Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 5.114 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2009 um 22:17) ist von Jermaine25Bln.

  • Moin

    Ich habe mal ne Frage.

    Als ich heute ein paar bekannte besucht hatte und dort ein bischen rumgelaufen bin habe ich auf einem Landweg erst nur Hülsen gefunden und danach auch einige unbenutze Patronen gefunden. Nachdem ich sie aufgehoben hatte sah ich das es 9mm Luger waren.ich habe sie dann vorsichtshalber aufgehoben und mit genommen.

    Was soll ich jetzt mit der Munition machen??

    Würde sie gerne behalten aber die darf man ja auch nicht haben ohne erlaubnis.


    Danke schonmal

    What separates a man from a slave? Money? Power? No! A man chooses. A slave obeys.
    By Andrew Ryan

    Waffen: Wahlter P22, Perfecta Mod. S3, Perfecta Mod. 45 mit Lisenfeld ZF 2,5x20, UMAREX CP99 mit RED DOT, Reck Miami 93f, H&K P8 in Cal. 6mm BB

  • § 37 Anzeigepflichten
    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
    1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
    2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
    in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die
    zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass
    sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen
    werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der
    Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen.

  • Und es gibt sie immerwieder: Leute, die wissen (soltlen) wie gefährlich unbekannte fundmunition sein kann und sie trotzdem anrühren :crazy3:

    Ruf die Polizei, den Kampfmittelräumdienst oder sonstwen aber werd das Zeug los!

  • Werde jetzt morgen damit zur Polizei gehen.
    Fand ich echt komisch das das da lag.
    Ungefähr 2-4 Hülsen lagen da und 4 Schuss unbenutz die ich dann mitgenommen habe.
    Die Muni scheint auch schon etwas länger da zu liegen da sie schon angelaufen.


    Danke dann schonmal soweit

    What separates a man from a slave? Money? Power? No! A man chooses. A slave obeys.
    By Andrew Ryan

    Waffen: Wahlter P22, Perfecta Mod. S3, Perfecta Mod. 45 mit Lisenfeld ZF 2,5x20, UMAREX CP99 mit RED DOT, Reck Miami 93f, H&K P8 in Cal. 6mm BB

    Einmal editiert, zuletzt von SolidP22 (25. Oktober 2009 um 19:51)

  • Zitat

    Werde jetzt morgen damit zur Polizei gehen.


    Allerdings läufst du da Gefahr, dass du auf dem Wege dorthin in eine Kontrolle gerätst und dann hast du den Salat.

    Ich würde eher bei der Polizei anrufen und sie doch bitten vorbei zu kommen.

    Ich glaube, selbst Klaus würde mir bei Punkt 1 zustimmen !? ;)


    SG: Florian

  • Einem unbekannte Munition oder munitionsähnliche Gegenstände einfach zu nehmen bzw. überhaupt anzurühren sollte man sich abgewöhnen.

    Hier an der Ostsee gibt es auch das Phänomen das nach starken Stürmen ab und an mal bernsteinähnliche Klumpen an den Strand gespült werden.

    Wenn die dann in der warmen Hosentasche sind entpuppen sich die vermeintlichen Glücksfunde als Phosphor aus Brandbomben. Haben sich schon einige (schwer) dran verbrannt. Besonders fies, Phosphor lässt sich kaum löschen.

    Also bei unbekannten Funden: Finger weg, sonst Finger weg!

    Heute hat jeder ein Handy bei sich, da muss man solchen Krempel gar nicht erst mit nach Hause nehmen...

  • Wenn meinst du denn mit Klaus???

    What separates a man from a slave? Money? Power? No! A man chooses. A slave obeys.
    By Andrew Ryan

    Waffen: Wahlter P22, Perfecta Mod. S3, Perfecta Mod. 45 mit Lisenfeld ZF 2,5x20, UMAREX CP99 mit RED DOT, Reck Miami 93f, H&K P8 in Cal. 6mm BB

  • So werd mich dann morgen mal darum kümmern die los zu werden.

    Lager sie vorsichtshalber auch draußen.

    Aber mit der Polizei habt ihr wohl schon recht das ich die hätte anrufen sollen aber in dem moment denkt man da nicht dran und liegen lassen wollt ich die auch nicht da da immer viele Kinder langlaufen.

    Werde dann auch posten was die Polizei gesagt hat.

    What separates a man from a slave? Money? Power? No! A man chooses. A slave obeys.
    By Andrew Ryan

    Waffen: Wahlter P22, Perfecta Mod. S3, Perfecta Mod. 45 mit Lisenfeld ZF 2,5x20, UMAREX CP99 mit RED DOT, Reck Miami 93f, H&K P8 in Cal. 6mm BB

  • Zitat

    Original von Tony22
    War kein Fluss oder ein See in der nähe? Reinschmeissen und fertig, mit der Polizei würd ich mich wegen sowas nicht rumärgern wollen.

    Das ist wohl die schlechteste Idee. Im Fluss/Bach könnten Kinder im Sommer bei niedrigwasser die Mun finden und mitnehmen oder auch im See wen da drinnen z.B. gebadet werden kann. Am sichersten ist man wenn man sein Handy zückt und vor Ort die Polizei anruft und den Fund meldet. Im normalfall schichen diese dan eine Streife vorbei die den Fund einsammeln und entsprechend bearbeitensprich Entsorgen.

    Gruß
    Thomas

  • Hatte der Polizei das gesagt und die haben die Muni von mir abgeholt.
    Außerdem habe ich den noch gezeigt wo ich die gefunden habe und gut wars.
    Mir wurde auch gleich gesagt das es zwar ein fehler war die Muni mitzunehmen da etwas hätte passieren können aber ich bin nicht der einzige der das in der näheren umgebung gemacht hat.
    Meist waren es größere Kaliber von Jagdwaffen aber auch kleinere wie 9mm oder .22 lfB.

    War fast immer auf Jäger und Landwirte zurück zu führen.

    Danke dann für die hilfe soweit

    Gruß SolidP22

    What separates a man from a slave? Money? Power? No! A man chooses. A slave obeys.
    By Andrew Ryan

    Waffen: Wahlter P22, Perfecta Mod. S3, Perfecta Mod. 45 mit Lisenfeld ZF 2,5x20, UMAREX CP99 mit RED DOT, Reck Miami 93f, H&K P8 in Cal. 6mm BB

  • Zitat

    Original von SolidP22
    Mir wurde auch gleich gesagt das es zwar ein fehler war die Muni mitzunehmen da etwas hätte passieren können aber ich bin nicht der einzige der das in der näheren umgebung gemacht hat.

    Ich hab letztens an einer Bushaltestelle mitten in der Stadt eine Patrone .38S gefunden... brav daneben gewartet bis die Polizei sie abholt, und mir dann noch anhören dürfen "Sie wissen das Sie an der Fundsache in dem Fall kein Eigentum erwerben können?"... ach, hätte ich jetzt nicht gedacht :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • ja manchmal ist die Polizei echt ...
    Naja ihr wisst ja was ich meine

    What separates a man from a slave? Money? Power? No! A man chooses. A slave obeys.
    By Andrew Ryan

    Waffen: Wahlter P22, Perfecta Mod. S3, Perfecta Mod. 45 mit Lisenfeld ZF 2,5x20, UMAREX CP99 mit RED DOT, Reck Miami 93f, H&K P8 in Cal. 6mm BB

  • Ich hab da auch noch einen:

    Ich war letztens auch in einer meiner Anwaltskanzleien, für die ich gelegentlich arbeite, als ein Mandant rein kam mit den Worten, er wolle sein Gewissen entlasten und einen Schlagring auf den Tisch legte, den er sich irgendwann zum Selbstschutz aus einem unserer östlichen Nachbarländer beschafft habe. Den wollte er nun loswerden und bat uns, dass wir uns darum kümmern, weil wir ja der Schweigepflicht unterliegen und er ja schlecht selbst zur Polizei marschieren kann aus Angst vor Konsequenzen.

    Der Mandant ging dann irgendwann und wir riefen aus der Kanzlei bei der Polizei an mit der Bitte den Schlagring, der ja immerhin ein verbotener Gegenstand ist, bei uns abzuholen.

    Nach ca. 30 Minuten tauchte dann ein einzelner, noch recht junger Beamter in der Kanzlei auf und es ereignete sich folgendes:

    1.
    "Warum haben Sie den Schlagring nicht selber zu Polizei gebracht?" Man dürfe ihn ja nur nicht führen, aber wenn man ihn ganz unten in den Rucksack legen würde, läge ja kein Führen mehr vor.

    Dass ein Schlagring ein verbotener Gegenstand ist, den man nicht einmal besitzen darf, glaubte er erst, nachdem ihm § 40 WaffG mit der zugehörigen Anlage aus dem WaffG gezeigt wurde.

    Die Bemerkung, dass, selbst wenn man einen Schlagring nur nicht führen dürfe und es kein verbotener Gegenstand wäre, das Behältnis in dem man transportiert, verschlossen sein müsste, habe ich mir dann gesteckt, nachdem der Beamte die Behauptung aufstelle, dass man auch scharfe Waffen "nur" transportieren würde, wenn man diese lediglich in der Aktentasche nach ganz unten steckt, so dass man nicht ohne weiteres ran käme.

    Da wollte ich nicht mehr drüber diskutieren; ich war froh, dass er verstanden hat, dass ein Schlagring ein verbotener Gegenstand ist, den er jetzt wohl mitnehmen muss/darf. Das froh sein hielt allerdings nicht lange, denn der Beamte meinte, dass man den Schlagring trotzdem selbst zur Polizei hätte bringen können. Auf meine Frage allerdings, ob er mir denn, wenn er mich unterwegs kontrollieren würde und ich sagen würde, dass ich den Schlagring ohnehin gerade auf der Wache abgeben wolle, das glauben würde, antwortete er dann nach einigem Nachdenken: "Ähm... Nein.". :crazy2:

    2.
    Dann zog er das Sicherstellungsprotokoll aus seinem Ordner und fragte doch allen ernstes den Anwalt, wer der Mandant sei, der ihm den Schlagring überlassen habe, um diesen der Polizei zuzuführen. Also auch die anwaltliche Schweigepflicht war offensichtlich - wie sich auch später noch zeigen sollte - kein Begriff für den guten Mann.

    Die Krönung kam dann sofort:

    Auf die Aussage des Anwalts, dass er den Mandanten nicht benennen kann und darf, wies der Beamte doch glatt auf die Pflicht des Zeugen zur Aussage hin. Im Endeffekt konnten der Anwalt und ich nicht mehr und druckten dem guten Mann auch noch die entsprechenden Vorschriften aus der StPO aus und verbanden dies mit dem bescheidenen Hinweis, dass man gegenüber der Polizei ohnehin zu gar nichts verpflichtet sei, sondern allenfalls gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Zeuge aussagen müsse.

    Er blickte plötzlich drein, als ob seine Welt gerade kollabiert wäre.

    Das mt der Schweigepflicht verstand er dann jedenfalls, wusste aber plötzlich nicht mehr, wen er denn nun als Betroffenen in das Sicherstellungsprotokoll eintragen soll. Er entschied sich dann nach einiger Diskussion, dass er den Anwalt dort eintragen müsse, weil sich gegen den ja jetzt die Sicherstellung richte. :bash:

    3.
    Dann kam er an dem Punkt des Protokolls an, wo er erklären muss, ob die Sicherstellung auf strafprozessualer oder polizeirechtlicher Grundlage stattfindet und Ihr dürft raten... Er wusste nicht mehr weiter und schaute uns ratlos an.

    Auf den Einwand, dass er ja wegen dem Schlagring gegen Unbekannt eine Strafanzeige wegen Verstoß WaffG schreiben muss, entgegenete er, dass man ja freiwillig den Schlagring herausgebe (ach nee...) und die Sicherstellung deshalb gefahrenabwehrend und damit polizeirechtlicher Natur sei. :crazy3:

    Was bitte ändert die freiwillige Herausgabe eines verbotenen Gegenstandes daran, dass er eine Anzeige gegen Unbekannt zu schreiben muss?!?! Nichts! Also kann die Sicherstellug nur auf Grundlage der StPO erfolgen...

    Nun denn, er kreuzte trotz unserer Zweifel (obwohl gerade der Anwalt als Strafverteidiger und ich es als rechtlich nicht ganz unerfahrener Mitarbeiter es ja eigentlich wissen müssten und ihm den Unterschied versucht haben zu erklären) die Option der polizeirechtlichen Sicherstellung an und wir sparten uns kopfschüttelnd jede weiteren Ausführungen in Erwartung dessen, was ihm widerfahren wird, wenn er diesen Vorgang seinem Dienstgruppenleiter zur Abzeichnung vorlegt. :opi:

    Der wird ihm den Nonsens hoffentlich sprichwörtlich um die Ohren hauen und den guten Mann eine Runde nachsitzen lassen.

    4.
    Danach wurde noch ein wenig allgemein gesprochen und man kam auf das Thema SSW (wie auch immer man darauf kam, ich weiß es nicht mehr). Und was sagte der Beamte glatt:

    "Na ja, es ist schon ganz gut, dass man jetzt zum Erwerb einer SSW, wie für eine scharfe Waffe, einen Waffenschein braucht".

    Nach einigem Zögern setzte ich mich dann schweigend der weiteren Erläuterungen müde an meinen PC und druckte ihm das Merkblatt zum WaffG seiner eigenen Behörde aus und markierte ihm die entsprechenden Punkte zu verbotenen Gegenständen, Transportieren/Führen und Erwerb und Führen von SSW mit einem Textmarker und gab es ihm recht kommentarlos und freundlich lächelnd mit auf den Weg... Ob er es gelesen hat und den Wink mit dem Zaunpfahl verstand, weiß ich nicht.

    Gut, dass ich nach der Aktion Feierabend hatte, denn ich konnte nicht mehr an mich halten, als der Beamte die Kanzlei verlassen hat. Der Anwalt und ich haben noch herzlich gelacht an diesem Abend. Da waren ja nicht einmal die Grundlagen des WaffG vorhanden und auch mit der StPO hakte es ganz offensichtlich. :evil:

    Ich hätte zu gerne mal sein Gesicht gesehen, wenn ich ihm auch noch gesagt hätte, dass ich zwei Häuser weiter im Büro meiner Sicherheitsfirma - natürlich entsprechend gesichert und mit der entsprechenden Erlaubnis - fünf scharfe Kurzwaffen habe und zur Krönung gerade in diesem Moment eine geladene SSW im Holster unter meinem Pullover trage...

    Ich habe es mir dann aus nachvollziehbaren geschenkt....

    Sicherlich erwartet niemand, dass ein Polizeibeamter alle Rechtsvorschriften perfekt "aus dem FF" beherrscht, aber die Grundlagen sollten doch wohl vorhanden sein; gerade wenn man zu einem Einsatz mit waffenrechtlicher Relevanz beordert wird. Wofür gibt es denn das hübsche Kurzmerkblatt zum WaffG, wenn es nicht gelesen wird?!

    Nun denn; halten wir ihm zu Gute, dass er gerade einmal Polizeikommissar und aufgrund seines Alters ganz offensichtlich noch nicht lange mit seiner Ausbildung fertig war...

    In diesem Sinne hoffe ich, zur Erheiterung beigetragen zu haben.

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (27. Oktober 2009 um 21:13)

  • :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    och nö oder des ist jetzt nicht dein ernst
    IHR habt der Uniform erklärt wie ER SEINEN job machen muss
    :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    gott ist das geil

    Zitat

    "Na ja, es ist schon ganz gut, dass man jetzt zum Erwerb einer SSW, wie für eine scharfe Waffe, einen Waffenschein braucht".


    ich beantrage Morgen umgehend meinen KWS und gebe meine WBK zurück :new16:

    Der Fall sollte auf der Polizeischule aufgenommen werden und zwar in den TOP5

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    natürlich entsprechend gesichert und mit der entsprechenden Erlaubnis - fünf scharfe Kurzwaffen habe und zur Krönung gerade in diesem Moment eine geladene SSW im Holster unter meinem Pullover trage...

    Ich habe es mir dann aus nachvollziehbaren geschenkt....


    Der Ärmste hätte arge Luftnot bekommen, in der Folge nach Luft japsend, wäre er schließlich kollabiert.

    Oder frei nach Gerry mit dem blanken Revolver: "Seinen sie ruhig, ich weiß was ich tue..." hätte er seine Knarre gezogen und...

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (27. Oktober 2009 um 21:54)

  • Zitat

    Original von HW50
    :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    och nö oder des ist jetzt nicht dein ernst
    IHR habt der Uniform erklärt wie ER SEINEN job machen muss
    :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    gott ist das geil

    Leider ist das mein voller Ernst. Das, was ich am schlimmsten finde, ist, dass wir ihm an einigen Punkten ja erklärt haben, wie es richtig ist und er trotzdem seinen falschen Ansatz weiterverfolgt hat (siehe die Entscheidung zur gefahrenabwehrenden Sicherstellung nach Polizeirecht, statt als Beweismittel nach StPO oder die Eintragung des Anwalts als Betroffenem im Sicherstellungsprotokoll).

    Zitat

    Original von HW50Der Fall sollte auf der Polizeischule aufgenommen werden und zwar in den TOP5

    Ich habe ein wenig mit mir gerungen, ob ich das mal eine Etage weiter bei ihm auf der Dienststelle erläutern soll, habe es dann aber gelassen, nachdem ich mich an einen Ausbilder von der Polizeischule erinnert habe (der wohlgemerkt Waffenrecht unterrichtete), der die Auffassung vertrat, dass Pfeffersprays (egal, wie sie gekennzeichnet sind) dann verbotene Gegenstände sind, wenn sie einen gebündelten Strahl ausstoßen, so dass die Polizei die einzige Behörde wäre, die legalerweise solche Sprays (die es komischerweise an jeder Straßenecke zu kaufen gibt) besitzt.

    Ein anderer Ausbilder an einer Polizeischule vertrat in einer zuletzt geführten Diskussion die Auffassung, dass man selbst mit einem KWS keine SSW führen dürfe, sondern dieser nur zum Transport (natürlich getrennt von der Munition) berechtige. Er wurde dann schließlich von den übrigen Teilnehmern an der Unterhaltung eingenordet, was ihm sichtlich peinlich war (und niemand wusste, wie vielen Jahrgängen er dies falsch beigebracht hat).

    Das Problem ist, dass hier selbst in Kreisen der Ausbilder, die in den wenigsten Fällen brauchbare Dozenten, sondern einfach nur Beamte sind, die zum Unterrichten abgeordnet wurden, gerade beim Waffenrecht erhebliche Rechtsunkenntnis besteht. Deshalb kann man dem Beamten vor Ort möglicherweise seine Unkenntnis in waffenrechtlicher Hinsicht nur bedingt vorwerfen.

    Fakt ist nur, dass ich einem solchen Beamten im Zweifelsfalle nicht aufgerödelt (aber den gesetzlichen Vorschriften entsprechend) über den Weg laufen will. Das schreit danach, dass erstmal sinnlos aufgrund von Rechtsunkenntnis ein Verfahren eingeleitet wird und man erstmal Scherereien noch und nöcher hat.

    Wobei:

    In diesem Falle hätte er ja sogar jemanden, der einen Schlagring "transportiert" bis zu unserer kleinen Lehrstunde in der Kanzlei folgenlos ziehen lassen. Und auch eine meiner scharfen Waffen hätte ich bei ihm in der Aktentasche ganz unten transportieren können. Why not...

    Zitat

    Original von FloppykDer Ärmste hätte arge Luftnot bekommen, in der Folge nach Luft japsend, wäre er schließlich kollabiert.

    Oder frei nach Gerry mit dem blanken Revolver: "Seinen sie ruhig, ich weiß was ich tue..." hätte er seine Knarre gezogen und...

    Sowas ähnliches befürchtete ich auch. Deshalb habe ich es gelassen. Ein SEK in einer Anwaltskanzlei geht nämlich gar nicht...

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.