von psychischen Erkrankungen oder Geisteskrankheiten. Letzteres habe ich bis jetzt nur in meinem Antrag gesehen.

    Und genau dieser Punkt stimmt mich nachdenklich, da ich aufgrund ADHS ständig BTM (mit amtlicher Erlaubnis natürlich) und z.Zt. nach einem Burnout-Syndrom noch Antidepressiva zu mir nehme.

    Natürlich zögere ich jetzt, zu dem Thema falsche Angaben zu machen, allerdings bin ich ja auch kein paranoider Attentäter und frage mich, ob solche Krankheiten (die man ja durchaus als Geisteskrankheiten einstufen könnte) überhaupt gemeint sind. Da die Behörden wahrscheinlich nur nach Gelegenheiten suchen, um einen Antrag abzulehnen, würde ein Kreuzchen bei ja wahrscheinlich zur Ablehnung führen.

    Kann es sein, dass die Behörde im Übereifer das Formular für den regulären Waffenschein benutzt? Die fragen nämlich auch nach Art der Waffe, PTB-Nummer etc., was meinem Wissen nach gar nicht erforderlich ist, da Gaswaffen nicht spezifisch eingetragen werden.

    Falls jemand etwas Licht in die Sache bringen oder eine Empfehlung aussprechen könnte, würde ich mich freuen! :)

    LG

    Andi

  • Du musst da keine großen Angaben machen und schon gar nicht zu den Waffen. Es kann ja auch sein, dass du zur Zeit keine SSWs besitzt und du erstmal nur den KWS beantragen möchtest.

    Es kann aber auch sein, dass du einen Antrag für einen Großen Waffenschein bekommen hast. In einigen Gemeinden ist es so, dass die für beides einen Antrag verwenden.

    Da physische und psychische Defizite beim KWS irrelevant sind, kannst du da guten gewissens keine Angabe machen. Ich würde nur irgendwo vermerken, dass du einen KWS zum Führen von Gaswaffen mit PTB Siegel beantragst.

    Letztlich brauchen sie nur deinen (vollen) Namen, Geburtsdatum und -Ort, Kontaktdaten (Adresse und Telefon ist ausreichend) und evtl. frühere Wohnungen. Das Amt durchsucht anhand dieser Daten deine Akten durch und schaut ob du auffällig warst und ob du deswegen deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt hast.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • edit - war jemand schneller!

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (6. November 2009 um 11:38)

  • Nein, diese Fragen hat man wahrheitsgemäß zu beantworten und sind Teil der Einschätzung der pers. Eignung, die für jede waffenrechtliche Erlaubnis gegeben sein muss.

    § 6 Persönliche Eignung
    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1.geschäftsunfähig sind,
    2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    ...
    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

    Da es hier offenbar aber nicht um Drogen oder andere berauschende Mittel geht, sondern um ein Medikament, ist das sicher anderes zu sehen. Der andere Punkt sind psychische Erkrankungen. Da wird der SB sicher keine Entscheidungsfreiheit mehr haben und mindestens eine MPU verlangen, sofern er den Antrag nicht gleich ablehnen wird.

    Daher schützt ein Gespräch mit dem SB vor unnötigen Kosten. Im Falle einer MPU, vielleicht im Zusammenhang mit BTM wird es teuer. Dann werden weitreichende Blut- und Urinunteruchungen veranlasst, die dann auch Bestandteil des Gutachten sein werden. Da eine MPU für Sportschützen ohne diese Untersuchungen bereits 150 € kostet, dürften dann das fraglich ausgehende Gutachten m.W. leicht das doppelte kosten.

  • Zitat

    Original von TomCat74
    edit - war jemand schneller!


    schneller ja, aber nicht ganz richtig wenn ich mich nicht irre :D

    ich hatte beim ordnungsamt dresden die gleichen fragen wie der threadstarter. bei ptb-nummer trag am besten sowas wie "alle gas- und signalwaffen mit ptb-prüfzeichen" oder so ein.

    psychische und physische defizite sind beim kws sehr wohl auch relevant, immerhin handelt es sich hier um eine waffenrechtliche erlaubnis, die zum führen einer schusswaffe berechtigt.

    falschangaben sollte man auf keinen fall machen, das kann ganz bitter ins auge gehen...wie es mit gar nichts angeben ist weiss ich nicht genau aber ich bin der meinung der antrag muss vollständig ausgefüllt werden.

    antworte am besten wahrheitsgemäß, das ist der weg des geringsten übels. im schlimmsten fall musst du dann evtl einen psychologen prüfen lassen ob es für dich unbedenktlich ist eine schusswaffe zu führen, und du selbst meinst ja du würdest durch deine kondition nicht eingeschränkt, also denk ich mal das geht glatt...

    €: hua, floppyk "das lebende lexikon" war schneller als ich, UND das auch noch mit korrekten paragraphen :D

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

    2 Mal editiert, zuletzt von katha (6. November 2009 um 11:46)

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Du musst da keine großen Angaben machen...

    Da physische und psychische Defizite beim KWS irrelevant sind, ...


    Dummes Zeug.
    Jede waffenrechtliche Erlaubnis setzt Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und pers. Eignung (§6 WaffG) voraus.
    Somit wird auch beim Antrag eines KWS eine Anfrage an die Register und der örtl. Polizei gemacht.
    Einzig Ärzte können nicht so ohne weiteres abgefragt werden, da das der Schweigepflicht unterliegt. Das kann dann nur der Antragsteller aufheben.

    Werden Angaben besseren Wissens nicht oder falsch gemacht, wird jede waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Außerdem können Falschangaben bestraft werden.

  • Zitat

    Original von Andi75
    Anträge "Kleiner Waffenschein" unterschiedlich?

    Falls jemand etwas Licht in die Sache bringen oder eine Empfehlung aussprechen könnte, würde ich mich freuen! :)

    Hallo Andi,

    es ist in der Tat so, dass da - mangels eines bundeseinheitlichen Fragebogens - jedes Amt sein eigenes Süppchen kocht.
    Man muss nicht alles mögliche ausfüllen.

    Einen Großteil der FAQs zum Kleinen Waffenschein habe ich hier versucht zu beantworten und aufzuführen:

    CO2air.de-Lexikon: Kleiner Waffenschein


    Bezüglich Deiner Deiner "Ritalin -Sucht" würde ich ggf. einen Arzt, Psychotherapeuten oder noch besser einen Pharmakologen befragen.
    Meines Wissens nach hemmt Ritalin (o.ä. Wirkstoffe) gewisse Negativerscheinungen (Hyperaktivität oder Transusigkeit). Aus dem Bauch heruas würde ich eher sagen, die Einnahme dieser Mittel spricht eher FÜR den Schein, als dagegen (so wie Brillenträger ja auch den Führerschein bekommen, jedoch beim Fahren eine Sehhilfe tragen müssen).
    Inwiefern das gegen die Erteilung des KWS spricht, kann ich Dir nicht sagen.
    Und ich denke auch, das KWS-erteilende Amt dürfte da überfordert sein; darum: erst mal den verordnenden Arzt befragen.

    Denn es wäre unsinnig, erst einmal 50 EUR auf den Tisch zu legen, um nachher gesagt zu bekommen, dass man mit der Krankheit/ den Mitteln keine SSW führen darf.

    Viel Erfolg!

    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich hatte bei meiner Gemeinde auch so einen Antrag bekommen. Meine frage war ebenfalls ie des Threaderstellers und mir wurde dort gesagt, dass ich zu diversen oben genannten Bereichen keine Angaben machen musste (unter anderem psyhcische/physische Erkrankungen).
    In anderen Anträgen (wie z.B. der aus München) ist davon nicht die Rede. Da der Waffenschein bundesrechtlich geregelt ist, dürfen andere Länder bzw Gemeinden da keine extra Regelungen machen.

    Das beste ist, wenn der Threadersteller selber bei dem zuständigen Amt nachfragt, wie der Antrag auszufüllen ist.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Dummes Zeug.
    Jede waffenrechtliche Erlaubnis setzt Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und pers. Eignung (§6 WaffG) voraus.
    Somit wird auch beim Antrag eines KWS eine Anfrage an die Register und der örtl. Polizei gemacht.
    Einzig Ärzte können nicht so ohne weiteres abgefragt werden, da das der Schweigepflicht unterliegt. Das kann dann nur der Antragsteller aufheben.

    Werden Angaben besseren Wissens nicht oder falsch gemacht, wird jede waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Außerdem können Falschangaben bestraft werden.

    Naja, deins ist so gesehen auch dummes Zeug. Wenn dies für den KWS tatsächlich relevant sein sollte, wieso wurde ich darüber nicht befragt? Ich hätte auch ein Irrer sein können, aber niemanden wäre das beim Antrag aufgefallen.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (6. November 2009 um 11:53)

  • Der kleine und der "große" Waffenschein unterscheidet sich in vier Dingen:
    1. Bedürfnis - der KWS ist bedürfnisfrei
    2. Waffenangabe - die Angabe einer Schusswaffe mit Seriennummer ist nur beim großen WS zu machen. Es können bis zu drei Schusswaffen eingetragen werden. Das entfällt beim KWS.
    3. Gültigkeitsdauer - der große WS ist maximal 3 Jahre gültig, der KWS bis auf Widerruf.
    4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung - nicht nötig bei KWS

    Somit sind Angaben im Antrag die die oberen Punkte betreffen unbeantwortet zu lassen.

  • Zitat

    Dummes Zeug. Jede waffenrechtliche Erlaubnis setzt Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und pers. Eignung (§6 WaffG) voraus.

    100% Zustimmung !
    Da der Antragsteller BTM mit amtlicher Erlaubnis nimmt ist dies also amtsbekannt und der KWS wird wohl verweigert werden.
    Eine Falschangabe im Antrag wird dadurch sehr einfach nachzuvollziehen sein.
    Ob das strafrechtliche Konsequenzen haben wird, mag ich nicht vorherzusagen jedoch sehe ich durch vorsätzliches Lügen in einem Antrag für KWS die Eignung zum Führen von SSW als eingeschränkt an.
    Ich würde hier mit offenen Karten spielen. Wie immer im Leben kommt man mit der Wahrheit am weitesten. Sprich mit dem ausstellenden Beamten und mach ihm freundlich klar warum Du eine SSW benötigst. Im Notfall lass Dir von Deinem behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass Du auch nach Einnahme der BTM geistig völlig zurechnungsfähig bist.

    Nachtrag: Die selben Fragen standen auch bei mir im KWS Antrag.

    Einmal editiert, zuletzt von duckmadel (6. November 2009 um 12:03)

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Naja, deins ist so gesehen auch dummes Zeug. Wenn dies für den KWS tatsächlich relevant sein sollte, wieso wurde ich darüber nicht befragt? Ich hätte auch ein Irrer sein können, aber niemanden wäre das beim Antrag aufgefallen.


    :(
    Nochmal - Jeder Antrag auf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, völlig egal um welche es sich handelt, durchläuft dieser beschriebenen Prozedur. Auch wenn Du im Antrag Deiner Behörde nicht explizit danach gefragt worden bist, sind dennoch Deine Register und die Polizei nach Deiner Person abgefragt worden und das Meldeamt hat einen Vermerk gemacht.
    Wenn nun die Polizei in Ihrer Stellungnahme vermerkt, "jo, den Jupp kennen wir. Der ist jedes Wochenende zur Ausnüchterung hier" dann wars das. Persönliche Eignung futsch, weil der Verdacht auf Alkoholabhängigkeit besteht.
    Selbiges bei Schlägern, die mehrfach in Präventivgewahrsam genommen wurden. Wenn eine Person im Zusamenhang mit BTM bekannt ist, kann man sich das Ergebnis der Abfrage denken.
    Taucht sowas in irgendeiner Form auf, entscheidet der SB entweder auf Ablehnung oder - weil er kaum sachkompetent ist und diese Verantwortung übernehmen wird - wird er ein ärztliches Gutachten, die MPU anfordern und nach deren Empfehlung handeln.

    Das ist im groben der Weg, den ein jeder Antrag geht. Die Anträge der Behörden sind mitunter verschieden und nicht einheitlich. Aber wenn danach gefragt wird, so hat der Antragsteller wahrheitsgemäß zu antworten.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Dummes Zeug.
    Jede waffenrechtliche Erlaubnis setzt Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und pers. Eignung (§6 WaffG) voraus.
    Somit wird auch beim Antrag eines KWS eine Anfrage an die Register und der örtl. Polizei gemacht.
    Einzig Ärzte können nicht so ohne weiteres abgefragt werden, da das der Schweigepflicht unterliegt. Das kann dann nur der Antragsteller aufheben.

    Werden Angaben besseren Wissens nicht oder falsch gemacht, wird jede waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Außerdem können Falschangaben bestraft werden.

    geht das nicht schon in den Bereich rechtsberatung?
    Abgesehen mal von der Beleidigung am Anfang.

  • Zitat

    Original von TomCat74
    geht das nicht schon in den Bereich rechtsberatung?
    Abgesehen mal von der Beleidigung am Anfang.

    Was wir hier machen, hat vielleicht oft den Eindruck einer Rechtsberatung; kann und darf es aber nicht sein. Wir sind keine ausgewisenen Juristen und können bestenfalls das WaffG zitieren, auf Erfahrungen zurückgreifen oder dies nach unserem Verständnis interpretieren.
    Selbst wenn ich Spezial-Jurist fürs WaffR wäre, würde ich keine Online-Beratung anbieten. Nicht nur wegen des entgangenen Lohns für die Beratung, sondern auch weil immer gilt - ob von Laien oder Experten beraten:

    "Vor Gericht und auf hoher See - da hilft Dir nur Gott!"

    Und nun schau Dir mal an, wie unterschiedlich die Ämter schon das WaffR interpretieren, auslegen und in selbstgebastelte Formblätter pressen. Glaubst Du, da können wir dagegen halten? (sinngemäß: "Was sie da sagen, Oberamtsrat Müller, ist alles Käse - hier bei CO2air.de steht es richtig!") Wohl kaum!

    Dieses Forum (und so sehe ich das auch fürs Lexikon) kann bestenfalls nur "lebenskundliche Tips" geben - mehr nicht.


    Gleiches gilt auch für das gewünschte Merkblatt SSW Transport auch ohne KWS erlaubt. Wenn der Polizist die Waffe beschlagnahmen will, dann tut er es.

    Genauso kann der Sachbearbeiter den KWS im Vorfeld wegen psychischer Störungen/ Einnahme von Psychopharmka verweigern;
    er kann auch im Nachhinein ("wenn es rauskommt") den KWS versagen - PLUS! der möglichen Folgen, weil man anfangs nicht die Karten auf den Tisch gelegt hat.

    Fördermitglied des VDB.

  • natürlich, ich meinte auch nur dass es grenzwertig sei, wobei mir das eigentlich einerlei ist...
    ich fand lediglich das "dummes zeug" unpassend.

  • Oder um es deutlich zu sagen:
    In öffentlichen Foren darf keine Rechtsberatung erfolgen. Alles was hier geschrieben steht, ist stets die persönliche und laienhafte Meinung des Autor. Das darf bzw. sollte man als Tipp oder Meinung ansehen. Für alles andere sind Rechtsanwälte zuständig, die sich das gut bezahlen lassen.

    BTW: Auch meine Ausführungen können fehlerbehaftet sein. Den Schuh des Perfektionismus ziehe ich mir gar nicht an.
    Gegenüber vielen hier haben ich allenfalls den Vorzug, meistens zu wissen, wo das für uns Interessante oder Gefragte steht und finde es schnell.

    Beleidigung - nö. Ich habe nur das Geschriebene von [RUS] Guard als "dummes Zeug" bezeichnet und nicht seine Person angetastet. Nichts läge mir ferner.
    Nur das von ihm Geschriebene ist gefährlich und fordert zu Unwahrheiten in einem Antrag auf. Daher meine abrupte Wortwahl. Letztlich ist meine Ausführung im WaffG klar zu lesen.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    :(
    Nochmal - Jeder Antrag auf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, völlig egal um welche es sich handelt, durchläuft dieser beschriebenen Prozedur. Auch wenn Du im Antrag Deiner Behörde nicht explizit danach gefragt worden bist, sind dennoch Deine Register und die Polizei nach Deiner Person abgefragt worden und das Meldeamt hat einen Vermerk gemacht.
    Wenn nun die Polizei in Ihrer Stellungnahme vermerkt, "jo, den Jupp kennen wir. Der ist jedes Wochenende zur Ausnüchterung hier" dann wars das. Persönliche Eignung futsch, weil der Verdacht auf Alkoholabhängigkeit besteht.
    Selbiges bei Schlägern, die mehrfach in Präventivgewahrsam genommen wurden. Wenn eine Person im Zusamenhang mit BTM bekannt ist, kann man sich das Ergebnis der Abfrage denken.
    Taucht sowas in irgendeiner Form auf, entscheidet der SB entweder auf Ablehnung oder - weil er kaum sachkompetent ist und diese Verantwortung übernehmen wird - wird er ein ärztliches Gutachten, die MPU anfordern und nach deren Empfehlung handeln.

    Das ist im groben der Weg, den ein jeder Antrag geht. Die Anträge der Behörden sind mitunter verschieden und nicht einheitlich. Aber wenn danach gefragt wird, so hat der Antragsteller wahrheitsgemäß zu antworten.

    Ok, das sehe ich ein. Was ich nur nicht verstehe ist, dass sie bei dieser Prozedur nur nach Auffälligkeiten gehen können. Ich meine, ich kann auch depresiv sein bzw. Tabletten abhängig oder sowas ohne negativ aufzufallen. Wie könnte man das denn nachweisen?

    Ich sehe das eigentlich genau so wie du. Natürlich sollte nicht jeder "Irre" einen KWS bekommen, jedoch ist Prozedur nach der Überprüfung der Zuverlässigkeit leider kein einheitliches System. Mir wurde damals gesagt, dass ich zu den psychischen und physischen Erkrankungen keine Angabe machen musste, genauso wie zu den zu führenden Waffen. Es kann sehr gut sein, dass es wo anders nicht so läuft.
    Die Frage, wieso ich nach so etwas nicht gefragt wurde, war nicht an dich gerichtet. Es war mehr eine Kritik daran, dass diese unterschiedlichen Verfahren trotz eines einheitlichen Gesetzes dennoch nicht vereinheitlicht sind.
    Das beste ist wirklich, wenn jemand von der behört dem Threadersteller ihm erklärt, wie dieser Antrag in Bezug auf den KWS auszufüllen ist.

    Es tut mir Leid, wenn ich hier vermeindlich falsche Informationen weiter gegeben habe, jedoch dachte ich, dass das, was man mir erzählt hatte, auch für alle anderen Gemeinden gilt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Beleidigung - nö. Ich habe nur das Geschriebene von [RUS] Guard als "dummes Zeug" bezeichnet und nicht seine Person angetastet. Nichts läge mir ferner.
    Nur das von ihm Geschriebene ist gefährlich und fordert zu Unwahrheiten in einem Antrag auf. Daher meine abrupte Wortwahl. Letztlich ist meine Ausführung im WaffG klar zu lesen.

    Ich habe dies auch nicht persönlich oder beleidigend aufgefasst. Ich sehe auch ein, dass Floppyk in gewisser Weise Recht hat. Demnach sollte das jetzt hier kein großes Thema werden. Manchmal sind kurze und pregnante Antworten besser, als langes drum-herum-Geschwafel :crazy2:.

    [Edit] Zu viele Dreckfühler.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
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    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    3 Mal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (6. November 2009 um 13:18)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Oder um es deutlich zu sagen:
    In öffentlichen Foren darf keine Rechtsberatung erfolgen.

    Das ist mir durchaus bewusst danke, ich bin in dem Bereich nicht gänzlich unbedarft,

    Zitat


    Gegenüber vielen hier haben ich allenfalls den Vorzug, meistens zu wissen, wo das für uns Interessante oder Gefragte steht und finde es schnell.

    Das ist keine Kunst, wenn man das WaffG, Sekundärliteratur und Fallbeispiele als Scripten zur Hand hat.Die hohe Kunst der Juristerei ist kein Hexenwerk.

    Zitat


    Beleidigung - nö. Ich habe nur das Geschriebene von [RUS] Guard als "dummes Zeug" bezeichnet und nicht seine Person angetastet. Nichts läge mir ferner.

    sehr feiner unterschied.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Bezüglich Deiner Deiner "Ritalin -Sucht" würde ich ggf. einen Arzt, Psychotherapeuten oder noch besser einen Pharmakologen befragen.
    Meines Wissens nach hemmt Ritalin (o.ä. Wirkstoffe) gewisse Negativerscheinungen (Hyperaktivität oder Transusigkeit). Aus dem Bauch heruas würde ich eher sagen, die Einnahme dieser Mittel spricht eher FÜR den Schein, als dagegen (so wie Brillenträger ja auch den Führerschein bekommen, jedoch beim Fahren eine Sehhilfe tragen müssen).
    Inwiefern das gegen die Erteilung des KWS spricht, kann ich Dir nicht sagen.
    Und ich denke auch, das KWS-erteilende Amt dürfte da überfordert sein; darum: erst mal den verordnenden Arzt befragen.

    Hallo Helge, vielen Dank für den Link, den ich mir schon zu Gemüte geführt habe. :)

    In der Tat wirkt bei mir Ritalin paradox, d.h. ich werde ruhig, konzentriert und gelassen. Theoretisch spricht also gerade die Einnahme für die Erlaubnis, auch im Straßenverkehr bin ich damit wesentlich aufmerksamer.

    Zitat

    Original von duckmadel
    Da der Antragsteller BTM mit amtlicher Erlaubnis nimmt ist dies also amtsbekannt und der KWS wird wohl verweigert werden. Eine Falschangabe im Antrag wird dadurch sehr einfach nachzuvollziehen sein. […]

    Amtsbekannt im dem Sinne, dass ich eine „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln“ besitze, da ich sonst bei einem Drogentest auf Amfetamin in Erklärungsnot käme. Die Bescheinigung ist vom behandelnden Arzt und vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes beglaubigt, ich glaube jedoch nicht, dass die Ausstellung irgendwo gespeichert wurde.

    Sonst bin ich bis jetzt strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten, bis auf einmaliges Führen von Kfz unter Alkoholeinfluss, was aber schon mind. 15 Jahre her ist.

    Zitat

    Im Notfall lass Dir von Deinem behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass Du auch nach Einnahme der BTM geistig völlig zurechnungsfähig bist.

    Das wäre evt. eine Möglichkeit, auf die ich ihn mal ansprechen muss.

    Schlimm ist ja, dass es beim Waffenrecht nicht weit geht mit der Vernunft. Hauptsache, es hat keiner welche und gut. Eben habe ich mir mal das WaffG angesehen und bemerkt, dass speziell in Gebieten mit einem hohen Aufkommen an Straftaten und körperlicher Gewalt das legale Führen von Waffen eingeschränkt werden kann – jeder normale Mensch würde doch gerade hier genau das Gegenteil empfehlen!

    Da ich früher oder später gerne auch eine WBK als Sportschütze beantragen möchte, sollte ich mir hier meine Angaben wohl sehr überlegen, zurücknehmen kann man das ja schlecht.

    Wie gesagt, ich bin kein Irrer Triebtäter, der schon jahrelang in stationärer Behandlung war, aber die fragen ja schon nach Diabetes und so, da wird das Ablehnungsniveau wohl recht tief liegen.

    Übrigens vielen lieben Dank für die vielen Antworten! :)