Hallo zusammen,
eben war ich bei meiner Verbandsgemeinde, die mir einen Vordruck zur Beantragung des kleinen Waffenscheines aushändigte.
Nach einem Besuch bei Google stellte ich fest, dass die dort gestellten Fragen über das Maß hinausgehen, das man in 99% anderer Anträge findet – obwohl das WaffG ein Bundesgesetz ist und daher auch der Antrag bundesweit gleich ausfallen müsste.
Besonders wird in drei Fragen nach der Mitgliedschaft in einer verbotenen oder verfassungswidrigen Vereinigung gefragt, was bei mir jetzt eh nicht zutrifft, aber auch nach dem Vorhandensein von psychischen Erkrankungen oder Geisteskrankheiten. Letzteres habe ich bis jetzt nur in meinem Antrag gesehen.
Und genau dieser Punkt stimmt mich nachdenklich, da ich aufgrund ADHS ständig BTM (mit amtlicher Erlaubnis natürlich) und z.Zt. nach einem Burnout-Syndrom noch Antidepressiva zu mir nehme.
Natürlich zögere ich jetzt, zu dem Thema falsche Angaben zu machen, allerdings bin ich ja auch kein paranoider Attentäter und frage mich, ob solche Krankheiten (die man ja durchaus als Geisteskrankheiten einstufen könnte) überhaupt gemeint sind. Da die Behörden wahrscheinlich nur nach Gelegenheiten suchen, um einen Antrag abzulehnen, würde ein Kreuzchen bei ja wahrscheinlich zur Ablehnung führen.
Kann es sein, dass die Behörde im Übereifer das Formular für den regulären Waffenschein benutzt? Die fragen nämlich auch nach Art der Waffe, PTB-Nummer etc., was meinem Wissen nach gar nicht erforderlich ist, da Gaswaffen nicht spezifisch eingetragen werden.
Falls jemand etwas Licht in die Sache bringen oder eine Empfehlung aussprechen könnte, würde ich mich freuen!
LG
Andi