Waffenrecht - laut Koalitionsvertrag keine weiteren Verschärfungen

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.213 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2009 um 17:01) ist von Paul_Baeumer.

  • laut Koalitionsvertrag keine weiteren Verschärfungen

    Zitat aus Entwurf Koalitionsvertrag:


    [EDIT: Zeilenumbrüche korrigiert]

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (27. Oktober 2009 um 09:55)

  • Hört sich schon ganz gut an.
    Könnte allerdings ruhig mehr sein.
    Es soll wohl, so wie ich das lese, "lediglich" die Regelungen zur sicheren Aufbewahrung evaluiert werden. Ist das richtig? Ich bin eher dafür das gesamte Waffengesetz auf den Prüfstand zu stellen.

    Als erstes sollte dieser ganze Anscheinsquatsch ersatzlos gestrichen werden. Genauso wie Laser, Schalldämpfer und Lampen. Nirgendwo sonst merkt man, dass die die diese Gesetze verbrochen haben zu viel Hollywoodfilme geschaut haben.
    Bedürfnisprinzip sollte komplett überarbeitet werden und und und ... gibt unendlich viele Sachen, die da auf den Prüfstand gehören.
    Wenn es wirklich darum gehen würde zu prüfen ob die Verschärfung des Waffenrechts wirklich die innere Sicherheit gestärkt hat oder nicht und das Ergebnis entweder eine weitere Verschärfung oder eine Lockerung vorsehen würde, dann würde fast das komplette WaffG in seiner jetzigen Form gestrichen werden müssen :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von renado (27. Oktober 2009 um 10:49)

  • Sicherlich könnte und müsste man das ganze Waffengesetz mal überarbeiten. Dafür hatte man sich zwischen 1976 und 2003 ja auch eigentlich viel Zeit gelassen, aber damit es kurz nach Erfurt doch noch als schnelle Reaktion verkauft werden konnte, war es auch nichts anderes als ein Schnellschuss. Alles sollte besser und einfacher werden. Von wegen. Verschlimmbessert haben sie´s! Und mit den Gesetzesnovellen 2008 und 2009 auch nicht gerade optimiert.


    Jede Gesetzesänderung – abgesehen von der Aufhebung des alten Anscheinsparagraphens – hat (seit 1972) weitere Verschärfungen gebracht. Ganz offensichtlich will man den privaten Waffenbesitz erschweren, einschränken und nach Salamitaktik Scheibchen für Scheibchen verbieten. Butterfly- und Springmesser sind bereits verboten, bestimmte Taschenmesser dürfen nicht mehr geführt werden und bei scharfen Waffen scheint jeder WBK-Eintrag den Bürger umso gefährlicher zu machen, weshalb er nun regelmäßig nachweisen muss, dass tatsächlich Bedarf besteht, diese Dinger zu besitzen.
    Denn jede Legal-Waffe weniger wird als Zuwachs an innerer Sicherheit (miss-) verstanden.

    Doch welches Interesse sollte der Staat daran haben, uns den Waffenbesitz zu erleichtern? Nur aus Spaß an der Freude? Dem Bürger was gönnen, was erlauben? Vielleicht Wegfall des Tempolimits in der Stadt oder Verzicht auf die Branntweinsteuer?
    Nein, nein. Wir sind hier nicht bei „Wünsch Dir was“ und von alleine kommt der Staat wohl nie auf die Idee, Gesetze zu optimieren. Und er ist, trotz guter Absichten einfach überfordert, das auch umzusetzen. Zwischen unserem 1.000-jährigen äh… seitigen Steuerrecht und der Steuerberechnung (à la Fr. Merz) auf dem Bierdeckel liegen Welten.

    Wieso sollte das für den Waffenbesitz anders sein?
    Einfach "Waffenbesitz für alle rechtschaffenen Bürger"? Das wäre zu einfach. Das grenzte ja schon an Anarchie. Nein, was hierzulande erst einmal in Gesetze gegossen wurde, das lässt sich nicht mehr so leicht aufdröseln und liberalisieren.

    Und nur weil die Kriminalitätsraten steigen, die Mitarbeiterzahlen der Polizei weiter sinken, heißt das ja nicht automatisch, dass die Bürger sich selber drum kümmern sollen. Das kommt ja nahe der Selbstjustiz, der Bürgerwehr. Und nachher wehrt sich das Volk noch gegen die Regierung? Bloß nicht!


    Auf der anderen Seite bin ich hier lang genug dabei und habe so manche Statements von Usern gelesen. Und da bin ich ganz froh, dass eben nicht jeder Depp scharfe Waffen besitzen darf und wünschte mir an manchen Stellen sogar Verschärfungen des jetzigen WaffG.


    Was mich bei dieser Regierungserklärung nur wundert, ist die Tatsache, dass man gar nicht auf die Überprüfung von IPSC/ Paintball eingegangen ist; sondern nur die Aufbewahrungsvorschriften (Stichwort: biometrische Sicherungen) prüfen will.

    Naja, schaun wir mal. Spätestens beim nächsten Amoklauf ist diese Erklärung nur noch Makulatur.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Der Staat wird Gesetze ändern wenn das Geld in die Kasse bringt.
    Also Ausweitung der Vergnügungssteuer nach Vorbild von Köln auch aufs andere Schiessen :)). Dann kommt eine Steuerbandarole um jede Munschachtel wie bei den Zigaretten ind die Paintballs werden Rot eigefärbt wie der Diesel Treibstoff.
    Schiessen wird dann Massensport, der (Steuer)Umsatz muss ja angekurbelt werden.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Der Staat wird Gesetze ändern wenn das Geld in die Kasse bringt.
    Also Ausweitung der Vergnügungssteuer nach Vorbild von Köln auch aufs andere Schiessen :)). Dann kommt eine Steuerbandarole um jede Munschachtel wie bei den Zigaretten ind die Paintballs werden Rot eigefärbt wie der Diesel Treibstoff.
    Schiessen wird dann Massensport, der (Steuer)Umsatz muss ja angekurbelt werden.

    Wenn der Staat viel Geld damit verdienen könnte würde er die Gesetze wieder ändern.Auf jede Schachtel KK-Munition 20€ Sondersteuer und auf KK-Gewehre 50% des Verkaufspreises und schon könnte jeder der das 18. Lebensjahr überschritten hat diese wieder kaufen.

  • Eine Kugel-Steuer von 1 ct würde schon reichen. Für jedes Geschoss ein Cent... da käme was zusammen. Und das könnte man argumentativ gut vertreten: mit den Erlösen sollen Sicherungsmaßnahmen GEGEN Geschosse (also im weitesten Sinne: gegen Amokläufe) finanziert werden.

    Oops, war ich das etwa...? :n23:

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich fürchte es geht "dem Staat" - a.k.a. Big Brother - weniger um die Verhinderung von sogenannten Amokläufen oder der scheinheiligen Gefahrenabwehr von "Terroristen" und "Gefährdern".

    Wie soll das auch funktionieren ?
    Wie viele schon angemerkt haben, ist das bundesdeutsche WaffG sehr restriktiv was allein die
    Grundvorausetzungen für den Erwerb einer Feuerwaffe bzw. starker Druckluftwaffe ist.
    Bis auf einen Punkt finde ich diese Voraussetzungen allerdings vernünftig und absolut nötig.
    - Alter
    - keine Vorstrafen
    - Eignung
    - Sachkenntnis
    - Lagerfähigkeit

    Wo mir beim Lesen des Gesetzes der Kragen platzt ist die "Bedürfnisklausel".

    Genau dort und bei den neuen/alten Vorschlägen der Lagerung und Markierung von Munition & Waffen liegt der Hund begraben.

    Was erwarten denn bitte die Herrschaften der Behörden, wenn man als sogenannter freier Bürger,
    nach ordentlicher Erfüllung o.a. Voraussetzungen, eine für den zivilen Verkehr zugelassene Waffe
    ( sagen wir mal ne KK Waffe oder Jagdbüchse ) erwerben/registrieren lassen möchte ?

    Dieser Punkt mag noch diskutabel sein, aber wenn ich letztens gelesen habe, das CDU und SPD die biometrische Eigentümerkennung von Waffen und Lagerstätten und darüber hinaus unangekündigte Lagerstättenkontrollen - auf gutdeutsch Hausdurchsuchung! - im WaffG verankern wollen, erschließen sich mir die o.a. Voraussetzungen nicht mehr.
    In diesem Falle ginge dann nämlich die Behörde von einem unbegründeten Anfangsverdacht gegen den Besitzer einer legalen Waffe aus, der bereits für die Erwerbsberechtigung schon stichhaltig seine Verlässlichkeit und Vorstrafenfreiheit unter Beweis stellen mußte.

    Hier wird aus meiner Sicht versucht, genau die Leute auch noch zu "entwaffnen", die allein durch die
    ordentliche Erlangung einer WBK bewiesen haben, daß sie anständige Bürger sind.
    ( Freilich gibt es "schwarze Schafe" - aber die gibt es in jedem Bereich ).

    Aus einer anderen Perspektive fühle ich mich z.B. absolut NICHT sicher, wenn neuerdings die Bundespolizei (ehem. BGS) lt. Anordnung v. Innenministerium (?) auf Bahnhöfen & Flughäfen - nicht nur
    in Metropolen - mit HK MP-5 und Brustpanzer durch die Hallen und Terminals "flanieren".
    Für mich als freien Bürger stellt das eher eine Bedrohung und Einschüchterung des zivilen Lebens dar.
    Was nützt denen denn ihre MP, wenn ein "Terrorist" eine ferngezündete Bombe hochgehen lässt ????
    Wenn so etwas schreckliches passieren sollte, dann - aus meiner Geschichtskenntis - sind solche Dinge zugelassen oder sogar agitiert und angestachelt worden ( siehe Bologna Bhf. Anschlag 1980 ).

    Das waren meine 2 Cents.

    Haenel, was sonst !

    Einmal editiert, zuletzt von d0dge (27. Oktober 2009 um 13:59)

  • Zitat

    Original von d0dge
    Dieser Punkt mag noch diskutabel sein, aber wenn ich letztens gelesen habe, das CDU und SPD die biometrische Eigentümerkennung von Waffen und Lagerstätten und darüber hinaus unangekündigte Lagerstättenkontrollen - auf gutdeutsch Hausdurchsuchung! - im WaffG verankern wollen, erschließen sich mir die o.a. Voraussetzungen nicht mehr.
    In diesem Falle ginge dann nämlich die Behörde von einem unbegründeten Anfangsverdacht gegen den Besitzer einer legalen Waffe aus, der bereits für die Erwerbsberechtigung schon stichhaltig seine Verlässlichkeit und Vorstrafenfreiheit unter Beweis stellen mußte.

    Sorry, aber der Punkt mit den unangekündigten Kontrollen ist bereits mit dem WaffG, gültig ab 01.Oktober 2009 bereits verabschiedet und Gesetz.
    Und bei der Biometrie denkt man drüber nach.


    Was die Bedürfnisklausel angeht, so stimme ich Dir zu, die ist - zumindest wenn es um weiteren Waffenbesitz geht - überflüssig.

    Beispiel:
    Nehmen wir an, der WBK-Inhaber startet mit seinem Ersteintrag, einer KK-Büchse, danach findet er Gefallen am Pistolenschießen, es folgt der Eintrag für die KK-Pistole. Und so langsam steigt auch das Interesse am Großkaliber, es folgt der Eintrag für den .45er Colt (Super Special Custom Made). Zusammen mit anderen Schützenbrüdern nimmt er am Westerschießen teil und will auch einen Perkussionsrevolver 1861 haben. Er wechselt den Wohnort, der nächst gelegene Verein ist schießt Großkaliber Ordonnanz, also kauft er sich eine 7,65mm-Pistole (z.B. Walther PPK). Ein Arbeitskollege erzählt ihm von seinem IPSC-Club, also macht er da auch mit und holt sich nach einiger Zeit eine voll auf IPSC eingerichtete CZ75.
    Und irgendwann macht er noch den Jahgdschein und holt sich für den Fangschuss nen .375Mag-Revolver und für die Baujagd eine kleine .22er (sowie diverse Büchsen und Flinten).
    Und so sammeln sich von Mal zu Mal mehr Waffen an - für die er zumindest früher (nach altem WaffG) nur anfänglich ein Bedürfnis nachweisen musste. Heutzutage muss er aber auch nachweisen, dass er nach wie vor das KK-Gewehr, die KK-SpoPi, den Perkussionsrevolver, etc. noch braucht und auch schießt. Andernfalls geht ihm dafür das "Bedürfnis" und damit die Berechtigung zum Besitz flöten.
    Der Mann ist über die Jahre und die steigende Zahl der Kurzwaffen sicherlich nicht gefährlicher geworden, der Staat aber nimmt dies an, bzw. möchte verhindern, dass man "unnötig" Waffen besitzt.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich finde man sollte Gewehre ohne Magazin sprich Einzellader,nach kontrolle des Führungszeugnis,einem Lehrgang zum sichern umgang mit einer Waffe und nach Regestrierung der Waffe diese einfach erwerben können.Kurzwaffen halte ich persönlich für viel gefährlicher da man die einfach in den Hosenbund stecken kann und damit dann auf die Straße kann,das ist für die allgemeiheit gefährlicher wenn dann jeder Hinz und Kunz mit rumrennt,da hallte ich das jetzige Gesetz für richtig das ein Bedürfnis geprüft wird.Aber Langwaffen das wäre kein Problem.Ich darf aber leider keine Gesetze machen.

  • Dummerweise geht aber nicht um Reale Gefahren, sondern um Imaginäre.
    Und Imaginäre Risiken kann man nun leider nicht mit Realen Tatsachen aus der Welt schaffen.
    Aber immerhin passen diese Imaginäre Gefahren sehr gut zun den Imaginäre Wahlversprechen der Partei und wenn der Bürger dann noch zufrieden ist mit dem Imaginäre
    Sicherheitsgewinn der geschaffen wurde ist die Welt doch wieder im Lot, oder nicht ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (27. Oktober 2009 um 15:54)

  • Zitat

    Originally posted by Christian 1984
    Ich finde man sollte Gewehre ohne Magazin sprich Einzellader,nach kontrolle des Führungszeugnis,einem Lehrgang zum sichern umgang mit einer Waffe und nach Regestrierung der Waffe diese einfach erwerben können.Kurzwaffen halte ich persönlich für viel gefährlicher da man die einfach in den Hosenbund stecken kann und damit dann auf die Straße kann,das ist für die allgemeiheit gefährlicher wenn dann jeder Hinz und Kunz mit rumrennt,da hallte ich das jetzige Gesetz für richtig das ein Bedürfnis geprüft wird.Aber Langwaffen das wäre kein Problem.Ich darf aber leider keine Gesetze machen.


    Mit anderen Worten (verallgemeinert und vereinfacht) wie in:
    Österreich
    Schweiz
    Belgien/Niederlande
    Polen
    Tschechien
    Italien
    Deutschland vor 1972
    Finnland,Schweden und co.

  • Bald wird ausgewandert! :n17:

    ...oder ne Zeitmaschine gebaut ;)

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

    Einmal editiert, zuletzt von Paul_Baeumer (27. Oktober 2009 um 17:01)