Ich fürchte es geht "dem Staat" - a.k.a. Big Brother - weniger um die Verhinderung von sogenannten Amokläufen oder der scheinheiligen Gefahrenabwehr von "Terroristen" und "Gefährdern".
Wie soll das auch funktionieren ?
Wie viele schon angemerkt haben, ist das bundesdeutsche WaffG sehr restriktiv was allein die
Grundvorausetzungen für den Erwerb einer Feuerwaffe bzw. starker Druckluftwaffe ist.
Bis auf einen Punkt finde ich diese Voraussetzungen allerdings vernünftig und absolut nötig.
- Alter
- keine Vorstrafen
- Eignung
- Sachkenntnis
- Lagerfähigkeit
Wo mir beim Lesen des Gesetzes der Kragen platzt ist die "Bedürfnisklausel".
Genau dort und bei den neuen/alten Vorschlägen der Lagerung und Markierung von Munition & Waffen liegt der Hund begraben.
Was erwarten denn bitte die Herrschaften der Behörden, wenn man als sogenannter freier Bürger,
nach ordentlicher Erfüllung o.a. Voraussetzungen, eine für den zivilen Verkehr zugelassene Waffe
( sagen wir mal ne KK Waffe oder Jagdbüchse ) erwerben/registrieren lassen möchte ?
Dieser Punkt mag noch diskutabel sein, aber wenn ich letztens gelesen habe, das CDU und SPD die biometrische Eigentümerkennung von Waffen und Lagerstätten und darüber hinaus unangekündigte Lagerstättenkontrollen - auf gutdeutsch Hausdurchsuchung! - im WaffG verankern wollen, erschließen sich mir die o.a. Voraussetzungen nicht mehr.
In diesem Falle ginge dann nämlich die Behörde von einem unbegründeten Anfangsverdacht gegen den Besitzer einer legalen Waffe aus, der bereits für die Erwerbsberechtigung schon stichhaltig seine Verlässlichkeit und Vorstrafenfreiheit unter Beweis stellen mußte.
Hier wird aus meiner Sicht versucht, genau die Leute auch noch zu "entwaffnen", die allein durch die
ordentliche Erlangung einer WBK bewiesen haben, daß sie anständige Bürger sind.
( Freilich gibt es "schwarze Schafe" - aber die gibt es in jedem Bereich ).
Aus einer anderen Perspektive fühle ich mich z.B. absolut NICHT sicher, wenn neuerdings die Bundespolizei (ehem. BGS) lt. Anordnung v. Innenministerium (?) auf Bahnhöfen & Flughäfen - nicht nur
in Metropolen - mit HK MP-5 und Brustpanzer durch die Hallen und Terminals "flanieren".
Für mich als freien Bürger stellt das eher eine Bedrohung und Einschüchterung des zivilen Lebens dar.
Was nützt denen denn ihre MP, wenn ein "Terrorist" eine ferngezündete Bombe hochgehen lässt ????
Wenn so etwas schreckliches passieren sollte, dann - aus meiner Geschichtskenntis - sind solche Dinge zugelassen oder sogar agitiert und angestachelt worden ( siehe Bologna Bhf. Anschlag 1980 ).
Das waren meine 2 Cents.